Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1
    Phil92 Phil92 ist offline
    Avatar von Phil92

    Kindergeld ab 16?

    Hallo Leute, ich werde am 19.Juni 16 und wollte mal fragen ob es in irgend einer Hinsicht möglich wäre, sich alleinigen Anspruch auf das Kindergeld zubesorgen?
    Und zwar geht es darum das mein Vater(Eltern geschieden) die Hälfte des Kindergeldes bekommt,jedoch nichts mit mir macht und zB auch kein Taschengeld gibt.(das dies keine Pflicht ist,ist mir bewusst ^^)
    Jedoch wäre ich intressiert ob es irgend eine Möglichkeit gäbe,den mit 16 und 20€ Taschengeld...wovon man noch Kontaktlinsen zahlen muss^^"?

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    Kindergeld ab 16?

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  3. #2
    waldzwergle waldzwergle ist offline
    Avatar von waldzwergle

    AW: Kindergeld ab 16?

    Wenn er dir ansonsten den Unterhalt zahlt (Wohnung, Futter, etc.) kannst du da wohl nicht sehr viel machen. Mach doch nen kleinen Nebenjob? Sowas wie Zeitungen austragen oder Hunde ausführen. Das ist gar nicht mal so ätzend und gibt schon so 50-60 Eulen. Auf die ist man dann auch richtig stolz! Aber mit 16 mit 20 Euro (abzüglich Linsen ), das ist hart!

  4. #3
    Phil92 Phil92 ist offline
    Avatar von Phil92

    AW: Kindergeld ab 16?

    Ja und er weigert sich von dem Kindergeld mit mir was zumachen bzw es mir auszuzahlen ..."
    Es ist ja 1/2 aufgeteilt, Hälfte ma mum,rest dad
    Also ist es nicht möglich , es einzufordern ?

  5. #4
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: Kindergeld ab 16?

    Zitat Phil92 Beitrag anzeigen
    Und zwar geht es darum das mein Vater(Eltern geschieden) die Hälfte des Kindergeldes bekommt,jedoch nichts mit mir macht und zB auch kein Taschengeld gibt.(das dies keine Pflicht ist,ist mir bewusst ^^)
    Doch, deine Eltern sind dazu verpflichtet dir Taschengeld zu geben. Würdest du also deshalb dagegen vorgehen würdest du Taschengeld bekommen. Soweit ich weiß sind sogar die Höhe festgelegt worden.

    Das Kindergeld ist eigentlich Sinngemäß aufgeteilt an die Eltern. Voraussetzung ist das du auch gelegentlich bei beiden bist. Hast du mit deinem Vater noch zutun? Also besuchen, dort wohnen und etc...=

  6. #5
    Phil92 Phil92 ist offline
    Avatar von Phil92

    AW: Kindergeld ab 16?

    Ja vllt so 5mal im Jahr bin ich da, obwohl er 20km wegwohnt.
    Jedoch weigert er sich mir Taschengeld zugeben, und gibt das Kindergeld wohl lieber für nen neuen Laptop/TV oder ne Multimediaanlage aus.

  7. #6
    Albiown Albiown ist offline
    Avatar von Albiown

    AW: Kindergeld ab 16?

    Moin,

    wenn du nachweislich nur bei deiner Mutter wohnst, könnt ihr ohne Probleme beantragen, dass nur deine Mutter eben jenes noch bekommt.

    mfG
    Albiown

  8. #7
    krüse krüse ist offline
    Avatar von krüse

    AW: Kindergeld ab 16?

    Oft wird vom "Taschengeld-Paragraphen" gesprochen - den gibt es in diesem Sinne nicht. Es gibt wohl einen Paragraphen (§ 110 BGB), der sich mit Taschengeld als solches befasst. Dieser bezieht sich aber nur auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen in Bezug auf (Kauf-) Verträge.


    Lg. krüse


    PS: zeitungaustragen ist wirklich nicht schlecht... bekommst ein anständiges gehalt und ist nicht soo viel arbeit...

