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Thema: Nötigung?
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21.01.2011, 10:24 #1Propagandapanda
Nötigung?
Folgende Situation:
Die Sache ereignete sich am Montag dieser Woche in der Mittagspause. Zurzeit geht irgendein Mist vonwegen Facebook-Fake-Profilen herum, wobei unsere Schulleiterin mit Suspendierungen drohte. Ich werde von einigen Personen beschuldigt - anonym, aber ich bekomme alles mit. Die Sache muss ich gar nicht so umschreiben, sondern das folgende Ereignis:
1 Person, die ich als billigen Schüler-/Lehrerschleimscheißer kannte, ist zu unserer Schulleiterin gerannt und hat seinen Verdacht bzg. der Facebook-Sache geäußert: MICH!
Nenne den Schleimscheißer im Laufe der Geschichte: X
Also gut, ich ging mit 3 meiner Kollegen in der Mittagspause zur Pausenhalle - mein Kollege pfiff ihn mit etwas aggressivem Ton aus der Halle. Seine Freunde wollten mitkommen, aber einer meiner Kollegen scheuchte sie mit (Verpisst euch!) von uns weg, dabei sagte auch X: "Bleibt weg, wir klären das kurz!" Wir gingen mit ihm etwas abgelegen des Schulhofes zur Turnhalle und mein Kollege fing an zu sprechen.
"Wieso sagst du sowas? Du hast keine Ahnung, was soll dieser nicht belegbare Verdacht? Hast du sie noch alle? Kevin hat damit nichts zutun - geh zur Direktorin und sag, dass du eigentlich gar keine Ahnung hast!"
Wir hatten nicht vor ihm Schaden zuzufügen oder sonst was, wir waren halt alle nur ein wenig sauer. Irgendwo mitten drin kamen nochmal 2 seiner Freunde, die X selbst mit den Worten: "Ist nichts los, bleibt eben weg!" zurückwies.
Jetzt war das Gespräch beendet mit meinen Worten: "Verzieh dich, Junge." beendet.
Wir 4 wurden suspendiert und hatten ein Gespräch - diesen Mittwoch. Unsere Schuldirektorin vernahm Zeugen (wahrscheinlich Freunde von X) und die sagten quasi Folgendes aus:
"Sie kamen mit aggressiver Haltung in die Pausenhalle - an der Stelle von X hätte ich danach nichts mehr gesagt und hätte große Angst gehabt."
Unsere pseudointellektuelle Schulleiterin deutete unser Gespräch als "Einschüchterungsversuch".
An dem Gespräch nahm noch ein typischer Schulpolizist teil, der uns mit irgendwelchen Paragraphen vollsülzte: "Das grenzt an Nötigung, ich könnte sofort eine Anzeige schreiben!"
Die Dinge wurden durch anonyme Zeugen belegt (die unsere Schulleiterin nicht nennen kann, da sie befürchten muss, dass wir nochmal so einen Einschüchterungsversuch begehen - bei einer Sache, die zum ersten Mal passiert ist) Dazu noch wurde die ganze Zeit von "Ihr hättet dann so und so reagiert" gesprochen, völlig belanglosen Scheiß.
X hat an diesem Gespräch selbst teilgenommen und erzählte folgendes:
"Ja, die kamen mir schon ein wenig respektlos rüber - aber eigentlich ist da nichts wildes passiert, es ist okay - ich will daraus auch keine allzu große Sache machen!"
STÖRUNG DES SCHULFRIEDENS!
Nun haben wir am Montag eine P. 49 Konferenz, an der meine Lehrer, Elternvertreter und Klassensprecher (der Klassensprecher hat bei diesem Einschüchterungsversuch mit X gesprochen - hat also gefragt: Wieso, weshalb, warum?).
Meine Fragen dazu:
Ist unsere Handlung wirklich Nötigung?
Darf die Schulleiterin so reagieren? (Man sprach von Querversetzung oder endgültigem Schulverweis!)
Kann ich bei einer möglichen Querversetzung (was mir meinen kompletten Schulabschluss kaputtmachen würde, da ich mich an einer anderen Klasse neu gewöhnen müsste irgendwie wehren - Schulbehörde, Staatsanwaltschaft?)
X sagte selber, die Sache sei für ihn geklärt gewesen - ist unsere Tat wirklich "Störung des Schulfriedens"?
