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12.02.2015, 23:51 #1Jaycee
Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Text der PetitionDer Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Strafvorschrift über Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen ersatzlos gestrichen wird.
Begründung
Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.
Während aufgeklärte Gläubige keine Probleme mit satirischer Kunst haben und somit einen besonderen Glaubensschutz gar nicht benötigen, berufen sich religiöse Fundamentalisten seit Jahrzehnten immer wieder auf § 166 StGB, um die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit einzuschränken. Die hier zum Vorschein kommende Kritikunfähigkeit sollte vom Gesetzgeber nicht zusätzlich befördert werden. Borniertheit, Intoleranz und Humorlosigkeit sind keine Rechtsgüter, die unter Schutz gestellt werden sollten. Vielmehr sollte der Staat den Freiraum für kritische und vor allem satirische Kunst erweitern und Künstlerinnen und Künstler in ihrer wichtigen kulturellen Aufgabe bestärken, althergebrachte Sichtweisen gegen den Strich zu bürsten.
Mit der Streichung von § 166 StGB käme der deutsche Staat auch einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach. Dieses erklärte nämlich 2011, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag [gemeint ist der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, ICCPR] inkompatibel“ seien [Human Rights Committee: General comment No. 34, CCPR/C/GC/34, §48].
Nicht zuletzt wäre die überfällige Abschaffung des „mittelalterlichen Diktaturparagraphen“ (Kurt Tucholsky) auch eine angemessene rechtsstaatliche Reaktion auf die Einschüchterungsversuche militanter Islamisten („Karikaturenstreit“ von 2006, Attentat auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ vom Januar 2015). Denn mit einer ersatzlosen Streichung von § 166 StGB würde der Gesetzgeber unmissverständlich klarstellen, dass der Freiheit der Kunst in einer modernen offenen Gesellschaft höheres Gewicht beizumessen ist als den „verletzten Gefühlen“ religiöser Fundamentalisten.
Grüsse, eure Jaycee.
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Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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13.02.2015, 00:18 #2keldana
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Borniertheit, Intoleranz und Humorlosigkeit sind keine Rechtsgüter, die unter Schutz gestellt werden sollten.
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13.02.2015, 00:27 #3Jaycee
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Diese Petition stammt von Michael Schmidt Salomon - der ist garantiert kein Gegner des Islams sondern ein bekannter Vertreter des Humanismus. http://www.schmidt-salomon.de/ Schau dir mal ein paar Gespräche mit ihm an, er vertritt eine gesunde Grundhaltung. Auch die Giordano-Bruno-Stiftung, die er mitbegründet hat, ist eine rationale und intellektuelle Instanz.
Nur ganz kurz ein Video zu ihm und seiner Grundhaltung, aber eigentlich soll das Thema nicht den Islam ansprechen.
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13.02.2015, 00:40 #4keldana
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Ein von der Aufklärung geprägter Religionskritiker, der den Religionen Heuchelei attestiert,
P.S. Woher stammt übrigens die Information, die Petition sei von ihm ?
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13.02.2015, 00:43 #5Jaycee
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Natürlich, ein Religionskritiker, hat aber mit
nichts zu tun. Ich könnte hier auf einen Schlag mehrere Benutzer nennen, die sich religionskritisch geben und mir trotzdem meiner Islamkritik entgegen halten. Die Ausführungen von Michael Schmidt Salomon sind oft sehr rational, schau dir mal die 10 Gebote des evolutionären Humanismus an. Sehr respektable Grundhaltung. Diese Petition richtet sich nicht explizit an den Islam sondern an alle Religionen. Wie gesagt: der Islam soll hier kein Thema sein - oder legst du es darauf an? Trotzdem möchte ich gerne wissen, wieso ist die genannte Formulierung ekelhaft?
@keldana, hier habe ich entnommen, dass die Petition von ihm sei. http://www.freireligioese-pfalz.de/E..._gegen_166.pdf Im Grunde befürworten Humanisten und säkulare Denker diese Petition, also vorwiegend eine intellektuelle Gemeinschaft. Ich werde aber - nur um das klar zu stellen - ihm eine Email schreiben und nachhaken, wie er zum Islam steht. Eventuell kann ich das dann hier darstellen, nur um Vorwürfen wie diesen, den du geäußert hast, Luft zu nehmen.
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13.02.2015, 04:58 #6gamefreake89
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Da man Kritk auch ohne Beleidigungen ausüben kann halte ich eine Gesetzes änderung für unötig.
Die Petition hat einen sehr hetzenden Beigeschmack .
Viele verstehen die Meinungsfreiheit auch falsch beleidigen zählt nicht unter Meinungsfreiheit.
