Umfrageergebnis anzeigen: mögt ihr kampf/krieg/ballerspiele?
- Teilnehmer
- 263. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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ja ich liebe sie!
154 58,56% -
naja..solange sie nicht so brutal sind..
23 8,75% -
nein ich hasse sie!!
7 2,66% -
ab und zu mal zocken, kann ja nicht schaden.
79 30,04%
Ergebnis 201 bis 220 von 383
Thema: Killerspiele
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20.12.2007, 17:15 #201Ursus
AW: Killerspiele
gleich vorneweg ich bin aus österreich-> betrifft mich also (noch) nicht.
aber mich kotzt es trotzdem irrsinig an das leute so dämlich sein können und einfach irgentwas in die medien reintun ohne ahnung von videospielen zu haben! oder es sogar verfälschen!
was ich auch sehr bedauerlich finde dass es die leute, die keine erfahrungen mit videogames gemacht haben, dann auch noch glauben. weil sonst würden die medien ja das thema nicht so lange aufrechterhalten.
@homeboy: nice vid! das sollten sie mal ins vernsehn stellen!
@Tafkadasom2k5: schon wieder so ein sch***! ich wette irgentwann kommt die meldung die typen haben doch nicht mortal kombat gespielt und waren einfach nur stock besoffen!
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21.12.2007, 00:28 #202Patzenhofer
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21.12.2007, 00:42 #203Decodaz
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21.12.2007, 13:23 #204GinTonic
AW: Killerspiele
oder habt ihr schon mal die Bilder von DEAD SPACE gesehen?
des wird auch zu brutal
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21.12.2007, 14:47 #205Ursus
AW: Killerspiele
hab mir grad nen trailer dazu angesehn!^^ ich glaub nicht dass es indiziert wird weil man ja gegen monster kämpft und nicht gegen menschen! jedenfalls hab ich das jetz so verstanden beim vid!
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23.12.2007, 03:43 #206Kaffeetrinker
AW: Killerspiele
Na mal hoffen!
Nach dem neu verabschiedeten Jugendschutz spielt es, soweit ich das in Erinnerung habe, keinen Unterschied, ob in dem Spiel Monster oder Menschen zu töten sind.
Es geht wohl darum, ob das Spiel das fortlaufende Töten zum Ziel hat. Ob es da noch Einschränkungen gibt, wenn der Spieler zum töten gezwungen wird (um eine Aufgabe zu erfüllen) oder das Töten nur "Nebensache" ist um ein Ziel beispielsweise schneller zu erreichen, das weiss ich nicht.
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23.12.2007, 05:59 #207Decodaz
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23.12.2007, 10:44 #208PERSCHKE™
AW: Killerspiele
Was meint ihr, denkt ihr die werden auch GTA IV indizieren oder gegebenenfalls Sachen rausschneiden?
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23.12.2007, 11:21 #209Salva
AW: Killerspiele
die haben ja gemeint, dass gtaIV mit ziemlicher sicherheit ab 18 wird und da kann ich mir vorstellen, dass da in deutschland doch einiges geschnitten und gekürzt wird.
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23.12.2007, 11:24 #210Craiten
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23.12.2007, 11:27 #211Dragon breath
AW: Killerspiele
Hoffe auch nicht das gtaIV indiziert wird. Ich hols mir zwar nicht, aber ich zock das dann immer bei Freunden, und wenn die das nicht haben ist das dann auch bitter für mich...
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23.12.2007, 11:59 #212PERSCHKE™
AW: Killerspiele
Angenommen die indizieren GTA IV, wäre es dann illegal das Spiel aus Ös zu bestellen? bzw. ist der Besitz des Spiels in Deutschland dann strafbar?
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23.12.2007, 12:03 #213Craiten
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23.12.2007, 12:03 #214Ursus
AW: Killerspiele
ich glaub wär schon strafbar! aber wenns wirklich bei euch in deutschland inditiert wird dann regelt die EU das sciher so das bei uns in Ö und in der schweiz auch verboten is
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23.12.2007, 12:12 #215PERSCHKE™
AW: Killerspiele
So ein Mist ey! Da kann ich meine Konsole ja gleich verschenken Immerhin ist GTA immer wieder ein Meilenstein. Man darf ja bald garnichts mehr...
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23.12.2007, 12:15 #216Ursus
AW: Killerspiele
naja ich bin eigentlich eh kein fan von gta!
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23.12.2007, 12:28 #217Zero Fury
AW: Killerspiele
D schaffts eh net gewalttätige Spiele zu verbieten.
Das ham die schon 10 mal versucht und noch nie geschafft,deshalb kann man sich beruhigen denk ich
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23.12.2007, 12:30 #218Eisuke261990
AW: Killerspiele
sch**** Regierung die nehmen uns den Spaß am zocken Und alles nur wegegn diesen assozialen Amokläufern -.-
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23.12.2007, 13:10 #219CHD90
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23.12.2007, 13:12 #220Ted83
AW: Killerspiele
Nein, indizierte Spiele dürfen lediglich nicht beworben und öffentlich zum Verkauf ausgestellt werden.
Auszug von Wikipedia.de:
Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein; indizierte Bücher dürfen in der Buchhandlung nur unter der Ladentheke angeboten werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.
Indizierungen bestehen für 25 Jahre (so schreibt es das neue Jugendschutzgesetz vor), dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden. Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.
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