  9. #8
    RiP-Neo RiP-Neo ist offline
    Avatar von RiP-Neo

    AW: Kindergeld ab 16?

    Es gibt empfohlene Werte für Taschengeld müssteste mal nach googlen bzw. angemessene Werte. Taschengeld kann aber meines Wissens nach auch in Form von Klamotten etc. ausgezahlt werden.
    Steht einem aber rechtlich zu

  10. #9
    Schu_mi Schu_mi ist offline
    Avatar von Schu_mi

    AW: Kindergeld ab 16?

    Also jetzt mal der Reihe nach.

    1. Warum bekommt deine Mutter und dein Vater die Hälfte? Sinn macht es nur bei dem du wohnst! Denn der/die müssen für dich aufkommen! Wohnen - Nebenkosten - Essen - Schulgeld - Bekleidung und auch die Kontaktlinsen.

    2. Eltern sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet Taschengeld zu zahlen, denoch gibt es Empfelungen ab einer gewissen Altersstufe blablabla zu geben. Ich halte mich da an meine eigenen Erfahrungen wieviel meine Kinder bekommen und meine zwei großen Töchter verdienen sich ihre Kohle nebenher.

    3. Du hast nur anspruch auf Kindergeld wenn du weder bei Vater noch Mutter wohnst.

    4. Gegenfrage, wie kommst du eigentlich auf so etwas. Meinst du deine Eltern können sich deinen Unterhaltung (Kosten für dich) aus die Rippen schneiden? Kindergeld hat den Zweck deine Eltern finanziell zu unterstützen. Außerdem die 154 Euro die sie für dich bekommen machen nicht mal einen Bruchteil aus von den Kosten die du verursachst.
    Also Denk mal drüber nach.

    Allerdings muss ich dir Rechtgeben, 20 Euro sind nicht viel. Hast du noch Geschwister?

  11. #10
    DMAX DMAX ist offline
    Avatar von DMAX

    AW: Kindergeld ab 16?

    Ich hab mit 16 auch 20,- bekommen (letztes Jahr ^^), also ist das sehr wohl machbar und kein Grund sich auszuweinen und bemitleidet zu werden ^^
    Jez bin ich 17 und krieg 40,-. Reicht auch vollkommen, auch wenn ich davon mal ab und zu was zu essen kauf und meinen Roller volltanken muss.

  12. #11
    Unregistriert

    AW: Kindergeld ab 16?

    Ich bin 16 und bekomme nur 10 € Taschengeld, gehen Zeitungen austragen um mir Klamotten zu kaufen !

  13. #12
    Unregistriert

    AW: Kindergeld ab 16?

    Ich hätte auch einmal eine Frage,.. ich bin auch 16 und wohne aber seit fast einem Jahr bei meinem Freund. von meinen Eltern aus kommt kein Einwand deswegen (geschieden), jedoch geben sie mir auch kein Geld damit ich mir etwas zu essen oder Klamotten kaufen kann. Wäre es möglich dass ich mein Kindergeld dann komplett auf mich übertragen lasse?

    Gruß
    Tabea

  14. #13
    Topas Topas ist offline

    AW: Kindergeld ab 16?

    @tabea

    sie müssen dir Unterhalt zahlen, die machen sich das ziemlich einfach. einfach ma danach googeln

  15. #14
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Kindergeld ab 16?

    Zitat Unregistriert Beitrag anzeigen
    Ich hätte auch einmal eine Frage,.. ich bin auch 16 und wohne aber seit fast einem Jahr bei meinem Freund. von meinen Eltern aus kommt kein Einwand deswegen (geschieden), jedoch geben sie mir auch kein Geld damit ich mir etwas zu essen oder Klamotten kaufen kann. Wäre es möglich dass ich mein Kindergeld dann komplett auf mich übertragen lasse?

