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23.03.2019, 16:49 #101Cao Cao
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urtei
Die Person trägt zu Terminen selbst das Risiko. Mögliche Behinderungen während des Hinwegs müssen auch berücksichtigt werden, bzw. sollte man dann schon in etwa so früh losfahren das man so 10 bis 20 Minuten früher kommt. Wenn man aber jetzt ein einziges mal zu spät kommt in ein paar Jahren, und diese auch nicht hätte durch früheres losfahren verhindert werden können, dann finde ich trifft die Person keine Schuld.
Das sehe ich aber hier nicht, da sie nicht von zuhause aus, sondern von der Pause aus etwas später kam. Somit würde ich sagen das es rechtskräftig ist, da auch staatliche Prüfungen diverse Regelungen unterstehen, eben so wie ein exaktes Zeitfenster.
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Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urtei
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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23.03.2019, 16:56 #102Junko Enoshima
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Man weiß aber doch nicht, was der Grund für die Verspätung war, es könnte ihr beispielsweise in der Pause auch gesundheitlich schlecht geworden sein, weswegen sie ein paar Minuten länger auf der Toilette benötigt haben könnte...
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23.03.2019, 16:58 #103Cao Cao
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23.03.2019, 17:01 #104Cao Cao
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Ich kenne das nur bez. des Arbeitsrechts, ich weiß da aber nicht wie es in einen solchen Fall bez. Prüfungen aussieht. Kündigen darf dich eigentlich auch niemand, wenn du unverschuldet zu spät kommst aber du bist dann halt in der Beweispflicht.
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23.03.2019, 17:41 #105Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
In den bisher veröffentlichen Informationen (das Urteil liegt schriftlich noch nicht in der Langform vor) wird von einem "unentschuldigten zu spät kommen" gesprochen. Ich vermute, dass es einen gewissen "Katalog" gibt, was ein entschuldigtes Zu spät kommen ist, das dann entsprechend belegt werden muss.
Selbst wenn sie gesundheitliche Probleme bekommen haben sollte, hätte sie halt einen Notarzt rufen müssen, dann wäre es womöglich entschuldigt gewesen.^^ Wenn sie später eine Einspruchsfrist verpasst, interessiert es den Richter auch nicht, ob sie das Schreiben 1 Minute vor Fristende faxen wollte und dann Wegen Dünnpfiff nicht rechtzeitig von Klo runter gekommen ist.
Allerdings wird ja im jetzigen Urteil auch kritisiert, dass man der Studentin einen späteren Einstieg in einer nachfolgenden Gesprächsrunde hätte ermöglichen und das verpasste Element mit 0 Punkten hätte bewerten können.
https://www.lto.de/recht/studium-ref...eltnismaessig/
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17.04.2019, 12:09 #106Quietscheente
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Der 1989 geborene mutmaßliche Täter Fatih D. stößt laut Anklage im Juni 2015 vor einem Hotel in Mannheim mit dem 68-jährigen Rentner zusammen, wobei sein Handy auf den Boden fällt. Nach einem kurzen Streit sei der Angeklagte auf den Mannheimer zugelaufen und habe ihm mit der Faust einen heftigen Schlag ins Gesicht versetzt. Das Opfer stürzt nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Mannheim zu Boden und schlägt mit dem Kopf auf dem Gehweg auf – der Schläger flüchtet. Der 68-jährige erleidet bei der brutalen Attacke in der Mannheimer Innenstadt eine Hirnblutung und fällt zwei Tage später ins Koma. Mitte August 2015 stirbt der Rentner an einer Lungenentzündung.
Wie seht ihr das?
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17.04.2019, 12:41 #107Cao Cao
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Schwierig. Gestorben ist er ja durch ne Lungenentzündung, aber unwahrscheinlich das es sich auch außerhalb des Komas so abgewickelt hätte. Das Immunsystem schraubt runter und in Krankenhäusern ist das Infektionsrisiko trotz strenger Hygiene recht hoch.
Eine Bewährungsstrafe sehe ich aber nicht, da der Angriff das Opfer lebensgefahrlich verletzt hat und dieser ins Koma fiel. Gefährliche/Schwere Körperverletzung. 4 Jahre Haft erscheint mir realistisch, vorausgesetzt das Strafmaß gibt es her. Wenn schon vorbestraft u.U. das höchste Strafmaß ansetzen.
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17.04.2019, 14:15 #108Freddie Vorhees
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Ausserdem muss man ziemlich komisch drauf sein, wenn man nem Rentner nen Faustschlag verpasst. Würde das erschwerend werten.
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17.04.2019, 14:39 #109Quietscheente
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17.04.2019, 14:40 #110Mickie
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17.04.2019, 14:43 #111Freddie Vorhees
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17.04.2019, 14:53 #112Valen
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Also mit anderen Worten dieser Fatih irgendwas kommt ohne Konsequenzen davon, außer das man sagt "Du Böse, Böse. Mach das nie wieder, du bekommst Bewährung. Noch eine Straftat in der Bewährungszeit und du musst ins Gefängnis" Das dieser Typ ein Gewaltproblem hat ist ja wohl offensichtlich, kein normaler Mensch würde wegen ein auf dem Boden gefallenes Handy so durchdrehen. Fatih hatte wohl eine schwere Kindheit oder Probleme sich richtig zu integrieren.
