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25.05.2017, 21:51 #21Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Der grundsätzliche Tenor ist anscheinend, dass die temporäre Entziehung des Handys für den laufenden Tag absolut okay ist. Darüber hinaus sollte die Schule das Mobiltelefon jedoch nicht einbehalten dürfen. Vor allem nicht, wenn mehrere schulfreie Tage zwischen Einziehen und Wiederherausgabe liegen.
Von daher war die Einstellung des Verfahrens vom Gericht nach fachkundiger Einschätzung des Forumla-User leider ein Fehl"urteil".
Gibt es Urteile, die euch einfallen und die diskussionswürdig wären?
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Übersicht:
1. Fall:
Lehrer darf Handy von Schüler tagelang einziehen
Einschätzung Gericht: Einstellung des Verfahrens, da keine Rechte des Klägers verletzt wurden
Einschätzung Forumla: Fehlurteil
Urteil "im Namen des Volkes" (ja - nein): 0 - 1
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Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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26.05.2017, 16:04 #22Vachyn
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Ich möchte noch meinen Senf zum ersten Urteil abgeben. Das einbehalten des Handys war eine Disziplinarmaßnahme. Die Schule hat im allgemeinen nicht nur einen Bildungs- sondern auch einen Erziehungsauftrag und darf diese also durchführen. Welche Rechte nun genau durch das längere Behalten des Handys genau verletzt sein sollen, sehe ich nicht. Gerade durch das einbehalten über das Wochenende kann sich der erzieherische Wert erhöhen. Ich sehe auch nicht, dass irgendein Recht des Schülers so stark verletzt wurde, dass ein Urteil vor Gericht gerechtfertigt sei.
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26.05.2017, 17:18 #23Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Im Umkehrschluss hieße das doch aber auch, dass es OKAY wäre, wenn ein Lehrer nach der Schule zu einem Schüler nach Hause kommt und die XBox abbaut, weil sich der Schüler im Unterricht bzw. allgemein während der Schulzeit daneben benommen hat.
Fernsehverbot, Hausarrest, ohne Essen ins Bett - alles Maßnahmen der Erziehung. Will man aber wirklich, dass die Schule bis weit ins private Umfeld hinein erziehen darf?
Im übrigen ergibt sich aus §10 des Berliner Schulgesetzes, dass der Erziehungsauftrag während des Unterrichts zu erfolgen hat:
(1) Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule wird auf der Grundlage von Rahmenlehrplänen erfüllt.
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26.05.2017, 18:41 #24ClownPrinceOfCrime
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Hieße es nicht. Es geht ja hier darum, durch eine Erziehungsmaßnahme weitere solche Vorfälle zu vermeiden. Und diese Maßnahme bezieht sich eben auf die Dinge, die direkt mit dieser Art von Vorfall in Verbindung stehen, wie in diesem Fall das Handy. Andere Dinge wie die Xbox haben in diesem Fall keinerlei Relevanz.
Im Allgemeinen natürlich nicht, aber in diesem Fall hat ja der Schüler einen Gegenstand, der eigentlich auch nur im privaten Bereich genutzt werden sollte, selbst mit ins schulische Umfeld gebracht. Das ist ja genau dasselbe, nur dass die Rollen hier vertauscht wurden. Insofern ist es ja unumgänglich, dass eine Sanktion für dieses Verhalten, sich dann auch automatisch auf den privaten Bereich erstreckt. Es geht halt nicht anders. Das ist aber kein GENERELLER Freifahrtschein für die Schule, um sich ins private Umfeld einzumischen, um erzieherisch tätig zu werden.
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26.05.2017, 18:55 #25Jonny Knox
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26.05.2017, 20:19 #26ClownPrinceOfCrime
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26.05.2017, 20:23 #27Vachyn
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Nur in einer Welt, in der Umkehrschlüsse nicht den Gesetzen der Logik folgen.
Gut und knapp hat das ja schon ClownPrinceOfCrime dargelegt.
