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12.06.2023, 10:38 #3781ayu-butterfly
News [National und International]
Stendal/Genthin: DÖNERIMBISS ANGEZÜNDET - INHABER: "WENN ICH MEINEN LADEN ERÖFFNE, BRINGEN SIE MICH UM!"
Schaden von 25.000 Euro entstanden.
Ilyas Oral betreibt seinen Imbiss in der Dr.-Kurt-Schumacher Straße am Rolandhaus in Stendal. Das Geschäft läuft gut, weshalb sich der 40-Jährige 2021 ein Haus in Genthin kaufte, um dort ebenfalls einen Imbiss zu eröffnen.
Doch so einfach schien der Plan des Gastronomen nicht aufzugehen. Plötzlich wurde er von einem alteingesessenen Imbissbetreiber aus Genthin bedroht. "Dann ist er einfach durchgedreht", erinnert sich Oral in der MDR-Sendung Kripo Live, "er hat gesagt 'du darfst hier nichts machen, die Stadt gehört uns!'".
Schließlich habe der Mann ihm mit dem Tode gedroht - sollte Ilyas Oral seinen Imbiss in Genthin eröffnen, würde er schon bald umgebracht werden.[...]
Neumünster: Auch hier wurde ein Döner-Laden ausgeraubt und abgebrannt
Der Schaden: mindestens 500.000 Euro.
10.000 Euro zahlen Versicherungen für Hinweise.[...]
Der Inhaber sei kurz vor Geschäftsschluss am 19. Februar dieses Jahres von drei maskierten Männern mit einem Messer bedroht worden. Er gab ihnen Bargeld, anschließend fesselten sie ihn, legten Feuer und flüchteten[...]
Beides Neueröffungen.
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12.06.2023, 11:56 #3782swagni
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12.06.2023, 12:59 #3783Blizzard_Black
News [National und International]
Ich markiere dir den - für diesen Sachverhalt - relevanten Teil aus meinem Post gern auch noch einmal dick und fett, obwohl ich mich eigentlich nur auf den Teil der Aussage von Jonny bezogen hatte, der den Notwehr-Abschnitt betrifft.
Notwehr kann zum Schutz eigener und fremder Individualrechtsgüter ausgeübt werden, etwa Leib, Leben und Eigentum.
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12.06.2023, 17:46 #3784swagni
News [National und International]
Stimmt, das habe ich tatsächlich überlesen. Dennoch frage ich mich, inwiefern das Brechen von Jochbeinen da angebracht wäre. Für mich ist das einfach nur cholerischer Frustabbau und schwere Körperverletzung.
Notwehr weil jemand fremdes Eigentum beschmiert, der Gesetzgeber hat sie eh nicht alle.
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13.06.2023, 09:51 #3785ayu-butterfly
News [National und International]
Razzia gegen Messergewalt
Innenminister Herbert Reul (CDU):
Ich verstehe nicht, warum Menschen bewaffnet zur Party gehen oder sich mit dem Messer in der Hosentasche mit Freunden treffen. Wir können nur an die Menschen und ihre Vernunft appellieren: Gehen Sie nicht mit einem Messer spazieren!“
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13.06.2023, 10:31 #3786swagni
News [National und International]
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13.06.2023, 10:54 #3787ayu-butterfly
News [National und International]
NACH SUFF-UNFALL MIT SIEBEN TOTEN: MUTMASSLICHER VERURSACHER BLEIBT AUF FREIEM FUß
[12.06.2023]
https://www.tag24.de/nachrichten/reg...m-fuss-2862189
Spuren des Anschnall-Gurtes verrieten ihn
[05.04.2023]
https://m.bild.de/regional/thueringe...https%3A%2F%2F
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14.06.2023, 13:04 #3788Blizzard_Black
News [National und International]
Notwehr gilt gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Ein solcher Angriff von Klimaaktivisten aufs Eigentum ist doch unweigerlich rechtswidrig, da kann es unter denkenden Menschen doch keine zwei Meinungen geben. Nebenbei ist das nicht nur rechtswidrig, sondern die Beschädigung von fremden Eigentum in der Konstellation möglicherweise auch noch strafbar. Sich dagegen wehren zu dürfen ist doch einfach nur logisch - der Angreifer könnte es ja auch einfach sein lassen?
