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16.07.2017, 14:46 #61OmegaPirat
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Damit wurde die von einer ehemaligen Stasi-Funktionärin geführte Amadeu Antonio Stiftung beauftragt.
Dort heißt es in einem Prospekt
Eine Systematisierung und das Aufdecken grundsätzlicher Strategien von Hate Speech ist dagegen durchaus möglich. Grundlage für Hate Speech ist immer eine bestehende Diskriminierung von Gruppen aufgrund von Hautfarbe, Gender, Sexualität, ethnischem Hintergrund oder Religion. Hate Speech funktioniert nur, wenn sie eine kollektiv verankerte Abwertung anspricht und in Einklang mit gesellschaftlicher Diskriminierung steht. Rassismus gegen Weiße zum Beispiel kann situativ stattfinden, hat jedoch keine gesellschaftliche Dimension. Entsprechend fallen abwertende Aussagen über Weiße (z.B. »Kartoffel«) nicht unter Hate Speech, da ihnen schlicht die gesellschaftlichen Konsequenzen fehlen. Denn wem wird die Wohnung nicht gegeben, weil er oder sie weiß ist? Im Gegenteil wiederum kann das Anzeigen von diskriminierender Sprache sogar einen befreienden Moment erzeugen.
Zukünftig wird also ein "scheiß Türke" gelöscht während eine "scheiß Deutscher" kein Problem darstellt.
Ebenfalls Mitglied der Amadeu-Antonio-Stiftung ist die Hatespeech-Beauftragte Julia Schramm.
Hier ein Zitat von ihr:
„Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris, Feuer frei“. – Quelle: „Bombergate“: Jetzt versenken sich Berlins Piraten selbst | Berliner-Kurier.de ©2017
Unterstützt wird dies vom Staat.
Das zeigt uns, dass es naiv ist davon auszugehen, dass auf einer vernünftigen Basis entschieden wird was Hatespeech ist und somit gelöscht wird.
Es fällt mir schwer dies zu akzeptieren, aber unser Staatssystem ist in der Hand linksrassistischer Ideologen. Ständig finde ich neue skurille Auswüchse in unserem Land.
Wie kann man sich eigentlich nennen, wenn man gegen Rassismus ist? Weil die größten Rassisten nennen sich Antirassisten.
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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16.07.2017, 15:16 #62Aabdulkadir
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Nun, dies ist leider nicht von der Hand zu weisen. Schuld daran sind die heute 60-80 jährigen, die sich reflexartig hinter jede Ideologie gestellt hat, wenn dise nur laut genug an die ererbte Kriegsschuld erinnert hat, schlecht von der Polizei und Staat gesprochen hat oder wie selbstverständlich ein Recht auf umfängliche Alimentierug durch den Staat verlangte. Noch heute sitzen bei uns Politiker in Ämtern, die entweder Linksterroristen versteckt, gedeckt oder verteidigt haben, selbst als linke (68er) auf die Straße gegangen sind oder fern ab jeglichen Menschenverstandes keine andere al die eigene linke Meinung zulassen wolln (Dithfurt)
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16.07.2017, 16:06 #63gamefreake89
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Es wäre durchaus wichtig zu erwähnen das sie sich gegen die DDR gewendet hat,somit auch starke Staatliche repressalien zu spüren bekommen hat, und am Friedlichen Protest gegen die Stasiregierung teilgenommen hat(Wofür sie 1991 mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet wurde ). Dein Post klingt so als hätte sie die Stasi Regierung bis zum ende Aktiv unterstützt und als würde sie der Stasi Ideologie Positiv gegenüberstehen.
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16.07.2017, 16:08 #64Jonny Knox
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Naja, lt. §4, Abs. 1 ist aber ein Verstoß gegen §3, Abs. 2 und/oder 3 (Löschung von rechtswidrigen Inhalten innerhalb der Löschfristen) gar keine Ordnungswidrigkeit. Dort wird lediglich auf §2, Abs. 1, §3, Abs. 1 und Abs. 4 sowie §5 verwiesen. Und in diesen Absätzen geht es nicht um die Löschfristen von 24h / 7 Tagen.