In diesem Fall ging es aber nicht primär darum das Vergehen zu verhindern - da wie du schreibst keine Möglichkeit besteht am WE mit dem Handy im Unterricht zu stören -, sondern eine erzieherische Maßnahme durchzusetzen, ganz nach dem Motto "negative Aktionen können negative Folgen für dich haben".
Ich persönlich halte es auch für nicht sonderlich toll das Handy eines Schülers übers Wochenende zu behalten. So wie ich es verstanden habe geht es hier aber nicht darum ob man die Maßnahme für sinnvoll erachtet und ob sie wirklich einen pädagogischen Wert hat, sondern eher darum ob es sich bei der Maßnahme um ein Vergehen handelte, das vor Gericht gehört und eventuell sogar zu einer Strafe für den Lehrer oder die Schule führt. Wollt ihr mir echt verklickern, ihr seht das so? Das wäre doch eher etwas lächerlich, wenn sich ein Gericht wirklich mit so einer Lappalie befassen müsste und den Schulen bei einem negativen Ausgang noch mehr von Schülern und Eltern auf der Nase rumgetanzt wird.
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27.05.2017, 09:00 #28Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Wenn es einzig um die Bestrafung (mit hintergründigem Erziehungsgedanken) geht, dann passt mein XBox-Vergleich sehr wohl. "Spiele mit dem Handy im Unterricht, und es wird negative Folgen für dich haben" ...
Ob man dem Schüler das Handy weg nimmt, oder die XBox, macht keinen Unterschied, da ihr doch selbst einseht, dass das Handy am Wochenende schwerlich zur Störung des Unterrichts verwendet werden kann. Insofern ist es schnurzpieps-egal, welches Gerät ich dem Schüler wegnehme, solange er es am Wochenende (in der schulfreien Zeit) nicht verwenden kann.
Ach, von Strafe für die Schule redet ja keiner. Es ist heute doch an der Tagesordnung, dass das Vorgehen von Behörden oder einzelnen Mitarbitern für rechtswidrig erklärt wird, den Handelnen jedoch keinerlei Konsequenzen drohen. Deshalb wird es ja auch immer und immer wieder so (falsch und rechtsbrüchig) gemacht.
Im konkret vorliegenden Fall hätte es dem Kläger augenscheinlich ja gereicht, wenn festgestellt worden wäre, dass die Schule ihre Kompetenzen überschritten hat.
Es gibt mehr als genug Gründe, ein in unserer Zeit so wichtiges Utensil wie das Mobiltelefon nicht - zumindest nicht ohne Rücksprache der Eltern - über den Unterricht hinaus einzubehalten:
- man könnte als Notfallkontakt einer Person eingetragen sein. Wenn das Handy dann am Wochenende im nicht besetzten im Sekretariat liegt, wenn tatsächlich einmal ein Notfall eintritt, ist das sicher nicht gerade vorteilhaft
- der individuelle freie Zugang zu Informationen wird behindert (auch 2015 schon war das Mobiltelefon samt Vertrag doch häufig der einzige Internetzugang, den "die Kids" haben)
- Alarmanlagen senden häufig Alarme auch per SMS ans Mobiltelefon
- Unwetter-/Katastrophenwarn-Apps sind nicht verfügbar, ohne Smartphone, das einem ja abgenommen wurde
- etc...
Es gibt viele Worst Case-Szenarien, in denen man das Mobiltelefon adhoc brauchen könnte. Und meiner Meinung nach steht es einer Schule nicht zu, hier eigenmächtig zu entscheiden, dass der Schüler halt in seiner Freizeit tagelang keinen Zugang zu einem ihm gehörenden Gerät "dieser Wichtigkeit" hat, wenn er im Unterricht damit spielt.
Und mit "Es ist ja nichts davon eingetreten!", was man als Verteidigung hervorbringen könnte, kann man sich natürlich auch nur solange herausreden, bis dann mal doch so ein Fall eintritt. ^^
Ich denke, man hätte durchaus vorab ein Gespräch mit den Eltern führen und sich ein solches Vorgehen von diesen "freigeben" lassen sollen.