    Gruß
    Tabea
    ist möglich, aber schwierig (vom aufwand jetzt her), es sei denn deine eltern stimmen dem ganzen ohne weiteres zu, wäre aber dann irgendwie bescheuert, denn dann könnte man sich den aufwand sparen und es so regeln, dass deine eltern dir es überweisen. so ist es ja eigentlich die regel, dass wenn das kind bereits auf eigenen beinen steht, es das KG von den eltern überwiesen bekommt, oder eben ausgezahlt bekommt. ist dem nicht so, dass also die eltern sich querstellen und meinen, sie hätten anrecht auf das KG, dann muss man es beantragen, dass es direkt ans kind, also an dich, gezahlt wird. das einzufädeln, ist, sofern sich in den letzten 10 jahren nichts geändert hat, relativ mühselig, aber natürlich möglich. denn grundsätzlich gilt ja, dass das KG für das wohl des kindes eingesetzt wird, wenn ich mich nicht irre.

  16. #15
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Kindergeld ab 16?

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    ist möglich, aber schwierig (vom aufwand jetzt her), es sei denn deine eltern stimmen dem ganzen ohne weiteres zu, wäre aber dann irgendwie bescheuert, denn dann könnte man sich den aufwand sparen und es so regeln, dass deine eltern dir es überweisen. so ist es ja eigentlich die regel, dass wenn das kind bereits auf eigenen beinen steht, es das KG von den eltern überwiesen bekommt, oder eben ausgezahlt bekommt. ist dem nicht so, dass also die eltern sich querstellen und meinen, sie hätten anrecht auf das KG, dann muss man es beantragen, dass es direkt ans kind, also an dich, gezahlt wird. das einzufädeln, ist, sofern sich in den letzten 10 jahren nichts geändert hat, relativ mühselig, aber natürlich möglich. denn grundsätzlich gilt ja, dass das KG für das wohl des kindes eingesetzt wird, wenn ich mich nicht irre.
    Das wäre eine Kulanzregelung, weil das Kind keinen Anspruch auf das Kindergeld hat, sondern die Eltern ...
    Normalerweise bekommt das Elternteil, das das Kind versorgt oder Unterhalt zahlt, das volle Kindergeld. Wenn allerdings keines der beiden Elternteile Unterhalt zahlt, müssen sie sich untereinander einigen ...

    Also müsste das Kind die Eltern überzeugen, ihm das Kindergeld zu überweisen. Vom Gesetz her geht es niemals direkt zum Kind ...

  17. #16
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: Kindergeld ab 16?

    Zitat Issomad Beitrag anzeigen
    Das wäre eine Kulanzregelung, weil das Kind keinen Anspruch auf das Kindergeld hat, sondern die Eltern ...
    Normalerweise bekommt das Elternteil, das das Kind versorgt oder Unterhalt zahlt, das volle Kindergeld. Wenn allerdings keines der beiden Elternteile Unterhalt zahlt, müssen sie sich untereinander einigen ...

    Also müsste das Kind die Eltern überzeugen, ihm das Kindergeld zu überweisen. Vom Gesetz her geht es niemals direkt zum Kind ...
    ach? tatsächlich? dann sind meine infos falsch. ich dachte immer, wenn die eltern dem kind das kindergeld verweigern, es also nicht für dinge im kindlichen sinne ausgeben (z.b. versaufen etc.) und das kind auf eigenen beinen steht, kann es durchaus, im üblichen also, so wie beschrieben geregelt werden.

  18. #17
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Kindergeld ab 16?

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    ach? tatsächlich? dann sind meine infos falsch. ich dachte immer, wenn die eltern dem kind das kindergeld verweigern, es also nicht für dinge im kindlichen sinne ausgeben (z.b. versaufen etc.) und das kind auf eigenen beinen steht, kann es durchaus, im üblichen also, so wie beschrieben geregelt werden.
    Das Kindergeld kann höchstens von der Behörde einbehalten werden, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern keinen Unterhalt für das Kind (das nicht bei einem Elternteil wohnt) zahlen und das Kind deshalb Sozial-Leistungen von der Behörde bekommt, aber direkt weitergeleitet oder übertragen wird es nicht ...

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