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16.07.2017, 17:56 #65Kanye
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Die Pressemitteilung der Allianz für Meinungsfreiheit würde ich in dem Zusammenhang für Interessierte empfehlen, die sich mit der Kritik an dem Gesetz befassen wollen.
Darin heißt es u.a.:“Diensteanbieter sollten nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen”, so hat es bereits im April in der Deklaration für Meinungsfreiheit geheißen. Doch das NetzDG ist durch den Koalitionskompromiss in seinem Grundsatz nicht verändert worden: Soziale Netzwerke müssen “einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang” einer Beschwerde entfernen oder den Zugang zu ihm sperren. Eine genauere Erklärung, was “offensichtlich” rechtswidrige Inhalte sind, liefert auch der Koalitionskompromiss nicht. Die Einrichtung einer regulierten Selbstregulierung für “nicht offensichtlich” rechtswidrige Inhalte soll nach Koalitionsangaben die Gefahr des “Overblocking” verhindern. Mit Blick auf den Grundsatz der Staatsfreiheit der Medien (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 11 GRC, Art. 10 EMRK) ist es verfassungsrechtlich bedenklich, dem Bundesamt für Justiz die Aufsicht über die Selbstkontrolleinrichtungen zu übertragen. Darüber hinaus hat die regulierte Selbstregulierung in dem neuen Entwurf eine Einschränkung erfahren, welche die Meinungsfreiheit in Deutschland empfindlich verkürzen wird:
“Wenn soziale Netzwerke Entscheidungen zum Entfernen oder Sperren an die [Regulierte Selbstregulierung] abgeben, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind, z. B. bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Inhalts [,so kann dies] Grundlage für ein Bußgeld“ sein.
Weitergehender Kontrollmechanismen über das Funktionieren der Regulierten Selbstregulierung bedarf es nicht. Ergeben sich bei der Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung Missstände, so wird deren Anerkennung zu widerrufen sein. Wenn soziale Netzwerke Entscheidungen zum Entfernen oder Sperren an die Einrichtung abgeben, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind, z. B. bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Inhalts) oder den Entscheidungen der Einrichtung zum Entfernen oder Sperren nicht Folge leistet, so ist dieses Verhalten mit der Compliance-Vorgabe nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 nicht vereinbar und kann, wenn sich hier ein systemischer Mangel des Netzwerks offenbart, Grundlage für ein Bußgeld nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 NetzDG-E sein.
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18.07.2017, 22:31 #66HardAndSoft
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Hallo Leute,
gute Nachrichten! Deutschland hat endlich wieder einen Exportschlager gelandet!
Kaum ist unser Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten, schon haben die Russen das Gesetz fast wortgleich abgeschrieben und verabschiedet.
https://www.heise.de/tp/features/Rus...z-3773642.html
Nur an einer Stelle hatten sie noch Verbesserungsbedarf: Dort, wo bei uns im Gesetz "strafrechtliche Inhalte" steht, da haben sie "rechtswidrige Inhalte" draus gemacht. Damit ist auf einen Schlag auch das ganze Zivilrecht und die Ordnungswidrigkeiten von dem Zwang zur Löschung betroffen. Zum Löschen reicht es dann beispielsweise aus, wenn jemand behauptet, es handele sich um Geschäftsgeheimnisse, oder er fühle sich vom Inhalt beleidigt.
So wie ich unsere Abgeordneten kenne, werden sie diese Verbesserung in der nächsten Legislaturperiode dankbar übernehmen. Dann haben wir endlich dieselbe Meinungsfreiheit wie Russland.
