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15.07.2017, 15:53 #41Sentinel
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Sicherlich darf man sich eine eigene Meinung darüber bilden, aber ist das wirklich in Ordnung, wenn man als Lehrer den Kindern Werte vermittelt, was zum Beispiel dieser Hate-Speech Sache angeht? Ich denke mal nicht... Ansonsten dürfte man sicherlich stark damit rechnen, dass Kinder solche Dinge als "Meinungsfreiheit" vermitteln und anschließend das tun, was die "Vorbilder" auf YouTube ihren Fans zeigen.
Na ja, durch die Anonymität kann man diese Meinungen auch relativ häufig äußern ohne mit den Sorgen zu leben, dass das Strafen mit sich ziehen könnte.
Und ja: Sicherlich gibt es im Land größere Probleme, aber das schränkt dieses Problem doch gar nicht ein! Es existiert nach wie vor immernoch. Und wenn man gewillt ist, dass sich das mal ändern soll, dann passiert das jedoch nicht damit, dass man dieses Problem ignoriert.
Oder wie möchtest du dir das vorstellen, wenn dein Arzt zu dir sagt: "Ja, du hast jetzt zwar eine schlimme Schnittverletzung, diese kann auch gefährlich werden und muss unbedingt behandelt werden, aber wir müssen uns viel lieber um gefährlichere Dinge kümmern! Warte solange, okay? " - das wäre in diesem Fall doch auch nicht okay.
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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15.07.2017, 16:04 #42Eskild
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
So so… ihr zieht also automatisch den Schluss, dass sie als Lehrerin den Kindern bestimmte Werte vermittelt? Es gibt Leute, die Privates vom Beruflichen trennen können. Nur weil ich "Hate Speeches" nicht so schlimm finde, heißt das nicht, dass ich meinen Schülern direkt davon erzähle. Im Prinzip spielt die Meinung von Lehrern bei ihrem Lehrauftrag auch überhaupt keine Rolle. Sie dienen eher als Moderator und dirigieren die Schüler so, dass sich diese ihre eigene Meinung bilden können. Ich habe in meiner Schulzeit nie die Meinungen meiner Lehrer gelernt, sondern eher den Weg, wie ich mir meine eigene Meinung bilden kann.
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15.07.2017, 16:13 #43Sentinel
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
@Eskild:
Es soll hier nicht um Beatrix gehen, aber das habe ich doch schon klar genug darüber klargestellt - weshalb beziehst du dich dennoch auf dieses Thema?!
Mir ging es hier nochmal allgemein um dieses Thema, worauf ich mich beziehen wollte.
Zudem war das auch eine "Was wäre, wenn...?"-Frage und sollte damit nicht automatisch implizieren, dass man als Lehrer sowas auch automatisch tun würde. Das habe ich lediglich im Raum mit der vorhandenen Vorbildsfunktion gebracht. Deswegen auch das Beispiel mit den YouTubern.
Und ja: Es stimmt, dass man als Lehrer die Schüler so darauf klarstellt, dass sie sich selbst Gedanken darüber machen. Aber wenn es Themen wie diese sind - zum Beispiel wenn die Lehrer darauf angesprochen werden, kann ja mal sein - dann finde ich auch zumindest, dass man den Schülern hier die entsprechende Aufklärung über die Meinungsfreiheit gibt - zumindest hatte man es auch damals bei uns getan.
Zudem habe ich auch nicht geschrieben, dass Lehrer auch immer privates mit beruflichem mischen. Das ist mir natürlich klar, dass man solche Dinge differenziert betrachtet. Aber das heißt ja nicht gleich, dass Lehrer den Schülern keine bestimmten Werte vermittelt, falls es notwendig ist. Das sollte auch mein Punkt sein.
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15.07.2017, 16:13 #44TrueValue
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
REGELHINWEISBitte unterlasst Off Topic Diskussionen (wie zuletzt über Renomeebewertungen)!
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15.07.2017, 17:33 #45TheBRS
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Ich denke nicht, dass das überhaupt zur Sprache kommt im heutigen Unterricht. Also klar spricht man irgendwann - bei uns hieß das Fach Gemeinschaftskunde - über die Meinungsfreiheit allerdings sollte ja jedem klar sein, dass sowas wie "Eine Kugel zwischen die Augen...." o.ä. keine tatsächliche Meinung ist sondern eben Unfug.
