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10.07.2019, 21:30 #6661Valen
Kuriose, schockierende, witzige und seltsame News
Nun der Anwalt des Angeklagten wird sicher denken das das Urteil zu hart war, ebenso der Täter und seine Sippe, ob dass nun auch neutral denkende Menschen so sehen weiß ich nicht, aber jeder hat nunmal das Recht das zu denken was er will, ganz gleich wie Falsch das in meinen Augen ist.
Marianne Bachmeier hat damals auch den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen, sie bekam wegen Totschlag 6 Jahre und wurde bereits nach 3 Jahren entlassen.
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Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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10.07.2019, 21:41 #6662Cao Cao
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Als Verteidiger willst du natürlich auch das dein Mandant frei kommt Das kann man den Anwälten aber aufgrund ihrer Berufung halt nicht nachtragen, da jeder das Anrecht auf einen Verteidiger hat. Selbst dieses Schwein hat ein Anrecht drauf.
Davon habe ich auch mal gelesen. Bereut hat sie die Tat, soweit ich weiß nie. Genugtuung kann so schön sein, wenngleich der Tod des Täters ihre Tochter wieder gut gemacht werden kann. Sie hat ihre Strafe abgesessen und damit ist die Sache auch erledigt. Ihre Tochter ist tot, und gleichzeitig hat sie den Müll entsorgt.
Hätte der Kerl es damals nicht getan, würde er noch leben. Er hat es quasi sich alleine zu verschulden, eben so wie der Kerl oben sich nun die lebenslange Haftstrafe selbst zu verschulden hat, und jegliches Leid was ihn unter Umständen noch zugefügt wird. Du bewegst dich mit solchen Taten in einen Teufelskreis aus dem du nicht mehr so einfach herauskommst. Mein Mitleid hält sich für diese Leute irgendwie schon sehr stark in Grenzen
Ne, aber finde ich schon "gerecht". Wer den ersten Stein wirft, darf sich nicht wundern, wenn er ins Gras beißt. Wenn die Leute sich dann für den Mord an einen Mörder rächen, sind sie btw. nicht besser als der Mörder da sie diesen quasi noch mit ihren Handeln im Schutz nehmen Anders ist es aber, wenn ein Unschuldiger getötet wird. Man muss schon zwischen einen Menschen und einen tollwütigen Hund unterscheiden, den man einschläfern sollte.
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10.07.2019, 21:49 #6663The Filth
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Wäre mal interessant gewesen zu was die Kurden ihn verurteilt hätten. Meines Wissens nach sind die auch nicht sonderlich zimperlich bei solchen Sachen.
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10.07.2019, 21:55 #6664Valen
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Ob ich das als Anwältin will, ist so eine Sache. Ich würde so einen nicht verteidigen wollen. Aber ja in unserem Staat hat nunmal jeder das Recht auf einen Verteidiger.
Ich würde so eine Tat auch nicht bereuen und Mitgefühl hab ich für den Mörder schon gar nicht, wieso auch. Kein Elternteil möchte sein eigenes Kind überleben und der Verlust eines Kindes kann sehr schlimm sein und wenn es umgebracht wird ist dieser Schmerz noch viel größer als wenn es durch eine Krankheit sterben würde. Man gibt halt als Eltern den Mörder die Schuld, die er ja auch hat und diesen dann vor Gericht wieder zu treffen wenn er keinerlei Reue zeigt oder vielleicht sogar noch höhnisch von dem ermordeten Kind spricht, da kann dann schonmal die Sicherung bei den Eltern durchbrennen.
Aber das Opfer war doch eine Frau. Als Frau ist man doch bei denen nicht so viel wert oder sehe ich das falsch?
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10.07.2019, 22:01 #6665The Filth
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@Valen
Ich denke die Kurden hätten ihn trotzdem verurteilt,alleine schon wegen dem politischen Druck aus Deutschland. 100% schuldig und geständig war er auch. Also entweder hätten sie ihn eingebuchtet ( da hat er mit dem deutschen Knast noch Glück gehabt) oder ihn exekutiert.