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18.07.2017, 23:01 #67Jonny Knox
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
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19.07.2017, 00:06 #68gamefreake89
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
@HardAndSoft
Heist das ich darf nicht mehr mein drag queen Putin Avatar in Russland nützen
Aber mal ernsthaft, Russland zeigt wie man aus den aktuellen Gesetzt sehr schnell ein Gesetzt machen könnte womit die Regierung kurz mal alle Sozialmediaplattformen zum löschen von Kritik zwingen könnte und somit wichtige Demokratische Prozesse aushebeln könnte.Im gegensatzt zu Russland haben wir aber immer noch das Glück von Verfassungsrichtern welche das Gesetzt wahrscheinlich einsacken
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28.08.2017, 19:40 #69Beatrix Kiddo
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Super Video! Schaut mal:
Was mir dazu gerade einfällt... Bei der letzten Konferenz vor den Ferien haben wir im Smalltalk über die Kriminalitätstatistik gesprochen. Da meinte unser Sportlehrer, dass die Rate an Verbrechen seitens der Flüchtlinge "wohl zurückgegangen sein muss". Ich fragte ihn, woran er das fest mache. Seine Antwort: "Ich schaue mir jeden Tag die Nachrichten in der Tagesschau an."
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28.08.2017, 21:29 #70Pánthéos
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Vor allem wenn in der Channelbeschreibung von "Kartell-Medien" die Rede ist etc.. Wenn das mal nicht der Gral der Wahrheit ist.
Tut mir leid, aber diesen Propaganda-Bullshit gebe ich mir nicht.
Und ja, die Tagesschau ist auf jedenfall sinnvoller als solche Videos.
Edit: Weil in der Vorschau "Meinungsfreiheit vs Zensur" eingeblendet wird.... wurde dir jemals irgendwo rechtlich verboten irgendeine Meinung zu vertreten? Darfst du sie irgendwo, rein rechtlich, nicht äußern? Wie mir neu, sonst gäbe es solche Videos eben auch nicht. Jeder kann seine Meinung haben, äußern und vertreten. Es ist nur niemand verpflichtet diese Meinung sich anzuhören, zu teilen oder für voll zu nehmen.
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28.08.2017, 23:02 #71Beatrix Kiddo
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Wieso? Ist doch ein gelungenes Wortspiel. Tststs...
Vor allem wenn in der Channelbeschreibung von "Kartell-Medien" die Rede ist etc.. Wenn das mal nicht der Gral der Wahrheit ist.
Tut mir leid, aber diesen Propaganda-Bullshit gebe ich mir nicht.
Und ja, die Tagesschau ist auf jedenfall sinnvoller als solche Videos.
Edit: Weil in der Vorschau "Meinungsfreiheit vs Zensur" eingeblendet wird.... wurde dir jemals irgendwo rechtlich verboten irgendeine Meinung zu vertreten? Darfst du sie irgendwo, rein rechtlich, nicht äußern? Wie mir neu, sonst gäbe es solche Videos eben auch nicht. Jeder kann seine Meinung haben, äußern und vertreten. Es ist nur niemand verpflichtet diese Meinung sich anzuhören, zu teilen oder für voll zu nehmen.
Ergo: Es ist deine Meinung! Ich darf sie aber genauso scheiße finden, wie du meine.
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28.08.2017, 23:19 #72vieraeugigerZyklop
Warum solche Seiten und Videos gelöscht werden? Weil es schlichtweg gefährlich ist solchen Bullshit zu verbreiten. Das gucken sich normale Bürger an deren Meinung so völlig verdreht wird. Und, was ich wichtig finde....Kinder/ Teenies. Die müssen sich sowas bescheuertes nicht rein ziehen.
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30.08.2017, 15:58 #73Knollo
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Du bist aber auch der Knaller http://www.empyre-forum.de/images/smilies/addi.png
Du schlägst dir bei der Aussage die Hände über dem Kopf - kommst aber im selben Atemzug mit einem solche Video daher, welches von einer Quelle für einseitige Berichterstattung ala Alu Hut Propheten bekannt ist.
Da traue ich der Berichterstattung der Öffentlich Rechtlichen noch eher als solchen ziemlich fragwürdigen und peinlichen Quellen.
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30.08.2017, 20:59 #74Sentinel
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Ehrlich gesagt verstehe ich deine Empörung darüber nicht...
