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21.11.2022, 22:38 #9461Blizzard_Black
Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News
Das Tempolimit von 50kmh in Magdeburg hat ja auf jeden Fall das Leben des Mädchens gerettet!
Und das Verbot vom Handy während des Fahrens führt natürlich auch dazu, dass es niemand macht, wie hier in diesem Thread schon beleuchtet wurde. Wieso also nicht einfach alle in Geiselhaft nehmen für ein Tempolimit? Hält sich ja jetzt schon ausnahmslos jeder dran .
Und natürlich sind 200kmh und mehr überall völlig verantwortungslose Raserei - das sagt Mr. HardandSoft, der keine 5.000km Auto fährt im Jahr als richtiger Fahrexperte und kann das als solcher natürlich beurteilen mit seinem ausführlichen Gutachten.
Ich freu mich übrigens schon drauf, wenn der Gesetzgeber eines Tages tatsächlich ein generelles Tempolimit auf unseren Autobahnen beschließen sollte, das wird meine erste Verfassungsbeschwerde, die ich einreichen werde und für die ich mir mittlerweile auch schon Eingebung geholt habe - besser vorbereitet und nie gebraucht .
Als kleine Anmerkung noch zu deinem Zitat: Unangepasste Geschwindigkeit sind auch 30kmh auf der Landstraße bei Eis oder Schnee. Unangepasste Geschwindigkeit ist prinzipiell mal alles, was zu schnell war, um nicht zu verunfallen. Unangepasste Geschwindigkeit heißt eben NICHT automatisch Geschwindigkeitsübertretung. Auf Autobahnen starben in 2021 übrigens 318 Personen, die häufigste Unfallursache mit Personenschaden auf der Autobahn ist nicht "unangepasste Geschwindigkeit" sondern "Andere Ursachen", und Abstandsfehler liegen auf der Autobahn noch vor "unangepasste Geschwindigkeit".
Ja, und wenn du jetzt vor die 50 oder 70 noch ne 1 davor stellst, bist du vielleicht auch irgendwo in dem Geschwindigkeitsbereich, in dem der unterwegs war Plus/Minus - bei 170 ausgehend deutlich eher Minus - bei erlaubten 50. Wie du auch sagtest: Es war kalt - wer weiß, ob der überhaupt Winterreifen drauf hatte, und wenn es ihn so rumgeworfen hat, hat der mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit auch Traktionskontrolle und sämtlichen gleichartigen Helferleins deaktiviert. Man kann ja jetzt noch trefflich drüber spekulieren, ob aufgrund des "Angeber"-Typus auch ein gewisser Ruf existierte.
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Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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21.11.2022, 22:43 #9462HardAndSoft
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Schaum vor'm Mund abwischen, das sieht sonst albern aus.
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21.11.2022, 22:51 #9463Blizzard_Black
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21.11.2022, 23:09 #9464Jonny Knox
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Was wären denn deine Eingebung (bzw. die von anderen, die du dann nutzen würdest), warum ein generelles Tempolimit auf Autobahnen verfassungswidrig sein soll?
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21.11.2022, 23:44 #9465Blizzard_Black
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Nun, die Art. 1-19 sind Grundrechte. Ich sehe hier mindestens 2 betroffen - und je nach Ausgestaltung auch noch ein drittes, bei dem die Grundrechtseinschränkung schon außerordentlich gut begründet sein müsste. Bei den ersten beiden Grundrechten, die ich hierfür im Kopf hab, fallen mir in der Verhältnismäßigkeitsbewertung in jeglicher Ausgestaltung zig mildere Mittel ein - beim Schutz der körperlichen Unversehrtheit, auf die sich ja viele berufen, wenn es ihnen darum geht, die Personenschäden durch Unfälle auch zu vermindern fallen mir Verkehrsleitsysteme ein, die wie auf der A9 bei München den Verkehr und die erlaubte Geschwindigkeit dynamisch regeln - von kein Limit bis runter auf 60 oder 80... -, oder Tempolimit zu Stoßzeiten im Berufsverkehr - also zeitlich befristete Limits - oder Tempolimits dort, wo sie erforderlich sind (über den Punkt "Erforderlich" lässt sich beim generellen Tempolimit ja auch schon trefflich streiten) - selbst beim Thema CO2-Emissionen sparen als nächster "legitimer Zweck" fallen mir wieder Argumente ein als milderes Mittel ein, mit denen ein generelles Tempolimit schwer zu rechtfertigen ist.
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22.11.2022, 00:07 #9466HardAndSoft
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Vollkommen haltloser Unsinn.
Bei einem Gang vors Verfassungsgericht müsste erst Mal dargelegt wegen, welches Grundrecht überhaupt durch Tempolimit verletzt würde.