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13.02.2015, 05:01 #7Jaycee
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Ich sehe in der Petition keine Beleidigung. Die von Keldana zitierten Worte mögen spitz formuliert sein, doch ist eben Humorlosigkeit und Intoleranz der Grund, wieso diese Debatte immer wieder hochkocht. Da meiner Ansicht nach Religion im öffentlichen Raum nichts zu suchen hat, sehe ich keinen Grund, sie rechtlich zu schützen. Aber da scheiden sich unsere Geister wohl.
Edit, @Gamerfreak89: Ich meine, deine Signatur beispielsweise, ist doch auch recht beleidigend für Teilnehmer religiöser Gemeinschaften - trotzdem ist es legitim, Kritik auf diese Weise zu äußern. Damit will ich dich jetzt nicht bloßstellen, nur ist das gerade ein gutes Beispiel um darzustellen, wie notwendig die Abschaffung dieser Paragraphen ist.
Dazu ein spannender Artikel: http://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1011941.html
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13.02.2015, 10:45 #8Knollo
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Allgemein zu Petitionen:
Ich bin kein Freund von Petitionen und halte sich in fast allen Fällen für entweder gefährlich(kann hier ausgeschlossen werden) oder aber das es nichts bringt.
Gerade in den letzten Jahren haben die Petitionen, dank der einfachen Gestaltung, extreme Ausmaße angenommen. Die Folge: Jede noch so sinnvolle Petition verliert dadurch an Wert. Da man den ganzen Tag mit Petitionen zugepflastert wird, haben diese Petitionen keine Gewichtung mehr und werden oft missbräuchlich verwendet.
Alleine aus diesem Gründen würde ich keine Petition unterzeichnen.
Zur Petition selber:
Der zu streichende Paragraph besagt folgendes...
Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Wenn man sich den Paragraphen im ganzen ansieht, dann sprechen wir von Beleidigungen "die den öffentlichen Frieden" stören. Also für eine Gefahr sorgen. Was eine solche Beleidigung sein kann? Solch eine Beleidigung könnte man den ganzen Islam-Terroristen zuschieben, die mit Beleidigungen anderer Religionen zu Gewalttaten aufrufen. Das stört den Frieden.
Ein Künstler und Kritiker darf und wird weiterhin seine Karikaturen zeichnen dürfen, Kritik äußern und sich gegen einzelne oder ganze Glaubensrichtungen aussprechen.
In dem Sinne sehe ich keinen Problem mit dem Paragraphen. Er schützt unser Volk und verbietet uns nicht den Mund.
Sollte ich allerdings falsch liegen, es andere Situationen und Beispiele geben, dann lasse ich mich da gerne eines besseren belehren.
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13.02.2015, 11:55 #9keldana
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
und nicht nur das. Gründer der Giordano-Bruno-Stiftung und unter dieser findet man dann:
Websites der Giordano-Bruno-Stiftung
•Website der Kritischen Islamkonferenz: KIK | Kritische Islamkonferenz
Es ist daher Zeit, die AABF kritisch zu hinterfragen und ihre Arbeit ebenso kritisch zu begleiten. Denn es darf in einem demokratischen und pluralistischen Rechtsstaat nicht möglich sein, dass eine ethnische und/oder ideologisch geprägte Gruppe eine andere Bevölkerungsgruppe in der Gesellschaft mit dem Ziel der Marginalisierung diffamiert und denunziert – zumal diese Gruppe drei Millionen Menschen in diesem Land umfasst und damit die größte Minderheit bildet.
Das eine schließt das andere aber keineswegs aus:
eine angemessene rechtsstaatliche Reaktion auf die Einschüchterungsversuche militanter Islamisten („Karikaturenstreit“ von 2006, Attentat auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ vom Januar 2015).
Es ist zwar nett gemeint, daß Du Dich hier als "ich will jetzt mal Themen ansprechen, die sich nicht um Islam drehen" hinstellen willst. Aber eine Petition, die ganz besonders Dinge benennt, die mit dem Islam in Verbindung gebracht werden, ist dafür ungeeignet. Aber ich bin mir ziemlich sicher, daß Dir das völlig klar ist und Du nur im Nachhinein Dich hinstellen willst als "also ich habe in dem Thema nicht mit Islam angefangen".
"Borniertheit, Intoleranz und Humorlosigkeit sind keine Rechtsgüter, die unter Schutz gestellt werden sollten." Dieser Satz macht deutlich, daß man borniert sein muß, oder intolerant oder humorlos, wenn man glaubt, eine Religion solle vor Beleidigungen besonders geschützt werden.