Das sehe ich eben anders, ich finde nicht, dass man unbedingt handeln muss. Wie gesagt es ist nicht schlimmer als früher nur eben präsenter. Sperrt Schwachköpfe aus den Netzwerken und gut ist. Da brauche ich keinen Gesetzesentwurf oder Geldstrafen für.
Edit: Diskussionen müssen ehrlich und manchmal eben auch provokant geführt werden ohne auf einer persönlichen Ebene zu verletzen. Und das muss erlaubt sein, es kann nicht sein, dass sich ständig irgendjemand diskriminiert fühlt weil er mit der Realität nicht klar kommt.
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15.07.2017, 17:42 #46gamefreake89
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Die eigene Freiheit endet dort wo man die Freiheit anderer einschränkt dies zählt auch für die Meinungfreiheit.
Wenn jetzt jemand sagt " man sollte alle personen von Gruppe X überfallen und töten" ist die keine von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussage mehr da hier zu Gewalt gegen Gruppe X aufgerufen wird und somit die Freiheit,auf Körperliche unversehrtheit, von Gruppe X eingeschränkt wird.
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15.07.2017, 17:48 #47Jonny Knox
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15.07.2017, 17:51 #48TheBRS
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15.07.2017, 18:09 #49Sentinel
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Absolut - und dem stimme ich auch bedingungslos zu!
Nur hatte man hier Aussagen verfasst, die genau solche Hate-Speeches gar verharmlosen mit Dingen wie "Jah, dann ignoriert das eben", "Das gehört auch zur Meinungsfreiheit"; und das ist mein Problem an der Sache und weshalb ich mich hier auch äußere.
Wären das einfache Provokationen oder Sticheleien, würde mich das doch nicht groß interessieren und gar nach Strafen fordern. Aber dem ist eben nicht so. Hier ging es ganz klar um Beleidigungen sowie Drohungen - denn das sind Hate-Speeches - die gegen andere Menschen gedacht sind! Und ich denke mal, da du dich auch auf YouTube aufhältst (immerhin hast du von dort auch einige Videos gepostet und hast unter anderem auch die Kommentare erwähnt) müsstest du eigentlich schon wissen, wie teils bescheuert manche Kommentare doch sind.
Für mich hört die Meinungsfreiheit auch ganz klar auf, wenn andere dadurch verletzt oder stark eingeschränkt werden.
Und dazu gehören nunmal starke Beleidigungen oder Drohungen von irgendwelchen Trollen, die jene Menschen damit ans Bein pissen - das muss nicht sein.
Und das scheint eben nicht so einfach zu sein; vor allem in Plattformen YouTube sind das jede Menge Schwachköpfe die irgendein Rotz von sich geben.
Sicherlich ist das Problem nicht so groß wie andere Dinge auf der Welt wie Kriege, Hungersnot und sonstiges - jedoch bin ich weiterhin der Meinung, dass man auch dagegen etwas tun könnte, sollte man die Mitteln dazu haben. Denn das sind wahrlich keine "Meinungen" die tolerierbar sind.
Eben: Sowas kann auch mal vorkommen und mMn wäre das auch absurd, wenn das geahndet wird.
Nur geht es hier um stumpfe Beleidigungen oder Drohungen wie...
... diese (hab mal eben die Beispiele von Jonny Knox zitiert) die in meinen Augen absolut nichts auf Diskussionen oder generell in öffentlichen Plattformen zu suchen hat.
Zudem geht es auch gar nicht darum, ob einige mit irgendwelchen Provokationen nicht klarkommen können, sondern dass viele Trolle teils andere mit Morddrohungen oder Beleidigungen anschreiben. Und da kann es absolut sein, dass das einen psychisch mitnimmt - da kann ich mir auch nicht so vorstellen, dass das viele auch einfach so wegstecken können.
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15.07.2017, 19:15 #50HardAndSoft
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Darüber hinaus gehen die meisten Beiträge komplett am Thema vorbei. Wahrscheinlich, weil keiner das Gesetz gelesen hat.
Schauen wir uns mal die beiden zentralen Bestimmungen des Gesetzes an:
§ 3
Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte
(1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames und transparentes Verfahren nach Absatz 2 und 3 für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten. Der Anbieter muss Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.
(2) Das Verfahren muss gewährleisten, dass der Anbieter des sozialen Netzwerks
1. unverzüglich von der Beschwerde Kenntnis nimmt und prüft, ob der Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist [...]
§4 []
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann [...] mit einer Geldbuße bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden. [...]
Im zweiten Zitat wird den sozialen Netzwerken eine Strafe bis zu 5 Millionen Euro angedroht.