Ich habe im Startbeitrag ja geschrieben, dass es nicht ausschließlich um die defacto rechtliche Korrektheit der Urteile gehen soll. ;-)
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27.05.2017, 09:45 #29Nevixx
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Nicht bestohlen zu werden ist ja wohl auch ein Recht, oder? Das ist doch in meinen Augen Diebstahl, da ich unerlaubt (nicht einmal mit der Rücksprache und der Einwilligung der Eltern) jemandens Besitztum entwedet und auch außerhalb der Aufsichtspflicht behalten habe. Internat ist das ja keines gewesen, sondern eine gewöhnliche Schule? Der Lehrer hat doch nicht weiterhin seiner Erziehungspflicht nachzukommen, wenn die Schulzeit beendet ist, so sehe ich das zumindest.
Die Konsequenz, hätte er das Handy nicht abgegeben, wäre zwar eine andere gewesen, aber da hätte der Junge nichts gegen tun können. Z. B. einen Aufsatz schreiben.
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27.05.2017, 18:09 #30Cao Cao
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Erzieherische Maßnahmen legitimieren keine Straftaten. Keine Körperverletzung (Züchtigung), keine Freiheitsberaubung (Arrest) , kein Diebstahl (Siehe den Fall)
Die Kompetenzen einer Schule hören da auf, wo der Schüler nach Schulschluss zuhause ist und an schulfreien Tagen. Zumindest ist das hierzulande so.
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29.05.2017, 13:37 #31Vachyn
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Sorry aber nein, dein Vergleich ist vollkommen unpassend. Die erzieherischen Befugnisse beschränken sich natürlich auf die Schule. Zu Hause liegt es an den Eltern ihre Kinder zu erziehen und die Schule hat dort natürlich nichts zu suchen. Nimmt der Schüler die Switch (statt XBox, die wäre zu groß) in die Schule und zockt unter der Bank, darf ihm dieses Gerät natürlich abgenommen werden.
Eine Niederlage vor Gericht, auch ohne Strafe, führt natürlich trotzdem zu den oben genannten Konsequenzen. Schüler und Eltern tanzen den Schulen und Lehrern noch mehr auf der Nase herum. Wenn ihnen etwas nicht passt, sei es noch so klein, dann geht man halt vor Gericht. "Hat ja bei diesem Handyfall auch geklappt."
Jetzt bauscht du Sache aber eindeutig auf. "Was wäre wenn"-Spielchen mit Dingen, deren Wahrscheinlichkeit doch gegen null tendiert. Ein Jugendlicher als Notfallkontakt, oder derjenige der bei Einbruch etc informiert wird. Klar, der Bub hat Katastrophenwarnapps statt Candy Crush auf dem Smartphone, und er braucht es um seine Hausaufgaben zu machen, denn die Informationen aus den Schulbüchern reichen sicher nicht aus... echt jetzt?
Du hast vergessen, dass ihm ein Blumentopf auf den Kopf fallen kann, weil er keine Threema-Nachricht bekommt, die ihn kurz anhalten lässt um sie zu lesen, was wiederum dazu führen würde, dass der Blumentopf knapp vor ihm auf die Straße fällt. Ohne Handy also Tod durch Blumentopf.
Und zwar weil du es sagst, oder warum?
Ach so und deswegen sind Nachsitzen nach Schulschluss und andere Strafaufgaben, die auch mal auf die eigentlich schulfreie Zeit fallen, nicht gestattet? Tja, da denkst du falsch. Wer zB du Schule mit Graffiti beschmiert, kann auch dazu verdonnert werden am Wochenende zum Wegputzen zu kommen. Wieso auch nicht?
Das ist natürlich auch kein Widerspruch zu der Aussage, dass die Befugnisse der Schule auf die Schule beschränkt sind.
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29.05.2017, 15:14 #32Cao Cao
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Nein, weil es so ist:
Das Handy ist Privateigentum. Als erzieherische Maßnahme kannst du das Handy innerhalb der schulrechtlichen Befugnisse einbehalten.