Das wär ja noch lustiger, wenn man es einfach zu dulden hätte, würde ein Einbrecher in meine Wohnung einbrechen und ich müsste ihm zusehen, wie er meine Sachen klaut oder beschädigt, weil man dürfe sich dann nicht zur Wehr setzen, lol. Am Notwehrrecht wird seit Jahren an der Rechtsprechung gesägt, das sieht man ja auch an der Debatte heute, ob man Klimakleber überhaupt von der Straße ziehen dürfe, weil durch das Ankleben ja gewisse Körperverletzungen möglicherweise eintreten würden. Eine Diskussion darüber, ob das unter Notwehr fällt, hätte es vor 20, 30 Jahren kaum gegeben, weil da jeder gesagt hätte: Logisch, das ist Notwehr - sich auf die Straße zu setzen ist nämlich rechtswidrig, und in bestimmten und oftmals vorherrschenden Konstellationen auch strafbare Nötigung.
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14.06.2023, 13:29 #3789Thaddaeus
News [National und International]
Was für ein Märchen...
Auch vor 20, 30 Jahren wäre es juristisch eher keine Notwehr gegeben, weil die Notwehr gesetzlich nicht bedeutend anders war als heute. Und was "jeder" dazu gesagt hätte kannst du sowieso nicht wissen.
Kann mich auch nicht erinnern, dass man damals jene, die den Castor-Transporten die Weiterfahrt durch Blockieren versperrten, einfach von Zivilisten entfernt wurden mit der dämlich wirkenden Ausflucht auf Notwehr.
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14.06.2023, 13:36 #3790Blizzard_Black
News [National und International]
Kann mich auch nicht erinnern, dass man damals jene, die den Castor-Transporten die Weiterfahrt durch Blockieren versperrten, einfach von Zivilisten entfernt wurden mit der dämlich wirkenden Ausflucht auf Notwehr.
Wenn sich ein Klimakleber in mein Autohaus klebt, darf ich oder meine Security ihn dann selbst rauswerfen, oder muss ich warten, bis die Polizei kommt? Ich werd dem Clubbesitzer, dessen Security mich bei irgend nem Clubbesuch mal rauswirft, dann gern deine Nummer geben, dann kannst du ihm erklären, wieso er das nicht darf.
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14.06.2023, 13:53 #3791Thaddaeus
News [National und International]
Wüsste ich nicht.
Welche Ausnahmen wurden da denn wann "hinzugefügt"?
Da gibt es zwischen den Schienen und der Straße keinen Unterschied was das Eigentum betrifft.
Ob ich also jemanden, der sich auf die Straße oder die Gleise setzt runter ziehe... es ist in beiden Fällen nicht von einer ausgedachten Notwehrhandlung auszugehen.
Seit wann befindet sich dein Autohaus auf einer Straße, die nicht dir gehört?
Auch dein weiteres Beispiel, bei dem es ums Hausrecht geht, hat irgendwie so absolut gar nichts mit zu tun.
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14.06.2023, 14:16 #3792Blizzard_Black
News [National und International]
Natürlich nicht, aber als Autofahrer ziehe ich doch Klimakleber nicht von der Straße, weil sie die öffentliche Straße beschädigen durchs Ankleben (mit Sekundenkleber eher schwer möglich, die Straße zu beschädigen, mit Beton eher schwer möglich, den Klimakleber runterzuziehen), sondern weil ich in meiner persönlichen Freiheit beraubt bin, nicht weiterfahren zu können, obwohl dies möglich wäre, wenn Klimakleber sich nicht rechtswidrig auf die Straße kleben würden... In der Situation hab ich auch keine andere Wahl, weil ich kann mich wohl schwer anderweitig fortbewegen und mein Auto absperren und auf der Straße stehen lassen und zu Fuß, mit Bus, Bahn, Taxi oder Helikopter weiter zu meinem Ziel unterwegs sein, sondern ich bin da "gefangen", und da kann man sich dann auch fragen, ob aus diesem Grund nicht auch eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde, die von einer bloßen Belästigung a.k.a. jemand fährt 45, wo 50 erlaubt wären, abweicht.
