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Thema: Polizeigewalt
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04.08.2018, 08:41 #221Jonny Knox
Polizeigewalt
Zum Thema "kloppen": Wenn mal jemand verhaftet ist, dann haben die Polizisten denjenigen doch ohnehin schon soweit ruhig gestellt, dass ein tätlicher Übergriff durch Polizisten eigentlich durch nichts mehr entschuldbar wäre. Die "heikle" Phase ist doch davor - und zwar egal ob es am Ende zu einer Verhaftung kommt, oder ob die Polizisten sich nur mal abreagieren wollen, wie man es auf Demos leider viel zu häufig sieht. G20 letztes Jahr war da wirklich ein Lehrstück, einfach weil durch die schiere Masse an Polizisten eben auch deutlich zum Vorschein gekommen ist, dass es Polizisten gibt, die sich eben nicht an die Gesetze halten.
https://www.ardmediathek.de/tv/Mitta...entId=53303532
Bei Min 1:48 kann man das wunderbar erkennen... Da kommt sogar ein Beamter von weiter weg angeranntm, extra um dem Mann, von dem die anderen schon abgelassen hatten, noch eins in die Fresse zu schlagen. So jemand begeht doch einen ganz klaren Rechtsbruch und gehört in dieser Position nicht eingesetzt - oder vllt allgemein nicht zur Polizei. Da können ja gern andere User behaupten, die Gesetze werden außer Kraft gesetzt - lol -, mit der Wirklichkeit hat das aber wenig zu tun.
https://youtu.be/zn137DPmeR8?t=2m29s Auch noch so ein Rowdy, der anscheinend eine übersteuerte Geltungssucht hat.
Aber naja, zum Thme a G20 habe ich eh schon genug geschrieben.
Zum Thema "Der Polizei hat man zu folgen": Es gibt genug Szenarien, in denen man Anweisungen der Polizei nicht folgen braucht. Man muss keine Polizisten in die Wohnung lassen, nur weil diese das verlangen (außer wenn man eine lautschreiende Frau irgendwo eingesperrt hat - dann erlaubt die "Gefahr in Verzug" der Polizei das betreten auch ohne Durchsuchungsbeschluss). Man braucht bei einer Verkehrskontrolle nicht "pusten", auch wenn der Polizist etwas anderes behaupten mag. Man braucht einer polizeilichen Vorladung nicht folgen, wenn man Beschuldigter ist, etc.
Witzigerweise ist gerade letzteres für die Polizei anscheinend so unwichtig, dass es zumindest auf dieser Infoseite der Brandenburger Polizei nicht aufgeführt wird. Man möge doch einen anderen Termin vereinbaren, wenn man zum vorgeschlagenen nicht erscheinen könne. Mein Recht als Beschuldigter ist aber eben gerade auch, gar nicht auf eine polizeiliche Vorladung zu reagieren und nicht zu erscheinen. Das fehlt beim Abschnitt "Ihre Rechte als Beschuldigter" komischerweise. Wenn man schon informiert, dann bitte auch richtig.
Und selbst wenn ich eine korrekterweise erteilte Anweisung nicht sofort befolge, darf ein Polizist mich nicht körperlich züchtigen. Er muss zuerst die am wenigsten beeinträchtigende oder belastende Maßnahme ergreifen. Erst wenn diese wirkungslos geblieben ist, darf er eine stärkere Maßnahme ergreifen (und auch hier logischerweise nicht direkt die stärkste, sondern Schrtt-für-Schritt). Allgemein darf keine Maßnahme ergriffen werden, die zum gewünschten Erfolg außer Verhältnis steht. Extrembeispiel: Nur weil jemand keine Angaben zur Person machen will, darf der Polizist ihm nicht mit dem Schlagstock die Beine brechen. Diesen Grundstz der Verhältnismäßigkeit gibt es in jedem Polizeigesetz (siehe Beitrag #213)
"Auf Streife" ist scripted Reality, dass das kaum zu 100% den tatsächlichen Alltag widerspiegelt, ist dir schon klar? Und prügelnde Polizisten wird man da auch schon gar nicht zu sehen bekommen. Als ob die Darsteller, die ja angeblich echte Polizisten sein sollen, bei sowas dann mitmachen würden...
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04.08.2018, 10:30 #222Counterweight
Polizeigewalt
Dat Halbwissen is real. Bei Abschnitt Verhaftung musste ich schmunzeln.
