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02.06.2017, 21:21 #41Jonny Knox
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Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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02.06.2017, 21:52 #42Cao Cao
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Darum geht es nicht: Es geht um die gesellschaftliche Gliederung: Die Polizei ist ein Teil der 3-Gewaltenteilung und gehört der Exekutive an.
Ihre Aufgabe ist es dafür zu sorgen das die Gesetze eingehalten werden und Straftaten zu unterbinden.
Jemand der Straftaten begeht ist ungeeignet ein Teil dieser Gewaltenteilung zu werden.
Ein Arzt hingegen (Und das war lediglich ein Beispiel für einen hoch qualitiven Ersatzberuf) gehört nicht zu der Gewaltenteilung.
Dennoch ist er ein gesellschaftlich wichtiger und vorallem notwendiger Beruf. Kann jemand der Körperverletzung beging später Arzt werden?
Klar, warum nicht? Weil ein Arzt anderen Menschen helfen soll und ihnen nicht schaden darf? Wenn er jemanden schaden würde, würde die Polizei eingreifen.
Wer aber greift ein wenn die Polizei gegen die Gesetze verstößt? Es wäre ein größerer Widerspruch einen vorbestraften Polizisten zu beschäftigen als einen vorbestraften Arzt. Aber davon mal ab gibt es bestimmte Dinge, wo man auch sagen kann: Er hat im medizinischen Bereich nichts verloren. Zu einen Beispiel komme ich im nächsten Abschnitt.
Innerhalb der Legislative, Judikative und Exekutive haben Straftäter einfach nichts verloren. Je nach Art der Straftat gillt das natürlich auch für andere Berufe.
Wer Geld veruntreut, darf nicht erwarten das eine Bank ihn aufnimmt. Wer ohne Approbation operiert, darf nicht erwarten das er eine Chance hätte Arzt zu werden.
Ich weiß nicht wie das bei euch in Österreich behandelt wird, aber hier sind ehemals straffällige Polizisten eher ein Sonderfall.
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02.06.2017, 23:03 #43vieraeugigerZyklop
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Andere Polizisten
Es gibt nicht DIE Polizei. Wird fest gestellt das ein Polizist Gesetze bricht wird auch gegen ihn vorgegangen. Fertig.
Bist du so Aktenkundig? Bei welchen Polizisten ist z. B. gar nichts aus der Jugend bekannt? Welche waren vllt. Mobber in der Schule?
Der junge Mann hat nur das Pech das seine dumme Aktion Aktenkundig ist. Mehr nicht.
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02.06.2017, 23:17 #44Cao Cao
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Das ist mir bewusst, es ging mir auch eher um den Vergleich in welcher Position sich die Polizei befindet.
Was hat ein Mensch bei der Polizei zu suchen, welcher polizeibekannt ist?
Bei Berufen außerhalb der Dreimacht ist das schon ein Unterschied.
Nein, ich bin allerdings gut mit dem Auswahlverfahren, sowie deren Anforderungen vertraut. Es gibt durchaus Polizisten die eine kriminelle Vergangenheit hinter sich hatten. Allerdings waren diese Taten dann vorher auch schon verjährt und aus der Akte entfernt worden.
Alles darüber hinaus wird i.d.R. abgelehnt und ich kenne da auch keine Ausnahme.
Du meinst jetzt Vergehen die nicht zur Anzeige gebracht wurden? Wenn sowas nicht zur Anzeige gebracht wurde, die Person dafür nicht strafrechtlich belangt wurde, wie will man das dann als Vorstrafe bezeichnen? Schuldig bist du erst nach einen Urteil. Ich könnte mich auch als Polizist bewerben, ich habe eine saubere Weste. Allerdings kann ich nicht behaupten das alles was ich in meinen Leben getan habe legal gewesen ist. Davon mal ab, das ich aufgrund ein paar anderen Problemen eh ungeeignet wäre.
Korrekt, und deshalb darf er auch nicht zur Polizei. Ausnahmen bestätigen wie gesagt die Regel.