Auch der Rest der Petition zielt darauf ab, "berufen sich religiöse Fundamentalisten seit Jahrzehnten" oder "Die hier zum Vorschein kommende Kritikunfähigkeit", daß Menschen, die diesen Paragraphen beibehalten wollen, pauschal verurteilt und diffamiert werden. Und sowas lehne ich ab.
Den eigentlichen Sinn hinter der Petition verstehe ich und finde das auch gar nicht so schlecht. Allerdings sehe ich auch die Gefahr, daß man die Abschaffung eher fordert, um Beleidigungen gegen Religionen zu legitimieren. Und das wiederum kann ich nicht gutheißen.
Es war nur eine Frage ... weil aus der Petition selbst der Name des Hauptpetenten nicht hervor ging. Was ich merkwürdig finde.
Gamefreake89 spricht auch nicht davon, daß die Petition eine Beleidigung darstellen soll. Sondern davon, daß man Kritik an einer Religion auch äußern kann, ohne zu beleidigen. Und daher braucht man den Paragraphen auch nicht abzuschaffen, denn er schützt ja die Religionen nicht vor Kritik, sondern prinzipiell vor Beleidigungen.
Ja und nein ... ich persönlich bin auch religionskritisch und lehne beispielsweise die Sonderbehandlung der christlichen Kirchen in Deutschland (zum Beispiel Einzug der Kirchensteuer durch den Staat) ab. Dennoch ist aufgrund der Religionsfreiheit und der Möglichkeit, das Menschen wegen Ihrer Religion diskriminiert werden, ein besonderer Schutz notwendig. Das muß nicht notwendigerweise noch zusätzlich (neben dem Schutz durch das AGG) ein Blasphemieparagraph sein. Aber ein besonderer Schutz ist definitiv notwendig.
Nein, es zeigt gerade keine Notwendigkeit, den Paragraphen abzuschaffen, im Gegenteil. Hier haben wir den Nachweis, daß Kritik an Religionen TROTZ des Paragraphen legal möglich ist.
Ich sehe da nichts spannendes. Sondern wieder einmal die übliche Form von Artikel. Man geht nur in soweit auf Argumente, wie es der eigenen Sichtweise dienlich ist. Es wird nicht kritisch hinterfragt, man versucht nicht, Interessen gegeneinander abzuwägen etc. ... die eine Sichtweise (also die eigene) ist korrekt und zu 100% über jeden Zweifel erhaben und alles was dagegen steht ist falsch.
Danke ... solche Artikel stehen jeden Tag zu hunderten in den Zeitungen ... aber sowas braucht niemand.
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13.02.2015, 12:11 #10Dark E
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Ich kenne ein passendes Beispiel: Ich habe mal bei der Facebookseite der Jungen Freiheit Kommentare gelesen, wo einige appelierten dass man Flüchtlinge erschiessen solle. Als ich die als rechtsradikal beschimpft habe, bekam ich dann als Antwort "wenn man die Meinung sagt, ist man gleich Nazi". Dieser Beispiel hat zwar wenig mit Religion zu tun, ist aber trotzdem ähnlich.
Religionskritik kann man und sollte man ohne Beschimpfungen und ohne irgendwelchen Provokationen machen, weil man sonst das Volk irgendwann gegeneinander hetzt und kein vernünftiger Mensch will Glaubenskriege.
In so einem Fall finde ich es richtig dass es so einen Paragraphen §166 StGB gibt.
Zum Beispiel betreibt der Ex-Faz und Kopp-Autor Udo Ulfkotte Stimmungsmache gegen Muslime, weil die meisten seiner Behauptungen auch nicht stimmen, teilweise übertrieben und auch oft verallgemeinert sind und ich weiß nicht ob er so gegen den Paragraphen verstößt oder nicht.
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13.02.2015, 12:25 #11Cao Cao
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Eine solche Petition finde ich an sich nicht schlecht, bei den ganzen unsinnigen Gesetzen innerhalb des Landes.
Jedoch geht es hierbei um eine Streichung die das diskriminieren nicht nur der Religion gegenüber legitimisiert, sondern auch deren Anhänger. Ich weiß nicht, warum man glaubt dieses Gesetz schrenkt die Meinungsfreiheit ein. Karikaturen z.B gegen Religionen und die Meinung selbst sind schließlich auch nicht verboten.