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04.08.2018, 10:36 #223Eisuke261990
Polizeigewalt
Dachte ich mir auch ... verwechselt bitte nicht verhaftet mit festgenommen und auch nicht mit in Gewahrsam nehmen.
Nicht jeder ist automatisch "verhaftet" wenn die Polizei diesen aufgreift. Auf einer Demo kann somit niemand ohne Haftbefehl nicht "verhaftet" werden. Und ein Haftbefehl wird erst von dem Gericht oder der StA ausgesprochen, wenn die Schuld festgestellt wurde oder jemand sich seiner Verantwortung entzieht, etc...
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04.08.2018, 10:54 #224Jonny Knox
Polizeigewalt
Seit wann stellt denn ein Staatsanwalt eine Schuld fest? :>
Haftbefehle werden ausschließlich vom Richter erlassen.
@Counterweight: Jaja, Verhaftung, Festnahme, Ingewahrsamnahme pipapo. Jeder weiß, was gemeint ist... Man kann sich an diese Begrifflichkeiten aufhalten und immer wieder behaupten, das stimme nicht, wobei man nicht im Entferntesten in der Lage ist, zu sagen, was genau nicht stimmt, oder man kann sich zur Sache äußern und einen konstruktiven Beitrag zum Thema leisten.
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04.08.2018, 11:07 #225frable
Polizeigewalt
Es gibt unterschiedliche Arten von Haftbefehlen. Ich möchte jetzt nicht auf jeden eingehen. Wenn man in Deutschland von einem Haftbefehl spricht, ist meist die Rede von einem Untersuchungshaftbefehl. Dabei ist es erforderlich, dass der Verdächtige dringend Tatverdächtig ist. Zudem muss auch ein Haftgrund - Flucht, Verdunklungsgefahr etc. - vorliegen. Die individuelle Schuld wird erst durch ein richterliches Urteil festgestellt. Solange dies nicht geschehen ist gilt weiterhin das Prinzip der Präsumtion der Unschuld.
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04.08.2018, 11:29 #226Counterweight
Polizeigewalt
@Knox , den Begriff alleine mein ich nicht mal.
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04.08.2018, 11:37 #227Banx
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04.08.2018, 11:50 #228der seltsame
Polizeigewalt
Man braucht dieses nicht und jenes nicht, ist aber irgentwo auch Querulantentum. Eine gewisse Folgsamkeit zur Obrigkeit (Respekt) sollte schon vorhanden sein! Das kann man doch nicht ernsthaft bringen, einer Vorladung nicht zu folgen um sich hinterher zu wundern, wie so eine Hundertschaft unsanft morgens um viere zum wecken kommt und die Hütte auf links dreht. Nun, ich hab mit der Polizei ja auch nix weiter zu tun, kein Vorstrafenregister ect. es ist nur eben, z.B. als Fußgänger kontrolliert zu werden, das ist schon was Action für die Nerven, da der dicke "Colt" an der Seite, Knüppel und was die nich alles für Werkzeuge bei sich haben. Das ist ähnlich wie beim Zahnarzt da zu sitzen und die ganzen Folterwerkzeuge zu sehen (der Dokter kommt gleich) ^^.
Was Demonstrationen betrifft, so hat die Polizei ja im Vorfeld Weisungen erteilt, ob das Verbote waren, Platzverweise oder die Wege frei zu halten ect. und wenn die Masse dem nicht folgt, muß die Polizei eben durchgreifen! Wie die Polizei teilweise schon "geimpft" ist hab ich mal erlebt bei einem diensthabenden Beamten auf einer "vereinsamten" Wache eine Anzeige aufgeben wollend. Hatte dazu damals ne Arbeitskollegin mit dabei. Der Beamte war zu Beginn recht ... unterkühlt, abweisend. Als ich argumentierte "Sie sind dazu ausgebildet, deswegen sind wir ja hier, Sie sehen so was jeden Tag und haben doch da einen viel besseren Einblick" da wurde er sehr freundlich , "kommen Sie nochmal bitte zurück!" und nahm sich ausführlich Zeit zu erklären. Viele Beamte kennen das gar nicht mehr, das ihnen Bürger mit Respekt entgegen treten, der blühte richtig auf! Das sagte mir später die Arbeitskollegin sogar.
