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  1. #9881
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat Unkreativ Beitrag anzeigen
    Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbre...-33435516.html



    Für dich ist also ein Obdachloser der im Zug rumschreit, andere beleidigt und mit Müll bewirft normal?

    Der Marine-Soldat wusste in dem Moment nicht ob er bewaffnet ist oder nicht. Der Obdachlose hätte genauso gut 10 Sekunden später ein Messer zücken und auf die Passagiere einstechen können. Eventuell waren auch Kinder darunter, da häts auch gereicht einen davon einen ordentlichen Tritt ins Gesicht zu verpassen um schwer zu verletzen. Die Situation hat eindeutig gezeigt das der Obdachlose in dem Moment unberechenbar war.

    Der Marine-Soldat hat richtig reagiert und ihn außer Gefecht gesetzt. Das er ihn dabei tötet war sicherlich nicht seine Absicht, er wollte nur sich und seine Mitmenschen schützen. In diesem Fall wäre ein Freispruch absolut legitim.
    Ich nehme an, Du warst noch nie in Deinem Leben in einer deutschen S-Bahn nach 18:00 Uhr.
    Ich habe schon unzählige Male solche Situationen erlebt, dass irgendwelche komischen/besoffenen Gestalten im Abteil rumpöbeln.
    Dann geht man halt entweder in einen anderen Waggon oder schaut woanders hin. Niemals ist einer von denen wirklich gewalttätig geworden.

    Nie im Leben wäre mir jemals in den Sinn gekommen, jemanden deswegen mit tödlicher Gewalt anzugreifen.
    Wer sowas auch nur in Erwägung zieht, ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und sollte sich schnellstens in Behandlung begeben.

    Woher kommt diese pathologische Angst vor anderen und die Vorstellung, man müsse Konflikte mit Gewalt regeln? Ach ja, die neue Ideologie der Wutbürger - wer nachgibt, hat verloren. Ich habe noch gelernt "der Klügere gibt nach".

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    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #9882
    ayu-butterfly ayu-butterfly ist offline
    Avatar von ayu-butterfly

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    RailJet 661 mehrmals „Sieg Heil“ rufe durch das Lautsprechersystem ausgestrahlt! BEI DURCHSAGE IM ÖSTERREICH ZUG

    https://www.tag24.de/thema/aus-aller...post-paderborn

  4. #9883
    Capt. Clark Capt. Clark ist offline
    Avatar von Capt. Clark

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Eine gute und eine schlechte Nachricht.

    Zuerst die Gute: Es gab heute bundesweit Razzien in mehreren Wohnungen von Mitgliedern der "letzten Generation", da der Tatverdacht der Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorliegt.
    Das Verfahren läuft demnach gegen sieben Beschuldigte im Alter von 22 bis 38 Jahren und geht auf „zahlreiche Strafanzeigen aus der Bevölkerung“ seit Mitte 2022 zurück, so das BLKA in der Pressemitteilung. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, eine „Spendenkampagne zur Finanzierung weiterer Straftaten für die ‚Letzte Generation‘ organisiert, diese über deren Homepage beworben und dadurch bisher einen Betrag von mindestens 1,4 Mio. Euro an Spendengeldern eingesammelt zu haben“. Diese Gelder seien „überwiegend“ dazu benutzt worden, weitere Straftaten zu finanzieren.
    https://www.fr.de/panorama/letzte-generation-bundesweite-razzia-vorwurf-kriminelle-vereinigung-blka-durchsucht-wohnungen-92299029.html

    Die schlechte Nachricht, eine Legende ist von uns gegangen.
    Der Langzeitarbeitslose Arno Dübel, der durch Talkshowauftritte und provokante Aussagen bekannt wurde, ist offenbar im Alter von 67 Jahren gestorben. Das berichten mehrere Medien. Sprüche wie "Wer arbeitet, ist doch blöd" gehen auf sein Konto und sorgten dafür, dass er vor mehr als 20 Jahren Bekanntheit in Deutschland erlangte.
    https://www.t-online.de/region/hambu...eine-fans.html

  5. #9884
    swagni swagni ist offline

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Wärer mal gegangen, wäre er 85 geworden... sind halt die Trade-offs im Leben.