Freie Entfaltung der Persönlichkeit? Menschenwürde? Da wird sich nichts substanzielles finden lassen.
Die Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Recht auf körperliche Unversehrtheit beispielsweise würde nur eine Rolle spielen, wenn der Staat diese zu nehmen versucht. Das einzige in Frage kommende wäre die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Da müsste man die Freie Entfaltung schon sehr weit dehnen, um daraus ein Recht auf Rasen abzuleiten.
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22.11.2022, 00:12 #9467Jonny Knox
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Interessant. Jetzt hätte ich gern ein generelles Tempolimit, damit ich das zu sehen bekäme.
Für mich wäre ja die Frage zu allererst mal: Aus welchem Grundrecht leitet sich denn das angebliche Recht her, so schnell fahren zu können, wie man will? Und warum ist dann mit der gleichen Argumentation nicht schon lange die Gurtpflicht für verfassungswidrig erklärt worden? Denn wenn ich nachts auf einer leeren Autobahn bei Tempo 200 keinen Unfall bauen kann, brauche ich ja auch keinen Gurt anlegen.
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22.11.2022, 01:32 #9468Blizzard_Black
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Das Grundrecht, so schnell fahren zu können, wie ich möchte, leitet sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ab, auch als allgemeine Handlungsfreiheit bezeichnet, wie der Forenkollege HardandSoft sich als eines der 3 möglichen beeinträchtigten Grundrechte schon selbst herausgesucht hat. Die meisten Grundrechte dürfen ja durch Gesetz beschränkt werden, sofern dieses verhältnismäßig ist. Dass man nicht mit 200 durch Ortschaften fahren darf, um die Grundrechte anderer Bürger zu schützen, erklärt sich von selbst, dass solch eine Beschränkung angemessen ist. Des Weiteren muss ich mich in Deutschland - einem freien Land - nicht rechtfertigen, wieso ich auf der Autobahn 200 fahren will, wenn dies problemlos möglich ist - sondern der Staat den Freiheitseingriff bzw. die Freiheitsbeschränkung rechtfertigen, wenn er mir als freien Bürger verbieten will, 200 auf der Autobahn zu fahren - vor allem natürlich, wenn ihm Gründe für den entsprechenden Freiheitseingriff fehlen - denn hätte er Gründe dafür, könnte er ja jetzt schon Tempolimits an den entsprechenden Stellen errichten.
Es gibt übrigens auch keine generelle Gurtpflicht:
https://www.t-online.de/auto/recht-u...ht-nicht-.html
Die Begründung, wieso das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen die Gurtpflicht abgelehnt hat, begründet sich darin (und da kann man ja argumentieren, ob das sinnvoll ist, oder ob sich das Bundesverfassungsgericht nicht nur nicht gegen den Gesetzgeber stellen wollte...), weil verunfallte Personen bei einem Unfall durch ihre Verletzungen nicht mehr anderen Personen Hilfe leisten können. Es ist ja unstreitig, dass ohne Gurtpflicht auch schon bei niedrigen Geschwindigkeiten größere Verletzungen auftreten können, die mittels Sicherheitsgurt und Airbag ja nicht mehr stattfinden können - auch ist es ja evident, dass der Sicherheitsgurt statistisch erhebliche Auswirkungen hat auf die Personenschäden bei Unfällen. Die Evidenz fehlt beim Tempolimit halt - es ist statistisch nicht erwiesen, dass weniger tödliche Unfälle auf Autobahnen und Autobahnabschnitten mit Tempolimits passieren - in Deutschland verhalten sich die tödlichen Unfälle auf Autobahnen prozentual äquivalent zu den prozentual tempolimitierten Autobahnen - einen handfesten Beweis, dass ein Tempolimit die Unfalltoten senkt, gibt es bisher nicht und ist auch nicht eindeutig. Die nächste Frage ist auch: Wie viele Todesopfer auf der Autobahn sind jedes Jahr wegen Geisterfahrern, LKW-Crashs am Stauende oder letztes oder vorletztes Jahr wurde eine Gruppe von einigen Motorradfahrern, die Halt wegen Starkregens gemacht haben, von einem Lieferwagen durch Aquaplaning gerammt, die dann tödlich verunglückte, zu beklagen. All das wäre ja relevant. Dass die Gurtpflicht maßgeblich zur Senkung der Verkehrstoten beigetragen hat, ergibt sich ja aus der Unfallstatistik der 70er Jahre, wo in Westdeutschland allein noch jedes Jahr um die 20.000 Leute starben im Straßenverkehr.
Was wäre denn ein milderes Mittel für die Gurtpflicht? Gegen ein !generelles! Tempolimit habe ich als milderes Mittel für den gleichen Zweck - Regelung des Verkehrsflusses, Erhöhung der Sicherheit - ja schon Verkehrsleitsysteme angebracht. Es geht ja nicht darum, jegliches Tempolimit als unrechtmäßig einzustufen.