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10.07.2019, 22:05 #6666Jonny Knox
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Oh je, der Angeklagte ist mit lebenslanger Haft nicht zufrieden? Wie skandalös... Aber gut, du hast meine Kritik an deinem Beitrag noch immer nicht verstanden. Passt schon, offensichtlich wird das auch nix mehr.
Und die Mutter des Mörders der Tochter von Fr Bachmaier bringt dann die Mörderin ihres kKndes um, woraufhin wiederum die Oma der Tochter von Fr. Bachmaier die Mörderin ihrer Tochter umbringt, so lange bis alle Töchter und alle Söhne und Mütter ausgelöscht wurden. Ist doch toll, wenn es "Gute Morde, schlechte Morde" gibt, oder?
Die Kurden haben ja immerhin fleißig an der vermutlich widerrechtlichen Rückführung nach Deutschland geholfen. Ob sie ihn einfach nur nicht haben wollten oder es andere Gründe gab, wer weiß das schon?
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10.07.2019, 22:22 #6667Freddie Vorhees
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10.07.2019, 22:22 #6668Valen
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Mit levenslanger Haft weiß ich nicht ob er zufrieden wäre, mit lebenslanger Haft sicher nicht.
Du unterstellst mir ich würde anderen unterstellen sie würden das Urteil als zu hart ansehen, dass hast du richtig erkannt. Schade das dass nichts mehr wird, liegt wohl an der späten Stunde
Wie kann es denn Mord sein wenn es Totschlag war, für Mord hätte sie ja eine wesentlich härtere Strafe bekommen.
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10.07.2019, 22:32 #6669ayu-butterfly
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[...] Üblicherweise kann jeder Bürger auch für Taten verurteilt werden, die er im Ausland begannen hat. Im Irak drohte Ali B. dafür natürlich die Todesstrafe. Das wäre aus deutscher Sicht ein Problem gewesen. Denn das Verbrechen hat sich ja in Deutschland abgespielt. Das heißt, der Irak hätte Informationen gebraucht und dafür Rechtshilfe von Deutschland angefordert. Diese Rechtshilfe über den Tathergang und so weiter hätten wir aber nicht liefern dürfen, wenn dort die Todesstrafe droht. Möglicherweise wäre Ali B. dann durch Mangel an Beweisen freigekommen.[...]
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10.07.2019, 22:32 #6670Jonny Knox
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Nicht nur das. Du unterstellst den "ominösen anderen" auch, dass sie das Urteil als zu hart ansehen würden/könnten, weil es doch beim Täter um einen Ausländer aus einem anderen Kulturkreis handelt. Das finde ich, ebenso wie einige andere Kommentare anderer Diskutanten, halt schon sehr fragwürdig. Dass trotz dessen, dass der Täter die höchstmögliche Strafe erhalten hat, darauf herumgeritten wird, dass angeblich immer viel zu "lasche" Urteile gesprochen würden.
Dass "Mord" hier nicht im formaljuristischen Sinn gemeint war, sollte sich aus dem Kontext ergeben haben. Zum Mord dürfte im Fall Bachmaier der niedere Beweggrund gefehlt haben. "Rache" an sich zählt halt nicht als solcher. Alle anderen Mordmerkmale waren bei der Tat aber verwirklicht. Insofern fehlt nicht viel, und die Tat wäre ein Mord gewesen.
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10.07.2019, 22:52 #6671Valen
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Auch ein Biodeutscher sollte die Todesstrafe erhalten wenn er einen Mord begeht, also nicht nur Ausländer. Es gibt Leute die bei Ausländern um mehr Verständnis bitten und da kommt eben als Entschuldigung so etwas wie "Ja aber man muss doch Rücksicht darauf nehmen woher er kommt" und Fakt ist nunmal das unsere Gesetze und Gefängnisse im Gegensatz zu denen wo so mancher Täter herkommt einfach human sind.