Bitte echt nur kompetente Leute, weil ich mit der Sache eventuell zu einem Anwalt gehen werde, falls irgendwelche erdrückenden Konsequenzen auf mich zukommen würden.
Auch nur auf meine Fragen antworten, Weisheiten wie: Warte ab bis Montag! kann ich mir gerade echt nicht antun.
Jeder Beitrag, der hilft - wird positiv bewertet.
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21.01.2011, 10:57 #2iRonix
AW: Nötigung?
Nur damit ich alles richtig verstehe. X hat dich wegen den Facebook-Fake-Profilen verpetzt, woraufhin ihr ihn einfach nur Fragen wolltet, wieso er das getan hat ohne Beweise oder sonst irgendwas. Bei dem Gespräch mit der Schulleiterin und dem Polizisten, wurde dir Nötigung gedroht. Wegen der ganzen Sache haben du und deine Freunde eine Suspendierung kassiert, obwohl X meinte, dass es eigentlich schon ok wäre. Und jetzt droht die Schulleiterin mit eventueller Querversetzung oder Schulverweis.
Meiner Meinung nach, hat eure Schulleiterin einfach nur Angst, dass es evtl schlimmer enden könnte und droht deshalb mit solchen Dingen. Ihr solltet mit X reden, dass ihr ihn nicht Einschüchtern wolltet, sondern einfach nur wissen wolltet was los war und dass er das auch eurer Schulleiterin ausdrücklich erklären soll. (Ich weiß es kommt ebenfalls als "Einschüchterungsversuch" rüber, aber ihr wollt die Sache nur klären)
Was die Querversetzung angeht. (Leider sind ein paar Wörter anders zum Österreichischen Deutsch, aber laut Google nehme ich an, dass damit ein einfacher Klassenwechsel gemeint ist)
Sowie ich das rausgelesen habe, muss die Klassenkonferenz der Meinung sein, dass eine Querversetzung dich besser fördert als eine Nichtversetzung.
Vielleicht hilft dir diese Erklärung eher:
Eine Querversetzung kommt für bestimmte Schülerinnen und Schüler in Frage, die entgegen der Empfehlung der Klassenkonferenz der Grundschule die 5. Klasse einer Realschule, eines Gymnasiums oder der entsprechenden Zweige einer schulformbezogenen Gesamtschule besuchen. Das betroffene Kind wechselt entweder zum Halbjahr oder zum Ende des Schuljahres in einen anderen weiterführenden Bildungsgang, der seinen Fähigkeiten eher gerecht wird.
Voraussetzung hierfür ist die Verständigung der Klassenkonferenz darüber, dass die Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schülerin oder des Schülers den Anforderungen nicht entsprechen und auch keine Entwicklung zum Positiven zu erwarten ist. Außerdem sollte die Querversetzung mehr pädagogische Vorteile bieten als eine Wiederholung der Klasse.
Unabhängig von der Empfehlung der Grundschule ist eine Querversetzung in Ausnahmefällen auch noch in der 6. und 7. Klasse möglich, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht in Zukunft unwahrscheinlich ist. Zusätzlich muss die Klassenkonferenz erörtern, ob die Schülerin oder der Schüler durch eine Querversetzung besser gefördert wird als durch eine Nichtversetzung.
Info:
Die Möglichkeit einer Querversetzung zum Halbjahr oder nach der 5. Klasse ist in § 75, Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) festgehalten, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter Hessisches Kultusministerium - Startseite in der Rubrik „Schulrecht“.
Was die Nötigung angeht.
Ich bin kein Spezialist in dem Gebiet, aber Wikipedia spuckt das hier aus:
Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt,
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar. Die Strafbarkeit des Versuches ergibt sich aus § 240 Abs. 3 StGB.
Eigentlich sollte eure Tat keine "Störung des Schulfriedens" mehr sein, wenn X eh meinte, dass da nicht viel los war, außer etwas Respektlosigkeit. (Was in dem Fall auch verständlich war)
Denke einer der mit Rechten zu tun hat, wird dir diesbezüglich weitaus mehr Details geben können als ich, aber ich denke selbst diese Informationen könnten dir evtl hilfreich sein.
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21.01.2011, 11:11 #3Darth Vicious
AW: Nötigung?