G20 (meiner Meinung) war kein Lehrstück, denn man kann eine Situation auch aus dem Kontext gerissen dar stellen. Ein Polizist wendet Gewalt an aber was war im Vorfeld? Die Polizei gibt ja nicht grundlos aus Jux und Tollerei den Befehl "Knüppel vor!" aus. Hausbesetzer die der Aufforderung "kommen Sie da runter vom Dach" nicht folge leisten und da gröhlend noch Flaschen runter schmeißen kann man doch nicht bei Seite schieben und Unangemessenheit der Polizei zuschreiben. Und die ganzen abgefackelten Autos der unschuldigen Anwohner haben ja gezeigt, von welcher Seite die Agression ausging, was soll denn so was?! Das rührt letzten Endes aus "die Polizei darf ja gar nicht" aber selbstverfreilich "darf" die Polizei, was steht den auf deren Uniform groß drauf, Bahnschaffner oder Polizei? Und die deutsche Polizei ist nun wirklich "moderat" im Gegensatz zur damaligen Volkspolizei (VP) , die hab ich ja noch kennen gelernt. Man muß sich gegenüber der Staatsgewalt benehmen, nichts anderes. Wir leben ja in einer Gesellschaft, da gibt es Regeln, um ein friedliches Zusammen leben zu gewährleisten. Der Polizist ist dazu da, das sicher zu stellen, im Dienste des Bürgers. Die Polizei drangsaliert doch keinen, Demonstration können angemeldet werden, da gibts dann Vorschriften und Regeln, die einzuhalten sind und klappt das, läuft die Polizei neben dem Zug friedlich her und achtet darauf, das Gegendemonstrationen nicht zusammen treffen (damit alle gesund und heil wieder nach Hause kommen). Sorry, so sehe ich das.
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04.08.2018, 11:53 #229Jonny Knox
Polizeigewalt
[Aber allein gemein ist, dass nur ein Richter diese erlassen kann.
@Counterweight
Dann freut es mich, dass dich die Wahrheit zum Schmunzeln bringt.
@der seltsame
Die Hundertschaft käme erst, wenn man einer staatsanwaltschaftlichen Vorladung nicht folgt. Alles andere wäre wieder ein Beispiel dafür, wie die Polizei ihre Kompetenzen überschreitet.
Jeder Anwalt rät, als Beschuldigter nicht zu einer polizeilichen Vorladung zu erscheinen. Das wird schon seine Gründe haben...
Nana, wer wird denn die Polizei mit Folter in Verbindung bringen wollen? Da wird sich allerhöchstens Folter angedroht (https://www.zeit.de/2004/49/Daschner).
Okay, dann bist du halt auch der Meinung, es habe trotz eindeutiger Videobeweise keine Polizeigewalt gegeben. Zu glauben, die Polizei mache immer alles richtig, ist schon rein statistisch gesehen völlig blauäugig.
Wenn im Vorfeld Rechtsverstöße begangen wurden, hätte man die Täter ja "ingewahrsamnehmen" können oder evtl. gar müssen. Hat man aber in mehr als genug Videos nicht gemacht. Leute verkloppen und dann liegen lassen deutet nunmal darauf hin, dass die Polizisten nicht zum Zwecke der Strafverfolgung oder -vereitelung gehandelt haben.
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04.08.2018, 12:10 #230Counterweight
Polizeigewalt
Vor allem dann schon einfachste Begriffe durcheinander kloppen. Klassischer Google Jurist.
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04.08.2018, 12:13 #231Pánthéos
Polizeigewalt
Durch deine persönlichen Verbindungen sollte es dir aber ein leichtes sein die Gesetze die er da zitiert und durchaus überzeugend sind zu widerlegen, aber darauf warten wir auch seit Jahren bei dir. Du behauptest immer nur es sei falsch, belegt oder widerlegt hast du hier allerdings, trotz laut dir bestehender direkter Verbindung zur Quelle, noch nie. Wenn du also nicht teilnehmen willst an der Diskussion, dann lass es doch einfach.
