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Thema: Rechtslage
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04.01.2008, 19:15 #1Matze2006
Rechtslage
wollte mal hier mir etwas Feedback holen über meine aktuelle Situation.
Und zwar ich habe im Oktober eine XBox360 mit Zubehör von meinem damaligen Clanleader gekauft.
Der Preis lag bei 350 Euro. Nunja er meinte ich müsste nicht alles zahlen könnte den Restauch an Weihnachten zahlen...nunja ging drauf ein ... hab 275 gezahlt also müsste ich noch 75 euro zahlen ...naja jedenfalls hab ichd ie box bekommen ....nur in dem premium packet konnte er das eine spiel nicht mehr dazu legen....er selbst meinte noch er schickt es mir nach mit rechnung...gut dachte ich mir damals...selbst brauch ich es nicht ..naja nen spiel ist nen spiel kann manja immer mal gebrauchen...
so der clan hatte sichaufgelöst ...jeder ging getrennte wege....von da an schrieb er mir ab und zu...eine woche vor weihnachten bzw paar tage schrieb er mich an und meinte am 27te überweissen ich so .. ja geht klar..und was ist mit meinem spiel eigentlich ?? gehört doch noch dazu ?? er so ...ja kann ich runter schicken....naja am 2te weihnachtsfeiertag bin ich mit meiner familie in den ski urlaub gefahren...und somit habe ich leider die überweissung total vergessen...was aber menschlich ist gerade zur weihnachtszeit kann manw as vergessen -.-
ich kam am 27te januar heim...er schrieb mich an WO IST DAS GELD ??
ich so ja sry habs verpennt bekommst es sofort ... ich meinte dann aber das spiel istauch noch nicht hier....er wurde ausfallend ..junge ich will mein geld das spiel war nur eine hingabe etc.
ichmeinte ja gut kriegst das geld...er hat in der zeit bei meiner mutter angerufen....so ich hatte dann rücksprache mit meinen eltern gehalten...
und sie hattensich darauf geeinigt sich am abend nochmal in verbindung zu setzen...meine mutter hat nachdem spiel nachgefragt...darauf hin schrie er nur nochdurchs telefon :/
naja jetzt hat er dann wieder geschrieben er hat das dem rechtsanwalt übergeben und wir werden schriftlich von ihm hören.??
hallooo?? ich meine das ich es vergessen habe ist doch menschlich ? klar dumm aber passiert....bin ja zahlungswillig und heute hat mein vater 60euro überwießen....ichmag das eine spiel jetzt noch haben dann bekommt er auch seine 15euro noch ???
was denkt ihr kann er machen ? er hat nur icq gespräche , selbst hatte er damals gemeint wo ich hier probs hatte mit der ps3 das icq und msn gespräche nicht rechtsgültig sind nur emails ??
und aus der schule meine ich zu wissen das kein gericht der welt soetwas verhandeln wird und sich arbeit machen wird wegen 15euro ober wohl das kindergarten kram ist ???
damals meinte er auch noch wo ich das prob mit der ps3 hatte das man immer druck machen ollte mit rechtsanwalt etc. ???
was denkt ihr ?? muss ich vors gericht ? :/
oder bleufft er nur und kann nichts bewirken..
denn was schriftliches hat er eh nicht....
wolle er damals zu clan zeiten zwar noch machen aber da meinte er...wir verstehen uns ja und ich denke wir brauchen uns keine sorgen machen....
wollte nämlich was aufsetzen und meine eltern sollten es dann unterschreiben ??
hat er aber nicht ??
brauche drigend ein statement dazu von jemanden der richtig ahnung von rechtswesen etc. hat
vielen dank
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04.01.2008, 20:08 #2Metal666
AW: Rechtslage
Naja richtig Ahnung habe ich nicht aber... ich muss doch immer überall meinen Senf dazugeben
und aus der schule meine ich zu wissen das kein gericht der welt soetwas verhandeln wird und sich arbeit machen wird wegen 15euro ober wohl das kindergarten kram ist ???
Glaube du hast richtig gehandelt 15€ nicht zu zahlen...wegen dem Spiel...
Weil das hat er dir ja zugesagt
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04.01.2008, 20:25 #3NighT®idÉ Nine ♥
AW: Rechtslage
Also eigendlich würde es ihm nichts nützen wenn er dich verklagt, da das ein privater Verkauf war.
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04.01.2008, 20:56 #4Matze2006
AW: Rechtslage
hoffe es mal :/
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04.01.2008, 21:54 #5bottled
AW: Rechtslage
du kannst auf jeden fall vor Gericht gehen, nur wird sich das nicht lohnen. Du musst nur mal die Anwaltskosten rechnen, die verdienen nämlich nicht schlecht.
Ich würd die Geschichte abhaken, du hast 15€ gespart aber dafür ein Spiel weniger. Am besten auf keine e-mails mehr antworten. Am Ende machst du noch irgentwelche Zugeständnisse die dann gegen dich verwendet werden. Wenn er zu nem Anwalt geht dann hol die auch einen und geh vor Gericht. Ich denk aber nicht dass er das machen wird.
Also wie schon gesagt, das ganze abhaken und die Geschichte vergessen.