    Bitte auch in der katholischen Kirche Razzien unternehmen, weil sie Übergriffe auf Schutzbefohlene mit Spenden finanzieren.

  6. #9885
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

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    Die Razzien gegen die letzte Generation gingen von der Münchner Staatsanwaltschaft aus. Die ist gegenüber dem bayrischen Justizministerium übrigens weisungsgebunden. Möglicherweise übertreibt gerade Söder seinen Landtagswahlkampf.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Staa...ten%20gebunden.

    Der Strafrechtler Udo Vetter legt dar, warum hier alles offen ist:
    Bei der Frage nach der kriminellen Vereinigung dreht sich alles um den §129StGB. Dessen zweiter Absatz ist eigentlich recht verständlich:
    Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
    Das passt in seiner Allgemeinheit auch auf Gesangsvereine. Deshalb bleiben im Kern nur zwei Punkte an anderer Stelle des Gesetzes, welche die Letzte Generation von einer Einstufung als kriminelle Vereinigung bewahren können:
    1. Der Zweck der Vereinigung muss auf die Begehung von Straftaten gerichtet sein. Dieser Punkt wird sicher intensiv diskutiert werden. Die Letzte Generation verfolgt den Ansatz, mit ihren Blockadeaktionen Aufmerksamkeit zu erregen, um Politik und Gesellschaft insgesamt zur Rettung des Weltklimas aufzurütteln. Straftaten wie die Nötigung im Straßenverkehr könnte man damit auch als reines Mittel zum Zweck bewerten – und eben nicht als primäres Anliegen.
    [...]
    2. Höchst umstritten ist die zweite Voraussetzung für eine kriminelle Vereinigung. Es geht um die sogenannte Erheblichkeitsschwelle. Bejaht man dieses Erfordernis (was nach diversen Gesetzesänderungen und im Licht des Europarechts fraglich ist), müssten die Aktivitäten der Vereinigung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Ob bloße punktuelle Straßenblockaden, so sehr sie auch einzelne im Stau treffen mögen, wirklich darunter fallen? Wie das letztlich abgewogen wird, ist ebenfalls nicht absehbar.
    Scheint also hauptsächlich auf die Frage hinaus zu laufen: Ist der Zweck der Letzten Generation das Ankleben auf Strassen, oder das Aufrütteln der Bevölkerung ?

    https://www.lawblog.de/archives/2023...iligsprechung/

    Für Irritationen sorgte auch die beschlagnahmte Homepage. Dort wurde zunächst ein Text reingesetzt, der behauptete, die Letzte Generation sei eine kriminelle Vereinigung und alle Spenden wären illegal. So, als wäre schon ein Urteil gesprochen, und die Razzia nicht nur die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens. Dieser Text wurde inzwischen entfernt.
    Anscheinend kennt sich die Staatsanwaltschaft München in juristischen Dingen nicht so gut aus:
    Die Generalstaatsanwaltschaft München räumte auf NDR-Anfrage ein, dass diese Formulierung unzutreffend sei und derzeit lediglich ein Anfangsverdacht dahingehend bestehe, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Zuvor hatte ein Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamts erklärt, die Generalstaatsanwaltschaft München habe die entsprechende Formulierung vorgegeben.
    https://www.tagesschau.de/investigat...ayern-100.html