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04.08.2018, 12:49 #232Counterweight
Polizeigewalt
Ich habe auch schon mehrfach gesagt, dass ich selber nicht alle Gesetze kenne, jedoch hier und da Dinge mitbekomme, die auf jeden Fall anders ablaufen. Und ich werde auch sicherlich nicht für jeden Pups irgendwo anrufen. Ganz ehrlich, wenn einfachste Begrifflichkeiten vertauscht werden, auf die sogar andere User hinweisen oder man so einen Blödsinn schreibt, dass nach einer Verhaftung jemand sowieso schon ruhig gestellt ist, dann sollte man es einfach bleiben lassen. Für die Dinge brauchte es keine Beweise oder Links zu irgendeinem Gesetz, das ist mit normalem Menschenverstand einfach schon komplett unlogisch. Und wenn man nicht mal das auf die Kette bekommt, dann sollte man gar nicht erst soweit gehen und auch noch nach Gesetzen googlen. Den von mir zitierten Satz kann dir wahrscheinlich jeder zweite 15 Jährige widerlegen.
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04.08.2018, 12:52 #233Jonny Knox
Polizeigewalt
Ich habe nicht gesagt, dass jemand "bei" der Verhaftung ruhiggestellt ist, sondern "nach" der Verhaftung. "Nach" ist für mich, wenn der fixiert im Mannschafts- oder Streifenwagenwagen sitzt. Hätte mich vllt klarer ausdrücken sollen, allerdings hätte klar sein können, was ich meinte. Problematisch ist halt meistens, denjenigen erstmal soweit zu bekommen, dass man ihm Handschellen oder Kabelbinder anlegen kann. Wie sich jemand, der an Händen und ggf. Knöcheln fixiert noch so stark wehren kann, dass vehemente körperliche Gewalt gegen diese Person gerechtfertigt wäre, kannst du mir ja gern plausibel darlegen. In den allermeisten Fällen ist das einfach nicht mehr nötig und sollte es dann dennoch zu körperlicher Gewalt durch Polizisten kommen, muss da schon eine verdammt gute Begründung hr. Leider reicht es ja meist, wenn sich zwei Polizisten einig sind, dass sich derjenige noch ganz doll gewehrt habe... Da kannst du als "Opfer" dann schlicht nichts dagegen machen. Solange sich Polizisten permanent gegenseitig decken, hat man doch gar keine Chance, Recht zu bekommen.
Jaja, plötzlich geilst du dich also doch an den Begriffen auf. Schock schwere Not...
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist in jedem Polizeigesetz der Länder verankert. Dazu braucht man kein Jurist zu sein, um das herauszufinden. Und ja, Google hilft:
BaWü: Landesrecht BW PolG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Polizeigesetz (PolG) in der Fassung vom 13. Januar 1992 | gültig ab: 01.12.1991
Bayern: PAG: Art. 4 Grundsatz der Verh
Berlin: VIS BE ASOG Bln | Landesnorm Berlin | Gesamtausgabe | Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006 | gültig ab:
Brandenburg: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpolg_2016#3
Bremen: § 3 BremPolG, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Gesetze des Bundes und der Länder
Hamburg: Landesrecht - Justiz - Portal Hamburg
Hessen: § 4 HSOG, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Gesetze des Bundes und der Länder
M-V: § 15 SOG M-V, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Gesetze des Bundes und der Länder
: Niedersachsen: VORIS § 4 Nds. SOG | Landesnorm Niedersachsen | - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit | Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 | gültig ab: 01.01.2005
NRW: § 2 PolG NRW, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Gesetze des Bundes und der Länder
Rheinland-Pfalz: Landesrecht Rheinland-Pfalz
Saarland: § 2 SPolG, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Gesetze des Bundes und der Länder
Sachsen: § 3 SächsPolG, Polizeiliche Maßnahmen - Gesetze des Bundes und der Länder
Sachsen-Anhalt: Landesrecht Sachsen-Anhalt § 5 SOG LSA | Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit | Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 20
Schleswig-Holstein: Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein § 73 LVwG | Landesnorm Schleswig-Holstein | - Ermessen | Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni
Thüringen: Landesrecht TH § 4 PAG | Landesnorm Thüringen | - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit | Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG -) vom 4. Juni 1992 | gültig ab: 13.06.1992
Und weil es so schön ist: Bundespolizei: https://www.juraforum.de/gesetze/bpo...nismaessigkeit
Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist allerdings so unwichtig, dass er in fast allen Polizeigesetzen erst innerhalb der ersten 5 Paragraphen auftaucht.