Das einbehalten über eine Schulwoche wäre nach Absprache mit den Eltern vertretbar. Alles darüber hinaus entzieht sich den Befugnissen der Schule.
Bezahlt die Schule eigentlich im Falle des Verschwindens von konfiszierten Eigentum dies?
Innerhalb eines festgelegten Raumes ist das natürlich gestattet. Hier entscheidet klar die Verhältnissmäßigkeit, aber Nachsitzen, etc. kann/darf nicht über den ganzen Tag verlaufen. Es ist in erster Linie nur eine Ordnungsmaßnahme. Letzendlich kann sich das Kind dagegen weigern und nachhause gehen, was allerdings mit Vermerken in der Schulakte geahndet wird.
Du vergleichst eine Straftat mit einer "schulischen" Ordnungswidrigkeit? Hier wäre es doch im Sinne des Kindes den Schaden zu beheben, um eben nicht eine Anzeige zu bekommen.
Das Kind kann sich auch hier weigern, aber rein rechtlich gesehen kann die Schule das zur Anzeige bringen. Natürlich bezogen auf Kinder die überhaupt schon strafrechtlich belangt werden können.
Am Ende kann die Schule bei vielen dieser Dingen "lediglich" das Jugendamt einschalten.
Weil sie lediglich auf die Schule beschränkt bleiben. Genau so wie sie innerhalb der Schulzeit oder von mir aus auch die Arbeitszeit der Lehrer bleiben.
Das ganze wird ohnehin schwieriger, jetzt wo Ganztagsschulen immer mehr kommen. Nachsitzen findet bei vielen heutzutage in der regulären Schulzeit statt.
Einbehaltenes Privateigentum wird im Normalfall am Ende der Schulzeit, oder zum Wochenende hin ausgehändigt. Alles darüber ist fragwürdig und inakzeptabel.
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30.05.2017, 23:14 #33Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Nur weil etwas in der Schule seinen Anfang genommen hat, darf/sollte die Bestrafung - meiner Meinung nach - nicht weit ins private Leben hinein reichen. Das ist das, was ich damit versucht habe, zu verdeutlichen. Und da ist es dann halt egal, ob ich die XBox in der Schule dabei hatte oder nicht. In meiner Freizeit kann ich keinen Unterricht stören, also ist es nicht notwendig, das corpus delicti vorzuenthalten.
Ich sprach eher von Konsequenzen für den Lehrer in Hinsicht einer Disziplinarmaßnahme. Denn wenn gerichtlich festgestellt wird, dass jemand Unrecht getan hat, folgt idR eine Bestrafung. Nur bei Behörden ist es leider oft so, dass zwar ein Unrecht festgestellt wird, diejenigen, die dafür verantwortlich sind, jedoch in keinster Weise negative Konsequenzen zu fürchten haben. Deshalb wird es beim nächsten Mal halt wieder probiert und probiert und probiert...
Allerdings klingt dein Absatz fast so, als dürfte das Gericht nicht feststellen, dass das Verhalten der Schule Unrecht war, weil dies dazu führen könnte, dass mehr Jugendliche ihr Recht in Anspruch nehmen würden. Also dürfe das Gericht gar kein (für die Schule) negatives Urteil fällen, selbst wenn die Schule im Unrecht war...
"Was wäre wenn" ist nur bis zu dem Zeitpunkt weit hergeholt, bis es tatsächlich mal genau so eintritt.
Und ja, Internetrecherche wird sicher häufig genug bei gewissen Hausaufgaben vorausgesetzt. In Berlin mit einer relativ hohen Schuldichte und entsprechend nahem Mitschüler-Umfeld mag das kein großes Problem sein - man kann die Hausaufgaben dann halt mit einem Kumpel machen. In ländlichen Gegenden sieht das aber schon wieder ganz anders aus.