Wie läuft es denn bisher?
Bisher entscheidet ein Richter aufgrund einer Anzeige über die Rechtswidrigkeit einer Äußerung. Da es sich bei der Meinungsfreiheit um ein Grundrecht handelt, ist das m.E. auch selbstverständlich. In Zukunft wird die Entscheidung, also eine höchst juristische Tätigkeit, aber vom Staat an eine Privatfirma ausgegliedert. Und jetzt überlegt mal, ob bei einer Bußgeldandrohung von 5 Millionen Euro eher mehr oder eher weniger zensiert wird.
Welche Folgen hat die neue Rechtslage für jemand, der im sozialen Netzwerk postet?
Die mittelbaren Folgen sind gewaltig. Bisher stand jedermann der Rechtsweg offen, weil es sich um eine richterliche Entscheidung handelte. Im Zweifelsfall konnte man von weiteren Instanzen klären lassen, ob eine Äußerung wie das berühmte "Soldaten sind Mörder" durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Derartige Prozesse sind wichtig für die Fortentwicklung einer Gesellschaft. Das ist mit dem neuen Gesetz grundlegend anders.
Welche Wege stehen einem offen, wenn man zukünftig im sozialen Netzwerk zensiert wird?
Was viele nicht wissen: Die Grundrechte binden nur den Staat, nicht aber eine Privatfirma. Eine Firma kann zensieren soviel sie will. Grundlage der Zensur sind zukünftig die AGB der Firma bzw. des sozialen Netzwerkes. Dagegen kann man Privatklage vor dem Amtsgericht einreichen. Im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten ist eine solche Klage aber erheblich teurer und wesentlich unsicherer im Ausgang, denn die AGBs können die Grenzen des Erlaubten im sozialen Netzwerk sogar gegenüber dem juristisch erlaubten noch erheblich weiter einschränken. Ohne dass man etwas dagegen unternehmen könnte - schließlich hat man ja den AGB zugestimmt.
Im Ergebnis wird also durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Bewertung eines Inhalts vom Staat auf private Anbieter abgewälzt und der Rechtsschutz der Betroffenen quasi abgeschafft. Da sich heutzutage ein Großteil der Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken abspielt, ist damit de facto die Meinungsfreiheit erheblich torpediert.
Danke, Herr Maas.
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15.07.2017, 19:40 #51vieraeugigerZyklop
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Naja.. Das wäre ja nichts neues und ist bekannt.
Zum Gesetz selber:
Wie gesagt kann immer noch ein Kippen in Brüssel ausstehen. Ansonsten muss man sehen wie es sich entwickelt. Wenn Hass Reden dadurch im Keim erstickt werden, ok. Denn sowas sollte man wirklich niemals ignorieren. Irgendjemanden trifft sowas immer verletzend. So eine Aussage zeugt nicht von viel Weitsicht.
Und das diese Kommentare unter dem YT Video Reflexion sind...sorry, nein.Sind sie nicht. Das ist menschenverachtend.
Sollten dadurch Sachen gelöscht werden die rechtmäßig sind. , muss man dagegen vor gehen
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15.07.2017, 20:55 #52Jonny Knox
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Bisher löscht Facebook aber auch bereits nicht rechtsverletzende Äußerung, sofern diese gegen die Facebook-Richtlinien verstoßen.
Da wird weder vorher durch ein Gericht geurteilt, noch hat man im Nachgang die Möglichkeit, gegen die "Zensur" vorzugehen.
Natürlich muss man kein Prophet sein, um zu erkennen, dass bei Strafen von bis zu 5 Mio. EUR eher zuviel als zuwenig gelöscht wird. Jedoch traue ich Facebook (um die es ja hauptsächlich geht) zu, dass die ein paar Fälle gerichtlich durchpauken werden, schon allein, um ein Image aufzubauen, dass sie auf der Seite der User seien.
Außerdem traue ich Facebook zu, dass diese mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter so weit schult (das ist übrigens auch in dem Gesetz ausdrücklich verlangt! §3, Abs. 4), dass diese erkennen, wann ein Inhalt "offensichtlich" rechtswidrig ist. Das ist ja auch eigentlich kein Hexenwerk... Zumal ja nur nach bestimmten rechtswidrigen Inhalten geprüft werden muss (§1, Abs. 3).