Hallo,
Vielleicht kann ich dir einige gute Ratschläge geben.
Meine erste Frage wäre: Inwieweit war die Schulleiterin in irgendwelche Social-Network-Dinge involviert? Und geht es sie überhaupt etwas an? Überschreitet sie da keine Kompetenzen? Man bräuchte dazu etwas mehr Hintergrund-Info.
Jetzt zum eigentlichen Problem:
Klar, deine Aktion war nicht wirklich optimal gewählt, zumal du ja wusstest, wie dieser "X" reagieren wird/würde. Allerdings würde ich anhand des Tatbestandes an deiner Stelle argumentieren: "Die Freunde des X kamen immer wieder hinzu und fragten, ob alles in Ordnung sei. Er schickte sie weg und beruhigte sie; die Freunde blieben jedoch weiterhin in der Nähe um für ihn später die Zeugen zu sein."
Das wäre eine Möglichkeit.
Von diesem "Schulpolizist" würde ich mir nichts erzählen lassen. A) war er nicht dabei, B) was für eine Position bekleidete er bei diesem Kreuzverhör? (anders kann man es ja fast nicht ausdrücken).
Zum Thema "Nötigung": Viele schwadronieren immer von wegen Nötigung und kaum einer hat sich jemals den Paragraphen durchgelesen.
§ 240 StGB
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Mich würde nun im Zuge dessen noch interessieren, wie alt alle Beteiligten waren.
Was den Herren "X" und seine "Zeugen" angeht, würde ich - wenn mir schon Nötigung vorgeworfen wird - mit den §§ 185 - 187 StGB kontern: Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung.
Und was die Schulleiterin angeht... dürfen tut sie in ihren vier Wänden alles. Die Frage ist jedoch, ob auch alles RECHTSFÄHIG ist... und in diesem Fall würde ich sie ganz klar da packen, dass sie mit Social-Network ganz klar nichts am Hut zu haben hat, weil das nicht in ihren Kompetenzbereich fällt.
Generell muss ich allerdings sagen: Himmel-Hilf... was für eine Schule...
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. Für weitere Fragen stehe ich dir selbstverständlich zur Verfügung.
LG
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21.01.2011, 11:34 #4Propagandapanda
AW: Nötigung?
Nur damit ich alles richtig verstehe. X hat dich wegen den Facebook-Fake-Profilen verpetzt, woraufhin ihr ihn einfach nur Fragen wolltet, wieso er das getan hat ohne Beweise oder sonst irgendwas. Bei dem Gespräch mit der Schulleiterin und dem Polizisten, wurde dir Nötigung gedroht. Wegen der ganzen Sache haben du und deine Freunde eine Suspendierung kassiert, obwohl X meinte, dass es eigentlich schon ok wäre. Und jetzt droht die Schulleiterin mit eventueller Querversetzung oder Schulverweis.
Meine erste Frage wäre: Inwieweit war die Schulleiterin in irgendwelche Social-Network-Dinge involviert? Und geht es sie überhaupt etwas an? Überschreitet sie da keine Kompetenzen? Man bräuchte dazu etwas mehr Hintergrund-Info.
Von diesem "Schulpolizist" würde ich mir nichts erzählen lassen. A) war er nicht dabei, B) was für eine Position bekleidete er bei diesem Kreuzverhör? (anders kann man es ja fast nicht ausdrücken).
Zum Thema "Nötigung": Viele schwadronieren immer von wegen Nötigung und kaum einer hat sich jemals den Paragraphen durchgelesen.
Ich meine, eine Nötigung besteht doch nicht aus: Körperhaltung, Tonart und zurückweisen der Freunde, oder?
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21.01.2011, 11:39 #5Gilligan
AW: Nötigung?
generell hat Darth Vicious einen recht guten post hinterlassen, insebesondere bezüglich des vorgeschlagenen gesprächs mit der einen gruppe, der x angehört, und der schulleiterin.
aber ich glaub nicht, so hab ich es zumindest verstanden, dass der einwand der leiterin irgendwas mit den facebook profilen zu tun hat, sondern eher nur damit, wie das gespräch, in dem angeblich nötigung stattgefunden hat, verlaufen ist. also eigentlich besteht doch nur einwand seitens der leiterin wegen angeblicher nötigung, oder hab ich das falsch verstanden? und wenn dem so ist, dann glaube ich eigentlich nicht, aus der jetzigen offenlegung des falls heraus, dass da die "drohungen" der leiterin und des "polizisten" kraft hätten. denn eigentlich besteht ja aussage gegen aussage oder?
sei es doch so, wie auch Darth Vicious fragte, dass die profile irgendwas mit lehrern oder leiterin zu tun hat, dann wirds schon enger.