Auch kann gegen ein Gesetz nur ein Jahr lang Verfassungsbeschwerde eingelegt werden - ergibt sich aus §93 Abs. 3 BverfGG
c) Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie die Betroffenen selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG).
Du musst es ja wissen, Professor .
Dann hätte ich noch eine Frage an den Professor, wenn er das so glasklar formuliert: Wieso hat das Bundesverfassungsgericht beim Urteil zu einer Verfassungsbeschwerde eines Nichtrauchers für Nichtraucherschutz folgendermaßen argumentiert:
Die Grundrechte sind nicht nur Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe, sondern bringen auch eine objektive Werteordnung zum Ausdruck. Aus dieser kann sich eine Pflicht der öffentlichen Gewalt ergeben, die Bürger auch gegen Beeinträchtigungen der geschützten Rechtsgüter durch Dritte in Schutz zu nehmen.
Im Übrigen ist das auch ein Teil der Begründung des Klimaurteils, das du ja so gut findest. Durch die Begrenzung der Emissionsmengen, zu denen sich der Gesetzgeber verpflichtet sieht, ist nicht der Kern des Urteils der, dass Deutschland zu wenig für Klimaschutz täte, sondern eben der, dass zu hohe Emissionen bis ins Jahr 2030 dazu führen, dass die wenigen dann noch verbleibenden Emissionsrechte zu einer enormen Freiheitseinschränkung der Bürger führen würde - was ja konträr zu den Grundrechten steht, die die Freiheit der Bürger gewährleisten. Kritisiert wird im Klimaurteil, dass der Gesetzgeber nicht genug dafür tut, dass die Transformation in die Klimaneutralität so schonend wie möglich in Bezug auf die Freiheit der Bürger und deren verfassungsmäßige Grundrechte abläuft, die sie ja in den 2030er Jahren auch noch haben werden.
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22.11.2022, 08:12 #9469HardAndSoft
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Um bzgl. Tempolimit vor das Verfassungsgericht zu gehen, müssten folgende Dinge hergeleitet werden:
a) Ein Grundrecht, in dem man selbst verletzt wurde.
b) Ein Gesetz, durch das dieses verletzt wurde.
c) Eine Begründung, warum diese Verletzung nicht zulässig ist.
Schon bei Punkt a) wird es sehr schwierig, denn wenn es ein Grundrecht auf uneingeschränkt schnelles Fahren gäbe, dann wären auch Tempo 50 innerorts und Tempo 100 auf Landstraßen möglicherweise verfassungswidrig. So lange Du nicht gegen JEDE Einschränkung des Höchsttempos vorgehst, erkennst Du also bereits an, dass es kein Grundrecht auf uneingeschränkt schnelles Fahren gibt, führst also Dein eigenes Anliegen ad absurdum.
Du suchst also kein Grundrecht, das Dir uneingeschränkt schnelles Fahren zugesteht, sondern ein Grundrecht, das den Staat verpflichtet, Dir uneingeschränkt schnelles Fahren auf der Autobahn zu ermöglichen.
Viel Spaß bei der Begründung.
Die Vorschrift in einem Gesetz zu benennen, das dieses hypothetische Grundrecht verletzt, wäre ja noch einfach.
Bei c) würde es allerdings schon wieder schwierig, denn da kämen denn so Argumente wie Umweltschutz (CO2-Emissionen) und Unfallschutz zum Tragen, die gegen Dein persönliches Recht zu Rasen aufgewogen würden. Umwelt gegen Raserwunsch - ich ahne, wie es ausgehen würde.
Das hat mit Deinem Anliegen gar nichts zu tun. In den hier genannten Fällen ging es darum, den Gesetzgeber zum Tätigwerden zu verpflichten - also genau das Umgekehrte zu dem, was Du vor hast. Und nein, die Grundrechte gewährleisten nicht nur die Freiheit der Bürger - Freiheit ist kein "Super-Grundrecht", sondern eines von mehreren. Und manchmal steht die Freiheit auch im Konflikt mit anderen Grundrechten, z.B. körperliche Unversehrtheit.
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22.11.2022, 08:40 #9470Jonny Knox
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Ist/Gibt es nicht?
https://brandenburg.de/cms/media.php...tempolimit.pdf
edit: Wäre vllt auch wieder eher eine Diskussion für den entsprechenden Thread hier im Forum, oder?
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22.11.2022, 15:31 #9471HardAndSoft
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Alexa am Ende?
Amazon entlässt die meisten Mitarbeiter im Alexa-Team. Grund: Alexa rechnet sich nicht.