Da für alle Landespolizisten das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gilt, ist relativ eindeutig, dass bestimmte Handlungen beim G20 (und/oder anderen Demonstrationen) eben nicht dadurch gedeckt sind, sondern unverhältnismäßig gewalttätig waren -> man kann also ohne weiteres in solchen Fällen von übertriebener Polizeigewalt sprechen.
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04.08.2018, 13:05 #234Counterweight
Polizeigewalt
Ich sag da nichts mehr zu. Das von Dir geschriebene setzt ja grundsätzlich voraus, das bei/nach einer Verhaftung eine Person Handschellen bekommt, fixiert wird oder ähnliches. Und alleine das ist nicht grundsätzlich so, also ist die ganze Aussage schon für den Eimer.
Beispiel, eigener Vater (wird dir jetzt bestimmt ganz gut gefallen, da nicht bei Google): Kurzfassung irgendwann in den 90ern. Jemand wird verhaftet, zur Wache transportiert und in der Wache rammt er meinem Vater, knapp an der Wirbelsäule vorbei, ein Messer in den Rücken. Das ganze Thema Festnahme/Verhaftung war da schon durch.
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04.08.2018, 13:13 #235Jonny Knox
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04.08.2018, 13:22 #236Counterweight
Polizeigewalt
Das kann ich dir nicht sagen. Kenne das nur aus Erzählungen, da ich selber erst 2-3 Jahre alt war. Durchsucht wurde der soweit ich weiß, der hat sich in der Wache losgerissen und da irgendwo im hinteren Teil eins gefunden.
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04.08.2018, 13:32 #237Jonny Knox
Polizeigewalt
Das ist natürlich "blöd" gelaufen. Dennoch wäre das wohl nicht passiert, wenn die Person mit den Händen hinterm Rücken fixiert gewesen wäre.
Auch taugt das Beispiel nicht wirklich als Vergleich für das, was ich ausdrücken wollte. Während man vor der Festnahme durchaus mehrere Polizisten benötigen kann, die jamndem am Boden festhalten, ist das eben idR nicht mehr notwendig, wenn die Person an Hand- und Fußknöcheln fixiert ist. Daher wäre es eigentlich schwierig, dann noch körperliche Gewalteinwirkung zu rechtfertigen. Du wirst mir ja sicher zustimmen können, dass jemand mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit des Körpers kaum noch ein paar mal ins Gesicht geschlagen werde nmuss, um eine Gefahr abzuwehren - da von einer fixierten Person eigentlich quasi keine Gefahr mehr ausgehen kann.
Auch dürfte es kaum notwendig sein, einer Person, die schon von zig Polizisten auf den Boden gedrückt wird und bewegungslos ist, noch zusätzlich ins Gesicht zu schlagen. Kommt trotzdem immer wieder vor und war auch beim G20 in Hamburg häufig in den Videos zu sehen. Sowas geht einfach weit über das Ziel hinaus und ist daher gesetzlich nicht mehr gedeckt.
Um Vertrauen und auch Respekt der Bürger ggü. der Polizei zu stärken ist es daher endlich notwendig, dass Polizisten gekennzeichnet und somit eindeutig identifizierbar sind. Nur so kann man schwarze Schafe, die vllt sogar mehrfach auffallen aus dem Verkehr ziehen und dafür sorgen, dass die Schläger aus der Polizei verschwinden.
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04.08.2018, 13:45 #238Counterweight
Polizeigewalt
Ich kenne so Videos eigentlich nur aus den USA, zum G20 hab ich mir kaum was angeguckt, bei gewalttätigen Straftätern ist es aber auch nicht unüblich, das der nochmal eine kassiert. Stört mich ehrlich gesagt auch kein Stück. Das Ding ist halt, das nicht generell immer fixiert wird. Ist auch vom Material her gar nicht immer möglich, dank unserer geilen Sparmaßnahmen mit der schwatten Null. Das ist ja schon so krank in unserem bekloppten Staat, dass Polizisten Handschellen und andere Ausrüstung teilweise aus eigener Tasche bezahlen müssen.
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04.08.2018, 13:46 #239
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04.08.2018, 13:48 #240Cao Cao
Polizeigewalt
Das ist mir jetzt ehrlich gesagt auch neu, das die Polizisten ihr Material selbst zahlen müssen
Zum einen beglückwünsche ic hdich zum Blick in Olaf Scholz' Gedankenwelt. Viele versuchen dasd, aber dir ist es gelungen, die Beweggründe seiner...
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