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  1. #121
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urtei

    Wieso nicht mal etwas seichtes...?


    8. Fall:

    Champagner-Drinks und teures Essen gehören halt dazu - Und müssen über die Fluggastrechte ggf. von der Fluggesellschaft gezahlt werden
    Das Problem mit Flugverspätungen kennen wir alle zur Genüge. Mitten in der Nacht aufgestanden, Kind und Kegel 3 Stunden vor Abflug zum Flughafen geschleppt und dann geht es einfach nicht los.

    Da fängt der Urlaub ja direkt gut an. Zum Glück hat sich inzwischen der Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung herum gesprochen. Je nach Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen gibt es ab einer Verspätung von 3 Stunden 250 € bis 600 € Entschädigung.

    Wenn der Flug sogar erst am nächsten Tag starten kann, haben die Passagiere einen Anspruch auf Erstattung der Hotel- und Restaurantkosten. Dabei zeigt sich das Amtsgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung besonders großzügig, hatten die Kläger doch zu zweit eine stolze Rechnung von über 200€ produziert, davon knapp 50€ für alkoholische Getränke:

    Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden. (AG Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2019 – Aktenzeichen 27 C 257/18).
    Aus der Urteilsbegründung direkt heißt es:
    Die geltend gemachten Schäden sind insgesamt ersatzfähig. Ein Fluggast kann als Entschädigung dafür, dass das Luftfahrtunternehmen seiner Betreuungspflicht nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) i.V.m. Art. 9 VO (EG) Nr. 261/2004 nicht nachgekommen ist, lediglich solche Beträge verlangen, die sich in Anbetracht der dem jeweiligen Fall eigenen Umstände als notwendig, angemessen und zumutbar erweisen, um den Ausfall der Betreuung des Fluggastes durch das Luftfahrtunternehmen auszugleichen (EuGH NJW 2013, 921, 923, Rn. 51). Nach diesen Maßstäben sind die Kosten für die Hotelunterbringung (286,50 €) sowie für die Speisen (157,33 €) und für Bier und Wein (40,79 €) ersatzfähig.

    Ferner sind auch die Kosten für die Champagnercocktails und den Dessertwein (44,97 €) erstattungsfähig. Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden.
    Quelle: https://openjur.de/u/2174610.html


    Die Frage, die sich mir stellt: Muss eine Fluggesellschaft wirklich ein "dekadentes" Abendessen inkl. alkoholischer Getränke zahlen, oder wären hier nicht viel mehr nur "normale" Getränke angemessen gewesen?
    Und vor allem: Wenn dem Gericht bekannt ist, dass zu einem gelungenen Essen Champagner und Dessertwein gehört, haben dann alle, die das nicht trinken, kein gelungenes Essen?

    Es darf diskutiert werden.




    Übersicht:

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    Urteile "im Namen des Volkes" (ja - nein): 4 - 1 (+2 Unentschieden)

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    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urtei

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #122
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Also.....das Urteil ist bekloppt. Ein Ausgleich, meinetwegen gerechtfertigt aber sowas? Angemessen ist fpr mich das übliche wie Cola, Fanta, Wasser, Bier aber Champagner niemals.

  4. #123
    Freddie Vorhees

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Also.....das Urteil ist bekloppt. Ein Ausgleich, meinetwegen gerechtfertigt aber sowas? Angemessen ist fpr mich das übliche wie Cola, Fanta, Wasser, Bier aber Champagner niemals.
    jup, lieber diabetes in 0.33l fläschchen als ein qualitätsprodukt aus frankreich..

    es kommt imo auch auf den kontext bzgl. preis des tickets an. wenn das 1st class tickets waren dann sollte die verhältnismäßigkeit gegeben sein.
    und es kommt imo auch drauf an, wieso der flug nicht termingerecht stattfand.
    wetter ist höhere gewalt, da kann der anbieter nix für.
    wenn aber der vogel wegen techn. problemen (stichwort ordentliche wartung) nicht abheben kann, soll die gesellschaft für den ruinierten tag bluten.

    100 euro pro person sind wirklich nichts. hängt ne null dran und ich bin bei euch bzgl. ''zu dekadent''.

  5. #124
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Zitat Freddie Vorhees Beitrag anzeigen
    jup, lieber diabetes in 0.33l fläschchen als ein qualitätsprodukt aus frankreich..

    es kommt imo auch auf den kontext bzgl. preis des tickets an. wenn das 1st class tickets waren dann sollte die verhältnismäßigkeit gegeben sein.
    und es kommt imo auch drauf an, wieso der flug nicht termingerecht stattfand.
    wetter ist höhere gewalt, da kann der anbieter nix für.
    wenn aber der vogel wegen techn. problemen (stichwort ordentliche wartung) nicht abheben kann, soll die gesellschaft für den ruinierten tag bluten.

    100 euro pro person sind wirklich nichts. hängt ne null dran und ich bin bei euch bzgl. ''zu dekadent''.
    Klar. Kommt auf das Restaurant an aber man miss ja nicht in einem Nobelschuppen essen

  6. #125
    Freddie Vorhees

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Klar. Kommt auf das Restaurant an aber man miss ja nicht in einem Nobelschuppen essen
    wieso sollte ich meinen lebensstandard nicht halten, wenn ich wegen eines ausgefallenen flugs unterwegs speisen muss?

