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17.05.2017, 21:38 #1Jonny Knox
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Wer kennt es nicht. Von Mollath über das Loveparade-Unglück bis hin zu Hausdurchsuchungen bei AfD-Politikern weren die Irrtümer unserer Justiz immer und immer schlimmer!
Oder kommt es uns vielleicht nur so vor? Schließlich sitzen am Richtertisch Menschen, die auch mal Fehler machen.
Bekanntermaßen kann man allerdings von außen, weit ab vom Geschehen und ohne alle Hintergrundinformationen besonders gut über "die da" schimpfen. Weshalb wir das doch glatt auch machen.
Denn unsere Justitia ist nicht ohne Grund nicht blind.
Ich hatte die Idee, dass wir uns eine Zeit lang einen "Fall" vornehmen und darüber diksutieren, ob das Gerichtsurteil "im Namen des Volkes" dieses Prädikat wirklich verdient, oder ob im Volk doch eher eine andere Stimmung geherrscht hätte.
Wenn dann zu einem Fall alles gesagt wurde, kann von jemandem ein anderes Urteil dargebracht werden, über das wir dann wieder vortrefflich diskutieren können.
Es geht dabei natürlich nicht (ausschließlich) um Paragraphenreiterei, sondern um einen lebhaften Austausch von Meinungen - im Rahmen der Forumregeln.
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Als ersten Fall stelle ich daher etwas seichtes zur Debatte, bei dem im Prinzip nicht einmal ein Urteil gesprochen wurde.
Lehrer darf Handy von Schüler tagelang einziehen
Ein Wochenende ohne Handy: Schön ist das für viele Menschen nicht - aber ist es auch eine Grundrechtsverletzung? Ein Berliner Schüler, der sein Handy dem Lehrer aushändigen musste, sieht das so - doch vor Gericht sind er und seine Eltern nun gescheitert.
Der Entzug eines Mobiltelefons durch einen Lehrer über mehrere Tage hinweg ist keine Verletzung von Grundrechten eines Schülers. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung festgestellt (VG 3 K 797.15). Das Gericht wies die Klage eines Schülers und seiner Eltern als unzulässig ab.
Der Schüler hatte an einem Freitag seinem Lehrer sein Handy aushändigen müssen. Die Schulleitung weigerte sich zunächst, das Mobiltelefon wieder herauszugeben und behielt es über das Wochenende unter Verschluss. Am darauffolgenden Montag konnte die Mutter des Schülers das Telefon abholen.
[weiterlesen]
Wie seht ihr das, ist das Entwenden bzw. Einbehalten von Gegenständen durch die Schule auch über den Unterrichtsschluss hinweg (in diesem Fall von Freitag bis Montag) okay, oder geht das zu weit?
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Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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17.05.2017, 21:48 #2vieraeugigerZyklop
Während der Stunde sehe ich das als absolut legitiman. Darüberhinaus nicht. Denn es ist das Eigentum dieses Schülers und was er damit am schulfreien Wochenende tut, ist absolut seine Sache. Er stört damit niemanden. Und dann ist es an seine Eltern ihn darauf zu sensibilisieren das es inkorrektes Verhalten im Unterricht war.
Das Gericht hat aber richtig geurteilt. Das Handy ist kein Grundrecht sondern ein Luxusgut.
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17.05.2017, 21:54 #3Jonny Knox
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17.05.2017, 22:02 #4Cao Cao
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Ich sehe das Handy als Privateigentum. Die Schule ist keine Institution die Privateigentum beschlagnahmen darf, sondern lediglich dazu auffordern das besagter Gegenstand im Unterricht nichts zu suchen hat. Vertretbar wäre noch, das Handy dann bis zum Ende der Schule einzuziehen. Alles darüber hinaus halte ich persönich für inakzeptabel.