  7. #9886
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

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    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Scheint also hauptsächlich auf die Frage hinaus zu laufen: Ist der Zweck der Letzten Generation das Ankleben auf Strassen, oder das Aufrütteln der Bevölkerung ?
    Vielleicht hätte man es einfach beim Ankleben auf der Straße belassen sollen, statt sich widerrechtlich Zutritt zu Start- und Landebahnen von Flughäfen zu verschaffen, den Flugverkehr zu stören, die Sabotage von Ölleitungen zu planen und Kunstgegenstände und weiteres Eigentum zu beschädigen. So zu tun, als würde die letzte Generation halt "nur" sich auf die Straße kleben oder Bäume besetzen, entspricht halt nicht der Realität

  8. #9887
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Vielleicht hätte man es einfach beim Ankleben auf der Straße belassen sollen, statt sich widerrechtlich Zutritt zu Start- und Landebahnen von Flughäfen zu verschaffen, den Flugverkehr zu stören, die Sabotage von Ölleitungen zu planen und Kunstgegenstände und weiteres Eigentum zu beschädigen. So zu tun, als würde die letzte Generation halt "nur" sich auf die Straße kleben oder Bäume besetzen, entspricht halt nicht der Realität
    Was ändert das denn am Sachverhalt und den geschilderten Merkmalen, die von einer Kriminellen Vereinigung gemäss StGB erfüllt werden müssen?
    Und die Sache mit der Pipeline ist gar nicht bewiesen. Die Razzia soll ja angeblich gerade hierzu Beweise finden.

    Und um mal Tucholsky etwas abgewandelt zu zitieren: In Deutschland wird eher derjenige verfolgt, der auf Missstände hinweist, als derjenige, der sie verursacht.

  9. #9888
    Kurumi Kurumi ist offline

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    Tucholsky würde sich im Grab umdrehen, wenn er wüsste, dass er in so einem Zusammenhang zitiert wurde.

  10. #9889
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Tucholsky hätte auch den Volksverpetzer verlinkt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Tucholsky
    Zugleich war er Satiriker, Kabarettautor, Liedtexter, Romanautor, Lyriker und Kritiker (Literatur, Film, Musik[1]). Er verstand sich selbst als linker Demokrat, Sozialist,[2] Pazifist und Antimilitarist und warnte vor der Erstarkung der politischen Rechten – vor allem in Politik, Militär und Justiz – und vor der Bedrohung durch den Nationalsozialismus.

  11. #9890
    swagni swagni ist offline

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    Zitat Kurumi Beitrag anzeigen
    Tucholsky würde sich im Grab umdrehen, wenn er wüsste, dass er in so einem Zusammenhang zitiert wurde.

    Würde man ihn über eine Welle mit einem Generator verbinden, wäre das eine unendliche Energiequelle. Was hast du denn dagegen?

  12. #9891
    ZhaoYun ZhaoYun ist offline
    Avatar von ZhaoYun

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Ich frage mich, warum keiner der letzten Generation die CSU verklagt.

    Jemanden als Terroristen zu bezeichnen sehe ich beleidigung an.

    Es hängt von ganz von dem Vorhaben der letzten Generation als komplette Gruppe ab


    Sind nur Kleben und Kartoffelbrei die geplanten Aktionen, iat der einzige Schaden, der Ruf des Justizministeriums Bayern.

  13. #9892
    Kurumi Kurumi ist offline

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    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Tucholsky hätte auch den Volksverpetzer verlinkt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Tucholsky
    Nur weil er linker Demokrat war und zu einer Zeit lebte, in welcher der richtige Nationalsozialismus extrem an Macht gewonnen und später zum 2. Weltkrieg geführt hat? Ich glaube eher, dass er gerade deswegen den Volksverpetzer sehr argwöhnisch betrachtet hätte.

    Nun sollen die Klimaterroristen also auch noch die CSU verklagen, weil diese sie als Terroristen bezeichnet? Wird ja immer schöner hier

  14. #9893
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat ZhaoYun Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, warum keiner der letzten Generation die CSU verklagt.

    Jemanden als Terroristen zu bezeichnen sehe ich beleidigung an.

