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21.07.2008, 21:30 #21Blubiblub
AW: Problem mit Eltern Klären aber wie ?
Vorn herab, ich bin 14 und habe schon Kontakt mit Alkohol (alle anderen Drogen, ausser Wasserpfeide noch, lehne ich strikt ab).
Also, laut Gesetz darf ich bis 23 Uhr draußen bleiben. Jeder der in meinem alter ist darf _mindestens_ bis 23 Uhr raus. Die meisten dürfen jetzt in der Ferien sogar bis 3 raus. Ich darf maximal bis 22 Uhr raus. Meistens nur bis 21. Jetzt kann man sich denken wie sich das anfühlt wenn meine Freunde beschließen noch in ein Lokal zu gehen und ich aber nach Hause muss. Ich bin den ganzen Abend immer zu Hause. So langsam ist mir das sogar so langweilig das ich schon um 22 Uhr schlafen geh. Ich habe ja nichts besseres hier zu tun. Für meine Freunde ist das auch unbegreiflich wie man mit 14 so eingeschränkt sein kann.
Das blöde ist ja, ich habe schon mit meinen Eltern darüber gesprochen, doch denen ist es total egal was die anderen dürfen. Ich will einfach mehr Eigenverantwortung. Ich werde schon sehen wo meine Grenzen sind. die kann ich in allem anderen ja genauso gut abschätzen.
Ich kann meine Eltern auch ein bisschen verstehen. Schließlich haben sie sicher ihre Sorgen. Doch ich möchste das man auch mal auf mich hört. Und nicht das ich nur einemal die Woche bei einem Freund übernachten darf...
So, da ich aber nicht ständig wieder mit dem gleichem Thema anfangen kann. Bräuchte ich vielleicht ein paar Ratschläge die mir helfen könnten meine Eltern ein bisschen aufzulockern.
Ich wäre sehr dankbar.
MfG Blubiblub
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AW: Problem mit Eltern Klären aber wie ?
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21.07.2008, 22:05 #22Don Promillo
AW: Problem mit Eltern Klären aber wie ?
Es gibt ne riskante Methode
Frag sie wielange sie damals raus durften (ACHTUNG: Das kann auch nach hinten losgehen...)
Ansonsten, fragen wieso sie meinen das du so früh heim musst. Auch sagen das du dadurch Verantwortungsbewusststein bekommst etc.pp.
Das Beispiel mit den Freunden klappt nie bei eltern, damit brauchst du meist gar nicht erst kommen.
Versuch erstmal Kompromisse rauszuhandeln, Eine Woche bis 22:15, wenn das geklappt hat 22:30 etc.
Wichtig ist dabei, du darfst es nicht versauen. Wenn du erst um 22:20 heimkommst, dann ist Feierabend...
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21.07.2008, 22:33 #23Baralai
AW: Problem mit Eltern Klären aber wie ?
Denn die meisten Eltern mussten in jungen Jahren noch viel früher zu Hause sein(wobei viele sich daran einfach nicht hielten^^) Daher kommt ja auch bei vielen Eltern diese "konservative" Ansicht..
Also ich kann absolut nachvollziehen, dass das für dich total dumm ist, wenn deine Freunde noch irgendwo hingehn und du dann schon nach Hause musst.. Auf Dauer wird man da ja (bei unverständnisvollen Freunden) auch zum Außenseiter.. Hoffe, dass das bei dir nicht so sein wird..
Direkt ein Tipp fällt mir jetzt leider auch nicht ein.. außer vielleicht der letzte Tipp von Don Promillo...Langsam an spätere Zeiten heranarbeiten.. Dabei kommt es eben immer darauf an, wie kompromissfreudig deine Eltern sind..
