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07.07.2021, 13:46 #8281Spike Spiegel
Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News
Chicago trägt inzwischen nicht ohne Grund den Spitznamen "Chiraq" (in Anlehnung an "Iraq", weil sie mehr Todesopfer durch Schusswaffen haben als Bagdad). Ironischerweise hat Chicago eins der strengsten Waffengesetze in den USA. Und sowohl der Polizeichef als auch die Bürgermeisterin sind beides schwarz, also nix mit "rassistische weiße Politiker kümmern sich nicht".
Chicago hat inzwischen eine höhere Mordrate als zu Zeiten von Al Capone. Allein im letzten April über 60 Todesfälle, viele davon unbeteiligte die in die Schusslinie der Drogengangs gekommen sind, welche sich da seit Jahren einen Bandenkrieg ohne Rücksicht auf Kollateralschäden liefern. Solange sich die schwarzen gegenseitig abknallen, interessiert's scheinbar iwie keine Sau (von Promis und BLM-Aktivisten hört man kaum etwas kritisches in diese Richtung).
Derweil kümmert sich die schwarze Bürgermeisterin um viel dringlichere Probleme als um die ausufernde Gewalt in ihrer Stadt:
https://www.spiegel.de/ausland/chica...a-af8b66b8e8e9
Man muss Prioritäten setzen
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Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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09.07.2021, 13:02 #8282Silent Samus
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Ach darum heißt es also Men-Struation :
SPD fordert Toiletten-Mülleimer für menstruierende Männer
Konkret heißt es in dem SPD-Papier: „Menstruierende Männer und menstruierende nicht-binäre Personen sind auf öffentlichen Männertoiletten bei der Entsor*gung von Hygieneprodukten eingeschränkt, da anders als bei Frauentoiletten keine Entsorgungsmöglichkeit für diese innerhalb der Toilettenkabinen vorhanden ist.“
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11.07.2021, 13:36 #8283Spike Spiegel
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Oberlandesgericht Dresden verhängt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen YouTube
Ende Januar löschte YouTube das Video eines Nutzers mit Verweis auf seine ,,Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19”. Zu Unrecht, wie ein Gericht später entschied. Statt das Video sofort wieder online zu stellen, ließ sich YouTube mehrere Wochen Zeit. In dem Beschluss vom 5. Juli, der WELT AM SONNTAG vorliegt, spricht das OLG von einem vorsätzlichen und schweren Verstoß. Das Gericht hatte am 20. April per einstweiliger Verfügung entschieden, dass YouTube das Video über Corona-Proteste in der Schweiz unmittelbar wieder online stellen musste. Die Plattform kam dem aber erst am 14. Mai 2020 nach.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der den Accountbetreiber vertritt, hält die Entscheidung des Gerichts für richtungsweisend für die Meinungsfreiheit im Netz. „Mit dem historisch hohen Ordnungsgeld macht das Oberlandesgericht sehr deutlich, dass gerichtliche Entscheidungen einschränkungslos zu beachten sind, ganz egal, ob YouTube einen Verstoß gegen seine Richtlinien annimmt oder nicht“, so Steinhöfel. (...)
YouTube hatte das besagte Video Ende Januar mit Verweis auf seine ,,Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19” gelöscht. Das Gericht wies dies jedoch zurück. Es kam unter anderem zu dem Schluss, die geänderten Richtlinien seien nicht wirksam in den Vertrag mit dem Accountbetreiber einbezogen worden. Hierzu sei ein Änderungsvertrag erforderlich. Der bloße Hinweis, dass es künftig Änderungen geben könne, genüge nicht.
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11.07.2021, 14:13 #8284ayu-butterfly
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11.07.2021, 14:52 #8285HardAndSoft
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Na super.
Da hat also Youtube ausnahmsweise einmal seinen Job gemacht und Dreck von der Plattform gelöscht. Dann nimmt sich der Verbreiter dieses Zeugs einen der bekanntesten Medienanwälte Deutschlands (der sicherlich nicht umsonst arbeitet) und schafft es, wegen eines formalen Fehlers das Ding wieder online zu schalten...
Wär mal interessant, wer da die anscheinend finanzstarken Hintermänner sind.
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11.07.2021, 18:33 #8286Steve
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YouTube hat eben nicht seinen Job gemacht.
Ich zitiere einmal worum es ging:
Wenn „Spiegel-TV“ die Reichsbürger interviewt, macht sich der Reporter die Thesen des Interviewpartners nicht zu eigen. Dass man so etwas überhaupt erwähnen muss, liegt daran, dass YouTube das 25minütige Video wegen einer 5sekündigen Äußerung eines interviewten Demonstranten löschte („Die WHO hat doch gesagt, Covid sei wie die Grippe, oder?“). Zu zeigen, wie Menschen denken und argumentieren, ist originäre Aufgabe des Journalismus.