Ich dachte immer Rache wäre neben Habgier einer der niederen Beweggrund, hab mich dann wohl geirrt, die Bevölkerung war damals aber wohl sehr gespalten was das Thema anging.
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10.07.2019, 22:53 #6672Junko Enoshima
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Besser als ein Freispruch wegen Mangel an Beweisen ist es allemal, diese Regelung wegen möglicher Todesstrafe keine Rechtshilfe leisten zu dürfen ist aber absolut bescheuert. Vor allem, wenn man dann zum Vergleich Fälle wie z.B. Julian Assange heranzieht, wo eine mögliche Auslieferung trotz einer ihm in den USA wahrscheinlicherweise drohenden Todesstrafe wegen wesentlich harmloseren Verbrechen als Mord offenbar plötzlich dann kein Problem mehr ist!
Übrigens, eine eigene Meinung haben zu dürfen, so wie Valen sie hat, ist aber schon noch erlaubt oder sehe ich das falsch?
Meine nur, weil ich aus den Zitaten herauslesen kann, dass wohl ein nicht näher namentlich genannter User wohl schon wieder fleißig dabei ist, persönliche Anfeindungen und Unterstellungen abzufeuern...
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10.07.2019, 23:04 #6673Jonny Knox
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Was haben denn die Auslieferungsgesetze von England und/oder Schweden mit dem Fall zu tun, der Deutschland betrifft oder allgemein damit, dass Deutschland halt keine Länder juristisch unterstützt, wenn dem Angeklagten die Todesstrafe droht?
Anfeindungen und Unterstellungen ließt du halt raus, dafür kann ich ja auch nichts. Ich für meinen Teil diskutiere sachlich mit Valen. Kann ich nur empfehlen.
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11.07.2019, 06:08 #6674Counterweight
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Aber das trifft ja nicht auf Deutschland zu. Der sitzt ja nicht sein Leben lang, sondern mindestens 15 Jahre mit anschließender Bewährung. Mit besonderer schwere der Schuld wird er vermutlich nicht direkt nach 15 Jahren herauskommen, sondern noch ein paar Jahre mehr bekommen. Allerdings wird der mit ~Anfang 40 wieder draußen sein und sein Leben leben. Das Leben ist in dem Alter ja nicht vorbei. Denn eine anschließende Sicherheitsverwahrung wurde ja nicht ausgesprochen.
Also man liest da schon teilweise sowas heraus wie "Egal, bist eh zu dumm". Sachlich würde ich das auch nicht nennen.
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11.07.2019, 07:13 #6675Jonny Knox
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Sicherungsverwahrung anzuordnen ergibt bei lebenslanger Haft und festgestellter besonderer schwere der Schuld halt auch nur bedingt Sinn. Sicherungsverwahrung ist ja ein Instrument zum Schutz der Allgemeinheit vor einem Täter, der nach verbüßter Haftstrafe noch immer als so gefährlich gilt, dass von ihm erneut mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten zu erwarten sind.
Bei lebenslanger Haft wird aber ohnehin genau das nach frühestens 15 Jahren geprüft. Wenn der Täter weiterhin als gefährlich gilt, wird die Haft ganz schlicht und ergreifend nicht zur Bewährung ausgesetzt und frühestens in zwei weiteren Jahren wiederholt sich dieses Spiel. Sollte sich bei diesen Prüfungen ergeben, dass der Täter nicht mehr gefährlich ist, würde auch die beim Urteil angeordnete Sicherungsverwahrung einer Freilassung auf Bewährung nicht entgegenstehen (Quelle).
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11.07.2019, 07:42 #6676Counterweight
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Das ist aber auch nur wieder die Theorie, die man sich einfach zusammenzitieren kann. In der Realität sieht das leider meist anders aus bzw. das Ergebnis am Ende.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...-union/seite-2
2.Nachträgliche Verwahrung ist überflüssig. Etwa 100 Anordnungen von Gerichten sind, meist in letzter Instanz, aufgehoben, die Gefangenen freigelassen und lediglich ein Dutzend Anordnungen bestätigt worden. Es fehlten nämlich die "neuen Tatsachen". Die festgestellte Gefährlichkeit war schon im Urteilszeitpunkt erkennbar. Selbst unter dem Dutzend finden sich überwiegend Fälle, in denen man auch im Ausgangsurteil bei entsprechender Rechtslage die Verwahrung hätte anordnen können.