Und Notfallkontakt ist nicht total unrealistisch. Soll ja Kinder geben, deren Eltern früh gestorben sind und jetzt bei den Großeltern aufwachsen, oder vllt auch nur bei einem noch lebenden Großelternteil.
Ja, Unwetterwarnung-App hat natürlich keiner auf dem Handy (), aber vllt ja Facebook und dieser damit verbundenen "Ich-bin-OK"-Funktion, wenn irgendwo ein Unglück oder Terrorangriff stattgefunden hat. Und vielleicht wüsste man ja auch als ungehöriger, im Unterricht Handy spielender Jugendlicher gern, dass es seinen Verwandten nach so einer Situation gut geht...?
Aber das sind ja auch nur von mir auf die schnelle Szenarien, von denen man natürlich hofft, dass sie nie so eintreten. Aber WENN doch, dann sollte das Handy nicht genau dann im Schulsekretariat liegen, oder? Denn dann geht es im Zweifelsfall nicht nur um die Befindlichkeiten des Schüler, sondern um Leben und Tod.
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02.06.2017, 13:56 #34Karlieb
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Das Urteil und die Klage sind mittlerweile veröffentlicht worden.
Bei der Lektüre der Dokumente muss man aber feststellen, dass es da etliche Widersprüche zur Pressemitteilung und den Medienberichten gibt. Der Schüler hat z.B. den Unterricht gar nicht mit seinem Handy gestört.
Das Urteil ist seit einigen wenigen Tagen in der Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg zu finden.
Seit zwei Wochen ist der Fall aber auch unter schuelerhandy.de vollständig dokumentiert und in einem Dokumentenarchiv ist der Fall chronologisch nachvollziehbar dargestellt.
Mittlerweile wurden auf der Seite auch schon mehrere juristische Expertenmeinungen veröffentlicht bzw. verlinkt.
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02.06.2017, 16:53 #35Jonny Knox
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Gut gut. Damit wäre wohl belegt, dass die Klageabweisung an sich möglicherweise okay ist/war, das Verhalten der Lehrer und der Schule jedoch nicht.
Ich finde, das kann man als Abschluss gern so stehen lassen.
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Auf zum 2. Fall:
Wer [...] nicht zugelassene Feuerwerkskörper von seinem Balkon aus auf einen Kinderspielplatz wirft, ist seiner Persönlichkeit nach nicht geeignet, Polizist zu werden, entschied das VG Berlin.
In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Polizei darf nur eingestellt werden, wer hierfür nach seiner Persönlichkeit geeignet ist. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in zwei Eilverfahren entschieden, wann es an dieser Voraussetzung fehlen kann (Beschl. v. 05.05.2017, Az. 26 L 151.17 und 26 L 331.17).
[...]
Im anderen Fall hatte der seinerzeit 20 Jahre alte Antragsteller im Mai 2013 von einem Balkon seiner Wohnung drei nicht in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper in Richtung eines Kinderspielplatzes herabgeworfen. Die Knallkörper explodierten in der Nähe von Personen, u.a. eines Kleinkinds. Wegen dieses Vorfalls wurde der Antragsteller verurteilt, 12 Stunden Freizeitarbeiten abzuleisten.
Bewerber besitzen keine charakterliche Eignung
[...]
Im zweiten Fall sei nachvollziehbar, dass der Polizeipräsident das Verhalten des Bewerbers als leichtfertig und mit den an einen angehenden Polizeibeamten zu stellenden Anforderungen nicht vereinbar erachtet habe. Angesichts der Gefährdungen, die von dem Verhalten des bei der Tat bereits fast 21 Jahre alten Mannes seinerzeit für Leib und Leben anderer ausgegangen seien, sei es verhältnismäßig, ihm sein Verhalten auch noch vier Jahre nach der Tat entgegen zu halten.
(Nicht wundern, es geht um 2 Entscheidungen über 2 unterschiedliche Fälle, mich interessiert jedoch nur der Böllerwerfer)
Ein mal im Leichtsinn einen Polenböller geworfen und Jahre später kann man - als (möglicherweise) geläuteter Mann nicht seinen Traumberuf ausüben? Zu hart oder fair?
