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  1. #6661
    Valen Valen ist offline
    Avatar von Valen

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Der Beitrag ergibt dennoch nicht den geringsten Sinn. Unabhängig von einer Kultur, auf die angeblich Rücksicht genommen werden müsse, hätte auch ein Deutscher Täter keine höhere Strafe erhalten können. Wenn du das als deine Befürwortung der Todesstrafe verstanden haben willst, war das furchtbar schlecht argumentiert und es drängte sich der Verdacht auf, als wolltest du (und andere) nur andeuten, dass Andere (evtl. sogar User hier) der Meinung wären, dass das Urteil für dieses Verbrechen und diesem Täterhintergrund zu hart sei.
    Nun der Anwalt des Angeklagten wird sicher denken das das Urteil zu hart war, ebenso der Täter und seine Sippe, ob dass nun auch neutral denkende Menschen so sehen weiß ich nicht, aber jeder hat nunmal das Recht das zu denken was er will, ganz gleich wie Falsch das in meinen Augen ist.

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Oh schön, wir sind nur noch den Satz "Leider kann man in einen Gerichtssaal nicht so einfach eine Waffe mitnehmen." entfernt von einem typischen Kommentar auf einen AfD-Facebook-Beitrag.
    Marianne Bachmeier hat damals auch den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen, sie bekam wegen Totschlag 6 Jahre und wurde bereits nach 3 Jahren entlassen.

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    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #6662
    Cao Cao

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat Valen Beitrag anzeigen
    Nun der Anwalt des Angeklagten wird sicher denken das das Urteil zu hart war, ebenso der Täter und seine Sippe, ob dass nun auch neutral denkende Menschen so sehen weiß ich nicht, aber jeder hat nunmal das Recht das zu denken was er will, ganz gleich wie Falsch das in meinen Augen ist.
    Als Verteidiger willst du natürlich auch das dein Mandant frei kommt Das kann man den Anwälten aber aufgrund ihrer Berufung halt nicht nachtragen, da jeder das Anrecht auf einen Verteidiger hat. Selbst dieses Schwein hat ein Anrecht drauf.


    Zitat Valen Beitrag anzeigen
    Marianne Bachmeier hat damals auch den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen, sie bekam wegen Totschlag 6 Jahre und wurde bereits nach 3 Jahren entlassen.
    Davon habe ich auch mal gelesen. Bereut hat sie die Tat, soweit ich weiß nie. Genugtuung kann so schön sein, wenngleich der Tod des Täters ihre Tochter wieder gut gemacht werden kann. Sie hat ihre Strafe abgesessen und damit ist die Sache auch erledigt. Ihre Tochter ist tot, und gleichzeitig hat sie den Müll entsorgt.
    Hätte der Kerl es damals nicht getan, würde er noch leben. Er hat es quasi sich alleine zu verschulden, eben so wie der Kerl oben sich nun die lebenslange Haftstrafe selbst zu verschulden hat, und jegliches Leid was ihn unter Umständen noch zugefügt wird. Du bewegst dich mit solchen Taten in einen Teufelskreis aus dem du nicht mehr so einfach herauskommst. Mein Mitleid hält sich für diese Leute irgendwie schon sehr stark in Grenzen
    Ne, aber finde ich schon "gerecht". Wer den ersten Stein wirft, darf sich nicht wundern, wenn er ins Gras beißt. Wenn die Leute sich dann für den Mord an einen Mörder rächen, sind sie btw. nicht besser als der Mörder da sie diesen quasi noch mit ihren Handeln im Schutz nehmen Anders ist es aber, wenn ein Unschuldiger getötet wird. Man muss schon zwischen einen Menschen und einen tollwütigen Hund unterscheiden, den man einschläfern sollte.

  4. #6663
    The Filth The Filth ist offline

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    Wäre mal interessant gewesen zu was die Kurden ihn verurteilt hätten. Meines Wissens nach sind die auch nicht sonderlich zimperlich bei solchen Sachen.