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17.04.2019, 18:14 #113Cao Cao
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Das Problem ist halt, dass das Opfer nicht durch den Schlag selbst starb, sondern an einer Kette von Ereignissen die folgten. Ich würde auch sagen das sein Angriff ihn über 3-4 Ecken das Opfer getötet hat, aber leider funktioniert die Justiz so nicht. 2 Jahre auf Bewährung ist dennoch viel zu wenig und ich hoffe die Staatsanwaltschaft legt Revision ein, wenn das denn möglich ist.
Das sind leider oft die Entschuldigungen für mangelhaftes Verhalten. Entschuldigen tut es aber rein gar nichts und das Opfer ist tot. Früher hat ein Baum und ein Strick gereicht um sich solche Menschen zu entledigen.
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17.04.2019, 18:17 #114Jonny Knox
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Ich hätte ja eher gesagt, dass man im Krankenhaus eine viel bessere Chance hat, medikamentös zu unterstützen. Sicher ist aber unklar, in die Lungenentzündung schon vor der Straftat vorhanden war oder sich erst später entwickelt hat.
Gefährliche Körperverletzung scheidet wohl aus, zumindest gibt das Paragraph 224 StGB nicht her.
Schwere Körperverletzung wäre wohl eine Ermessensentscheidung. StGB 226 ließe diese Möglichkeit wohl zu, da dort von "3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt," die Rede ist. Das "Problem" dabei ist aber vermutlich, dass das Koma bzw. die Hirnblutung keine direkte Folge des Schlags, sondern des Sturzes gewesen sein dürfte.
Wie brutal würde denn tatsächlich zugeschlagen? Gibt es da Zeugenaussagen? Eine ältere Person fällt halt auch wesentlich schneller. Maßgeblich ist ja, welche Verletzungen durch den direkten Schlag entstanden sind.
Unterlassene Hilfeleistung hat eine Maximalstrafe von 1 Jahr (StGB 323c). Da in Deutschland die Strafen von tateinheitlich begangene Taten nicht aufsummiert werden, wird folglich nur die schwerste Tat bewertet (StGB 52).
Die Flucht spielt keine Rolle (siehe oben) und Körperverletzung mit Todesfolge war es auch nicht, da weder der Schlag noch die Gehirnblutung zum Tod geführt haben (StGB 227).
Also ich habe schon von Morden gehört, die wegen weniger passiert sind (für 10€ beim Raubüberfall erschossen etc.).
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17.04.2019, 18:21 #115Cao Cao
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Nun, da wäre ja die Frage wann die Lungenentzüngung erst sich bemerkbar gemacht hat. Selbst wenn er im Krankenhaus sich die Entzündung geholt hätte, bezweifle ich ich allerdings das man da wirklich gegen den Täter vorgehen kann.
Und es spielt keine Rolle das der Sturz durch den Schlag verursacht wurde?
Hier wurde mal einer wegen 20 Cent abgestochen
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17.04.2019, 18:51 #116Jonny Knox
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Naja. Sache ist halt: war die Lungenentzündung vorher schon vorhanden, konnte der Täter das nicht gewusst haben. Kam sie erst im Krankenhaus, lag dies wohl kaum im Einflussbereich des Täters. Da müsste sich dann eher das Krankenhaus fragen lassen, wie es dazu kommen konnte.
Ganz genau kann das natürlich nur ein Jurist beantworten. Ich sagte ja, dass man das durchaus bejahen kann. Dann hätten wir einen Strafrahmen von 1-10 Jahren. Alles bis 2 Jahren kann man zur Bewährung aussetzen.
Habe aber mal gerade selbst gesucht... Täter ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurden. Demzufolge wurde die Lungenentzündung wohl als Folge der Auseinandersetzung gewertet.
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Landgericht Mannheim einen 30-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
[...]
Der junge Mann ergriff danach die Flucht, stellte sich aber später. Das wirkte sich nach Angaben des Gerichts positiv auf das Urteil aus. Außerdem habe die juristische Aufarbeitung zu lange gedauert, wie der Vorsitzende Richter sagte.
[...]
Von den tragischen Folgen seiner „Backpfeife“ habe erst durch die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ erfahren, sagte der Angeklagte. Daraufhin hatte er sich gestellt.
[...]
Im Oktober 2016 wird der Fall des getöteten Rentners in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ vorgestellt, ohne dass ein Phantombild gezeigt wird. Zwei Tage nach Ausstrahlung der Sendung stellt sich der Handybesitzer in Mannheim.
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17.04.2019, 21:11 #117Valen
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Wenn Fatih in den nächsten Jahren noch andere Verbrechen begeht weiß man, man hätte ihn wegsperren sollen. Was man diesem Typen zumindest zugute halten muss, ist das er sich freiwillig gestellt hat. Wobei natürlich die Frage ist ob aus Überzeugung weil er eingesehen hat etwas falsch gemacht zu haben, was wohl eher weniger der Fall ist, oder aus Angst das er doch noch geschnappt wird.
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17.04.2019, 21:49 #118Jonny Knox
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17.04.2019, 22:08 #119Valen
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18.04.2019, 05:17 #120Jere
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