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02.06.2017, 18:41 #36vieraeugigerZyklop
Also es kommt drauf an. Polenböller auf einen Spielplatz werfen ist auf jeden Fall zu verurteilen. Er hat aber seine Strafebekommen. Man sollte eher heranziehen ob zwischendurch etwas war. Oder wie seine Persönlichkeit ist. Wenn es danach geht hätte ich kein Einzelhandelskaufmann werden dürfen weil ich mal als Teenie was geklaut hatte.
Gibt bestimmt genug Polizisten mit Leichen im Keller.
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02.06.2017, 18:54 #37Cao Cao
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Polenböller sind hierzulande nicht zugelassen, sprich illegal. Der Besitz steht unter Strafe, wodurch die Person auch einen Aktenvermerk bekommt.
Hinzu kommt die fahrlässige Handlung einen solchen Böller in Richtung eines Spielplatzes zu werfen, der auch noch von Kindern gerade benutzt wird.
Warum sollte jemand der sich strafbar gemacht hat Polizist werden dürfen? Ich stimme absolut dagegen, das solche Menschen Polizisten werden dürfen.
Egal ob sie nach Jahren einsichtig geworden sind. Diese Leute bestimmen doch selbst ihre Handlung. Für eine Polizeilaufbahn ungeeignet.
Soll er Medizin studieren und Arzt werden, oder was weiß ich.
Beim Betrunken ist die Sache komplizierter: Kann jemand Polizist werden, der hin und wieder betrunken ist, aber noch niemanden was getan hat?
Auch hier würde ich sagen: Nein. Grund: Ein Mensch im betrunkenen Zustand stellt in erster Linie ein Risiko da, aufgrund der geringeren Hemmschwelle und der beeinträchtigten Wahrnehmung. Die Leute haben ein Recht auf ein Privatleben, aber als Polizist sollte man nichts tun was seinen Körper so aggressiv gefährdet, zumal die Leute ja auch eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen. Gesundheitliche Eignung, sowie der Verzicht von übermäßigen legalen Rauschmitteln sollten ausreichen um jemanden für diese Laufbahn auszuschließen.
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02.06.2017, 19:10 #38vieraeugigerZyklop
@Azatoth
Als Arzt könnte man ihm mit dem Böller vorwerfen er wolle sich selber Patienten schaffen. Also darf er das nicht studieren. (übertrieben formuliert)
Und was ist mit Polizisten die Rauchen oder sich ungesund ernähren? Sollen die gekündigt werden weil sie gesundheitlich nicht (mehr) geeignet sind?
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02.06.2017, 19:12 #39Nevixx
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
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02.06.2017, 19:18 #40Cao Cao
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Kann er schon, es sei denn es gibt ein Gesetz das ihn verbietet diesen Bereich zu studieren und auszuführen. Gibt sicher genug Ärzte die früher Straftaten begangen haben. Hier wird es eher einen Spielraum geben, als Polizist hingegen ist das etwas schwieriger.
Wenn du erstmal Polizist bist und außerhalb der Probezeit der Beamtenlaufbahn bist, ist es ohnehin schwierig diese Leute zu kündigen.
Vorher ist der regelmäßige Konsum von Alkohol, Tabak und Fast Food ohnehin nicht zu empfehlen.
Ich setze Alkohol allerdings vor Tabak und vor ungesunder Ernährung. Jemand der andauernd besoffen in der Freizeit ist, fügt seinen Körper mehr schaden zu. Jemand der nonstop raucht genau so wenig. Zum Thema ungesunder Ernährung gibt es Fitness-Prüfungen innerhalb der Polizei die abgelegt werden müssen.
Auch manche die recht dick sind, können ziemlich schnell rennen. Bei Alkohol hingegen versetzt du dich in einen Zustand den du mit Tabak und Essen nicht erreichst.
Davon mal ab, habe ich bishher in meinen ganzen Leben maximal nur zwei Polizisten gesehen die geraucht haben.
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