  5. #6664
    Valen Valen ist offline
    Avatar von Valen

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Als Verteidiger willst du natürlich auch das dein Mandant frei kommt Das kann man den Anwälten aber aufgrund ihrer Berufung halt nicht nachtragen, da jeder das Anrecht auf einen Verteidiger hat. Selbst dieses Schwein hat ein Anrecht drauf.
    Ob ich das als Anwältin will, ist so eine Sache. Ich würde so einen nicht verteidigen wollen. Aber ja in unserem Staat hat nunmal jeder das Recht auf einen Verteidiger.

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Davon habe ich auch mal gelesen. Bereut hat sie die Tat, soweit ich weiß nie. Genugtuung kann so schön sein, wenngleich der Tod des Täters ihre Tochter wieder gut gemacht werden kann. Sie hat ihre Strafe abgesessen und damit ist die Sache auch erledigt. Ihre Tochter ist tot, und gleichzeitig hat sie den Müll entsorgt.
    Hätte der Kerl es damals nicht getan, würde er noch leben. Er hat es quasi sich alleine zu verschulden, eben so wie der Kerl oben sich nun die lebenslange Haftstrafe selbst zu verschulden hat, und jegliches Leid was ihn unter Umständen noch zugefügt wird. Du bewegst dich mit solchen Taten in einen Teufelskreis aus dem du nicht mehr so einfach herauskommst. Mein Mitleid hält sich für diese Leute irgendwie schon sehr stark in Grenzen
    Ich würde so eine Tat auch nicht bereuen und Mitgefühl hab ich für den Mörder schon gar nicht, wieso auch. Kein Elternteil möchte sein eigenes Kind überleben und der Verlust eines Kindes kann sehr schlimm sein und wenn es umgebracht wird ist dieser Schmerz noch viel größer als wenn es durch eine Krankheit sterben würde. Man gibt halt als Eltern den Mörder die Schuld, die er ja auch hat und diesen dann vor Gericht wieder zu treffen wenn er keinerlei Reue zeigt oder vielleicht sogar noch höhnisch von dem ermordeten Kind spricht, da kann dann schonmal die Sicherung bei den Eltern durchbrennen.

    Zitat The Filth Beitrag anzeigen
    Wäre mal interessant gewesen zu was die Kurden ihn verurteilt hätten. Meines Wissens nach sind die auch nicht sonderlich zimperlich bei solchen Sachen.
    Aber das Opfer war doch eine Frau. Als Frau ist man doch bei denen nicht so viel wert oder sehe ich das falsch?

  6. #6665
    The Filth The Filth ist offline

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    @Valen

    Ich denke die Kurden hätten ihn trotzdem verurteilt,alleine schon wegen dem politischen Druck aus Deutschland. 100% schuldig und geständig war er auch. Also entweder hätten sie ihn eingebuchtet ( da hat er mit dem deutschen Knast noch Glück gehabt) oder ihn exekutiert.

  7. #6666
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat Valen Beitrag anzeigen
    Nun der Anwalt des Angeklagten wird sicher denken das das Urteil zu hart war, ebenso der Täter und seine Sippe, ob dass nun auch neutral denkende Menschen so sehen weiß ich nicht, aber jeder hat nunmal das Recht das zu denken was er will, ganz gleich wie Falsch das in meinen Augen ist.

    Marianne Bachmeier hat damals auch den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen, sie bekam wegen Totschlag 6 Jahre und wurde bereits nach 3 Jahren entlassen.
    Oh je, der Angeklagte ist mit lebenslanger Haft nicht zufrieden? Wie skandalös... Aber gut, du hast meine Kritik an deinem Beitrag noch immer nicht verstanden. Passt schon, offensichtlich wird das auch nix mehr.

    Und die Mutter des Mörders der Tochter von Fr Bachmaier bringt dann die Mörderin ihres kKndes um, woraufhin wiederum die Oma der Tochter von Fr. Bachmaier die Mörderin ihrer Tochter umbringt, so lange bis alle Töchter und alle Söhne und Mütter ausgelöscht wurden. Ist doch toll, wenn es "Gute Morde, schlechte Morde" gibt, oder?



    Die Kurden haben ja immerhin fleißig an der vermutlich widerrechtlichen Rückführung nach Deutschland geholfen. Ob sie ihn einfach nur nicht haben wollten oder es andere Gründe gab, wer weiß das schon?

