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27.06.2017, 20:12 #61Kanye
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
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Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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27.06.2017, 20:45 #62vieraeugigerZyklop
Also WhatsApp zeigt ja an das Zugriff auf die Kontakte benötigt wird. Noch dazu gehe uch diesen Vertrag freiwillig ein und... Man sieht ja die Kontakte der Freunde nicht. Somit könnte man auch direkt für Google abmahnen weil ich alles im Profil speichere o.ä. um es bei neuen Geräten bequem runterzuladen.
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01.07.2017, 20:05 #63Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Angeblich steht ja in den Whatsapp AGB, dass man die Genehmigung der Kontakte haben muss, wenn man Whatsapp nutzen will.
Ich denke, dass dadurch Whatsapp fein raus ist.
Allerdings denke ich, dass man dieses Urteil recht ausgiebig auf eine Vielzahl anderer Apps ausweiten könnte. Es gibt ja Trillzillionen Apps, die Zugriff auf die Kontakte verlangen, ohne dass überhaupt klar ist, wozu. Diese Daten gehen ja auch sicher an irgendeinen Server, wo kein Mensch mehr darauf achtet, was mit denen überhaupt geschieht. Und auch wenn ich die Bequemlichkeit ehrlich gesagt nicht missen möchte, alle Kontaktdaten, Adressen, Geburtstage etc. immer griffbereit dabei zu haben, so könnte ich durchaus verstehen, wenn jemand verärgert darüber ist, dass seine Daten ohne eigenes Zutun bei Werbetreibenden landen.
Es ist ja nicht mal mehr so, dass man selbst bei irgendeinem Gewinnspiel mitmachen muss, damit man danach Werbung zugeschickt bekommt. Heute reicht ja schon, wenn jemand anders dich mit Namen und Adresse in seinem Smartphone-Kontaktbuch hat.
Mit informeller Selbstbestimmung ist da wirklich nicht mehr viel.
Theoretisch dürfte man aus Rücksicht vor seinen Mitmenschen/Bekannten/Freunden/Familie zumindest keine Wohnadressen und komplette Namen eingespechert haben...
Mal ganz davon abgesehen, dass bei Diebstahl oder Verlust des Smartphones die (potenziell) bösen Buben irekt mal ein paar Adressen haben, bei denen sie mal abchecken können, ob es was zu holen gibt.
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01.07.2017, 23:05 #64HardAndSoft
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich, denn es macht deutlich, wie selbstverständlich sowohl App-Hersteller als auch die App-Anwender die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Dritter missachten.
Ich persönlich bin und war mit Absicht in keinem sozialen Netzwerk aktiv. Ich surfe seit den 80er Jahren im Netz; zuerst in der damals sehr aktiven Mailboxszene und ab den 90ern im Internet. Bereits bei meiner ersten Mailboxanmeldung in den 80ern habe ich sowenig Kontaktdaten wie möglich angegeben, da man nie weiß, was mit den Daten so passiert. Wenn das nicht ging, dann habe ich halt auf den Dienst verzichtet. Und so halte ich es bis heute. Was geht es Leute, die ich gar nicht kenne an, wer ich bin, wo ich wohne und mit wem ich kommuniziere?
Mein bester Kumpel nutzt zwar Whatsapp, aber auf einem separaten Handy, auf dem er Kontakte nur nach Rücksprache ablegt. Meine Neffen sind allerdings weniger vorsichtig: Alle nutzen eifrig Whatsapp, und haben auf ihren Handys auch meine Festnetz- und Handynummer sowie meine Adresse abgelegt. Damit sind meine Bemühungen der letzten 30 Jahre ganz plötzlich und ohne mein Einverständnis zunichte gemacht - eine Krake namens Facebook (denn die stecken ja hinter Whatsapp) hat jetzt meine kompletten Adressdaten und einen Teil meiner sozialen Beziehungen (= Bekanntenkreis). Damit können schon sehr viele Rückschlüsse auf meine Person, meine Persönlichkeit und meine Lebensumstände gezogen werden. Das perfide daran: Ich weiß nicht, welche Rückschlüsse mein Datenbild ergeben, ob diese stimmen, und ob zukünftige Geschäftspartner sich an diesen Informationen orientieren werden. Diese Verletzung des Datenschutzes kann also früher oder später ganz konkrete Folgen für mich und mein Leben haben.