Meine Kritikpunkte an dem Gesetzt sind eigentlich folgende:
- Man hat keine Möglichkeit seinen Beitrag unabhängig prüfen zu lassen, ob dieser tatsächlich gegen Recht versößt. Wenn einmal gelöscht oder gesperrt, dann hat man (zumindest habe ich keinen entsprechenden Passus gefunden) qua Gesetz kein Recht, dies prüfen zu lassen. Kann natürlich sein, dass Facebook eine Ombudsstelle oder dergleichen hat oder neu einrichtet, die sich um solche Fälle kümmern kann/wird
- Es wid sich zeigen müssen, in welchem Verhältnis "Nicht gelöschter Beitrag" zu "Ordnungsgeld" steht. Wenn es bereits für "Lise ist doof" 2 Millionen STrafe gibt, nur weil nicht rechtzeitig glöscht wurde, dann stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. DIes ist jedoch eine Frage, die dann wieder die Gerichte klären werden.
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15.07.2017, 21:43 #53HardAndSoft
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Im Grunde sind wir derselben Meinung. Dein Schwerpunkt scheint aber bei den Auswirkungen auf Facebook zu liegen, während mein Schwerpunkt bei den Auswirkungen auf den Normalbürger liegt.
Es geht auch nicht um die klaren Fälle. Ein Aufruf wie z.B. "Tötet Franz K, wohnhaft in Pusemuckel" ist wohl unstreitig rechtswidrig. Das Problem sind die Grenzfälle wie "Soldaten sind Mörder", bei denen Facebook bisher die Wahl hatte ob gelöscht wird oder nicht. Zukünftig ist diese Beurteilungsmöglichkeit nur noch symbolisch vorhanden, weil Facebook eben nicht den Richter ersetzen kann, aber lt. Gesetz genau das passieren soll.
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15.07.2017, 21:57 #54Jonny Knox
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Ich lese das Gesetz da anders. Da ein Spruch wie "Soldaten sind Mörder" seinerzeit ewig Gerichte beschäftigt hat, wird keiner von Facebook verlangen, diesen Beitrag, der ja nun auch nicht "offensichtlich rechtswidirg" ist, innerhalb von 24 Stunden zu löschen. D.h. hier würde eine Frist von 7 Tagen greifen. Und selbst die kann nochmal verlängert werden.
Und im Zweifel kann Facebook gegen ein Ordnungsgeld ja auch immer Einspruch einreichen. Wenn das Gericht dann feststellt, dass die Äußerung nicht gelöscht werden muss, dann muss Facebook auch nichts zahlen.
(5) Will die Verwaltungsbehörde ihre Entscheidung darauf stützen, dass nicht entfernte oder nicht gesperrte Inhalte rechtswidrig im Sinne des § 1 Absatz 3 sind, soll sie über die Rechtswidrigkeit vorab eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Zuständig ist das Gericht, das über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet.
Ah ja, einen Kritikpunkt habe ich vergessen:
- Es wurde nicht festgelegt, dass das Gesetz nach einer gewissen Zeit auf den Prüfstand kommt, um zu eruieren, ob der erhoffte Effekt überhaupt eingetreten ist.
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15.07.2017, 22:20 #55ClownPrinceOfCrime
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Wie schon gesagt, wer meint, er oder sie müsste sich heutzutage so sehr von den "sozialen" Netzwerken abhängig machen, ist selbst Schuld. Leute, die wirklich hinter ihrer Meinung stehen, werden es auch auf sich nehmen, ihre Meinung anderweitig zu vertreten. Dafür gibt es auch ohne solche Seiten noch mehr als genug Möglichkeiten. Und den Idioten, die einfach ohne nachzudenken innerhalb von ein paar Sekunden irgendwelchen Dünnschiss in die Welt posaunen, einfach nur, weil es über diese Seiten so bequem möglich ist, wird einfach eine Plattform dafür entzogen. Die Meinungsfreiheit wird hier sicherlich nicht staatlich torpediert, sie wird lediglich verlagert und zwar eben hauptsächlich zu ungunsten derer, die mit dieser Freizeit ohnehin nicht vernünftig umzugehen wissen. Der einzige Kritikpunkt, den ich da sehe, ist die Abwälzung des Arbeitsaufwands und der Verantwortung von seiten des Staats und der Gerichte auf die Betreiber, aber ansonsten ist dieses Gesetz längst nicht so schlimm, wie es von einigen dargestellt wird.