[...]
5. Ohnehin war die nachträgliche Verwahrung ein gesetzliches Monstrum. Durch zahlreiche verbale und sachliche Stolpersteine war sie unlesbar und weitgehend unanwendbar.
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11.07.2019, 07:56 #6677Jonny Knox
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In deinem Link geht es um etwas ganz anderes.
Die Prüfung bei lebenslangen Haftstrafen hat doch mit der Sicherungsverwahrung (auch der nachträglichen) gar nichts zu tun. Es gibt einfach keinen Automatismus, mit dem man nach 15 Jahren bei lebenslanger Haftstrafe frei kommt. Ist man noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit, wird das Bewährungsersuchen abgelehnt. Wenn die besondere schwere der Schuld festgestellt wurde, gelten für diese Prüfung nochmal verschärfte Maßstäbe.
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11.07.2019, 08:32 #6678Counterweight
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Bei besonderer Schwere der Schuld wird geprüft, wie lange man nach den 15 Jahre noch drinnen bleibt, mehr nicht.
Wurde vom Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, legt die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wie viel Strafe noch wegen dieser besonders schweren Schuld noch verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann. Dabei spielt das Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die entscheidende Rolle. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Meistens werden aber nicht mehr als zehn zusätzliche Jahre verhängt.
Wenn er noch auf nicht absehbare Zeit eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, ist das eben die von mir genannte Sicherungsverwahrung.
Ist davon auszugehen, dass ein Straftäter nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde, muss er in die sogenannte Sicherungsverwahrung. Sie erfolgt nicht mehr zur Bestrafung des Täters, sondern als Schutzmaßnahme.
Die im Jahr 2004 eingeführte Möglichkeit einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde 2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für menschenrechtswidrig erklärt.
Alles nachzulesen hier: https://www.mdr.de/nachrichten/vermi...hrung-100.html
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11.07.2019, 09:50 #6679Jonny Knox
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Im ersten Zitat steht doch auch eindeutig, dass bei der Abwägung, ob eine lebenslange Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird, das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt wird (bzw. sogar "die entscheidende Rolle" spielt). Insofern widersprechen sich unsere Aussagen in der Konsequenz doch gar nicht.
Außerdem:
Wurde vom Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, legt die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wie viel Strafe noch wegen dieser besonders schweren Schuld noch verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann.
Sicherungsverwahrung anzuordnen ist deshalb insbesondere in Fällen mit zeitiger Haftdauer "sinnvoll", da andernfalls der Täter halt nach der Haftdauer frei kommt, egal ob er eine Gefahr darstellt, oder nicht.
Es ist natürlich möglich, eine Sicherheitsverwahrung auch bei Mord (+besondere Schwere der Schuld) anzuordnen, aber das bezieht sich dann idR nicht auf die Haftdauer, sondern auf andere Bereiche, z.B. Haftbedingungen und Therapieangebote:
https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...-15082077.html
Zwar werde eine solche Sicherungsverwahrung am Ende so gut wie nie vollstreckt. Denn ein Täter kommt aus lebenslanger Haft nicht frei, solange er als gefährlich gilt. Die BGH-Richter sehen aber andere Vorteile: So seien schon in der Haft die Behandlungsmöglichkeiten besser. Entlassene kommen außerdem unter Führungsaufsicht. Sie werden damit länger und intensiver betreut als mit einem Bewährungshelfer möglich.
Auch Sicherungsverwahrung heißt übrigens nicht, dass jemand gar nicht mehr rauskommt.
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12.07.2019, 08:38 #6680Capt. Clark
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