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Thema: Kindergeld ab 16?
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22.05.2008, 11:33 #1Phil92
Kindergeld ab 16?
Und zwar geht es darum das mein Vater(Eltern geschieden) die Hälfte des Kindergeldes bekommt,jedoch nichts mit mir macht und zB auch kein Taschengeld gibt.(das dies keine Pflicht ist,ist mir bewusst ^^)
Jedoch wäre ich intressiert ob es irgend eine Möglichkeit gäbe,den mit 16 und 20€ Taschengeld...wovon man noch Kontaktlinsen zahlen muss^^"?
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22.05.2008, 12:02 #2waldzwergle
AW: Kindergeld ab 16?
Wenn er dir ansonsten den Unterhalt zahlt (Wohnung, Futter, etc.) kannst du da wohl nicht sehr viel machen. Mach doch nen kleinen Nebenjob? Sowas wie Zeitungen austragen oder Hunde ausführen. Das ist gar nicht mal so ätzend und gibt schon so 50-60 Eulen. Auf die ist man dann auch richtig stolz! Aber mit 16 mit 20 Euro (abzüglich Linsen ), das ist hart!
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22.05.2008, 14:51 #3Phil92
AW: Kindergeld ab 16?
Ja und er weigert sich von dem Kindergeld mit mir was zumachen bzw es mir auszuzahlen ..."
Es ist ja 1/2 aufgeteilt, Hälfte ma mum,rest dad
Also ist es nicht möglich , es einzufordern ?
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22.05.2008, 15:05 #4Knollo
AW: Kindergeld ab 16?
Doch, deine Eltern sind dazu verpflichtet dir Taschengeld zu geben. Würdest du also deshalb dagegen vorgehen würdest du Taschengeld bekommen. Soweit ich weiß sind sogar die Höhe festgelegt worden.
Das Kindergeld ist eigentlich Sinngemäß aufgeteilt an die Eltern. Voraussetzung ist das du auch gelegentlich bei beiden bist. Hast du mit deinem Vater noch zutun? Also besuchen, dort wohnen und etc...=
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22.05.2008, 15:47 #5Phil92
AW: Kindergeld ab 16?
Ja vllt so 5mal im Jahr bin ich da, obwohl er 20km wegwohnt.
Jedoch weigert er sich mir Taschengeld zugeben, und gibt das Kindergeld wohl lieber für nen neuen Laptop/TV oder ne Multimediaanlage aus.
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22.05.2008, 15:53 #6Albiown
AW: Kindergeld ab 16?
Moin,
wenn du nachweislich nur bei deiner Mutter wohnst, könnt ihr ohne Probleme beantragen, dass nur deine Mutter eben jenes noch bekommt.
mfG
Albiown
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22.05.2008, 23:38 #7krüse
AW: Kindergeld ab 16?
Oft wird vom "Taschengeld-Paragraphen" gesprochen - den gibt es in diesem Sinne nicht. Es gibt wohl einen Paragraphen (§ 110 BGB), der sich mit Taschengeld als solches befasst. Dieser bezieht sich aber nur auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen in Bezug auf (Kauf-) Verträge.
Lg. krüse
PS: zeitungaustragen ist wirklich nicht schlecht... bekommst ein anständiges gehalt und ist nicht soo viel arbeit...
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26.05.2008, 09:59 #8RiP-Neo
AW: Kindergeld ab 16?
Steht einem aber rechtlich zu
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26.05.2008, 15:07 #9Schu_mi
AW: Kindergeld ab 16?
Also jetzt mal der Reihe nach.
1. Warum bekommt deine Mutter und dein Vater die Hälfte? Sinn macht es nur bei dem du wohnst! Denn der/die müssen für dich aufkommen! Wohnen - Nebenkosten - Essen - Schulgeld - Bekleidung und auch die Kontaktlinsen.
2. Eltern sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet Taschengeld zu zahlen, denoch gibt es Empfelungen ab einer gewissen Altersstufe blablabla zu geben. Ich halte mich da an meine eigenen Erfahrungen wieviel meine Kinder bekommen und meine zwei großen Töchter verdienen sich ihre Kohle nebenher.