Dann schaut sich dein Arbeitskollege eben die Tagesschau an, um sich bzgl. Nachrichten zu informieren. Kennst du denn eine deutlich bessere Alternative als diese? Und nein: derlei YouTube Videos würde ich nicht wirklich als seriös bezeichnen (kommt darauf an, wie man den YouTuber einschätzen kann, was für Quellen er benutzt, ob er objektiv sei, etc.) - wenn es im Bezug zu Medien gibt.
Denn häufig gibt es einfach Videos, die entsprechende Leute manipulieren und genau das geben, was sie verlangen. Gerade die Kommentarsektion sagt doch schon aus, welche Zielgruppe sich wieder an den "wahren News" ergötzen...
Und mal ehrlich: Lieber höre oder lese ich mir die News von seriösen Seiten oder Sendern (im Übrigen heißt das auch nicht (!) dass ich dort auch alles glaube!!!), die da professionelle Arbeit liefern, als solche Videos, die dazu da sind um stark zu manipulieren oder sehr einseitig sind. Und ggf. lasse ich mich auch lieber von mehreren Quellen bestätigen.
Also ich hatte mir den Inhalt des Videos vollkommen angesehen.
Zum Einen muss ich sagen, dass die Quellen die der Herr nutzte nicht an den Haaren herbeigezogen waren, nur sehe ich dort wieder ein ähnliches Muster, was solche Videos sonst vermitteln: ein falsches Bild, manipulatives Denken und Panikmache. Denn er nutzt diese Quelle genau dafür, um seine Behauptungen, dass man in Deutschland völlig zensiert, zu belegen. Jedoch bezogen sich die Fakten auf die nationale Sicherheit, die btw nicht direkt aussagen, was dort gegebenfalls gelöscht wurde.
Demnach kommt er auf die Schlussfolgerung: "Man zensierte hauptsächlich kritische Videos auf YouTube gegen die Regierung!" - ohne erstmal darauf aufmerksam zu machen, dass das lediglich seine Sicht der Dinge ist. Nein, denn das würde ja nicht auf die Behauptung passen, dass tatsächlich solche Videos gesperrt werden und er somit in dem Punkt recht hat, dass Deutschland am meisten zensiert.
Mal so ganz nebenbei: Ist das nicht ebenso ein kritisches Video? Wieso wurde das dann nicht gesperrt, wenn das doch auch jene Punkte beinhaltet, wo die Regierung angeblich alles zensieren möchte? Möchte ich mal eben so anmerken...
Zudem sprach er auch davon, dass frühere Videos von ihm gelöscht wurden - wieso bleibt also dieses verschont, wo er die Medien und alles andere als Lügen deklariert? Deswegen stinkt mir persönlich die ganze Sache sehr...
Btw: Schreib mal auf entsprechenden Ländern wie Türkei oder Nordkorea jene Kritiken über die Regierung - dann wirst du schnell merken, was Zensur bedeutet.
Und weißt du denn überhaupt, WIESO seine Videos zensiert wurden?! Also ich nicht!
Er hatte noch nicht einmal erwähnt, was für Videos es waren - und selbst wenn er es täte, könne man es nicht überprüfen. Sprich, eine Behauptung ohne Beweis. Demnach war es hier doch für besagte Person ziemlich einfach, erneut die Anderen als die Bösen darzustellen...
Kannst du mal Beispiele nennen?
Mir fallen auf Anhieb einige Meinungsblogger ein, die in dieser Hinsicht kaum Probleme in Sachen Meinungsfreiheit bekommen hatten. Dürften Juliensblog oder Kuchentv (und besagte YouTuber besitzen einen eher gewöhnungsbedürftigen Content) dir ein Begriff sein? Vor allem ersterer hatte schon relativ häufig - mit schwarzem Humor - einige Entscheidungen der Politiker kritisiert. Aber bei einer Sache wurde er verurteilt, nachdem er den Holocaust verharmlost hatte (soweit ich noch weiß; und das gegen die Deutsche Bahn (das war jedoch als schwarzer Humor gedacht, was bekanntlich keine Grenzen hat. Da war wohl der Richter einer anderen Meinung...)).