Quelle: Steinhoefel.com
Ende Januar löschte YouTube das Video eines Nutzers mit Verweis auf seine ,,Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19”. Zu Unrecht, wie ein Gericht später entschied. Statt das Video sofort wieder online zu stellen, ließ sich YouTube mehrere Wochen Zeit.
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11.07.2021, 21:45 #8287HardAndSoft
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Du zitierst geschickterweise den Anwalt, der natürlich ganz im Sinne seines Klienten argumentiert und den Eindruck erwecken möchte, auch inhaltlich sei alles vom Gericht kassiert worden. Das geht aber aus dem WELT-Artikel gar nicht hervor.
Spike Spiegel hatte ein Zitat des Gerichtes, das die Gerichtssichtweise zitiert:
Das Gericht wies dies jedoch zurück. Es kam unter anderem zu dem Schluss, die geänderten Richtlinien seien nicht wirksam in den Vertrag mit dem Accountbetreiber einbezogen worden. Hierzu sei ein Änderungsvertrag erforderlich. Der bloße Hinweis, dass es künftig Änderungen geben könne, genüge nicht.
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11.07.2021, 22:04 #8288vieraeugigerZyklop
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Mich würde mal interessieren welcher YTer das war...
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12.07.2021, 12:38 #8289ayu-butterfly
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Verfahren eingestellt
Man wird wohl jetzt nie erfahren, ob das Mädchen Timnit(2) nun in den Fulda-Kanal (abends Ende November 2020) von ihren Eltern geschmissen wurde oder nicht. Es gab keinerlei Anzeichen einer Gewalteinwirkung gegen den Körper des Kindes – weder aktuell noch in der jüngeren Vergangenheit. Das braucht es auch nicht bei einer Zweijährigen, denn da wehrt sich nichts ...
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Des Weiteren droht einem Oralsex-Schänder "die Ausweisung" nach Afghanistan.
https://www.tag24.de/justiz/missbrau...H68KbrEpZn249Y
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12.07.2021, 14:30 #8290Jonny Knox
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15.07.2021, 19:13 #8291vieraeugigerZyklop
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Denke als, derzeit noch, kurios gilt das hier: EDEKA schafft bald quasi den analogen Kassenbon ab. Wer möchte kann diese erhalten oder per QR Code aufs Smartphone.
https://www.chip.de/news/Bei-Edeka-W...183698936.html
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17.07.2021, 18:31 #8292Spike Spiegel
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Kalifornien hat letztes Jahr ein Gesetz verabschiedet hat, das es Häftlingen ermöglicht zu entscheiden, ob sie aufgrund ihrer Genderidentität in einem Gefängnis für Männer oder Frauen untergebracht werden wollen. Nachdem im zuge dessen 24 männliche Häftlinge in Anstalten für Frauen verlegt wurden, kommt es nun immer mehr zu gewaltsamen Übergriffen an weiblichen Insassen durch Transgenderfrauen. Eine Frau wurde sogar so brutal verprügelt, das sie 3 Tage lang nicht kauen konnte. Frauen, die in der Vergangenheit sexuell missbraucht wurden, sind gezwungen ihre Gefängniszellen mit Männern zu teilen und müssen gemeinschaftlich mit Männern duschen, was als traumatisch und psychisch beschädigend beschrieben wird. Aus diesem Grund haben nun Frauenrechtsgruppen einen offenen Brief an den Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, geschrieben, in welchem er aufgefordert wird die Verlegungen von Männern in Anstalten für Frauen einzustellen.
Derzeit liegen Kalifornien 266 Verlegungsanträge von männlichen Strafgefangenen vor. Die Frauenrechtsgruppen vermuten in ihrem offenen Brief, dass viele der männlichen Häftlinge, die in Frauengefängnissen verlegt werden wollen, nicht Transgender sind, sondern nur leichtere Haftbedingungen anstreben.
Quellen: https://news.yahoo.com/newsom-needs-...201200699.html
https://www.prnewswire.com/news-rele...301316345.html
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17.07.2021, 19:24 #8293ayu-butterfly
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Bitte? Wenn man sagt, man ist plötzlich kein Mann mehr, sondern eine Frau, dann ist das so, da gibt es auch nix dran zu rütteln! Auch wenn plötzlich alle in den Frauenhimmel wollen. Da sollte man sich vorsichtshalber als Gangster schon rechtzeitig zu trans/divers ändern lassen.
Wie läuft eigentlich solch ein TSG-Verfahren ab?
