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15.08.2019, 21:29 #7101PsychoGamer
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Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News
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16.08.2019, 22:20 #7102AndiBcool
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https://www.haz.de/Nachrichten/Polit...arter-Linie-ab
Meine Meinung dazu, schächten gehört hier in Deutschland verboten und unter hohe Geldstrafen gestellt. Wer zudem einen Schächter anzeigt bekommt noch eine Belohnung (die kann ja von der Geldstrafe bezahlt werden).
Wer seine Religion mit solchen Fleisch hier ausüben möchte, soll es aus Ländern beziehen wo Schächten erlaubt ist und gut.
Tierquälerei mit Religionsfreiheit zu rechtfertigen ist natürlich wieder typisch.
Nee also echt pervers so etwas mit Religionsfreiheit zu begründen und noch schlimmer damit durch zu kommen.
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16.08.2019, 23:20 #7103Capt. Clark
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Unsere Bundesheulboje steht bei dem Thema natürlich auch hoch im Kurs.
Mir ist schleierhaft, wie man mit der "Religionsfreiheit" das Tierschutzgesetz, welches Bestandteil des Grundgesetzes ist, aushebeln will, mit dem Argument Religionsfreiheit sei im GG verankert. Da fasst man sich doch an den Kopp. Die Freiheit hört nun mal da auf, wo Gesetze anfangen. Und Tierschutz geht klar vor Religionsfreiheit.
"Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt."
- Mahatma Gandhi
Wir brauchen kein Mittelalter 2.0 in Deutschland. Das zeigt einmal mehr, dass der Islam, wenn er auf diese (falsche) Art und Weise ausgelebt wird (wie nunmal von den meisten), einfach nicht in unsere Gesellschaft passt.
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16.08.2019, 23:54 #7104
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17.08.2019, 00:20 #7105Freddie Vorhees
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ich möchte dann auch bitte ne belohnung für das anzeigen eines schlachtbetriebs, der regelmässig die tötung von rindern verhaut.
ich mag ja religion nicht allzu sehr, für mich hat das bisschen was von ''es ist mein menschenrecht tiere schmerzen erleiden zu lassen, obwohls anders auch ginge''.
gleichzeitig ist aber auch die religionsfreie tierverarbeitungsindustrie noch weit weg von einem standard den ich für i.O. halte.
wieso sollte es wo stehen?
ist für mich recht simpel: tierwohl geht vor ''uralte schrift xyz sagt aber...''
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17.08.2019, 00:29 #7106Cao Cao
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Ich musste lachen bei "verletzt die im GG verankerte Religionsfreiheit"
Ehrlich, ich bin allgemein gegen jegliche Art von Schlachtung wo ein Tier länger als notwendig leiden muss.
Aber gut, ein Blick auf Wikipedia und Twitter, und man weiß das man sie nicht ernst nehmen sollte ^^ Da bin ich doch schon ganz froh wenn die SPD sich bei solchen Leuten das Genick bricht.
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17.08.2019, 00:53 #7107PsychoGamer
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Das "köpfen" und "steinigen" muss auch erlaubt werden. Das verletzt sonst auch die im GG verankerte Religionsfreiheit.
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17.08.2019, 00:55 #7108Cao Cao
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17.08.2019, 01:08 #7109Freddie Vorhees
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17.08.2019, 01:15 #7110Cao Cao
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Das wird deren Untergang wohl verursacht haben, da sie zwischen 18 bis 50 Jährige bevorzugt geopfert haben (Wenn man nach den gefundenen Skeletten geht ) Gott müssen die Götter angepisst gewesen sein
https://www.welt.de/geschichte/artic...Gefangene.html
Ich muss mich korrigieren. 18 bis 47 Jährige waren es
Ich denke allerdings, das die nicht wirklich eine genauere Vorgabe bezüglich des Alters hatten. Kinder waren sicherlich gerne gesehen, aber die hatten auch kein Problem damit ältere Leute zu himmeln. Die hatten ja nicht mal halt von gehobeneren Mitgliedern der Gesellschaft gemacht. Hört sich für mich ziemlich fair an: Jeder darf Opfer sein
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17.08.2019, 01:41 #7111Freddie Vorhees
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17.08.2019, 03:01 #7112AndiBcool
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Was wäre wenn der Papst nun wieder einen Kreuzzug ausruft? Greift dann auch die Religionsfreiheit für die Christen ?