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17.05.2017, 22:17 #5vieraeugigerZyklop
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Sieht danach aus, ne? ^^
Die Einziehung über das WE ist Blödsinn. Und es ist wohl so das wirklch das Argument unsinnig war. Wie gesagt, ein Handy ist kein Grundrecht. Man hätte wohl eher auf unrechtmäßige oder unverhältnissmäßige Enteignung oder sowas gehen müssen. Denke du weisst was ich meine
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19.05.2017, 12:57 #6Blau
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Ich finde Handys an Schulen sollten NICHT verboten werden. Warum? Weil das Handy als Sicherheit und Lebensretter dienen kann wenn beispielsweise die Schule brennt oder in der Schule ein Amoklauf ist oder die Schule durch ein Erdbeben zusammenstürzt und man irgendwo unter den Trümmern verschüttet ist. Das hat man ja beim 11. September gesehen wie sinnvoll Handys sein können. Ansonsten ja während des Unterrichts mit dem Handy stören geht garnicht seh ich auch ein, da sollte man es zumindest eingesteckt haben außer die Unterrichtsstunde ist so langweilig, dass man ein bisschen heimlich zocken will aber dann sollte es auch lautlos und ohne Störung sein.
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19.05.2017, 13:02 #7Nevixx
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Das Handy über das Wochenende bzw. über die Schulzeit hinaus nicht mehr zurückzugeben, ist meiner Meinung nach Diebstahl. Der Schüler wird dazu gezwungen, sein Handy abzugeben, damit er keine Konsequenzen à la Nachsitzen etc. erhält. Sehe ich absolut nicht ein, dass man sowas dulden muss.
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19.05.2017, 14:37 #8HardAndSoft
Justizskandal!!! - Oder doch nicht...? Forumla diskutiert Urteile
Schade, dass nicht da steht was der Schüler getan hat.
Wenn die Klage als unzulässig abgewiesen wird dann heißt das, das Gericht vermag auch nicht im Entferntesten eine Grundrechtsverletzung zu erkennen. Mir fällt auch kein Grundrecht auf Handy ein. Selbst der Auffangtatbestand aus Artikel 1 (Verletzung der Menschenwürde) zieht hier m.E. nicht.
Für mich wäre die Kernfrage eher, ob die Maßnahme verhältnismäßig war.
Also das mildeste dazu geeignete Mittel, ein Fehlverhalten des Schülers abzustellen.
Dabei stellt sich auch die Frage, ob die Schule nur einen Bildungs- oder auch einen Erziehungsauftrag hat (was ich persönlich bejahe). All das lässt sich aber nur beurteilen wenn klar ist, was der Schüler konkret verbrochen hat.
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19.05.2017, 15:05 #9ClownPrinceOfCrime
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Ich finde das vollkommen okay so. Ich bin auch dagegen, dass Handys an Schulen per se verboten sind, aber solange es so ist, handelt die Schule meiner Ansicht nach absolut legitim, wenn sie dieses Verbot auch durchsetzt. Und bei einem Großteil der heutigen Jugendlichen ist es leider so, dass man ohne Strafe keine Besserung erreicht. Von daher finde ich auch den Handyentzug über das Wochenende gerechtfertigt. Bis zum Ende des Schultags oder der Unterrichtsstunde tut es den meisten heutzutage nun mal nicht mehr weh genug, als dass sie deswegen das Fehlverhalten einstellen würden. Ich denke aber mal, der Schüler wird im Unterricht oder auf dem Gelände mit dem Handy rumgespielt haben, was ja einen Verstoß gegen die Schulordnung darstellt, die eigentlich jeder Schüler kennen sollte. Da ist man dann auch selbst schuld, wenn man erwischt wird, und muss mit den Konsequenzen leben. Wenn man es einfach so dabei hat und es in der Tasche behält, wird wohl kaum einer der Lehrer etwas sagen, auch wenn er weiß, dass derjenige ein Handy bei sich trägt.
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19.05.2017, 16:27 #10Hydro
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Geht eindeutig zu weit.
Ich meine was bringt das? Außer etliche Anrufe avon den Eltern die sich fragen warum ihr Sohn/Tochter nicht auf eine SMS/Whatsappnachricht oder auch Anruf antwortet.