  8. #6667
    Freddie Vorhees

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    Zitat Valen Beitrag anzeigen
    r Anwalt des Angeklagten wird sicher denken das das Urteil zu hart war
    der wird sehr wahrscheinlich froh sein, dass er den scheiss hinter sich hat.

    Zitat Valen Beitrag anzeigen
    Marianne Bachmeier
    '81 gleich '19 bzgl. security?

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Passt schon, offensichtlich wird das auch nix mehr.
    is halt eh wieder der zirkel am stizzl.

  9. #6668
    Valen Valen ist offline
    Avatar von Valen

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Oh je, der Angeklagte ist mit.levenslanger Haft nicht zufrieden?
    Mit levenslanger Haft weiß ich nicht ob er zufrieden wäre, mit lebenslanger Haft sicher nicht.

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Aber gut, du hast meine Kritik an deinem Beitrag noch immer nicht verstanden. Passt schon, offensichtlich wird das auch nix mehr.
    Du unterstellst mir ich würde anderen unterstellen sie würden das Urteil als zu hart ansehen, dass hast du richtig erkannt. Schade das dass nichts mehr wird, liegt wohl an der späten Stunde

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Und die Mutter des Mörders der Tochter von Fr Bachmaier bringt dann die Mörderin ihres kKndes um, woraufhin wiederum die Oma der Tochter von Fr. Bachmaier die Mörderin ihrer Tochter umbringt, so lange bis alle Töchter und alle Söhne und Mütter ausgelöscht wurden. Ist doch toll, wenn es "Gute Morde, schlechte Morde" gibt, oder?
    Wie kann es denn Mord sein wenn es Totschlag war, für Mord hätte sie ja eine wesentlich härtere Strafe bekommen.

  10. #6669
    ayu-butterfly ayu-butterfly ist gerade online
    Avatar von ayu-butterfly

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    Zitat The Filth Beitrag anzeigen

    Ich denke die Kurden hätten ihn trotzdem verurteilt,alleine schon wegen dem politischen Druck aus Deutschland. 100% schuldig und geständig war er auch. Also entweder hätten sie ihn eingebuchtet ( da hat er mit dem deutschen Knast noch Glück gehabt) oder ihn exekutiert.



    [...] Üblicherweise kann jeder Bürger auch für Taten verurteilt werden, die er im Ausland begannen hat. Im Irak drohte Ali B. dafür natürlich die Todesstrafe. Das wäre aus deutscher Sicht ein Problem gewesen. Denn das Verbrechen hat sich ja in Deutschland abgespielt. Das heißt, der Irak hätte Informationen gebraucht und dafür Rechtshilfe von Deutschland angefordert. Diese Rechtshilfe über den Tathergang und so weiter hätten wir aber nicht liefern dürfen, wenn dort die Todesstrafe droht. Möglicherweise wäre Ali B. dann durch Mangel an Beweisen freigekommen.[...]
    o_o. Also ist es doch gut wie es ist.

  11. #6670
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    Zitat Valen Beitrag anzeigen
    Du unterstellst mir ich würde anderen unterstellen sie würden das Urteil als zu hart ansehen, dass hast du richtig erkannt. Schade das dass nichts mehr wird, liegt wohl an der späten Stunde

    Wie kann es denn Mord sein wenn es Totschlag war, für Mord hätte sie ja eine wesentlich härtere Strafe bekommen.
    Nicht nur das. Du unterstellst den "ominösen anderen" auch, dass sie das Urteil als zu hart ansehen würden/könnten, weil es doch beim Täter um einen Ausländer aus einem anderen Kulturkreis handelt. Das finde ich, ebenso wie einige andere Kommentare anderer Diskutanten, halt schon sehr fragwürdig. Dass trotz dessen, dass der Täter die höchstmögliche Strafe erhalten hat, darauf herumgeritten wird, dass angeblich immer viel zu "lasche" Urteile gesprochen würden.

    Dass "Mord" hier nicht im formaljuristischen Sinn gemeint war, sollte sich aus dem Kontext ergeben haben. Zum Mord dürfte im Fall Bachmaier der niedere Beweggrund gefehlt haben. "Rache" an sich zählt halt nicht als solcher. Alle anderen Mordmerkmale waren bei der Tat aber verwirklicht. Insofern fehlt nicht viel, und die Tat wäre ein Mord gewesen.