Ich kann dir auch ein Beispiel mal geben:
Berlin: Von der Gang zur Polizei: Angehender Polizist war bei den "Araber Boys 21" - Berlin - Tagesspiegel
Das heißt: Saad ist nicht vorbestraft. Entweder, weil er nie zu Strafen von mehr als 90 Tagen verurteilt wurde oder weil seine Verurteilungen verjährt und daher aus dem Führungszeugnis gelöscht wurden. Nur: Die Erinnerung der Berliner Polizisten reicht länger als das der Strafbehörden. Und sie sind nachtragender.
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02.06.2017, 23:40 #45Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Da du es ansprichst. Woanders abe ich zum selben THema folgendes gelesen:
Das Verhalten des Knallkörperwerfers sei als „leichtfertig und mit den an einen angehenden Polizeibeamten zu stellenden Anforderungen“ als nicht vereinbar anzusehen. Der Bewerber sei zur Tatzeit fast 21 Jahre alt gewesen und habe Leib und Leben anderer Personen gefährdet. Daher sei es verhältnismäßig, dass ihm sein Verhalten auch vier Jahre nach der Tat noch vorgehalten werden könne. Für immer und ewig gelte dies jedoch nicht. Ab 2018 könne er sich erneut für den Polizeivollzugsdienst bewerben.
Das heißt, ein Jahr später wird derselbe Mann dann halt trotzdem Polizist (wenn er den Eignungstest etc. erneut besteht). Ist er dadurch aber dann ein besserer Polizist? Hat er nicht das selbe Vergehen immer noch begangen?...
DÜrfte aber wohl in der Tat etwas mit den Streichungen der Vorstrafen aus dem Bundeszentralregister zu tun haben, die ja - je nach Straftat - nach 5/10/15/20 Jahren gelöscht werden (außer bei einer lebenslangen Haftstrafe).
Die charakterliche Eignung fehlt einem doch, egal ob man nun bei der Straftat erwischt wurde, oder nicht. Nur dass man es bei einer Verurteilung halt nachweisen kann... ᷅\_(ヅ)_/ ᷄
Wenn da mal nicht noch andere Interessen reingespielt haben... Zum Beispiel einen besseren Einblick in die Gang-Szene oder hilfreiche Tipps bei Vernehmungen oder oder oder. Vllt hätte der Böllerwerfer auch einfach nur "berühmt" sein müssen und seinen Lebenswandel vom "Böller-Raubkopierermörder" hin zum "Schwiegeromas-Liebling" vor Fernsehkameras vollführen müssen.
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03.06.2017, 00:19 #46Cao Cao
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Ich kann mir nur vorstellen, das bis dahin dieses Vergehen auf Papier nicht mehr existent ist, also ja. Dann kann er es.
Und ja, er hat letzendlich dennoch diese Vergehen begangen. So funktioniert das System nun mal und ich bin damit nicht wirklich einverstanden.
Absolut.
Auch da stimme ich zu. Nur wie will man das herausfinden? Am Ende sind diejenigen die es prüfen auch nur Menschen.
Ich ging eher von der Aussage aus. Jemand der Straftaten begangen hat, evtl. auch Ordnungswidrigkeiten (Ja ich bin kleinlich) ist nicht mit der Polizei vereinbar.
Kann durchaus sein, aber es hieß ja auch das die Person nie vorbestraft war, bzw. vom aktuellen Stand nichts in der Akte vermerkt wurde. Hätte da etwas drin gestanden, wäre er wahrscheinlich auch nicht genommen worden, egal ob er gute Connection zum organisierten Verbrechen hat.
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03.06.2017, 12:17 #47ClownPrinceOfCrime
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Ich schließe mich da mal Azathoth auf jeden Fall an und bin der Meinung, dieser Mann hat nichts im Polizeidienst verloren. Auch, dass er später noch einmal die Möglichkeit bekommt, sich erneut zu bewerben, ist definitiv nicht okay. Erstmal schmeißt er einen Böller auf einen Spielplatz und gefährdet damit bewusst andere Personen auf extrem gefährliche Weise. Damals war er 20 Jahre alt und kann sich daher auch nicht mehr mit "jugendlichem Leichtsinn" rausreden. Und selbst wenn, wer diesen extremen Leichtsinn in diesem Alter nicht ohnehin selbst ablegt, obwohl er den Polizeiberuf bereits ins Auge gefasst hat, ist doch kaum in der Lage, mit dem verantwortungsvollen Schutz der Sicherheit und Rechte der Bevölkerung betraut zu werden.