Ich werde meine Neffen selbstverständlich nicht verklagen, aber ich hoffe das Urteil gibt ihnen (und vielen anderen) zu denken. Dass Facebook mit Whatsapp sowas durchziehen kann, liegt einzig daran, dass jugendliche Nutzer nicht blicken, was alles mit ihren Daten und denen ihres sozialen Umfelds angestellt werden kann. Schließlich gibt es Alternativen wie Threema, die keine Kontaktdaten verlangen.
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02.07.2017, 00:26 #65vieraeugigerZyklop
@HardAndSoft
Ich denke du spinnst das zuweit. Whats App gehört FB. Korrekt. Dennoch werden ohne dein Einverständnis dorthin keine Daten versendet. Und dieses wird nicht mit dem Download der App gegeben. Ferner ist es endlich seit einiger Zeit eine Ende zu Ende Verschlüsselung.
Threema ist auch eine schöne Alternative. Nur wenn die keiner nutzt bringt es mir auch nichts.
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02.07.2017, 00:56 #66gamefreake89
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Dazu habe ich heute ein Video eines Anwalts gesehen:
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02.07.2017, 01:07 #67HardAndSoft
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Was spinne ich zu weit?
Seit Januar hat Whatsapp seine Nutzungsbedingungen geändert, so dass Deine Daten an Facebook weitergegeben werden, so lange Du nicht aktiv widersprichst.
Siehe hier: WhatsApp: Und sie teilen doch Daten! |*ZEIT ONLINE
Oder hier: https://www.verbraucherzentrale.de/whatsapp-facebook
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02.07.2017, 07:11 #68vieraeugigerZyklop
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15.07.2017, 08:22 #69Jonny Knox
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Da herrscht ja soetwas wie Einigkeit bei uns.^^
Übersicht:
1. Fall:
Lehrer darf Handy von Schüler tagelang einziehen
Einschätzung Gericht: Einstellung des Verfahrens, da keine Rechte des Klägers verletzt wurden
Einschätzung Forumla: Fehlurteil
2. Fall:
Bewerber darf nicht Polizist werden, da er Böller vom Balkon auf Kinder geworfen hatte
Einschätzung Gericht: korrekt, da man als Polizist auch eine charakterliche Eignung haben muss
Einschätzung Forumla: richtig
3. Fall:
"Veggie-Käse" darf nicht Käse heißen
Einschätzung Gericht: stimmt, da Bezeichnungen von Milchprodukten derart geschützt snd, dass nur Produkte so heißen dürfen, in denen auch tatsächlich Milch (von Tieren) enthalten ist
Einschätzung Forumla: unentschieden ()
4. Fall:
Whatsapp-Nutzung eigentlich irgendwie illegal, solange nicht alle Kontakte deines Telefonbuchs zugestimmt haben
Einschätzung Gericht: Nutzung verstößt gegen Datenschutz und bedarf einer schriftlichen Einwilligung der Kontakte zur Weitergabe ihrer Telefonnummer an Whatsapp. Ansonsten könne derjenige, der Whatsapp nutzt, von seinen Kontaktenkostenpflichtig abgemahnt werden
Einschätzung Forumla: Richtig so, die Datensammelwut von Facebook/Whatsapp ist ohnehin unverhältnismäßig
Urteil "im Namen des Volkes" (ja - nein): 2 - 1
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15.07.2017, 08:28 #70Jonny Knox
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5. Fall:
Hass-Kommentar auf facebook – Klarnamen dürfen veröffentlicht werden