3. Du hast nur anspruch auf Kindergeld wenn du weder bei Vater noch Mutter wohnst.
4. Gegenfrage, wie kommst du eigentlich auf so etwas. Meinst du deine Eltern können sich deinen Unterhaltung (Kosten für dich) aus die Rippen schneiden? Kindergeld hat den Zweck deine Eltern finanziell zu unterstützen. Außerdem die 154 Euro die sie für dich bekommen machen nicht mal einen Bruchteil aus von den Kosten die du verursachst.
Also Denk mal drüber nach.
Allerdings muss ich dir Rechtgeben, 20 Euro sind nicht viel. Hast du noch Geschwister?
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26.05.2008, 18:18 #10DMAX
AW: Kindergeld ab 16?
Ich hab mit 16 auch 20,- bekommen (letztes Jahr ^^), also ist das sehr wohl machbar und kein Grund sich auszuweinen und bemitleidet zu werden ^^
Jez bin ich 17 und krieg 40,-. Reicht auch vollkommen, auch wenn ich davon mal ab und zu was zu essen kauf und meinen Roller volltanken muss.
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27.12.2009, 21:37 #11Unregistriert
AW: Kindergeld ab 16?
Ich bin 16 und bekomme nur 10 € Taschengeld, gehen Zeitungen austragen um mir Klamotten zu kaufen !
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05.11.2012, 19:20 #12Unregistriert
AW: Kindergeld ab 16?
Ich hätte auch einmal eine Frage,.. ich bin auch 16 und wohne aber seit fast einem Jahr bei meinem Freund. von meinen Eltern aus kommt kein Einwand deswegen (geschieden), jedoch geben sie mir auch kein Geld damit ich mir etwas zu essen oder Klamotten kaufen kann. Wäre es möglich dass ich mein Kindergeld dann komplett auf mich übertragen lasse?
Gruß
Tabea
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06.11.2012, 09:26 #13Topas
AW: Kindergeld ab 16?
@tabea
sie müssen dir Unterhalt zahlen, die machen sich das ziemlich einfach. einfach ma danach googeln
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06.11.2012, 12:27 #14Gilligan
AW: Kindergeld ab 16?
ist möglich, aber schwierig (vom aufwand jetzt her), es sei denn deine eltern stimmen dem ganzen ohne weiteres zu, wäre aber dann irgendwie bescheuert, denn dann könnte man sich den aufwand sparen und es so regeln, dass deine eltern dir es überweisen. so ist es ja eigentlich die regel, dass wenn das kind bereits auf eigenen beinen steht, es das KG von den eltern überwiesen bekommt, oder eben ausgezahlt bekommt. ist dem nicht so, dass also die eltern sich querstellen und meinen, sie hätten anrecht auf das KG, dann muss man es beantragen, dass es direkt ans kind, also an dich, gezahlt wird. das einzufädeln, ist, sofern sich in den letzten 10 jahren nichts geändert hat, relativ mühselig, aber natürlich möglich. denn grundsätzlich gilt ja, dass das KG für das wohl des kindes eingesetzt wird, wenn ich mich nicht irre.
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07.11.2012, 17:24 #15Issomad
AW: Kindergeld ab 16?
Das wäre eine Kulanzregelung, weil das Kind keinen Anspruch auf das Kindergeld hat, sondern die Eltern ...
Normalerweise bekommt das Elternteil, das das Kind versorgt oder Unterhalt zahlt, das volle Kindergeld. Wenn allerdings keines der beiden Elternteile Unterhalt zahlt, müssen sie sich untereinander einigen ...
Also müsste das Kind die Eltern überzeugen, ihm das Kindergeld zu überweisen. Vom Gesetz her geht es niemals direkt zum Kind ...
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07.11.2012, 19:52 #16Gilligan
AW: Kindergeld ab 16?
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07.11.2012, 22:31 #17Issomad
AW: Kindergeld ab 16?
Das Kindergeld kann höchstens von der Behörde einbehalten werden, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern keinen Unterhalt für das Kind (das nicht bei einem Elternteil wohnt) zahlen und das Kind deshalb Sozial-Leistungen von der Behörde bekommt, aber direkt weitergeleitet oder übertragen wird es nicht ...
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