EDIT: durch post nr. 4 wurde die sache ja ein wenig konkreter bezüglich der profile.
EDIT 2: mir viel grad noch ein, aussage gegen aussage ist es ja eigentlich nichtmals, da der x ja sagte, es sei nicht so wild.
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21.01.2011, 12:34 #6The Shadow
AW: Nötigung?
Das Problem bei der Nötigung ist, dass DU in Erklärungsnot kommst.
D.h. du musst erstmal beweisen, dass du die Nötigung nicht begangen hast.
Das Problem: Wie?
Die Aussage von X ? Nein. Denn dieser könnte aufgrund des Gespräches vom Schulhof ja so "beeindruckt" sein, dass er sagt, es sei keine Nötigung gewesen.
So steht Aussage gegen Aussage. Deine gegen die der Schulleitung/Polizist. Dazwischen X, von dem ausgegangen werden muss, dass dieser sich aufgrund der potenziellen Nötigung nicht traut gegen dich auszusagen. Das selbe gilt für deine Freunde und seine Freunde, in diesem Fall Zeugen.
Nun wird es wahrscheinlich so kommen, dass die andere Partei die Nötigung beweisen muss. Nach deinen Schilderungen wird sie es aber nicht können. Damit wird das Verfahren eingestellt werden.
Deine Chance, um gegen die andere Partei wegen Verleumdung, übler Nachrede, Rufmord etc. vozugehen.
Kann leider nicht sagen, ob es wirklich so kommen wird. Es KÖNNTE so kommen.
Es kommt auf denjenigen an, der darüber entscheiden muss (Richter, Vorsitzender pp.) wie dieser die Aussagen bewertet.
Im Zweifel für den Angeklagten.
Am Besten du nimmst dir ein Rechtsbeistand.
Selbst ein "mittelmäßiger" Rechtsbeistand wird dich da "durchboxen" können.
Tipp fürs nächste Gespräch: So schildern wie es war. Sollten sie dich in die Klemme nehmen, dann stelle Gegenfragen. Lass sie die Nötigung beweisen. Und vorallem: Trete selbstbewusst und offen auf.
Ich nehme keine Gewähr für das oben stehende
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21.01.2011, 12:45 #7Propagandapanda
AW: Nötigung?
Am Besten du nimmst dir ein Rechtsbeistand.
Selbst ein "mittelmäßiger" Rechtsbeistand wird dich da "durchboxen" können.
Edit: Die Tante des Kollegen der an dieser besagten NÖTIGUNG beteiligt war, ist Anwältin. Meine Mutter telefoniert gerade mit den anderen Müttern - ich kriege ebenfalls Schutz. ;-)
Kann ich mich bei der Schulbehörde auch direkt über die Schulleiterin beschweren? Ich meine, die Frau hat nicht studiert und ich weiß von einigen Eltern, dass sie ihre Maßnahmen ziemlich .. beschränkt finden.
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21.01.2011, 13:14 #8Darth Vicious
AW: Nötigung?
Also einen Rechtsbeistand musst du in dieser Sache "aus eigener Tasche" bezahlen. Jedoch gehe ich davon aus, dass deine Eltern eine Rechtschutzversicherung haben in der du als Familienmitglied eingetragen bist. Von daher wird dann der Anwalt eine Deckungszusage dieser Versicherung einholen.
Beschweren kannst du dich natürlich. Allerdings würde ich es als "Dienstaufsichtsbeschwerde" deklarieren. Eine normale Beschwerde wandert meist in den Papierkorb. Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist sie gezwungen zu reagieren; wie auch immer.
Zu "The Shadow"s Statement: Er hat insoweit Recht, dass du momentan die Beweislast trägst. DU musst nachweisen, dass es sich NICHT um Nötigung handelt. Das ist im Zuge dessen nicht schlecht, da du ja Zeugen hast (die Leute mit denen du X zur Rede gestellt hast). Er hat ja seinerseits seine Kollegen weggeschickt. Sie können also nicht als Zeugen herhalten.