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13.02.2015, 12:48 #12Topas
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
dann müsste man ja rein logisch gesehen mit dem § auch die muslimischen Schreier: "Scheiß Deutscher, Scheiß Nazi , Scheiß Christen, deutsche Schlampe etc" verfolgen können. Die Muslime stellen sich selber immer wieder in die Schusslinie, weil sie Sonderrechte wollen w. hier
Hitzige Debatte um gesonderte Bäderzeiten für Muslime - | WAZ.de
das ist nur ein BSP. von vielen, was hier tagtäglich abläuft
da muss man sich nichts aus den Fingern saugen oder übertreiben, die tunesischen Drogendealer bei mir auf dem Hauptbahnhof sind auch keine Einbildung, sondern Realität
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13.02.2015, 13:25 #13keldana
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Stimmt zwar, daß es wenn dann in beide Richtungen gehen muß. Aber ein Mensch, der vor 5 Millionen Zuschauern was im Fernsehen sagt, ist etwas anderes, als ein einzelner Muslim, der auf der Straße in Berlin Neukölln so einen Satz von sich gibt. Einfache Beleidigung ist eh strafbar, fällt aber nicht unter § 166.
Der übliche Fehler ... nicht "die Muslime" ... sondern wenn überhaupt "ein Teil der Muslime". Denn was dieser Verband dort "möchte" ist ja nichts, hinter dem alle Muslime stehen.
Hinzu kommt der normale Beißreflex. Bei mir in der Nähe gibt es diverse Schwimmbäder / Saunen, in denen es einen speziellen Abend "nur für Frauen" gibt. Regt sich kein Mensch drüber auf. Aber wenn ein paar Muslime prüfen lassen möchten (mehr ist es erst einmal nicht), dann heißt es "die (Finger drauf zeigen) wollen Sonderrechte". Warum ist ein Sonderrecht für Frauen kein Problem, wenn es aber um Muslime geht, schon ? Eben ... weil es den Muslimkritikern nicht um "Gleichberechtigung" geht (dann müßten sie zu "Frauenzeiten" auch den Mund auf machen), sondern nur gegen des Islam.
Letztens in den Niederlanden wurde ich von diversen Leuten angesprochen, ob ich so ein Zeug kaufen wolle. Waren auch Südländer dabei, aber genauso auch normale Niederländer. So What ?
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13.02.2015, 20:19 #14Dark E
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
ja ich wäre dafür. Beleidigungen gibts leider alltäglich. Wenn die es in der Öffentlichkeit tun, könnte man die bestrafen. Wenn die es privat tun, dann ist es leider schwer zu beweisen.
Da stimme ich dir zu, das ist schlecht für die Intergration. Solche strenge Muslime, die das fordern, outen sich dann selbst als fremdenfeindlich
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13.02.2015, 20:32 #15Krankfried
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Der Fedora steht der Threaderstellerin wirklich fantastisch.
http://i3.kym-cdn.com/entries/icons/original/000/014/711/1380697092809.jpg
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13.02.2015, 20:35 #16vieraeugigerZyklop
Warum sollte dieses Gesetz gestrichen werden? Es geht um Beschimpfungen und nicht um Satire oder ähnliches. Warum sollte ich religiöse Leute offiziell beschimpfen dürfen?
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13.02.2015, 22:20 #17Issomad
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Beschimpfungen und Beleidigungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Beschimpfungen haben auch nichts mit Satire zu tun ...
Wir wünschen uns doch eher einen friedlichen und zivilisierten Umgang miteinander.
Also dagegen !
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16.02.2015, 21:05 #18Anarky
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Wieso zur Hölle sollte man dieses Gesetz abschaffen? Es untersagt weder Kritik noch Meinungsfreiheit. Nur Beleidigungen werden hier verboten. Da gibt es das Argument : "Ähh... aber ist doch eigene Meinung" nicht. Nein. Wenn ich zu jemandem sage, dass er ein dreckiges Arschloch ist, ist es doch auch nicht erlaubt und richtig oder gar angemessen.
Ich sehe in dieser Petition nur den Versuch weiterhin zu provozieren. Aber ok... für jemanden der zu beschränkt ist um zu diskutieren ohne dabei beleidigend zu werden, ist so eine Petition natürlich perfekt.
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16.02.2015, 21:53 #19Der Schmied von Kochel
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16.02.2015, 22:10 #20Dark E
AW: Petition: Streichung des § 166 im Strafgesetzbuch!
Der atheistische Philosoph schreibt das auch auf seiner Facebookseite, dass er sich für die Unterstützer der Petition bedankt und dafür Werbung macht.
Irgendwie komisch, dass der bekannte atheistische Philosoph aus der Giordano Bruno Stiftung den Paragraphen §166, die jede Religion vor Beschimpfung schützt, abschaffen möchte.
Anscheinend befürwortet er die Hetze gegen jede Religion.
Mit Religionsfreiheit und Religions-Kritik hat das nichts zu tun.
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