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10.06.2016, 00:09 #1gamefreake89
Nichteigennützige Arzneimittelprüfung an Demenzkranke vertretbar?
Dieser teil des Gesetzentwurf sieht vor , dass künftig unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Demenzkranke in Studien einbezogen werden können, auch wenn sie den Sinn des Ganzen nicht mehr verstehen und selbst nicht von dieser Forschung profitieren. Sie ,also die Demenzkranke, würden die vollen Risiken und Nebenwirkungen der Studie/Arzneimittelprüfung tragen haben aber nichts davon bzw können nicht mehr abwägen ob sie dies wollen.
Bei einer volljährigen Person, die nicht in der Lage ist, Wesen, Bedeutung und Tragweite der klinischen Prüfung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten, darf eine klinische Prüfung im Sinne des Artikels 31 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 536/2014, die ausschließlich einen Nutzen für die repräsentierte Bevölkerungsgruppe, zu der die betroffene Person gehört, zur Folge haben wird (gruppennützige klinische Prüfung), nur durchgeführt werden, soweit eine Patientenverfügung nach § 1901a Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches die gruppennützige klinische Prüfung gestattet.“
Die Kritik an diesen Entwurf stellt der Art. 1 des Grundgesetzes: Welcher den Schutz der Menschenwürde beinhaltet und somit es verbietet ,Menschen zu einem bloßen Objekt für die Zwecke anderer zu machen, auch dann, wenn es sich wie in diesem Fall um einen guten Zweck handelt.
Die Kritik wird auch durch die Befürchtung vor zuküntige ausweitungen bzw ausnützung des Gesetzentwurfs gestärkt .
Die möglichkeit das dies einen Weg ebnet in dem die medizinischen Forschung , Nichteinwilligungsfähigen auch für alle möglichen anderen Zwecken nützen kann und die betroffenen Menschen somit zur biologischen Experimentalsubstanz degradiert werden ,ist durchaus beängstigent.
Was haltet ihr von dem Vorschlag ?
Würdet ihr im in anderer Form gut/besser finden?
Würdet ihr eine Patientenverfügung unterschreiben das man euch im falle einer Demenz für „fremd- bzw. gruppennützige“ Forschung benützen darf?
Findet ihr den Vorschlag Vertretbar?
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Nichteigennützige Arzneimittelprüfung an Demenzkranke vertretbar?
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10.06.2016, 00:35 #2Schwarzer hai
AW: Nichteigennützige Arzneimittelprüfung an Demenzkranke vertret
Finde es einfach nur hochgradig Grenzwertig und total pervers.
Das dies ernsthaft zur Debatte steht, mein Gott, kann ich gar nicht so viel Essen wie ich kotzen möchte.
Wie schön oben beschrieben, die Würde des Menschen ist Unantastbar und dass diese Menschen, mit ihrer Orientierungslosigkeit (u.A.) noch der maßen ausgenutzt werden. So was macht mich einfach regelrecht wütend und bring mich auf Palme. Es geht darum, den an Demenz erkrankten Menschen eine gewisse Lebensqualität zu zusichern und nicht als bessere Versuchskaninchen zu missbrauchen.
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