Dann kommt ja noch die Tatsache hinzu, dass der Böller illegal war. Illegal = Straftat = Ungeeignet für den Polizeidienst. So einfach. Ich bin keiner von diesen Typen, die der Ansicht sind, der Spruch "Jeder verdient eine zweite Chance" gelte für jedermann in absolut allen Lebensbereichen. Es gibt auch genug Situationen, wo man schon bei einem "Strike" sagen sollte: "So, das war's für dich."
Was den Alkoholkonsum angeht, bin ich allerdings nicht Azathoths Meinung. Die Sport- und Fitnessprüfungen bei der Polizei sind wirklich hart. Wer da schon schwere Defizite aufgrund des regelmäßigen Alkoholkonsums aufweist, wird die Prüfungen eh kaum schaffen. Und danach, falls derjenige es doch in den Polizeidienst geschafft hat, zählt für mich nur noch, dass sein Konsum in der Freizeit nicht sein Verantwortungsbewusstsein im Dienst beeinflusst. Sollte das doch passieren, sind selbstverständlich Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen, aber ich würde nicht so weit gehen, Alkoholkonsum in der Freizeit per se als Ausschlusskriterium zu werten.
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03.06.2017, 13:53 #48vieraeugigerZyklop
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03.06.2017, 15:36 #49ClownPrinceOfCrime
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Selbe Situation: Er ist, aufgrund mangelnden Verantwortungsbewusstseins, völlig ungeeignet für den Polizeidienst. Da ist es irrelevant, ob du bereits vor oder erst nach der Tat den Polizeiberuf anpeilst. Ersteres würde höchstens dafür sprechen, dass der Mann nicht der Hellste ist, wenn er schon den Wunsch hat und trotzdem so einen Mist baut, aber an der Situation selber und den Konsequenzen, die darauf folgen sollten, ändert das nichts.
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03.06.2017, 15:42 #50Cao Cao
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Es sollte nur im Rahmen bleiben, eben weil u.a. auch die Gesundheit darunter zu stark leidet. Jemand der sich an jeden freien Tag abschießt, halte ich für ungeeignet.
Man muss ja in solchen Fällen davon ausgehen, das die Person ein Alkoholproblem hat. Diese wären auch nicht tauglich für diesen Beruf.
Alles in Maßen halte ich vollkommen legitim. Sobald aber der übermäßige Konsum auch Nachteile im Arbeitsleben bedeutet (Und das ist dann oft der Fall), entfällt die Tauglichkeit.
Das schließt natürlich auch den Überverzehr von Nahrungsmitteln nicht aus. Als Polizist hat man eine gewisse Grundvoraussetzung in Sachen Fitniss zu erfüllen.
Diese MUSS zu jeder Zeit innerhalb des Polizeidienstes gegeben sein.
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10.06.2017, 00:11 #51Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Okay, sieht also so aus, als wäre die Entscheidung für den Großteil okay und nachvollziehbar. Auch dass der Bewerber nach einiger Zeit eine neue Chance bekommt, ist in Ordnung.
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Übersicht:
1. Fall:
Lehrer darf Handy von Schüler tagelang einziehen
Einschätzung Gericht: Einstellung des Verfahrens, da keine Rechte des Klägers verletzt wurden
Einschätzung Forumla: Fehlurteil
2. Fall:
Bewerber darf nicht Polizist werden, da er Böller vom balkon auf Kinder geworfen hatteEinschätzung Gericht: korrekt, da man als Polizist auch eine charakterliche Eignung haben muss
Einschätzung Forumla: richtig
Urteil "im Namen des Volkes" (ja - nein): 1 - 1
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16.06.2017, 17:17 #52vieraeugigerZyklop
Wann gibts was neues?