Was du tun kannst, ist, SÄMTLICHE beteiligte Personen zu einem Gespräch mit der Schulleiterin und einem oder besser mehreren neutralen Zeugen anzufordern. Der nächste Schritt ist dann, die einzelnen Leute ganz gezielt zu fragen: "Was habt ihr gesehen? Wie stellte sich die Situation dar?" Bedenke, DU hast Zeugen! Und die werden mit Sicherheit einschreiten, wenn einer der "anderen" etwas behaupten sollte, das nicht der Wahrheit entspricht. Du kannst die "anderen" somit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu widersprüchlichen Aussagen treiben, da sie die Situation nicht richtig mitbekommen und überblickt haben.
Somit würde X in Bedrängnis geraten und nun seinerseits erklären müssen - genau wie die Schulleiterin und der ominöse "Schulpolizist" - wie sie auf den Tatbestand "Nötigung" kommen.
Man nennt diesen Schachzug BEWEISLASTUMKEHR.
Es ist nicht ganz leicht, zugegeben. Aber da keiner der Gegenseite wohl genaue Angaben machen kann, du hingegen Zeugen hast, dass du NICHT in eine Nötigung verwickelt warst, wird die "Beweisführung" der Gegenseite wohl an Gewicht verlieren.
Und in Deutschland gilt klar die gesetzliche Regelung: "Im Zweifel für den Angeklagten!" Können sie ihre Anschuldigung nicht hinreichend beweisen, muss die "Anklage" mangels Beweisen fallengelassen werden und du bist freizusprechen.
Ein gutes Mittel ist in jedem Fall, die Glaubwürdigkeit der Gegenseite (natürlich rechtlich einwandfrei) zu untergraben. Sie zu widersprüchlichen Aussagen zu treiben; durch gezielte Fragestellungen wie "Was hast du genau gesehen und gehört?" und dergleichen.
MfG
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21.01.2011, 14:51 #9Pinzo
AW: Nötigung?
Nun will ich doch auch kurz meinen Senf zu der Sache dazugeben:
Meiner Meinung nach hat die Schulleiterin total überreagiert. Da ihr aber sogar einen Schulpolizisten?! habt, ist Gewalt an eurer Schule vielleicht des öfteren präsent, weshalb die harte Vorgehensweise, wie RonixD schon meinte, präventiv einschüchternd wirken soll.
Was ich euch noch raten würde, wäre eine Verschriftlichung der Vorfälle, in denen du, deine Freunde, die dabei waren und (wenn er das macht) X die Vorfälle jeweils aus ihrer eigenen Sicht aufschreibt. So wie du es berichtest, kann X, ohne zu lügen, nur Entlastendes über dich schreiben. Mit den unterschriebenen Schriftstücken hast du dann auf jeden Fall etwas in der Hand.
Ansonsten würd ich mich mal mit X zusammensetzen und mit ihm reden. Eine Anzeige wegen Nötigung halte ich für absurd, da die Beweislast doch gering ist und im Zweifelsfall (Aussage gegen Aussage) eh für den Angeklagten entschieden wird.
Einen Anwalt würde ich erst konsultieren, wenn ein wirkliches Verfahren fest steht, andernfalls sind das meist nur unnötige Kosten. Vielleicht hast du einen Bekannten, der im juristischen Bereich arbeitet, den du dann in dem Fall um eine kurze Rückmeldung beten kannst. Nicht die Tante eines Beteiligten, sondern jemand neutrales
Gruß,
Pinzo
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21.01.2011, 16:30 #10Alpa
AW: Nötigung?
Naja wie schon gesagt es steht Aussage gegen Ausagen, und eine Nötigung sehe ich ürgen wie keine du hast Ihm ja nicht gebdroht oder denn noch Verletzt, sondern du hast ja einfach mit den gesprochen wiso er so eine Scheiße in die Luft setzt.
Also locker durch die Hose atmen.
Wie es so schön heist "Im Zweifel für den Angeklagten"
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21.01.2011, 17:38 #11Propagandapanda
AW: Nötigung?