Ein anderer Tipp wäre, dass du dir wirklich mal die Seele vom Leib redest, so wie du es hier gemacht hast.. Und dass du eben irgendwann als Außenseiter da stehst.. Dass du es natürlich aber trotzdem total verstehen kannst, dass deine Eltern diese Zeiten für dich einplanen um dann im Endeffekt auf nen Handel zu spekulieren.. Frag deine Eltern nach diesem Gespräch mal, was du ihrer Meinung nach tun musst bzw. welche Anforderungen du erfüllen musst um ein wenig länger Ausgang zu haben..
Wenn du Glück hast, werden sie dir eine Möglichkeit nennen.. Die du dann eben auch erfüllen musst..
Mehr fällt mir im Moment nicht ein...
Sollte ich ne kluge Idee haben, melde ich mich auf jeden Fall wieder
LG
Bara
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22.07.2008, 09:08 #24Albiown
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22.07.2008, 09:16 #25Schlumpfgermane
AW: Problem mit Eltern Klären aber wie ?
hm, das mit dem "in ein lokal gehen" sollte sich eigentlich erledigt haben
keine ahnung wie alt deine freunde sind, aber unter 16 läuft da vom gesetz her sowieso nichts und auch dann nur eingeschränkt
zum allgemeinen problem:
ich glaub albiown hat recht, 22 uhr is die grenze
und selbst wenn nicht, mit 14 haben deine eltern noch quasi das hoheitsrecht
großartig machen kannst du da nichts
außer halt gut argumentieren und versuchen ,sie sachlich zu überzeugen
rumflippen wird dir da nicht weiterhelfen
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22.07.2008, 11:33 #26billsux
AW: Problem mit Eltern Klären aber wie ?
(im Fall von Blubiblub vorallem §5 und §9 + §10 in Frage kommen - rein rechtlich verhalten sich die Eltern absolut korrekt)
Anmerkung:
Kind = Person unter 14 Jahren
Jugendlich = 14 - 18 Jahre
§ 4 JuSchG Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
§ 5 JuSchG Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
§ 6 JuSchG Spielhallen, Glücksspiele
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.
§ 7 JuSchG Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.
§ 8 JuSchG Jugendgefährdende Orte
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.
In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.
§ 9 JuSchG Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
§ 10 JuSchG Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.
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22.07.2008, 16:43 #27Blubiblub
AW: Problem mit Eltern Klären aber wie ?
Erstmal vielen Dank für die vielen Tipps. Ich werde diese sicherlich berücksichtigen bei einem nächstem Gespräch. Dazu muss ich aber erstmal noch den richtigen Augenblick abwarten.
Zu dem Gesetz. Ich habe mich ehrlich gesagt noch nicht richtig damit befasst. Allerdings weiß ich das hier wo ich wohne das lange nicht so streng gesehen wird mit dem Gesetz. Aber das Alkohol für mich tabu ist, das weiß ich bereits. Mir ist auch klar das ich mit 14 noch nicht in Lokale und sonstiges rein darf. Aber ihr wollt mir doch nicht weiß machen das ihr nie versucht hättet mit 14 in ein Lokal zu kommen. Ich denke das ist vollkommen normal.
Ich finde halt das meine Eltern einfach zu streng sind. Mit 14 habe ich jedenfalls besseres zu tun als hier vor dem PC zu hocken oder fern zu sehen.
Die nächsten Tage werde ich mich sicherlich melden ob es geholfen hat, bis dahin will ich mich nochmal bedanken.
MfG Blubiblub
edt:
Ich habe gerade mit meiner Mutter gesprochen. Sie wird sich erstmal was überlegen. Alles in allem ist das Gespräch positiv gewesen. Ein Kompromiss ist das ich auf jedenfall mehr erzählen soll, also wo ich war, mit wem ich war, was wir gemacht haben,... Sie hat gesagt das ich sicher nicht jeden 2ten Tag bis 23 uhr raus darf, allerdings werde ich mehr dürfen als bisher. Das ist schonmal ein großer Schritt. Wenn ich 15 bin wird das vielleicht auch noch ein bisschen lockerer.
Ein ganz großes Danke an die Ratschläge. Ohne diese wär es vielleicht nicht ganz so verlaufen.
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