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Thema: Kommunalrecht (Wichtig!!!)
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23.03.2009, 13:51 #1Gifthieb
Kommunalrecht (Wichtig!!!)
Wir brauchen schnelle Antwort, sonst gibts Remmidemmi!
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23.03.2009, 14:14 #2mxyptlk
AW: Kommunalrecht (Wichtig!!!)
Bin ja schon da.....
Der §67 Kommunalverfassung besagt, dass die Haushaltssatzung von Kommunen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen ist.
Man kann also zu diesen Sitzungen gehen. Im gleichen Paragrafen heisst es auch (§67, (5)):
„Die Haushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen. (...) In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in die Haushaltssatzung nehmen kann.(...)"
Bürgerinnen und Bürger können also in der Verwaltung Einsicht in die Haushaltssatzung nehmen.
Es ist allerdings nicht die Regel Einblick in den Haushalt zu nehmen. Zudem stellt sich die Frage, ob ein Einzelner in der Lage ist, das oft sehr umfangreiche und komplizierte Werk zu begreifen. DAzu muss man sicher Lehrer sein
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