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16.06.2017, 18:21 #53Jonny Knox
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16.06.2017, 18:53 #54gamefreake89
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Wie wäre es damit
EuGH-Urteil zu pflanzlichen Produkten
https://www.tagesschau.de/kaese-eugh-101.html
Veggie-Käse" darf nicht Käse heißen - das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Urteil gilt generell für pflanzliche Produkte, die unter Bezeichnungen wie Milch, Butter oder Joghurt angeboten werden.
Von Timo Conraths, ARD-Rechtsredaktion
Sie heißen "Tofubutter" oder "Veggie-Cheese" und kommen daher wie ganz normale Milchprodukte. Doch sie werden nicht aus Milch hergestellt, sondern bestehen aus rein pflanzlichen Stoffen. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Hersteller solche rein pflanzlichen Produkte nicht mehr "Käse", "Butter", "Milch", "Rahm" oder "Joghurt" nennen dürfen.
Denn diese Bezeichnungen seien nach dem Europarecht tierischen Produkten vorbehalten. Nur Produkte, die auch wirklich Milch enthalten, dürfen demnach wie Milchprodukte heißen. Das Verbot gelte selbst dann, wenn der Hersteller auf der Packung klarstellt, dass das Produkt auf rein pflanzlichen Stoffen basiert.
Wo Milch draufsteht, muss Milch drin sein
Der Hersteller Tofutown aus der Eifel wählte für seine rein pflanzlichen Produkte Namen wie "Tofubutter" und "Pflanzenkäse", wies dabei aber auch immer auf den pflanzlichen Ursprung hin. Dennoch verklagte der "Verband Sozialer Wettbewerb" in Berlin Tofutown vor dem Landgericht Trier. Die Verwendung von Bezeichnungen wie "Butter" oder "Käse" für rein pflanzliche Produkte verstoße gegen Europarecht. Wo Milch draufsteht, müsse auch Milch drinnen sein, so stehe es nun einmal in der relevanten EU-Verordnung. Verbraucher könnten durch die Bezeichnungen verwirrt werden. Wer beim Einkaufen nicht richtig hinschaue, der könne leicht zum falschen Produkt greifen.
Tofutown hingegen hält die EU-Verordnung für nicht mehr zeitgemäß. Milchalternativen seien mittlerweile weit verbreitet. Den Verbrauchern sei der Unterschied zwischen echtem und veganem Käse daher bewusst. Weil die Frage eine EU-Verordnung betrifft, legte das Landgericht Trier die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor.
EuGH: Milch muss aus dem Euter kommen
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs gaben dem Kläger recht. Milch muss aus den Eutern von Tieren kommen, nicht von Pflanzen. Der Grund: Das Europarecht schreibe eindeutig vor, dass die Bezeichnungen "Milch", "Rahm", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" nur Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten sind. In der relevanten EU-Verordnung steht, dass der Ausdruck "Milch" ausschließlich für dasjenige Erzeugnis verwendet werden darf, welches durch Melken gewonnen wird. Entsprechend müssen auch Milcherzeugnisse wie Butter, Käse oder Joghurt Milch enthalten.
Ein Hinweis auf der Packung, dass die Produkte pflanzlichen Ursprungs sind, reiche nicht aus, so die Richter. Denn es bestünde nach wie vor Verwechslungsgefahr. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Verbraucher trotz dieses Hinweises dennoch zum veganen Produkt greifen, in der Vorstellung, es handele sich um ein echtes Milchprodukt.
Das Urteil gilt unmittelbar nur für Milchprodukte. Es hat somit keine direkten Auswirkungen auf Fleisch- oder Fisch-Alternativprodukte.
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16.06.2017, 19:55 #55Jonny Knox
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Da stellt sich natürlich die Frage, wie die Hersteller das Produkt sonst nennen sollen, damit trotzdem die Kunden gleich wissen, was das für ein Lebensmittel(ersatz) sein soll?
Grundsätzlich scheint an dem Urteil aber rechtlich alles sauber zu sein. Wenn es nunmal die EU-Richtlinie gibt, dann muss sie auch eingehalten werden.
Per se finde ich übrigens die "Veggie"-Beueixhnungen bei Sachen wie Butter oder Joghurt übrigens nicht so lächerlich und dämlich, wie das krampfhafte Versuchen, vegetarischen Fleischersatz vom Namen und Form her wie das originale Fleischprodukt erscheinen zu lassen.