Ein Hass-Kommentator wollte aktuell verhindern, dass die „taz“ ihn mit Klarnamen zitiert, nachdem er mehr oder weniger deutlich zum Mord an einer Wissenschaftlerin aufgerufen hatte, weil deren Thesen ihm wohl nicht ins sozial-konservative Weltbild passten. Als Lösung für viele Probleme der Menschheit empfahl der Mann öffentlich, der Wissenschaftlerin „und anderen Genderlesben“ gleich mal jeweils acht 9 mm-Projektile ins Hirn zu jagen. Wer muss, der kann das hier nachlesen: „Genderlesben und Politikern jeweils 8×9 mm in das dumme Gehirn zu jagen.“
Ein aktuelles Urteil des Saarländischen Oberlandesgericht (Aktenzeichen: 5 U 17/16) stellt jetzt klar: Wer öffentliche Aufrufe dieser Art tätigt, der kann sich auch gegen eine öffentliche Namensnennung nicht wehren. Ein angeblicher Identitätsklau muss exakt und gerichtsfest nachgewiesen werden. Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Eine identifizierende Berichterstattung ist Medien gestattet, wenn der Kommentierende sich öffentlich zu seiner Meinung bekennt. Wenn diese Meinung dann noch strafbare Handlungen beinhaltet, ist die Sache eigentlich klar.
[...]
Hass-Kommentatoren sind oft der irrigen Meinung, sie könnten posten was sie wollen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.“
Was denkt ihr: Unangemessener öffentlicher Pranger oder Fall von "Selbst Schuld. Wer so etwas öffentlich auf Facebook postet, muss ggf. auch mit einer Weiterverarbeitung durch Medien leben"?
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15.07.2017, 08:37 #71gamefreake89
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Ich halte für durchaus gefährlich wenn man normale Facebookuser, welche nicht Personen des öffentlichen interrese darstellen, einfachso so in großen Medien zitiert. Denn im gegensatzt zu Promis oder Politikern haben sie nicht die nötige reichweite oder mittel sich gegen ,ausdemzusammenhang gerissene,Zitate zu wehren.
Auch kann so ein unbedachter Witz auf FB eventuell den Job Kosten
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15.07.2017, 12:04 #72Jonny Knox
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Wäre eine Zitierung oder "retweeten" auf Facebook durch eine bekanntere Person aber okay? Ich meine, wenn jemand etwas öffentlich auf FB postet, kann es uja jeder kommentieren oder in seine Timeline integrieren. Und mit em Schneeballeffekt kann dieser Post ja auch ohne Aufmerksamkeit oder Zitat in den Medien einem großen Personenkreis bekannt werden, selbst wenn der Verfasser vllt nur 5 Freunde auf FB hat.
Zudem war das ja ein Kommentar unter dem Beitrag eines anderen Users (Pegida-Mitglied) und somit musste der Verfasser ja damit rechnen, dass dieser Kommentar eine gewissen Aufmerksamkeit auf sich zieht im Gegensatz zu wenn er das als eigenen Beitrag in seiner Timeline geschrieben hätte (und dann eben nichtöffentlich).
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15.07.2017, 12:19 #73gamefreake89
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Das ist in meinen Augen gar nicht so leicht zu beantworte.Ich würde sagen das man sich das wohl Fallspezifisch anschauen muss.Wenn jemand mit seinen Kommentar direkt die öffentlichkeit anspricht würde ich es anderst handhaben als wenn jemand unter einen Beitrag von einen Freund einen Kommentar mit gleicher Aussage tätig.
In meinen Augen stellt sich die Frage war die nennung des Klarnamens nötigt für die essenz vom Artikel und war sich der Autor wircklich über die öffentlichkeit seines Kommentars bewusst.
Denn sowas kann sehr schnell zu einen gefährlichen Pranger werden welcher kurz mal ein Leben zerstört, sollte man z.b. änhlich heißen wie die Person welche den Kommentar schrieb oder wenn sich jemand unter deinen Namen anmeldet und solche kommentare schreibt.