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04.01.2008, 21:58 #6
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04.01.2008, 22:01 #7bottled
AW: Rechtslage
Beim privaten verkauf muss man sich auch an den Kaufvertrag halten!!!!!!!!
Er hat ihm ein Spiel zugesagt was nie geliefert wurde, da kann man schon vor Gericht gehen.
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04.01.2008, 22:13 #8Matze2006
AW: Rechtslage
ja ich will ja agr nicht vor gericht er will ja ?!?!?
ich brauch das spiel ja gar nicht aber ich seh nicht ein den vollen preis zu zahlen wenn ich kein spiel hab...naja er meinte gestern halt das er die 75 habenw ill und mir dann des spiel schickt naja glaub ich ihn aber nicht so wie der drauf war :/
warte jetzt die tage ab und wenndie 60 abgebucht sind wird man ja sehen was rauskommt....
hoffe muss nicht vor gericht ?!?!?! habja auch nix schlimmes getan ?!?!?!
war eigentlichv on mir eine normale handlung ??
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04.01.2008, 22:16 #9bottled
AW: Rechtslage
aber ihr seit/wahrt doch mal befreundet, kann man denn nicht normal mit dem reden?
Sag ihm klipp und klar du zahlst erst denn vollen Preis wenn du das Spiel hast.
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04.01.2008, 23:50 #10billsux
AW: Rechtslage
Schwachsinn. Kaufverträge sind auch in mündlicher Form gültig, eine Schriftform erleichtert nur die Beweislage.
Ihr beide habt einen Kaufvertrag abgeschlossen, Teil des Vertrages waren zum einen das Bezahlen der Summe bis Weihnachten, andererseits die Nachlieferung des Spiels. Das eine war nicht an das andere gekoppelt (wenn ich dich richtig verstehe).
Durch deine Nichtzahlung hast du schonmal einen Teil des Vertrages nicht erfüllt, sprich du bist im Zahlungsverzug.
An deiner Stelle würde ich schleunigst den kompletten Betrag überweisen, ansonsten hast du bei einem Rechtsstreit schlechte Karten.
Andererseits: Wenn ihr nicht schriftlich irgendwo festgehalten habt, wann der Betrag zu bezahlen ist, dann kann er auch nicht beweisen, dass so eine Absprache stattgefunden hat (außer er hat dir inzwischen eine Rechnung mit Zahlungsziel geschrieben - in dem Fall gilt als Zahldatum das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel, sollte keine Fälligkeit bestimmt worden sein gelten 30 Tage nach Zugang der Rechnung) - sprich: er könnte nicht beweisen dass du im ZAhlungsverzug bist. In diesem Fall wird er dir eine Rechnung und später dann eine Mahnung schicken, du hättest aber in diesem Fall noch etwas Zeit die Summe zu zahlen.
Wenn du deinen Teil des Vertrages erfüllt hast und er das Spiel nicht rausrückt, dann kannst du im Gegenzug Rechtsmittel einlegen.
Generell: Anscheinend habt ihr beide nicht sonderlich viel Erfahrung mit Kaufgeschäften. Üblich ist in so einem Fall erst einmal die Zustellung einer Mahnung, bzw. in deinem Fall, dass du dem Verkäufer eine Frist von ca. 2 Wochen setzt in der er Zeit hat, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen.
Achso: was dir passieren kann: erstmal recht wenig. Im schlimmsten Fall kann er neben der Begleichung des Betrages noch Verzugszinsen verlangen. Böse wäre es, wenn ein Anwalt eingeschalten werden würde, dann wirds teuerer, da man (der Verlierer) diesen auch mitbezahlen muss.
Achja: Bist du schon 18? Wenn nein, dann hat der Verkäufer schlechte Karten. Er muss dann nämlich beweisen können, dass deine Eltern dem Kauf zugestimmt haben, da Jugendliche unter 18 prinzipiell keine Rechtsgeschäfte durchführen können. UND: Ich gehe davon aus, dass du keine 350 Euro Taschengeld pro Monat bekommst, oder?
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05.01.2008, 10:35 #11Matze2006
AW: Rechtslage
Ja , ich in noch keine 18. Er selbst kennt sich eigentlich recht gut aus mit den Rechtslagen etc. Er hatte mir damals auch geholfen hier mit der PS. Selber meinte er das es schwierig wird etwas zu beweißen wenn es nichts schriftliches gibt o.ä ?!?!?!
Gestern wurden ja 60 Euro überwießen , jetzt wate ich bis nächste Woche ab was geschieht...
Wenn er wirklich mit Rechtsanwalt kommt wäre das nen hartes Stück Brot da wir uns eigentlich sehr gut verstanden etc.
Er würd ja sein Rest Geld beommen aber ich bekomme ja auch noch ein SPiel....
AM besten fände ich wenn er sagen würde : Hör zu hab die 60 Euro , machen wa es so du musst den Rest nicht mehr zahlen und bekommst das SPiela ber auch nicht mehr.
Quitt-
Naja hoffe mal das beste :/
EDIT: Und das mit dem Taschengeld stimmt auch wieder !!
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05.01.2008, 12:11 #12bottled
AW: Rechtslage
schreib doch mal wie das ganze dann ausgegangen ist.
würde mich nämlich interessieren.
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