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16.06.2017, 20:13 #56vieraeugigerZyklop
Gut.. Es ist nach EU Verordnungaber wie erwähnt wohl nicht mehr zeitgemäß. Au h wenn ich veganer Ernährung absolut nichts ab kann ist das absolut kleinlich. Was glauben die Hersteller was passiert wenn da Käse steht? Das ein Kubde datu greift statt richtigem? Ein normal essender Mensch wird nicht plötzlich das Veggie Produkt kaufen. Und ein Veganer wird eh nie den richtigen Käse essen.
Alsow wie kleinlich kann man bitte sein und welche Probleme haben um sich Zeit für diese Klage zu nehmen?
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25.06.2017, 22:49 #57Jonny Knox
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Nujaaaaa. Eine eindeutige Forumla-Position ließ sich hier wohl nicht finden. Daher mache ich mal nach einer Woche diesen Fall zu.
Ein neuer Fall von mir kommt in ein paar Momenten.
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Übersicht:
1. Fall:
Lehrer darf Handy von Schüler tagelang einziehen
Einschätzung Gericht: Einstellung des Verfahrens, da keine Rechte des Klägers verletzt wurden
Einschätzung Forumla: Fehlurteil
2. Fall:
Bewerber darf nicht Polizist werden, da er Böller vom balkon auf Kinder geworfen hatte
Einschätzung Gericht: korrekt, da man als Polizist auch eine charakterliche Eignung haben muss
Einschätzung Forumla: richtig
3. Fall:
"Veggie-Käse" darf nicht Käse heißen
Einschätzung Gericht: stimmt, da Bezeichnungen von Milchprodukten derart geschützt snd, dass nur Produkte so heißen dürfen, in denen auch tatsächlich Milch (von Tieren) enthalten ist
Einschätzung Forumla: unentschieden ()
Urteil "im Namen des Volkes" (ja - nein): 1 - 1 (es bleibt bei 1 zu 1 )
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25.06.2017, 22:55 #58Jonny Knox
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Urteil: Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter
Das Kammergericht hat das Urteil des Landgerichts Berlin abgeändert und in zweiter Instanz zu Gunsten von Facebook entschieden. Die Klage einer Mutter, die den Zugang zu dem Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes zusammen mit dem Kindesvater aus Erbrecht durchsetzen wollte, wurde abgewiesen.
Wie seht ihr das: Würdet ihr es richtig(er) finden, wenn nächste Verwandte/Erziehungsberechtigte grundsätzlich Zugriff auf das passwortgeschützte Facebook-Konto bekämen? Würdet ihr das als jemand, der zu Schaden kommen könnte, gut finden, wenn nach eurem Tod eure Eltern oder Kinder Vollzugriff auf Soziale Netzwerke bekämen und nachlesen könnten, mit wem ihr korrespondiert habt?
PS: Aufgrund der Umstände des Urteils bitte um eine sensible Diskussion.
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27.06.2017, 19:18 #59Kanye
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Mein Argument war, dass die Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen das nachvollziehbare Interesse der Mutter nach Aufklärung des Suizids überwiegen. Deshalb ist das eine richtige Entscheidung aus meiner persönlichen Sicht. Juristisch dürfte die Entscheidung sowieso unstrittig sein, da es sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stützt.
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27.06.2017, 19:40 #60Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Verdammt, daher kam mir das so bekannt vor...
Okay, dann betrachten wir den Fall für nie geschehen und gehen stattdessen zu etwas Brand aktuellem:
4. Fall
Ein bereits im Mai gefälltes Gerichtsurteil birgt ein großes Risiko für alle Nutzer des Messengers WhatsApp: Streng ausgelegt verbietet es einen Mechanismus, der bei WhatsApp Standard ist - fast jeder Nutzer könnte demnach kostenpflichtig abgemahnt werden.
Unter anderem stellte das Gericht fest: "Wer den Messenger-Dienst 'WhatsApp' nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.
Wer durch seine Nutzung von 'WhatsApp' diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden."
Und wieder die Frage an euch: richtig so, oder typisch weltfremde Gerichtsentscheidung?
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