  12. #6671
    Valen Valen ist offline
    Avatar von Valen

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Nicht nur das. Du unterstellst den "ominösen anderen" auch, dass sie das Urteil als zu hart ansehen würden/könnten, weil es doch beim Täter um einen Ausländer aus einem anderen Kulturkreis handelt. Das finde ich, ebenso wie einige andere Kommentare anderer Diskutanten, halt schon sehr fragwürdig. Dass trotz dessen, dass der Täter die höchstmögliche Strafe erhalten hat, darauf herumgeritten wird, dass angeblich immer viel zu "lasche" Urteile gesprochen würden.
    Auch ein Biodeutscher sollte die Todesstrafe erhalten wenn er einen Mord begeht, also nicht nur Ausländer. Es gibt Leute die bei Ausländern um mehr Verständnis bitten und da kommt eben als Entschuldigung so etwas wie "Ja aber man muss doch Rücksicht darauf nehmen woher er kommt" und Fakt ist nunmal das unsere Gesetze und Gefängnisse im Gegensatz zu denen wo so mancher Täter herkommt einfach human sind.

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Dass "Mord" hier nicht im formaljuristischen Sinn gemeint war, sollte sich aus dem Kontext ergeben haben. Zum Mord dürfte im Fall Bachmaier der niedere Beweggrund gefehlt haben. "Rache" an sich zählt halt nicht als solcher. Alle anderen Mordmerkmale waren bei der Tat aber verwirklicht. Insofern fehlt nicht viel, und die Tat wäre ein Mord gewesen.
    Ich dachte immer Rache wäre neben Habgier einer der niederen Beweggrund, hab mich dann wohl geirrt, die Bevölkerung war damals aber wohl sehr gespalten was das Thema anging.

  13. #6672
    Junko Enoshima

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat ayu-butterfly Beitrag anzeigen
    o_o. Also ist es doch gut wie es ist.
    Besser als ein Freispruch wegen Mangel an Beweisen ist es allemal, diese Regelung wegen möglicher Todesstrafe keine Rechtshilfe leisten zu dürfen ist aber absolut bescheuert. Vor allem, wenn man dann zum Vergleich Fälle wie z.B. Julian Assange heranzieht, wo eine mögliche Auslieferung trotz einer ihm in den USA wahrscheinlicherweise drohenden Todesstrafe wegen wesentlich harmloseren Verbrechen als Mord offenbar plötzlich dann kein Problem mehr ist!

    Übrigens, eine eigene Meinung haben zu dürfen, so wie Valen sie hat, ist aber schon noch erlaubt oder sehe ich das falsch?
    Meine nur, weil ich aus den Zitaten herauslesen kann, dass wohl ein nicht näher namentlich genannter User wohl schon wieder fleißig dabei ist, persönliche Anfeindungen und Unterstellungen abzufeuern...

  14. #6673
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat Junko Enoshima Beitrag anzeigen
    Besser als ein Freispruch wegen Mangel an Beweisen ist es allemal, diese Regelung wegen möglicher Todesstrafe keine Rechtshilfe leisten zu dürfen ist aber absolut bescheuert. Vor allem, wenn man dann zum Vergleich Fälle wie z.B. Julian Assange heranzieht, wo eine mögliche Auslieferung trotz einer ihm in den USA wahrscheinlicherweise drohenden Todesstrafe wegen wesentlich harmloseren Verbrechen als Mord offenbar plötzlich dann kein Problem mehr ist!

    Übrigens, eine eigene Meinung haben zu dürfen, so wie Valen sie hat, ist aber schon noch erlaubt oder sehe ich das falsch?
    Meine nur, weil ich aus den Zitaten herauslesen kann, dass wohl ein nicht näher namentlich genannter User wohl schon wieder fleißig dabei ist, persönliche Anfeindungen und Unterstellungen abzufeuern...
    Was haben denn die Auslieferungsgesetze von England und/oder Schweden mit dem Fall zu tun, der Deutschland betrifft oder allgemein damit, dass Deutschland halt keine Länder juristisch unterstützt, wenn dem Angeklagten die Todesstrafe droht?