    Es hängt von ganz von dem Vorhaben der letzten Generation als komplette Gruppe ab


    Sind nur Kleben und Kartoffelbrei die geplanten Aktionen, iat der einzige Schaden, der Ruf des Justizministeriums Bayern.
    Naja, sowas fällt halt noch unter Meinungsfreiheit. Die ist im politischen Bereich (berechtigterweise) sehr weit gesetzt. Ich würde mir allerdings von Union und FDP etwas mehr Achtung gegenüber anderen, demokratischen Positionen wünschen, anstatt alle nicht genehmen Vorschläge mit Unterstützung der Springer-Presse förmlich zu vernichten.

    Soweit ich das jetzt verfolgt habe, gibt es bei den Gegnern dieser Razzia zwei Meinungen.
    Die einen meinen, es handele sich um ein Wahlkampfmanöver Söders.
    Die anderen meinen, es ginge darum, die Finanzen der Letzten Generation einzufrieren, damit die keine Geldstrafen und Prozesse mehr bezahlen können. Damit wären die faktisch erledigt, denn dem gegenüber steht der Staat, der mit unseren Steuergeldern die Letzte Generation quasi mit Klagen zusch...en könnte.

    EDIT: Der Republikanische Anwaltsverein, in dem auch Olaf Scholz als Hamburger Bürgermeister Mitglied war, kritisiert die Razzia aufs heftigste.
    Der Vorstandsvorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle, hat die jüngsten Ermittlungen gegen die Letzte Generation scharf kritisiert. „Das ist politisches Strafrecht in Reinform“, sagte Stolle dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
    [...]
    „Bei einem Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung geht es nicht um die Ahndung einzelner Straftaten, sondern es sollen Strukturen aufgedeckt und verfolgt werden, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“, erklärte Stolle. Auf die Letzte Generation treffe das aber nicht zu: „Für deren Aktionen gilt in weiten Teilen die Versammlungsfreiheit, wenn sie sich auf die Straße setzen und mit ihren Mitteln für Klimaschutz demonstrieren. Ob diese Aktionen gegebenenfalls in eine Nötigung umschlagen können, ist eine andere Frage.“
    https://www.rnd.de/politik/razzia-ge...JAMSNKOSM.html

    Apropos: Es gibt hier einen Forentroll, der sich nie zum Thema äussert, sondern mit völlig abwegigen Behauptungen immer Nebenkriegsschauplätze eröffnet, und alle steigen drauf ein. Ich persönlich werde diese Person nicht mehr füttern.

  15. #9894
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Was ändert das denn am Sachverhalt und den geschilderten Merkmalen, die von einer Kriminellen Vereinigung gemäss StGB erfüllt werden müssen?
    Und die Sache mit der Pipeline ist gar nicht bewiesen. Die Razzia soll ja angeblich gerade hierzu Beweise finden.
    Welche Tatbestandsmerkmale könnten denn nicht erfüllt sein?

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

    1) Vereinigung
    Wird schon im Absatz 2 des §129 StGB definiert:

    (2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
    Das ist wohl bei der letzten Generation unstreitig der Fall. Es sind mehr als 2 Personen, es gibt ein übergeordnetes, gemeinsames Interesse, es ist ein organisierter Zusammenschluss, siehe auch den Wikipedia-Artikel zur letzten Generation:

    Organisatorisch habe sich eine Kerngruppe entwickelt, die Entscheidungen trifft. Darüber hinaus gebe es verschiedene kleinere Arbeitsgruppen. Als Sprecherin fungiert Carla Hinrichs.[169] Laut der Tageszeitung Die Welt seien die Aktivisten intern danach kategorisiert, wie weit sie bei den Aktionen gehen. Es gebe eine Einstufung in die Kategorie „Jas“ für die Bereitschaft, sich festnehmen zu lassen, die Kategorie „Jakk“ für „Ja, aber kein Knast“ und die Kategorie „Neins“ für logistische Unterstützer. Anhand der Kategorisierung würden zur Durchführung von Aktionen Bezugsgruppen gebildet. Festgenommenen Aktivisten stehe ein Ermittlungsausschuss zur Verfügung, darüber hinaus Psychologen der Gruppe „Psychologists for Future“.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Letzte_Generation

    und die letzte Generation existiert auch schon länger als ein paar Stunden.