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15.07.2017, 22:26 #56HardAndSoft
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Und was passiert nach den 7 Tagen? Diese Frist dient ja nur dazu, dass Facebook "gründlicher" prüfen kann. Ein gerichtlicher Entscheid ist damit immer noch nicht herbeigeführt. Leider kann ich Deinem positiven Bild von Facebook als Anwalt der Meinungsfreiheit nicht folgen; Meinungsfreiheit ist auch bei Facebook nur so lange gut, wie's gut fürs Geschäft ist. Und 5 Millionen Euro Strafandrohung ist schlecht für's Geschäft.
Dabei stützte ich mich auf die Erfahrungen mit Facebook in Bezug auf Darstellungen mit Nacktheit. Hat Facebook denn da von Anfang an auf Kunstfreiheit gesetzt? Oder im Gegenteil erst Mal alles inklusive Bildern von griechischen Statuen und stillenden Müttern gelöscht? Nee, die Kunstfreiheit hat Facebook erst nach einem riesigen öffentlichen Aufschrei beachtet. Bei angeblicher "Hatespeech" wird es diesen Aufschrei nicht geben, denn allein der Begriff sorgt dafür, dass sich niemand mit gelöschten Äußerungen solidarisieren möchte.
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15.07.2017, 22:44 #57Jonny Knox
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Dass Facebook bisher auch Inhalte löscht, die nicht strafbar sind, habe ich ja eingangs bereits erwähnt. Dass diese Facebook-Richtlinien, an denen sich die Löschpraxis derzeit ornientiert eher auf us-amerikanische Verhältnisse ausgerichtet sind (Gewalt okay, Sex geht gar nicht), darüber dürfte Einigkeit bestehen.
Im Übrigen habe ich mir jetzt im von mir verlinkten Gesetzesentwurf, der verabschiedet wurde, nochmal die Passagen durchgelesen, in denen es um die tatsächliche Verhängung von Bußgeldern geht. Da geht es dann eigentlich gar nicht darum, dass einzelne nicht gelöschte Beiträge sanktioniert werden, sondern dass zum Einen ein wirkungsvolles Beschwerdemanagement eingerichtet werden muss, dass die Berichte, die halbjährig verfasst werden müssen, korrekt und rechtzeitig erstellt werden und dass der Umgang mit Beschwerden überwacht werden muss.
Also entweder hat sich diese Nicht-Lösch-Strafe in einer dieser "Berihctsklauseln" versteckt und ich erkenne das gerade nicht, oder es wird ein ziemlich großes Fass aufgemacht???
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15.07.2017, 23:32 #58Jonny Knox
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Hm. Also ich bin nach dem Durchlesen des Gesetzestext nun zur Überzeugung gelangt, dass sich das Bußgeld jeweils lediglich auf die Rahmenbedingungen bezieht, bzw. auf den halbjährlich zu erstellenden Bericht. Erst wenn bei einem dieser Dinge etwas auffällt, kann es ein Bußgeld geben. D.h. maximal 5 Mio. EUR pro Bericht, also 5 Mio. EUR pro Halbjahr.
Abgesehen davon natürlich, wenn allgemein im Beschwerdemanagement Unzulänglichkeiten auftreten.
Ich habe mal die Passage bezüglich des Bußgeld herauskopiert und mit den entsprechenden Paragraphen kombiniert, gegen die verstoßen werden muss, damit ein Bußgeld verhängt werden kann (siehe Anhang!)
Und der einzige Punkt, in dem die Löschfristen überhaupt vorkommen, ist der rot markierte §2, Absatz 2, Satz 8. Und da steht auch eigentlich nur, dass es im Bericht eine Aufstellung geben muss, wieviele Inhalte innerhalb welcher Frist aus welchem Grund gelöscht worden sind.
Ein direktes Bußgeld, wenn ein Inhalt nicht gelöscht wird oder wurde, finde ich im Gesetz jedoch nirgends??? Falls ich das überlesen haben sollte, bitte Info!
Daher meine Einschätzung: Bußgeld nur, wenn der Bericht falsch oder fehlerhaft ist. Einzelne nicht oder zu spät gelöschte Inhalte dürften eher nicht sanktioniert werden.
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16.07.2017, 01:33 #59gamefreake89
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Es tut mir leid aber ich halte deine Aussage " wer meint, er oder sie müsste sich heutzutage so sehr von den "sozialen" Netzwerken abhängig machen, ist selbst Schuld. " für zu kurz gedacht.