    Anfeindungen und Unterstellungen ließt du halt raus, dafür kann ich ja auch nichts. Ich für meinen Teil diskutiere sachlich mit Valen. Kann ich nur empfehlen.

  15. #6674
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

    Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News

    Zitat Diva Beitrag anzeigen
    Weiß nicht, hab mal ein Buch gelesen da wurden Häftlinge interviewt die ein Leben lang im Gefägnis waren, gab auch ein Interview von jemand der so aggressiv war und ständig in Einzelhaft musste, eben seinen ganzen Aufenthalt lang. Himmel, kann mich aber partout nicht mehr an das Buch oder den Autor erinnern, war noch während der Schulzeit im Philo Unterricht. Jedenfalls ist es mir aber im Gedächtnis geblieben, dass besagte Person nach paar Jahren betelte getötet zu werden, weil ihn diese Isolation sprichwörtlich wahnsinnig gemacht hat. Psychologish hat man das so erklärt, dass Menschen soziale "Tiere" sind, sprich wir können durchaus ohne zwischenmenschlichen Kontakt auskommen, aber nur wenn dieser von uns selbst entschieden wurde. Sprich, nimmst du jegliche Möglichkeit auf Zwischenmenschlichkeit weg, dann vegetiert der Mensch einfach so dahin. Die Einzelhaft, der beschränkte Lebensraum, vllt nie wieder ne Möglichkeit das "Draußen" zu sehen, keine Fenster etc. etc. das verdreht dir komplett jede Hirnbahn.

    In dem Buch gabs dann noch diesen Satz "Der Tod ist die verdiente Strafe, aber nicht die gerechte Lösung."
    Der Tod würde einen Geist nicht läutern, denke ich. Die Zeit und die Umstände tun es.
    Aber das trifft ja nicht auf Deutschland zu. Der sitzt ja nicht sein Leben lang, sondern mindestens 15 Jahre mit anschließender Bewährung. Mit besonderer schwere der Schuld wird er vermutlich nicht direkt nach 15 Jahren herauskommen, sondern noch ein paar Jahre mehr bekommen. Allerdings wird der mit ~Anfang 40 wieder draußen sein und sein Leben leben. Das Leben ist in dem Alter ja nicht vorbei. Denn eine anschließende Sicherheitsverwahrung wurde ja nicht ausgesprochen.

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Ich für meinen Teil diskutiere sachlich mit Valen. Kann ich nur empfehlen.
    Also man liest da schon teilweise sowas heraus wie "Egal, bist eh zu dumm". Sachlich würde ich das auch nicht nennen.

  16. #6675
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    Zitat Counterweight Beitrag anzeigen
    Aber das trifft ja nicht auf Deutschland zu. Der sitzt ja nicht sein Leben lang, sondern mindestens 15 Jahre mit anschließender Bewährung. Mit besonderer schwere der Schuld wird er vermutlich nicht direkt nach 15 Jahren herauskommen, sondern noch ein paar Jahre mehr bekommen. Allerdings wird der mit ~Anfang 40 wieder draußen sein und sein Leben leben. Das Leben ist in dem Alter ja nicht vorbei. Denn eine anschließende Sicherheitsverwahrung wurde ja nicht ausgesprochen.
    Sicherungsverwahrung anzuordnen ergibt bei lebenslanger Haft und festgestellter besonderer schwere der Schuld halt auch nur bedingt Sinn. Sicherungsverwahrung ist ja ein Instrument zum Schutz der Allgemeinheit vor einem Täter, der nach verbüßter Haftstrafe noch immer als so gefährlich gilt, dass von ihm erneut mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten zu erwarten sind.
    Bei lebenslanger Haft wird aber ohnehin genau das nach frühestens 15 Jahren geprüft. Wenn der Täter weiterhin als gefährlich gilt, wird die Haft ganz schlicht und ergreifend nicht zur Bewährung ausgesetzt und frühestens in zwei weiteren Jahren wiederholt sich dieses Spiel. Sollte sich bei diesen Prüfungen ergeben, dass der Täter nicht mehr gefährlich ist, würde auch die beim Urteil angeordnete Sicherungsverwahrung einer Freilassung auf Bewährung nicht entgegenstehen (Quelle).