    2) Zweck oder Tätigkeit ist die Begehung von Straftaten mit im Höchstmaß Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren

    a) Begehung von Straftaten mit Höchstmaß Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren:
    Die Straftaten müssen als Höchstmaß eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren anordnen. In Frage kommen also:

    aa) Nötigung nach §240 StGB
    § 240 Nötigung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe bei der Nötigung beträgt 3 Jahre. 3 Jahre ist mehr als 2 Jahre. Die Mindestanforderung ist bei der Straftat der Nötigung also erfüllt.

    bb) Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr nach §315 StGB
    § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
    [...]
    2. Hindernisse bereitet,
    [...]
    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beim gefährlichen Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr liegt bei 10 Jahren. 10 Jahre ist mehr als 2 Jahre. Die Mindestanforderung ist bei der Straftat des gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr also erfüllt.

    cc) Sachbeschädigung nach §303 StGB
    § 303
    Sachbeschädigung
    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe bei der Sachbeschädigung liegt bei 2 Jahren. Mindestens bedeutet "genau so viel oder mehr". 2 Jahre ist genau so viel, wie 2 Jahre. Die Mindestanforderung ist bei der Straftat der Sachbeschädigung also erfüllt.

    dd) Störung öffentlicher Betriebe nach §316b StGB
    § 316b Störung öffentlicher Betriebe
    (1) Wer den Betrieb
    [...]
    2. einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtigen Unternehmens oder
    [...]
    dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Was wohl bei der Energieversorgung - also der Versorgung der Bevölkerung mit Öl und Gas - sicherlich zu bejahen ist (siehe die oben angesprochene Pipeline Triest/Ingolstadt) - oder alternativ auch:

    Klimaaktivisten manipulieren erneut Ölpipeline nach Schwedt
    https://www.berliner-zeitung.de/news...wedt-li.225308

    Wie auch oben schon genannt: 5 Jahre ist mehr als 2 Jahre - Mindestanforderung also erfüllt.

    ee) Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach §315b StGB
    § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
    [...]
    2. Hindernisse bereitet oder
    [...]
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Auch hier wieder: 5 Jahre und 3 Jahre ist mehr als 2 Jahre, 2 Jahre erfüllt "mindestens 2 Jahre" - Mindestanforderung ist also gegeben.

    Gibt mittlerweile ja auch schon mehrere Fälle, in denen die letzte Generation Rettungsaktionen blockiert hat. Erst kürzlich hat die letzte Generation in Wien einen Einsatz eines Rettungsfahrzeugs blockiert, dessen Patient verstarb. Ein ähnlicher Fall hat sich ja bereits auch schon in Berlin zugetragen.
    Weiterhin:

    Dashcam-Video zeigt, wie riskant die „Letzte Generation“ Autobahn-Verkehr stoppt
    https://www.focus.de/panorama/welt/p...193939306.html


    b) Zweck oder Tätigkeit

    aa) Zweck
    Jetzt kann man sich ja fragen, ob der Zweck der Letzten Generation schon die Begehung von Straftaten ist. Da kann man sicherlich verschiedene Standpunkte vertreten, was an der Stelle aber egal ist, denn es gibt ja noch die zweite Alternative:

    bb) Tätigkeit
    Und die Tätigkeit der Mitglieder der letzten Generation ist halt nunmal schon, Straftaten zu begehen. Die Straftaten werden ja, wie hier schon einmal im Forum angesprochen, nicht nebenbei begangen, sondern die werden ja vorsätzlich ausgeübt, um größtmögliche mediale Aufmerksamkeit zu bekommen. Das begehen von Straftaten ist beabsichtigt und geplant und die Organisation ist ja - wie oben genannt - auch darauf ausgerichtet und teilt sich ein in verschiedenen Kategorien, von logistischen Unterstützern bis hin zu Leuten, die sich festnehmen lassen.