Du siehst also, es kann auch an anderen Gründen liegen, wieso Videos in den letzten Jahren so häufig gelöscht wurden. Zumal ist YouTube auch eine Plattform, wo man relativ einfach Videos dergleichen erstellen kann, um Leute bewusst zu manipulieren - vor allem im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik in den letzten 3 Jahren können solche Videos relativ schnell an Zuwachs gewinnen. Abermals untermauere ich meine Vermutung mit besagte Quelle, die der YouTuber nutzte, da Videos auf YouTube erst in diesen Jahren so massiv viel gelöscht wurden.
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18.12.2017, 08:52 #75mikevonhammer
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
https://www.tichyseinblick.de/daili-...chtsstaat-weg/
Heiko Maas (SPD), geschäftsführender Minister der Justiz, kann gerade mit maximaler Gelassenheit auf jenen Widerstand schauen, der sich parlamentarisch gegen sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) formiert. Denn wenn die sozialen Medien bereits vorpreschen im Sinne des NetzDG, wenn sie jetzt termingerecht der Aufforderung nachkommen, bis zum 1. Januar ein Beschwerdesystem im Sinne des NetzDG vorzulegen, wie es aktuell der Mikrobloggingdienst Twitter tut, dann werden Tatsachen geschaffen, die völlig unabhängig von Gesetzesänderungen des deutschen Bundestages einfach weiter bestehen bleiben werden.Die FDP beispielsweise hatte noch vor den Wahlen angekündigt, sie wolle dafür kämpfen, dass das Social-Media-Zensurgesetz das am kürzesten gültige Gesetz der Bundesrepublik sein werde. Aber was nutzt das, wenn längst installiert ist, was später gekippt wird? Zwar haben jetzt FDP, Linkspartei, und AfD jede für sich im Bundestag klargestellt, das NetzDG ganz oder teilweise kippen zu wollen, aber Einigkeit sieht anders aus. Noch mehr, wenn auf jedem sich anbietenden Nebengleis immer auch betont werden muss, wie meilenweit man von der AfD entfernt stehe. Klar, wer wie die Abgeordnete der Linkspartei, Christine Buchholz, die AfD-MdBs „rassistisch, nationalistisch und militaristisch“ schimpft, der verbraucht viel zu viel davon, was man für einen synchronisierten langen Atem bräuchte, um solche Unsäglichkeiten wie das NetzDG tatsächlich zu Fall zu bringen. Die Grünen stehen gleich außen vor. Ihre ambivalente Haltung zum NetzDG war geprägt worden vom Willen mitzuregieren und Enttäuschung, als die Jamaika-Sondierungen platzen.Twitter startet nun also fristgerecht sein Meldesystem. Das Ergebnis ist eine juristische Multiple-Choice Fragestellung, die jeden Nutzer potenziell zum Richter macht. Wer Inhalte melden will, muss die juristische Einordnung selbst vornehmen. Kein einfaches Verfahren, welches Twitter sich da ausgedacht hat: Zusätzlich installiert im Twitter-Kummerkasten „Probleme melden“ wurde jetzt die Auswahlfläche „Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Wer hier klickt, wird auf der nächsten Ebene geschoben um seine Beschwerde im Sinne des NetzDG weiter zu spezifizieren. Ist es Hass schürend? Gar sexueller Missbrauch von Kindern? Ist es ein Fall von Terrorismus oder Fälschung? Klick, klick, klick.Wählt der Beschwerdeführer nun aus, was er glaubt, gelesen oder gesehen zu haben, werden ihm von Twitter die entsprechenden Gesetze zum Nachlesen präsentiert. Netzpolitik.org schreibt dazu: „Wählt jemand zum Beispiel „Beleidigung“ aus, bekommt er vier Paragrafen genannt, aus denen er dann wieder auswählen muss. Es ist davon auszugehen, dass für viele der Unterschied von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede nicht eindeutig ist.“
Weil das so ist, studiert man Jura, installiert diese Gesellschaft ein aufwändiges Rechtssystem mit Anwälten, Staatsanwälten, Gerichten, Obergerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Aber das alles brauchen wir nicht mehr. Der neue Rechtsstaat von Union und SPD funktioniert nach dem Muster: Ich denunziere und suche mir einen Paragraphen dazu, klick – klick – klickklickklickklick. So richtet man einen Rechtsstaat zugrunde.