  17. #6676
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

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    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Bei lebenslanger Haft wird aber ohnehin genau das nach frühestens 15 Jahren geprüft.
    Das ist aber auch nur wieder die Theorie, die man sich einfach zusammenzitieren kann. In der Realität sieht das leider meist anders aus bzw. das Ergebnis am Ende.

    https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...-union/seite-2

    2.Nachträgliche Verwahrung ist überflüssig. Etwa 100 Anordnungen von Gerichten sind, meist in letzter Instanz, aufgehoben, die Gefangenen freigelassen und lediglich ein Dutzend Anordnungen bestätigt worden. Es fehlten nämlich die "neuen Tatsachen". Die festgestellte Gefährlichkeit war schon im Urteilszeitpunkt erkennbar. Selbst unter dem Dutzend finden sich überwiegend Fälle, in denen man auch im Ausgangsurteil bei entsprechender Rechtslage die Verwahrung hätte anordnen können.

    [...]

    5. Ohnehin war die nachträgliche Verwahrung ein gesetzliches Monstrum. Durch zahlreiche verbale und sachliche Stolpersteine war sie unlesbar und weitgehend unanwendbar.
    Das wird auch hier wieder so sein. Der hat nach der Strafe nichts großartig mehr zu fürchten. Die Sicherheitsverwahrung hätte man direkt mit anordnen müssen. Aber selbst ein Mord an einer 14 Jährigen reicht da in Deutschland ja nicht für aus. Woanders ist man 15 Jahre für wesentlich weniger hinter schwedischen Gardinen.

  18. #6677
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    Zitat Counterweight Beitrag anzeigen
    Das ist aber auch nur wieder die Theorie, die man sich einfach zusammenzitieren kann. In der Realität sieht das leider meist anders aus bzw. das Ergebnis am Ende.

    https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...-union/seite-2



    Das wird auch hier wieder so sein. Der hat nach der Strafe nichts großartig mehr zu fürchten. Die Sicherheitsverwahrung hätte man direkt mit anordnen müssen. Aber selbst ein Mord an einer 14 Jährigen reicht da in Deutschland ja nicht für aus. Woanders ist man 15 Jahre für wesentlich weniger hinter schwedischen Gardinen.
    In deinem Link geht es um etwas ganz anderes.
    Die Prüfung bei lebenslangen Haftstrafen hat doch mit der Sicherungsverwahrung (auch der nachträglichen) gar nichts zu tun. Es gibt einfach keinen Automatismus, mit dem man nach 15 Jahren bei lebenslanger Haftstrafe frei kommt. Ist man noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit, wird das Bewährungsersuchen abgelehnt. Wenn die besondere schwere der Schuld festgestellt wurde, gelten für diese Prüfung nochmal verschärfte Maßstäbe.

  19. #6678
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

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    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    In deinem Link geht es um etwas ganz anderes.
    Die Prüfung bei lebenslangen Haftstrafen hat doch mit der Sicherungsverwahrung (auch der nachträglichen) gar nichts zu tun. Es gibt einfach keinen Automatismus, mit dem man nach 15 Jahren bei lebenslanger Haftstrafe frei kommt. Ist man noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit, wird das Bewährungsersuchen abgelehnt. Wenn die besondere schwere der Schuld festgestellt wurde, gelten für diese Prüfung nochmal verschärfte Maßstäbe.


    Bei besonderer Schwere der Schuld wird geprüft, wie lange man nach den 15 Jahre noch drinnen bleibt, mehr nicht.

    Wurde vom Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, legt die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wie viel Strafe noch wegen dieser besonders schweren Schuld noch verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann. Dabei spielt das Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die entscheidende Rolle. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Meistens werden aber nicht mehr als zehn zusätzliche Jahre verhängt.
    Bei maximal 10 Jahren wäre er dann mit mitte/ende 40 draußen, immer noch viel Zeit zum Leben. Wie ich sagte, du zitierst hier reine Theorie. In der Theorie ist vieles anders, als es letztendlich aber wirklich ist.

    Wenn er noch auf nicht absehbare Zeit eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, ist das eben die von mir genannte Sicherungsverwahrung.

    Ist davon auszugehen, dass ein Straftäter nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde, muss er in die sogenannte Sicherungsverwahrung. Sie erfolgt nicht mehr zur Bestrafung des Täters, sondern als Schutzmaßnahme.
    Und dann eben das von mir genannte Problem dabei.