    3) Gründen, beteiligen, unterstützen oder um Unterstützung werben
    Der Punkt ist absolut unproblematisch, weil unglaublich weit gefächert. Allein die Beteiligung, also die Teilnahme an kriminellen Zielen der letzten Organisation, ist doch unstreitig. Selbst die wiederholte Beteiligung einzelner Mitglieder ist absolut unstreitig - braucht man sich ja nur Frau Hinrichs ansehen, die trotz Verurteilung zu Bewährung sich am nächsten Tag wieder auf die Straße klebt, damit wiederholt mal wieder den Straftatbestand der Nötigung erfüllt und damit faktisch ja gegen ihre Bewährungsauflagen verstößt.

    Und wo ist jetzt dein Punkt, weshalb die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufnehmen dürfe? Weil du die letzte Generation so gern hast? Das wird wohl kaum ein legitimer Einwand sein. Die Staatsanwälte in der von dir genannten Münchener Staatsanwaltschaft haben allesamt 2 bestandene Staatsexamen und waren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht die Jahrgangsschlechtesten - und stehen auch nicht allein da:

    Das Potsdamer Landgericht hat in einem Beschluss den Anfangsverdacht bestätigt, dass es sich bei der »Letzten Generation« um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.
    https://www.spiegel.de/panorama/gese...4-3501dc7891db

    Hat Söder auch Weisungen ans Potsdamer Landgericht weitergeleitet? Das wär schon ein toller Trick. Und macht die CSU jetzt auch Wahlkampf in Brandenburg?


    Zitat ZhaoYun Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, warum keiner der letzten Generation die CSU verklagt.

    Jemanden als Terroristen zu bezeichnen sehe ich beleidigung an.
    Magst du auch eine Quelle liefern, wo die CSU jemanden aus der letzten Generation als "Terrorist" bezeichnet hat?

  16. #9895
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Erst kürzlich hat die letzte Generation in Wien einen Einsatz eines Rettungsfahrzeugs blockiert, dessen Patient verstarb.
    Ist das diese berühmte "Lenkung", von der ich vor kurzem hier gelesen habe?

    https://noe.orf.at/stories/3206973/
    Nachdem es bei einer Klimablockade in Wien für einen Rettungswagen im Rückstau kein Weiterkommen gab, ist die Aufregung weiter groß. Bestätigt wird aber: Einen Zusammenhang zwischen dem Tod eines Patienten in Schwechat und der Blockade gibt es nicht.
    [...]
    Auch die Einsatzorganisationen betonen gegenüber noe.ORF.at, dass es zwischen dem Tod des Patienten und der Blockade keinen Zusammenhang gebe. Der Patient sei bereits vier Minuten nach dem Notruf versorgt und reanimiert worden. „Es konnte leider nur noch der Tod festgestellt werden“, so Josef Schmoll, Präsident des Rotes Kreuz Niederösterreich.

  17. #9896
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

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    Sorry, Blizzard, aber ich zitiere hier nicht seitenlang Fachanwälte und deren Auffassungen, um dann das Fass von vorne aufzumachen und mit Dir in eine juristische Laiendiskussion einzusteigen. Was hierzu aus juristischer Perspektive anzubringen ist, habe ich in den vorigen beiden Beiträgen erschöpfend zitiert.