Alles sehr gute Beiträge von euch, meine Frage ist:
Sollten jetzt beispielsweise ungeahnte Konsequenzen auf mich zukommen (Schulverweis, Querversetzung etc.) und ich mit diesem unfairen "Urteilsspruch" nicht einverstanden bin. Wie kann ich dann dagegen vorgehen? Ich denke, unsere Schulleiterin wird da ihre ganz eigene Meinung haben und alle Lehrer in ihren Bann ziehen (gegen die Meinung der Vorgesetzten kann man halt nichts sagen!). Wo kann ich mich dann beschweren?
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21.01.2011, 17:47 #12iHook
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21.01.2011, 17:51 #13
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21.01.2011, 18:11 #14Darth Vicious
AW: Nötigung?
Da geb' ich dir durchaus Recht. Das ist nicht in jedem Fall so. Hier jedoch wird unserem Panda (ich darf dich doch der Einfachkeit halber so titulieren) etwas vorgeworfen getan zu haben. Diejenige, die ihm das in Vertretung und Vollmacht als Schulvorsteherin vorwirft, ist die Direktorin. Insoweit befindet sich Panda durchaus in der Beweislast. So ist jedenfalls meine bisherige Erfahrung in diesen Dingen - um deine (Käptn Hooks) Frage jedenfalls insoweit zu beantworten: ich hab durch meinen Beruf (Bauingenieur) sehr häufig mit Rechtsstreitigkeiten zu tun. Beispielsweise wird, wenn etwas schiefgeht zuerst einmal der verantwortliche Ingenieur oder Architekt herangezogen. Sobald der beweisen kann, dass es nicht seine Schuld ist, wird der nächst niedrigere in der Rangfolge befragt; und so geht es weiter.
@Panda:
Wenn du dich durch ein Urteil, wie auch immer es ausfallen sollte, benachteiligt fühlst, kannst du offiziell Widerspruch einlegen. Einmal bei der Schule direkt und desweiteren bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Der Fall wird dann geprüft und eine dementsprechende Entscheidung gefällt.
Diesen Weg würde ich allerdings in so einem Fall eher als Notlösung in Erwägung ziehen. Bedenke: Wenn die Direktorin als Vorgesetzte alle (oder fast alle) Lehrkräfte auf ihrer Seite hat (gezwungenermaßen), würdest du in so einem Fall kein wirklich gutes Leben mehr in dieser Lehranstalt haben. Jeder würde den Ärger der Direktorin indirekt an dich weiterleiten und du müsstest ihn ausbaden.
Da würde schwerlich etwas nachzuweisen sein, wenn die Herren und Damen es dann an dir auslassen - wie auch immer.
Daher würde ich eher versuchen, die Sache so juristisch und sozial gerecht wie möglich über die Bühne zu bringen; mit einer Lösung mit der alle Beteiligten gut leben können - am besten ohne den Gerichtsweg.
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21.01.2011, 18:26 #15libeep
AW: Nötigung?
Da X ja selber sagt, dass es nicht so schlimm war und Du derjenige bist, der Zeugen dabei hatte, denke ich mal, dass aus der Anklage der Nötigung nichts werden wird. Dazu haben wurde ja auch schon von den anderen genug geschrieben.
Was die Querverstzung oder Schulverweis angeht, wenn Du keine Nötigung begangen hast, dann gibt es ja auch keinen Grund, Dich der Schule zu verweisen. Damit wird die Schulleiterin also nicht durchkommen.
Zur Querversetzung. Ich check ehrlich gesagt den Begriff nicht wirklich. ^^ Da wird man in der Schulform herabgesetzt, oder? Also z.B. vom Gymnasium in die Realschule?
Hab dazu das hier noch gefunden
Querversetzung und Rechtsschutz:
Da auf diese Weise das uneingeschränkte Elternrecht der Grundschulempfehlung ausgehöhlt werden kann, wehren sich Eltern üblicherweise gegen eine solche Abstufung, die formal-rechtlich einen Verwaltungsakt darstellt.
*
D.h. es sind Widerspruch und Anfechtungsklage möglich.
*
Da die Zeit meist drängt und eine aufschiebende Wirkung durch die Rechtsmittel nicht eintritt, ist zudem notfalls auch ein Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten notwendig.