Zunächst muss ein formloser Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Das Gericht beauftragt zwei Gutachter_innen, die in Gesprächen mit der antragstellenden Person feststellen sollen, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Weniger als ein Prozent der Gutachten sprechen sich gegen die gewünschte Änderung aus.
Auf Grundlage der beiden Gutachten und eines persönlichen Gesprächs mit der_dem Richter_in entscheidet das Gericht über den Antrag. Weniger als fünf Prozent der TSG-Anträge werden abgelehnt. Bei Ablehnung kann man Widerspruch einlegen oder mit etwas Abstand einen neuen Antrag stellen.
Ein TSG-Verfahren dauert zwischen fünf und zwanzig Monaten, im Durchschnitt neun Monate. Es kostet durchschnittlich 1.868 Euro. Wer ein geringes Einkommen und Vermögen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.
[...]
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17.07.2021, 20:10 #8294Jonny Knox
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17.07.2021, 21:43 #8295ayu-butterfly
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Oh nein, es schlägt wieder zu.
Ich meinte: "Wie läuft eigentlich solch ein TSG-Verfahren hierzulande ab?"
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Wenn ich als US-Amerikaner aufgrund meines Geschlechtseintrags gefragt werde, habe ich anscheinend Vorteile ...
Und sind die Trans-Rechte nicht relativ gleich?
Aber das darfst du mir jetzt gerne erklären ...
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18.07.2021, 02:14 #8296Jonny Knox
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Informier dich doch einfach selbst, wenn es dich tatsächlich interessiert. Frage doch mal in Ungarn oder Polen (EU-Mitlgieder) nach den Trans-Rechten, dann weißt du, wie gleich die sind.
Aber kleiner Hinweis: In Deutschland wird man nicht "gefragt", sondern man muss, um als Transperson in das Gefägnis seiner Geschlechtsidentität zu kommen, ein selbst zu zahlendes Gerichtsverfahren durchlaufen, bei dem einem zwei Gutachter unabhängig voneinander durchleuchten (eventuell auch Angehörige und das Umfeld befragen) und dann ist man "offiziell" zu diesem Geschlecht zugehörig. Und selbst dann, gibt es offenbar noch Gefägnisse oder Bundesländer, die die Insassen ins Gefängnis des Geburtsgeschlechts stecken.
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18.07.2021, 10:54 #8297ayu-butterfly
Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News
Hätte ja sein können, dass es dich interessiert.
Aber wir reden hier doch von Regenbogenländern.
Ja, aber das ist ja vom Preis her erschwinglich oder man beantragt Gerichtskostenbeihilfe.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass man eher Probleme mit der Glaubwürdigkeit bekommt, wenn man das erst vor der Inhaftierung angibt ... Oder wird es trotz schon vorhandenen Transeintrag erneut geprüft?
Ich stelle mir das so ähnlich vor wie die Tanten, die beim Sorgerechtsstreit vom Gericht standardmäßig neben Jugendamt beauftragt werden, dich einzuladen, gegebenenfalls zu einem nach Hause kommen und die Kita anschließend besuchen, mehr passiert da nicht und die nehmen dafür schon 500 Euro.
Da muss halt die Gefängnisleitung ausgetauscht werden und falsche Parteien bei Landtagswahlen wieder rückgängig gemacht werden, das wird schon ...
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18.07.2021, 14:16 #8298Spike Spiegel
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18.07.2021, 14:33 #8299Steve
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18.07.2021, 14:46 #8300Jonny Knox
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Gibt es dazu denn verlässliche Berichte oder Erhebungen über den Umfang dieses Problems in deutschen Gefägnissen?
Mal vollkommen davon ab, dass eine Transfrau in einem Männergefägnis doch nicht weniger Schikanen und möglicher Gewalt ausgesetzt ist, als von ihr in einem Frauengefängnis ausgehen könnte. Oder meinst du, die Knackis haben da vollstes Verständnis für einen ehemaligen Kerl, der jetzt eine Frau ist?
Und wie sieht es denn mit der psychischen und physischen Gewalt gegen Männer in Männergefängnissen aus, die regelmäßig von einem bestimmten Schlag Leute herbeigesehnt wird, kaum dass es um bestimmte Delikte geht? Ich könnte wetten, da gibt es eine gar nicht allzu kleine Schnittmenge von denen, die hoffen, dass sich bestimmte Straftäter im Gefängnis "mal vorgenommen" werden und denen, die sich nun für die psychische und physische Unversehrtheit von verurteilten Straftäterinnen einsetzen, kaum dass die Gewalt von Menschen ausgeht/ausgehen könnte, die nicht ins eigene Weltbild passen wollen. Letzteres ist aber natürlich nur meine Vermutung.
Zeig ihnen einfach das Forumla. Dann bist du die schnell wieder los.^^
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