Facebook und andere Sozialenetzwerke sind Seiten welche den schnellen austausch von Meinungen fördert und somit ein demokratisches Werkzeug für die Bevölkerung darstellen.Sie ermöglichen das auch einfache Leute schnell und einfach viele Menschen erreichen können ,dass sie Demonstration so einfach wie noch nie zuvor Organiesieren können,Kurzgesagt sie stellen eine erweiterung der Reichweite dar wenn Normale Menschen auf missstände aufmerksam machen wollen.Dieses aktuelle Gesetzt könnte,vorallem in Verbindung mit zukünfitgen Gesetzen ,die Möglichkeit Soziale Netzwerke für demokratische Zwecke zu nützen stark einschränken.Ich glaube zwar nicht das unsere Aktuelle Regierung sowas ernsthaft vor hat aber wer kann schon sagen was die Regierung in 10,20 oder 30 Jahren machen will.
Wir in Deutschland haben das glück ein gut gesichertes demokratisches System mit Gewaltenteilung,Grundgesetzt,Freien wahlen und co zu besitzen.Weswegen eine Plattform wie Facebook nicht wircklich wichtig für demokratische Prozesse erscheint aber ein Blick auf Länder in dennen Diktaktur bzw Systeme welche nahe an einer Diktaktur dran sind herrschen zeigt den wert welcher Twitter,Facebook und co haben kann.Nicht ohne Grund wurde in der Turkei alle Sozialmediaplattformen gesperrt wenn es zu großen ,der Regierung unliebsamen, Ereignissen innerhalb des Landes gekommen ist.Auch der Arabische Frühling hat von den Modernernen Kommunikationsmitteln stark Profitiert und es so Menschen ermöglicht sich gegen Regime zu organisieren.
Deshalb halte ich für falsch Facebook und co so Lapida als eine Plattform von vielen zu bezeichen.
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16.07.2017, 01:47 #60HardAndSoft
Netzwerkdurchsetzungsgesetz olé, Meinungsfreiheit ade
Das ist ein bisschen komplexer.
In §4 Abs.5 Satz 1 heißt es:
"Will die Verwaltungsbehörde ihre Entscheidung [über einen Bußgeldbescheid] darauf stützen, dass ein nicht entfernter oder nicht gesperrter Inhalt rechtswidrig im Sinne des § 1 Absatz 3 ist, so hat sie über die Rechtswidrigkeit vorab eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen."
Das bedeutet also, dass schon wegen eines einzigen nicht gelöschten Beitrages ein Bußgeld verhängt werden kann.
Dazu muss die Behörde gemäß Absatz 1 nur zu dem Schluss kommen, dass nicht rechtzeitig gelöscht wurde, weil beispielsweise "eine organisatorische Unzulänglichkeit nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt" wurde oder keine ausreichende Schulung der Mitarbeiter stattgefunden hat. Irgendwas findet sich immer. Und so ein Prozess gegen eine solche Entscheidung ist auch für ein soziales Netzwerk teuer und unvorhersehbar im Ausgang. Dann lieber zuviel sperren (die Benutzer haben schließlich in der Praxis keine Klagemöglichkeiten dagegen) als die Aufsichtsbehörde verärgern.
Gesetze kann man auf zwei Arten machen: Entweder so einfach und eindeutig, dass jedermann es versteht. Oder man verklausuliert alles, wie im Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Wenn die Politiker dies so komplex gestalten, dann ist das meist so gewünscht (Abgeordnete sind im Gegensatz zur landläufigen Meinung alles andere als blöd) und soll zu einer gezielten Rechtsunsicherheit führen. Bei dieser neuen Rechtslage ist anscheinend erwünscht, dass möglichst viel gelöscht und gesperrt wird.
Das erinnert mich so ein bisschen an den Lebenskünstler, der beobachtet, wie eine Bombe langsam auf ihn zufliegt und der sich dabei denkt: "Wird ja nur ein Blindgänger sein. Und falls nicht, wird es mit Sicherheit jemand anderen treffen. Ich leg weiter die Hände in den Schoß.".
Man sollte neue Gesetze immer danach beurteilen, wie sie im Extremfall angewendet werden. Was würde ein Innenminister von der NPD oder AfD mit dem Gesetz anfangen? Das schöne ist ja, dass der Gesetzgeber definiert, was rechtswidrige Inhalte sind, und nicht der Leser. Eine kleine Ergänzung im Strafgesetzbuch, die beispielsweise den Begriff der "strafbaren Beleidigung" etwas weiter als bisher fasst, und schon folgen wahre Löschorgien in allen elektronischen Medien - ohne dass der lästige Weg über ein Gericht beschritten werden muss.
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