*edit*
Ich sehe grad, dass die Seite, die ich als Quelle angegeben habe, die Seite eines Anwalts ist. Kontaktlink ist auch auf der Seite, vielleicht kannst Du oder Deine Eltern da einfach mal ganz unverbindlich hinschreiben und nachfragen.
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21.01.2011, 19:35 #16Pinzo
AW: Nötigung?
Stattdessen kann man auch eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Diese richtet man an die zuständige Schulbehörde, die sich dann mit Deiner Schule in Verbindung setzt und eine Klärung der Probleme veranlasst. Dabei kann diese zum Beispiel unsinnige Maßnahmen Deiner Schule wieder aufheben und Dir Recht geben.
Bist du hingegen mit dem Verhalten eines Lehrers nicht einverstanden, so kannst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und Dich über sein Verhalten beschweren. Diese kann allerdings schwere Konsequenzen für den Lehrer haben, so kann es zum Beispiel vorkommen, dass dieser an eine andere Schule versetzt wird. Außerdem solltest Du bei allen Möglichkeiten immer Bedenken, dass dieser Weg meist nicht zu einem guten Klima in der Schule führt. Sind die Zustände aber unerträglich oder willst Du dich gegen einen Verweis wehren, für den Du wirklich nichts kannst, solltest Du über diese Möglichkeiten nachdenken.
Erlässt die Schule verbindliche Maßnahmen, wie zum Beispiel den Ausschluss vom Unterricht für eine gewisse Zeit oder versetzt sie Dich nicht in die nächste Klasse, so handelt es sich bei diesen Anordnungen um einen sogenannten Verwaltungsakt. Gegen diesen kann man auch vorgehen. Das muss man sogar innerhalb einer bestimmten Frist, wenn man nicht riskieren will dass dieser später nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist. Daher muss man gegen solche Maßnahmen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Im schlimmsten Fall kann man dann sogar vor dem zuständigen Verwaltungsgericht die Schule verklagen.
Sollte dir genügend Antworten geben
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21.01.2011, 20:27 #17Propagandapanda
AW: Nötigung?
Da wird man in der Schulform herabgesetzt, oder? Also z.B. vom Gymnasium in die Realschule?
10te versaut und nochmal machen?
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21.01.2011, 20:34 #18iHook
AW: Nötigung?
Keine Sau schreit nach der 10ten, in 12/13 wirds interessant, aber wen interessiert die 10te Klasse?
Reiß dich zusammen, mach klar was war, nimm X mit und die Sache wird so verlaufen wie du dir das wünschst.
Gabs alles schon tausend mal und du bist da auch nicht der Erste. Die Ratschläge hier solltest du beachten, dann wird es da bestimmt keine Probleme mehr geben.
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22.01.2011, 07:35 #19Tefox
AW: Nötigung?
@Panda, ich musste die Schule wechseln weil ich einen Klassenkameraden gegen den fahrenden Bus geschleudert hatte, ihm ist zwar nichts passiert, aber unser Direx is ausgeflippt.
Du brauchst ,wenn die Klasse freundlich ist, kein Halbes Jahr um dich einzugewöhnen, meistens werden die neuen eh gut behandelt und wenn du nicht gerade ein Mensch bist der schwer Freundschaften aufbaut ,dann ist das kein Problem und in den ersten 4 Wochen wärst du dann sicher schon eingelebt . Sprech da aus Erfahrung ^^.
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22.01.2011, 12:53 #20libeep
AW: Nötigung?
Naja, ich glaube auch nicht, dass das ein halbes Jahr dauert. Ich bin in der 9. Klasse durchgefallen und musste die nochmal machen. Bin dann auch in eine ganz neue Klasse gekommen, das geht schon schnell mit dem Eingewöhnen. Außerdem siehst Du ja Deine Freunde in der Pause und vor und nach der Schule, da Du ja nur in eine andere Klasse kommst und nicht auf eine andere Schule. Ich glaub, Du malst Dir das schlimmer aus, als es ist. Is zwar schon ein blödes Gefühl, wenn man am ersten Tag in die neue Klasse kommt, aber das wird dann schnell besser.
Putin musstetaich einfach mal daran halten, dass er nicht einfach völkerrechtswidrig Nachbarstaaten angreifen kann. Das wäre zumindest Mal der erste...
Der Ukraine-Konflikt 2022