Zumal es das Bayerische Oberste Landesgericht schon als notwehrfähig ansah, wenn jemand die Parklücke auf einem öffentlichen Weg "reserviert" und ein Fahrer daran gehindert wird, in diese Parklücke einzufahren, siehe:
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Urt. v. 07.02.1995, Az.: 2 St RR 239/94
Es ist halt nicht gerechtfertigt, den Reservierenden mit seinem Auto anzufahren.
Wenn das schon notwehrfähig ist, wo man jederzeit auch einen anderen Parkplatz aufsuchen kann und an seiner Bewegungsfreiheit mit dem Fahrzeug nicht gehindert wird, weil man überall anders noch hinfahren kann...
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14.06.2023, 14:26 #3793Thaddaeus
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14.06.2023, 14:36 #3794Blizzard_Black
News [National und International]
Wieso soll dann kein rechtswidriger Angriff vorliegen?
Unter Angriff wird jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Einzelnen verstanden, unabhängig davon, ob die Bedrohung bezweckt oder ungewollt ist.
Die Bewegungsfreiheit ist doch wohl zweifellos ein solch rechtlich geschütztes Interesse des Einzelnen.
Und dass es rechtswidrig ist, ist doch wohl unzweifelhaft, das bestätigst du ja selbst sogar.
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14.06.2023, 14:39 #3795Thaddaeus
News [National und International]
Weil bereits der Tatbestand einer Nötigung nicht immer oder automatisch vorliegt, nur weil man auf der Straße sitzt, ganz einfach...
https://www.tagesschau.de/inland/ges...isten-101.html
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14.06.2023, 14:45 #3796Blizzard_Black
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14.06.2023, 14:50 #3797Thaddaeus
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14.06.2023, 15:02 #3798Blizzard_Black
News [National und International]
Ich hab dir oben das Urteil des Bayerischen OLG hingepackt, das einen notwehrfähigen Angriff beim bloßen Rumstehen in einer Parklücke als Reservieren bejaht hat. Eine Nötigung, gegen die ich mich zur Wehr setze, ist zur Ausübung der Notwehr eben nicht erforderlich, weil die Notwehr eben nicht bei strafbaren Handeln beginnt, sondern bei rechtswidrigen Handeln. Sich auf die Straße zu setzen ist prinzipiell mal nicht unbedingt strafbar. Sich in ne Parklücke zu stellen genauso wenig. Aber rechtswidrig ist es halt allemal, und zwar beides.
Je nach Konstellation kann das rechtswidrige Verhalten auch weiter umschwappen in ein strafbares Verhalten - siehe verlinktes Urteil auch hier im Forum zum Bundesverfassungsgericht und daraus resultierender Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH bezüglich der Nötigung, das auch hier im Forum schon bezüglich Klimakleber angebracht wurde.
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14.06.2023, 15:10 #3799Thaddaeus
News [National und International]
Hast du denn verstanden, was hier steht?
Du gehst auf die ganzen juristischen Aspekte ja überhaupt nicht ein und wirfst völlig andere Fälle ein...
Übrigens: Dein genanntes Bayerische Oberste Landesgericht hat im vorliegenden Fall festgestellt, dass der Angeklagte sein Notwehrrecht überschritten und damit rechtsmissbräuchlich gehandelt hat...
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14.06.2023, 17:25 #3800ZhaoYun
News [National und International]
@Blizzard_Black Bezug dein Autohaus.
Solange es auf deinem Grund und Boden ist, wäre eine Verwarnung mit einer angemessen Frist die 1. Wahl.
Sollte dem nicht Folge geleistet werden, würde ich Hausverbot erteilen.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, ist das widerechtliches betreten.
Dann würde ich die Polizei holen.
Ob man zu einen Sicherheitsdienst greift muss vom Sachverhalt abhängig sein.
Mit Kanonen schießt man nicht auf spatzen.
Solange ein geringe Bedrohung von EIGENTUM auageht halte ich körperliche Gewalt für ungerechtfertigt.
Ich mache sowas ja nicht, aber wenn mich einer einer tritt ohne das ein echter grund vorliegt, der kann sich auf das echo einstellen.
Die Verhältnismäßigkeit iat der Knackpunkt.
Notfall wegen lebensgefahr. Einmal rufen und dann reisse ich auch die leute weg.
Termin... Handy?
Wie gesagt, Gefahr für Leib und Leben rechtfertigt ein gewisses Maß an Gewalt.
Sachschäden eher nicht.
Forumla Café