Anscheinend subventioniert Amazon die Geräte massiv und hat gehofft, dass die Leute wie wild über Alexa bestellen würden. Macht nur keiner. Die Leute wollen von Alexa nur wissen, wie das Wetter wird. Und auf das Wetter hat Amazon kein Patent. Deshalb verliert Amazon jährlich 10 Milliarden Dollar mit Alexa.
https://arstechnica.com/gadgets/2022...ion-this-year/
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22.11.2022, 17:14 #9472AndiBcool
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Kaum zu glauben, wo das Geld da bleibt.
Ich habe z.B. einen EMO Roboter, der ebenfalls eine KI nutzt und die machen Plus.
Tja vergleichbar wäre sonst nur Google und Xiaomi, die so einen Dienst anbieten. Was anderes wäre natürlich wenn die Verluste nur über die Geräte entstehen. Denn Bei Xiaomi bekommt man auch günstig AI Lautsprecher. Die haben nur das Problem, das die AI da chinesisch spricht.
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23.11.2022, 07:06 #9473Spike Spiegel
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Der 22jährige Amokläufer, der vor wenigen Tagen in einem LGBTQ-Nachtclub in Colorado Springs fünf Menschen getötet hat, definiert sich laut Aussage seines eigenen Anwalts als "nicht-binär" und verwendet they/them-Pronomen.
Zuvor wurde medial spekuliert, dass er ein right winger oder Trump-Anhänger ist.
https://www.axios.com/2022/11/23/col...-attorneys-say
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23.11.2022, 19:50 #9474ayu-butterfly
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"TOKIO HOTEL"-BUS IN BERLIN GEKLAUT!
https://www.tag24.de/unterhaltung/pr...b-post-dresden
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24.11.2022, 07:29 #9475HardAndSoft
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Warten wir mal ab, was sich im Verfahren so ergibt. Ein geschickter Anwalt würde seinem Mandanten zu dieser Behauptung jedenfalls raten, denn dann fiele die Anklage "hate crime" womöglich schon mal weg.
Der Vater des Attentäters hat seine Hauptsorge angesichts der Toten und Verletzten deutlich geäussert:
“They started telling me about the incident, a shooting involving multiple people,” Aldrich’s father said. And then I go on to find out it’s a gay bar. I said, ‘God, is he gay?’ I got scared, ‘Shit, is he gay?’ And he’s not gay, so I said, ‘Phhhewww.’”
https://mobile.twitter.com/oneunders...17961510567937
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24.11.2022, 23:25 #9476Spike Spiegel
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25.11.2022, 00:29 #9477HardAndSoft
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Natürlich. Es gibt immer und überall Menschen auf dieser Welt, die wichtige und richtige Dinge oder Anliegen missbrauchen. Das macht diese Dinge und Anliegen nicht weniger wichtig und richtig, sondern zeigt nur, wie schlecht manche Menschen sind.
So gibt es beispielsweise Menschen, die in Forumla den eigentlich für harmlose Spässe gedachten Bereich "Schwsrzer Humor" regelmässig für ultrarechte Propaganda missbrauchen. Das heisst nicht, dass der Bereich für Schwarzen Humor generell schlecht ist. Der Rest des Forums und die Moderation müssen halt ein Auge darauf haben und bei Missbrauch gegensteuern, aber nicht gleich den ganzen Thread abschaffen.
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28.11.2022, 23:26 #9478HardAndSoft
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Wie krank ist unser Gesundheitssystem? So krank:
Es handle sich auf der Nordhalbkugel um ein „dramatisches epidemisches Geschehen“, sagte der Kinder-Intensiv- und Notfallmediziner Florian Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur. Er ist Generalsekretär der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) und Oberarzt im Dr. von Haunerschen Kinderspital in München.Zur Situation in der Kinderintensivmedizin wolle die Divi kommende Woche in Hamburg neue Zahlen – und damit einhergehende Forderungen und Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Versorgung schwerstkranker Kinder – vorstellen. „Wir werden diesen Winter nicht mehr alle versorgen können. Die Kollegen landauf landab wissen nicht wohin mit unseren kleinen Patienten.“
Danke, Herr Spahn (CDU), danke Herr Gröhe (CDU), danke Herr Bahr (FDP), danke Herr Rösler (FDP), danke Frau Schmidt (SPD). Das müssten alle Gesundheitsminister aus der Merkel-Zeit sein. Lauterbach bekommt noch einen Sonderpreis, weil der die Fallpauschalen mit erfunden hat.
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29.11.2022, 14:49 #9479Quietscheente
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29.11.2022, 14:56 #9480HardAndSoft
Ich hab mir tatsächlich mal ein Deck mit Gengar und Tauboss gemacht :o
Pokémon Trading Card: Pocket