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18.12.2017, 09:01 #76vieraeugigerZyklop
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18.12.2017, 09:31 #77mikevonhammer
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Netzneutralität: Bundesnetzagentur zwingt Telekom zum Nachbessern |*ZEIT ONLINE
Der Datentarif StreamOn der Deutschen Telekom darf nicht so bleiben, wie er derzeit ausgestaltet ist. Die Bundesnetzagentur hat Details der mobilen Datenflatrate untersagt. Einzelne Punkte der zubuchbaren Option verstießen gegen Vorschriften über die Netzneutralität und das Roaming, teilte die Behörde mit.
Das Prinzip des Tarifs: Die Nutzung bestimmter datenintensiver Audio- und Videodienste wie Spotify, Netflix, Apple Music, Amazon, Netflix und Youtube wird nicht auf das Datenvolumen des Vertrags angerechnet. Zero Rating heißt so ein Angebot. Kritiker sehen darin einen generellen Verstoß gegen die Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Daten. Die Bundesnetzagentur allerdings hält das Angebot im Wesentlichen für zulässig.
Die Aufsichtsbehörde stößt sich nur am Kleingedruckten in den Telekom-Verträgen. So werde im Tarif L die Datenübertragungsrate beim Videostreaming auf DVD-Qualität reduziert, Audiostreaming hingegen nicht. Die Telekom dürfe die Streamingqualität zwar reduzieren oder auch nicht, müsse dabei aber Audio- und Videodienste gleich behandeln. Eine unterschiedliche Behandlung der Medientypen verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. "Dieser Grundsatz sichert, dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Start-ups", hieß es bei der Bundesnetzagentur.
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18.12.2017, 09:40 #78vieraeugigerZyklop
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
StreamOn ist eine völlig andere Schiene. JEDER Anbieter die Streamen wollen, können völlig kostenfrei dort einsteigen und Kunden es völlig kostenfrei im Mobilfunktarif nutzen.
Statt so einen Blödsinn zu verzapfen sollte die BNA sich mal eher dazu einsetzen das es keine Volimenbeschränkung mehr gibt. StreamOn ist wenigstens ein Schritt in diese Richtung.
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18.12.2017, 09:49 #79mikevonhammer
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Statt so einen Blödsinn zu verzapfen sollte die BNA sich mal eher dazu einsetzen das es keine Volimenbeschränkung mehr gibt.
Wirkung der FCC-Entscheidung zur Netzneutralität auf Europa
„Ich bin ganz froh, dass wir eine Verordnung bekommen haben, die relativ klare Regeln vorgibt“, sagt Markus Beckedahl von Netzpolitik.org. Er fürchtet allerdings, dass die dort angelegten Ausnahmen nun noch weiter gedehnt werden. So könnten die hiesigen Konzerne argumentieren, sie würden durch die Regeln im Vergleich zur amerikanischen Konkurrenz ausgebremst. Ein Beispiel ist das „Zero Rating“: Dabei werden bestimmte Internetdienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Beckedahl ist für ein Verbot dieser Ausnahmen, weil dadurch bestimmte Dienste bevorzugt würden. „Nicht jeder nichtkommerzielle Dienst wird in der Lage sein, individuelle Verhandlungen mit den Konzernen zu führen.“ Das zeige sich etwa beim Streit um „Stream On“. Das ist eine Zubuchoption für bestimmte Mobilfunktarife der Telekom, mit der Kunden Video und Audio schauen ohne Datenvolumen schauen können. Doch welche Anbieter ihre Inhalte hier einspeisen dürfen, entscheidet die Telekom – so gewinnt der Konzern mit „Zero Rating“ an Einfluss.
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18.12.2017, 10:02 #80vieraeugigerZyklop
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Ich finds witzig das aber Vodafone etwas ähnliches anbietet aber hier keiner was sagt.
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