    Die im Jahr 2004 eingeführte Möglichkeit einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde 2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für menschenrechtswidrig erklärt.
    Ergo ist die Wahrscheinlichkeit enorm hoch, dass er wieder auf freien Fuß kommt.

    Alles nachzulesen hier: https://www.mdr.de/nachrichten/vermi...hrung-100.html

  20. #6679
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

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    Zitat Counterweight Beitrag anzeigen
    Bei besonderer Schwere der Schuld wird geprüft, wie lange man nach den 15 Jahre noch drinnen bleibt, mehr nicht.

    Bei maximal 10 Jahren wäre er dann mit mitte/ende 40 draußen, immer noch viel Zeit zum Leben. Wie ich sagte, du zitierst hier reine Theorie. In der Theorie ist vieles anders, als es letztendlich aber wirklich ist.

    Wenn er noch auf nicht absehbare Zeit eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, ist das eben die von mir genannte Sicherungsverwahrung.

    Und dann eben das von mir genannte Problem dabei.

    Ergo ist die Wahrscheinlichkeit enorm hoch, dass er wieder auf freien Fuß kommt.

    Alles nachzulesen hier: https://www.mdr.de/nachrichten/vermi...hrung-100.html
    Im ersten Zitat steht doch auch eindeutig, dass bei der Abwägung, ob eine lebenslange Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird, das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt wird (bzw. sogar "die entscheidende Rolle" spielt). Insofern widersprechen sich unsere Aussagen in der Konsequenz doch gar nicht.

    Außerdem:
    Wurde vom Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, legt die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wie viel Strafe noch wegen dieser besonders schweren Schuld noch verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann.
    D.h., dass nach dieser festgelegten Zeit nur geprüft wird, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht. Das heißt nicht, dass nach dieser einmal festgelegten Zeit der Häftling automatisch entlassen wird. Ist von einer anhaltenden Gefährdung auszugehen, dann wird die Strafe nicht auf Bewährung erlassen, sondern der Täter bleibt mindestens weitere 2 Jahre in Haft. Es wird also das gleiche geprüft, wie bei der Verhängung der Sicherungsverwahrung, nur dass dies in dem Moment geprüft wird, wo es entscheidend ist, und nicht schon 10 oder 15 Jahre vorher bei der Urteilsverkündung.

    Sicherungsverwahrung anzuordnen ist deshalb insbesondere in Fällen mit zeitiger Haftdauer "sinnvoll", da andernfalls der Täter halt nach der Haftdauer frei kommt, egal ob er eine Gefahr darstellt, oder nicht.

    Es ist natürlich möglich, eine Sicherheitsverwahrung auch bei Mord (+besondere Schwere der Schuld) anzuordnen, aber das bezieht sich dann idR nicht auf die Haftdauer, sondern auf andere Bereiche, z.B. Haftbedingungen und Therapieangebote:

    https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...-15082077.html
    Zwar werde eine solche Sicherungsverwahrung am Ende so gut wie nie vollstreckt. Denn ein Täter kommt aus lebenslanger Haft nicht frei, solange er als gefährlich gilt. Die BGH-Richter sehen aber andere Vorteile: So seien schon in der Haft die Behandlungsmöglichkeiten besser. Entlassene kommen außerdem unter Führungsaufsicht. Sie werden damit länger und intensiver betreut als mit einem Bewährungshelfer möglich.
    So gesehen, wird es einem Mörder mit Sicherungsverwahrung sogar noch "bequemer" gemacht, als ohne. Ob das so im Sinne derer ist, die die deutschen Gefängnisse eh für ein Urlaubsparadies halten?


    Auch Sicherungsverwahrung heißt übrigens nicht, dass jemand gar nicht mehr rauskommt.

  21. #6680
    Capt. Clark Capt. Clark ist offline
    Avatar von Capt. Clark

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    Atlassian warnt vor einer kritischen Sicherheitslücke in Jira, betroffen sind die Server- und Data-Center Versionen. Ein Update gibt es auch schon. Checkt es mal ab.

    https://www.heise.de/security/meldun...r-4468336.html

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