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15.07.2017, 12:48 #74Jonny Knox
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Also wenn es innerhalb der Plattform "retweetet" wird, habe ich damit eigentlich kein Problem. Schließlich leben manche Soziale Medien ja gerade davon.
Ja, das ist schon klar. Allerdings kann man solche Verwechslungen ja idR auch aus der Welt schaffen - wenn man die Gelegenheit dazu erhält.
Ich bin ja grundsätzlich auch gegen Pranger, vor allem, wenn der- oder diejenige durch sein Handeln ohnehin eine (juristische) Strafe zu erwarten hat. Allerdings bin ich geneigt, die Sache anders zu sehen, wenn eine Person etwas im frei für jedermann zugänglichen Bereich tut. Im Zweifel muss sich jeder bewusst sein, dass eben auch jeder seinen Beitrag lesen kann. Und ob das nun direkt bei Facebook, oder durch die Einbindung in den Online-Artikel einer Zeitung geschieht...?
Also ich bin mir da wirklich selbst noch unschlüssig, wie ich das abschließend bewerten soll.
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15.07.2017, 21:04 #75vieraeugigerZyklop
Zweischneidige Geschichte. Wer so einen Durchfall in die Welt posaunt muss mit den Konsequenzen leben. Den strafrechtlichen die das Gericht fest legt. Sollten die Medien den Namen verwenden dürfen? Eher weniger, denn dann ist "man" auch nicht besser und verübt in gewissen Maße Rufmord, aus meiner Sicht. Denn der Betroffene hat es eh schon, vermeintlich, unter seinem richtigen Namen auf FB gepostet.
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16.07.2017, 01:24 #76ClownPrinceOfCrime
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Ich bin generell dafür, die vollen und richtigen Namen von Straftätern zu veröffentlichen. Klar, es besteht die Gefahr der Verwechslung mit jemand anderem, der rein gar nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat, aber dem lässt sich ja durch die Veröffentlichung von Fotos des betreffenden Täters vorbeugen. Von daher halte ich das für vollkommen in Ordnung. Wer sich im öffentlich zugänglichen Raum daneben benimmt, sollte auch die Konsequenzen spüren, die damit einhergehen.
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16.07.2017, 01:39 #77gamefreake89
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Was ist wenn zu einen Fehlurteil,wie zb. im Fall Peggy , ist dein Name erstmal öffentlich als Straftäter gebrandmarkt bekommt man das nie wieder los selbst wenn du im nacherrein doch für Unschuldig befunden wirst. Durch die Veröffentlichung von den Namen Zerstört man leben.
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16.07.2017, 11:55 #78Aabdulkadir
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prinzipiell darf man das schon heute! Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Wer nur "Verdächtiger" einer Tat ist, darf deshalb in der Regel noch nicht mit vollem Namen oder Bild identifiziert werden. Hier geht der Schutz der Persönlichkeit vor. Erst nach einer (erstinstanzlichen) Verurteilung lassen die Verfassungsrichter die Namensnennung zu. Nur bei Prominenten darf der Name schon vor der Verurteilung genannt werden. Allerdings muss dabei der unsichere Ausgang des Gerichtsverfahrens betont werden.
2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Berichterstattung inklusive Namensnennung rechtmäßig ist - Zugrunde lag damals der Fall eines Sportlers. . "Straftaten gehören zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung Aufgabe der Presse ist", heißt es in der Begründung. Ein Straftäter habe "keinen Anspruch darauf, in aller Stille das Strafverfahren abwickeln zu können, um der sozialen Missbilligung durch sein Umfeld zu entgehen".
Das heute zumeist trotzdem kaum Namen veröffentlicht werden liegt am Codex der Presse bzw. Medien. Diese Medien stehen deswegen ja auch schon länger in der Kritik weil zum einen gemutmaßt wird, dass damit vor allem die Ausländerkriminalität verdeckt wird und dies die Unabhämgigkeit verletzt, da diese Passagen des Codex im Verdacht stehen direkt aus den Innenministerien stammen sollen. Dazu soll sich aber jeder selbst seine Meinung bilden - ein ergebnisoffene Diskussion dazu wird oft schnell mit moralischen Vorwürfen unmöglich gemacht, bzw. durch die berühmte Nazikeule erst gar nicht ermöglicht.