  18. #9897
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

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    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Sorry, Blizzard, aber ich zitiere hier nicht seitenlang Fachanwälte und deren Auffassungen, um dann das Fass von vorne aufzumachen und mit Dir in eine juristische Laiendiskussion einzusteigen. Was hierzu aus juristischer Perspektive anzubringen ist, habe ich in den vorigen beiden Beiträgen erschöpfend zitiert.
    Und das Landgericht Potsdam und die Staatsanwaltschaft in München ist halt scheinbar anderer Meinung, als deine zitierten Fachanwälte. Erschöpfend hast du übrigens überhaupt nichts zitiert, du hast einzelne Meinungen (und zwar Meinungen, zum Teil ohne jegliche juristische Begründung) wiedergegeben, von denen eine !nur! auf den Zweck eingegangen ist, die Alternative der "Tätigkeit" aber außen vor gelassen hat, denn der §129 StGB spricht halt nunmal vom "Zweck" oder "Tätigkeit", und hast obendrein noch die Behauptung aufgestellt, die Ermittlung sei absolut fernliegend und ja quasi gesagt, das sei doch sowieso nur gemacht worden wegen Söder, weil er wegen seiner anstehenden Landtagswahl in Bayern übertreibe. Laut deinen anderen zitierten Fachanwälten dürften Klimaaktivisten auch überhaupt nicht verurteilt werden, obwohl sie verurteilt worden sind und auch vorm Landgericht und stellenweise Oberlandesgericht eine Klatsche kassiert haben - und hast mich schlussendlich noch direkt gefragt, welche Merkmale denn überhaupt erfüllt sein könnten von der kriminellen Vereinigung im StGB, die ich dir "erschöpfend" genug nun belegt habe.
    Und wenn die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dass die letzte Generation den Straftatbestand der kriminellen Vereinigung ausreichend erfüllt, dann wird sie sicherlich Anklage erheben und das auch gerichtlich feststellen lassen.

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Ist das diese berühmte "Lenkung", von der ich vor kurzem hier gelesen habe?

    https://noe.orf.at/stories/3206973/
    Bin ich ein Blog? Nachrichtenmedium?
    Obendrein habe ich auch nicht geschrieben, sie hätten sich des Totschlags oder der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, sondern schrieb in dem Zusammenhang ja nur von einem möglichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr - Ein Hindernis, das Leib und Leben eines anderen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet und auch Fahrlässigkeit in mehreren Varianten unter Strafe stellt und obendrein auch der Versuch strafbar ist - und hab weiterhin auch noch ein zweites Beispiel aufgeführt von der Bremsaktion, die zum Stau auf der Autobahn führt.

  19. #9898
    swagni swagni ist offline

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    Du hast es als Fakt dargestellt, dass der Patient wegen der Blockade verstarb, das wird offiziell dementiert.
    Lenken kann man auch Diskussionen. Auch als Privatperson.

  20. #9899
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat swagni Beitrag anzeigen
    Du hast es als Fakt dargestellt, dass der Patient wegen der Blockade verstarb, das wird offiziell dementiert.
    Lenken kann man auch Diskussionen. Auch als Privatperson.
    Jetzt mach ich mal den Jonny: Ich schrieb, dass der Patient verstarb und eine Rettungsaktion des Patienten durch Klimaaktivisten blockiert wurde. Dass der Patient wegen der Blockade verstarb, davon steht im Text kein Wort. Festgestellt habe ich nur die Blockade einer Rettungsaktion.

  21. #9900
    Thaddaeus Thaddaeus ist offline
    Avatar von Thaddaeus

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    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Welche Tatbestandsmerkmale könnten denn nicht erfüllt sein?
    So einige; und OB es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt ist eben die Frage, die es im Zuge der Razzia zu klären galt und gilt.

    Über kurz oder lang hättest du dir die unnötige Arbeit in deinen Beitrag also direkt schenken können, denn die Wahrheit ist: Ob die Tatbestandmerkmale erfüllt sind oder nicht, ist völlig offen.

    https://www.tagesschau.de/inland/ges...ation-100.html
    https://www.tagesschau.de/inland/inn...ation-102.html

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