  7. #126
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Zitat Freddie Vorhees Beitrag anzeigen
    wieso sollte ich meinen lebensstandard nicht halten, wenn ich wegen eines ausgefallenen flugs unterwegs speisen muss?
    Naja gut, wir kennen die Umstände nicht. Das stimmt. Ich urteile hier nun mal aus meinem Verständnis für sowas heraus.

    Aber selbst als reicher Futzi würde ich ein Bier einem Champagner vorziehen

  8. #127
    Freddie Vorhees

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Naja gut, wir kennen die Umstände nicht. Das stimmt. Ich urteile hier nun mal aus meinem Verständnis für sowas heraus.

    Aber selbst als reicher Futzi würde ich ein Bier einem Champagner vorziehen
    eh, ich würde wahrscheinlich ein evian bestellen

  9. #128
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    9. Fall
    2 Polizistinnen sind wegen unterlassener Hilfe von Kollegen in unmittelbarer Gefahrensituation zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden (nicht rechtskräftig). Sie wurden damit automatisch ihren Beamtenstatus verlieren.
    Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen hat Staatsanwalt Jörn Kleimann Anklage gegen die 37 und 32 Jahre alten Beamtinnen erhoben. Genau wegen dieses Vorwurfs wird Amtsrichterin Anna Walther beide zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilen. Das kann gravierende Folgen haben: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hätte dies das zwingende Ende der Beamtenlaufbahn der beiden zur Folge. Ein Disziplinarverfahren wäre dann nicht mehr nötig.
    [...]
    In einer Nacht Anfang Mai 2020 waren die beiden Angeklagten zufällig auf Streife zu einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle dazugestoßen. Ein Autofahrer hatte unvermittelt auf einen Kollegen geschossen. In dem daraus resultierenden Feuergefecht waren binnen kurzer Zeit 21 Schüsse gefallen.

    Statt aus der Deckung ihres Streifenwagens einzugreifen, etwa mittels Warnschuss die Übermacht der Polizei zu demonstrieren, seien sie davongelaufen, kritisiert die Richterin nun. Sie verstehe die Todesangst, gleichwohl müsse man im selbstgewählten gefährlichen Beruf einer Polizistin anders reagieren.
    [...]
    Die beiden Angeklagten leugnen das Geschehen nicht. Aber sie werben im Gerichtssaal um Verständnis für ihre Flucht. «Ich habe jeden Moment damit gerechnet, selbst getroffen zu werden. Ich dachte nur 'Bitte nicht in den Hinterkopf'», verteidigt sich die jüngere der beiden, immer wieder unter Tränen. «Ich habe mich auch in gefährlichen Einsätzen nie versteckt», sagt die dienstältere Kollegin. Doch diese Situation sei anders gewesen. In der Dunkelheit sahen sie wenig, hörten nur Schüsse in hoher Frequenz und ihr vielfaches Echo, erinnert sie sich. «Ich wusste nicht wer, warum und wie viele. In mir schaltete alles auf Überleben.»
    Wie sehr ihr das: Ger chtea Urteil, weil man von Polizisten und Polizistinnen erwarten darf, dass sie auch unter lebensgefährlichen Situationen "cool" bleiben, oder verständliche menschliche Reaktion, die auch Polizisten und Polizistinnen zugestanden werden müsse und daher nicht bestraft werden sollte? Und kann man das eigentlich mit der militärischen "Fahnenflucht" vergleichen?

  10. #129
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

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    Aus menschlicher Sicht völlig verständlich, da sie ja sagen das sie nicht wussten wie viele es waren. Wenn da dann 4 statt vllt 2 Tote Polizisten ist keinem geholfen. Aus kollegialer Sicht natürlich ein Supergau. Es wäre interessant zu wissen, was die Regelungen der Polizei zu einer unabsehbaren Situation sagt und was die zurückgelassenen Kollegen meinen.

  11. #130
    Vachyn Vachyn ist offline
    Avatar von Vachyn

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Ich kann die Angst verstehen, muss aber auch sagen, dass eine Polizistin die sich einer solchen Situation nicht stellt und ihre Angst nicht überwinden kann, wohl falsch in dem Job ist. Vor allem von der Dienstälteren, die ja selbst sagt, dass sie schon in gefährlichen Situationen war, sollte man erwarten können, dass sie die Situation nüchtern analysiert und nicht in Panik davonläuft.

  12. #131
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Gefahr gehört zum Berufsbild eines Streifenpolizisten, und wird auch entsprechend trainiert. Zur Bewältigung von Gefahrensituationen ist der Polizist mit tödlichen Waffen ausgestattet. Die beiden waren im Dienst, für einen solchen Fall ausgebildet und ausgerüstet, und in der Überzahl.

    Ich erwarte ja auch von einem Feuerwehrmann, dass er bei einem Brand die Leute rettet und die persönliche Gefahr, für deren Beherrschung er ausgebildet und ausgerüstet wurde, auf sich nimmt.

  13. #132
    Cao Cao

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Beruf verfehlt, ganz klar. Menschlich nachvollziehbar, aber man erwartet doch gerade das diese Leute bereit sind Gefahren zu neutralisieren.

  14. #133
    Blizzard_Black Blizzard_Black ist offline

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Kommt ja eher selten vor, dass die "jeweiligen Lager" in Forumla mal einer Meinung sind

  15. #134
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile

    Zitat Blizzard_Black Beitrag anzeigen
    Kommt ja eher selten vor, dass die "jeweiligen Lager" in Forumla mal einer Meinung sind
    Es ist ja - und das muss man ja schon so sagen - auch ein hervorragend ausgesuchter Fall!


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