Völlige Ausnahmen gibt es bei jugendlichen Tätern. Grund ist das Ziel des Strafvollzugs - Resozialisierung der Täter. Deshalb nennen Gerichte und Medien jugendliche Täter auch nach einer Verurteilung nicht mit vollem Namen. Das könnte ggf. einer Resozialisierung entgegen stehen.
Also, wenn die eGerichte wollten und Medien würden (dürften), dann wäre diese Transparenz herstellbar.
Das Problem bei Fehlurteilen sehe ich da nicht so gravierend. Zum Einen ist das nicht die primäre und wichtigste Folge einer falschen Verurteilung, zum Zweiten sind Fehlurteile zu Lasten von falsch verdächtigten relativ überschaubar. Nicht das ich falsch verstanden werde.... Zahlen gibt es dazu sicher nicht und mir persönlich sind solche Schicksale auch sehr unwillkommen. Anhand der Masse an falschen Freisprüchen oder unfassbaren Bewährungsstrafen für, teils sogar tödlich ausgehenden, Taten die nch dem Gerechtigkeitsempfinden des Volkes mit Haft geandet werden müssten ist der Schaden dann auch nicht höher. Außerdem wären so mehrfachtäter (ich erinnere nur mal an die U-Bahn-Schubbser) evtl. bekannter in der Bevölkerung und so schon weniger gefährlich für die Bevölkerung.
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16.07.2017, 21:44 #79Kanye
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Aus der Urteilsbegründung:
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31.05.2018, 17:51 #80Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urtei
Nach einer eeeetwas längeren Pause mal ein neues Urteil zum Diskutieren.
6. Fall:
Versperrte Zugänge und vollgestellte Keller: Wer als Wohnungseigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss im Extremfall sein Eigentum veräußern. Das urteilte ein Gericht.
Eigentümer einer Wohnung können in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, ihre Immobilie zu verkaufen.
[...]
Als Voraussetzung für einen verpflichtenden Verkauf wird darin genannt, dass ein Eigentümer seine Verpflichtungen so schwer verletzt, dass den Miteigentümern nicht zugemutet werden kann, mit ihm weiterhin eine Gemeinschaft bilden zu müssen.
Im verhandelten Fall war die Wohnung eines Eigentümers derart vollgestellt, dass es nicht möglich war, die Fenster auszutauschen - obwohl das seit Langem von der Eigentümergemeinschaft beschlossen worden war. Die maßgefertigten Fenster mussten daher eingelagert werden.
Auch konnten Kaltwasserzähler nicht eingebaut werden, obwohl der Beklagte zuvor dazu rechtskräftig verurteilt worden war. Zudem waren der Kellerverschlag und der Stellplatz in der Tiefgarage komplett zugestellt. Dadurch habe es Probleme mit Ratten gegeben, heißt es im Urteil. Der betroffene Eigentümer wehrte sich mit dem Argument, sein Verhalten betreffe nur seine Privatsphäre.
Das sah das Gericht in diesem Fall anders: Die Entziehung von Eigentum stelle zwar einen schweren Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht dar, erklärten die Richter. Daher sei eine Verpflichtung zur Veräußerung nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
In diesem Fall habe aber das Wohnverhalten des Beklagten dazu geführt, dass notwendige Arbeiten am Gemeinschaftseigentum nicht umgesetzt werden konnten. Entgegen der Ansicht des Eigentümers betreffe sein Verhalten damit nicht nur sein Sondereigentum und seine Privatsphäre, weil sowohl der Einbau neuer Fenster als auch der Einbau von Wasserzählern sämtliche Wohnungseigentümer beträfen.
Übersicht:
Urteil "im Namen des Volkes" (ja - nein): 3 - 1
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