Nicht auszudenken da dürften dann ja Christen alle Andersgläubigen als Heiden töten weil Gott es so will.
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17.08.2019, 03:35 #7113Freddie Vorhees
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ich mag den hongkong thread nicht kapern..
washingtonpost.com
ein trumpiphant in chinatown.
achja, daddy trumpu hat noch ganz anderes vor.
theindependent.co.uk
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17.08.2019, 07:26 #7114Jonny Knox
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Na wenn man behauptet, dass das Tierschutzgesetz Teil des Grundgesetzes ist (was es nicht ist) und Freiheit aufhört, wo Gesetze anfangen (was natürlich so ist) und deshalb Tierwohl über Religionsfreiheit geht, hört sich das halt so an, als würde das alles ganz klar irgendwo in einem Gesetz stehen. Vielmehr ist es aber "nur" eine Meinung, denn das Faktum sieht so aus:
https://www.gesetze-im-internet.de/t...012770972.html
§ 4a
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
1. sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist,
2. die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder
3. dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3 bestimmt ist.
Auch ist mir ein bisschen schleierhaft, warum die Argumentation, die Religionsfreiheit sei um Grundgesetz verankert, problematisch sein soll? Schließlich wird in Artikel 4 GG nicht nur der individuelle Glaube geschützt, sondern auch dessen "ungestörte Ausübung". Und genau deshalb gibt es den entsprechenden Paragraphen im Tierschutzgesetz.
Und als Judentum auch nicht, schließlich wird doch ebenso geschächtet?
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17.08.2019, 08:04 #7115Quietscheente
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Klar steht das Tierwohl im GG. Artikel 20a. Kam erst nach der BVG-Entscheidung dass Schächten in Ausnahmefällen erlaubt ist. Diese Hobbyjuristerei ist so nervig.
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17.08.2019, 08:29 #7116Jonny Knox
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17.08.2019, 08:36 #7117Quietscheente
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17.08.2019, 08:47 #7118Jonny Knox
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Wenn jemand "Tierschutzgesetz" schreibt, gehe ich davon aus, dass er Tierschutzgesetz meint. Bin ja kein Hellseher, der weiß, ob jetzt jemand nur Begriffe durcheinander gebracht hat, oder wirklich meint, was er schreibt.
Dennoch bleibt die Tatsache, dass das Schächten nach aktuellem Stand in engen Grenzen erlaubt sein kann und das rechtlich dem Tierwohl gemäß GG nicht entgegensteht. Und ja, natürlich müssen auch einige Artikel des GG immer wieder gegeneinander abgewogen werden - beim Schächten geschieht das derzeit offensichtlich zu Gunsten der Religionsfreiheit.
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17.08.2019, 10:13 #7119Capt. Clark
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Alle Religionen, die rückständig sind und sich nicht anpassen können. Vorallem in Deutschland steht das Schächten immer wieder durch das islamische Opferfest im Raum, weshalb der Islam bei diesem Thema in Deutschland nunmal viel präsenter ist.
Die restliche Diskussion ist doch wieder nur Haarspalterei. Die Gesetze stehen nunmal nicht gegeneinander oder hebeln sich gegenseitig aus, sie bauen aufeinander auf. Wenn der Tierschutz nicht im GG verankert wäre, bräuchten wir auch kein Tierschutzgesetz. Das GG wurde tatsächlich allerdings im Jahr 2002 angepasst, um Tierschutz als Staatsziel zu verfolgen.
Das Tierschutzgesetz beruht heute verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG.
Art. 20a GG
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) vom 26.07.2002
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17.08.2019, 10:31 #7120Jonny Knox
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Tierschutz gab es mit dem Tierschutzgesetz spätestens seit 1972. Vorher galt das Reichtierschutzgesetz, das 1933 von den Nationalsozialisten beschlossen wurde. Die Aussage, man bräuchte kein Tierschutzgesetz, wenn das Tierwohl nicht im GG verankert wäre, ist damit ja mehr als fragwürdig. Schließlich war es davor 30 Jahre lang "in Betrieb".
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