Ich weiß nicht wie es bei den Schulen ist aber heutzutage haben die IHK Räume etc... sowieso alle freies WLAN wodurch man automatisch mehr am Handy ist. Das habe ich selber gemerkt wo ich meinen Fachwirt gemacht habe.
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19.05.2017, 16:32 #11Cao Cao
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Nun, die Schule kann durchaus auf ein solches Verbot bestehen, aber das Handy nicht für mehrere Tage einziehen. Dann müsste man es halt so handhaben, das die Schüler für den Tag von der Schule verwiesen werden, wie es in einigen Ländern der Fall ist, plus eine Meldung bei den Erziehungsberechtigten.
Andersrum sehe ich es ähnlich wie du: Ein Handy heutzutage kann durchaus eine erweiterte Möglichkeit sein in einer Notsituation besser agieren zu können. z.B. Polizei/Feuerwehr rufen. Früher musste man zur nächsten Telefonzelle rennen.
Ich würde also sagen das man schon Handys mit sich führen darf, sie aber in der Schulzeit, sprich im Unterricht und in der Pause nicht verwendet werden dürfen. Evtl. für die Klassenräume kleine Spinde für die Handys.
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19.05.2017, 16:41 #12Sentinel
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Für mich geht das auch zu weit.
Selbstverständlich haben die Schulen ihre eigenen Hausrechte dazu; und wer diese nicht einhält, kriegt halt die Konsequenzen. Dazu gehört es eben auch, dass man Handys nicht im Unterricht verwenden darf.
Aber für mich bedeutet das noch lange nicht, dass man das Handy für ein ganzes Wochenende einsteckt. Denn das geht über die eigentliche Schulzeit deutlich hinaus. Und was der Schüler mit dem Handy in der Freizeit bzw. privatlich macht, hat es die Schule absolut nicht zu interessieren.
Daher denke ich:
Handys innerhalb der Schulzeit einstecken: ja.
Handys auch über einem Zeitraum einzustecken, welches über die Schulzeit hinausgeht: nein.
Wie einige Vorposter es schon beschrieben hatten, kann ein Handy in Notsituationen durchaus von Hilfe sein. Daher wäre es nicht wirklich vorteilhaft, wenn man das für eine lange Zeit einsteckt.
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19.05.2017, 16:54 #13Nevixx
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Meine Meinung dazu ist, dass man dies ja durch Nachsitzen, Strafarbeiten und bei Wiederholungstat sogar mit einem Aktenvermerk bestrafen kann. Das mit dem Handy bringt schlussendlich nur eine Fläche für die Schüler, um gegen einen Lehrer zu gehen und zusätzlich kann dies auch die Eltern insoweit involvieren, als dass sie auch Partei für ihr Kind ergreifen, egal was dieses getan hat (jetzt mal von schweren Verbrechen abgesehen). Eine nüchterne Betrachtung der Falles ist für gewisse Figuren des Sachverhaltes nicht mehr möglich, da eine andere Partei bereits einen ersten Zug gestartet hat, bevor dies auf einer vernünftigen "Verhandlungsbasis" besprochen worden ist.
Da ich jedoch davon ausgehen, dass der Schüler wohl während des Unterreichts lediglich mit dem Handy gespielt hat oder "Lautlos" vergessen hat, auszustellen (ja, da musste man bei uns auch schon das Handy bis zum Ende der Stunde abgeben), halte ich diese Maßnahme für falsch und er verfehlt das Ziel. Der Schüler wird hier definitiv keine Eingestehung seines Fehlers zeigen. Hier wird nun der Lehrer zum "Verbrecher".
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19.05.2017, 17:45 #14vieraeugigerZyklop
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19.05.2017, 18:35 #15Blau
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19.05.2017, 18:39 #16Diva
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19.05.2017, 18:41 #17Nevixx
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Ach, und von euch hat noch nie jemand heimlich nebenbei gezeichnet damals gabs keine Handys, dennoch hat man andere Dinge gemacht. Z. B. Briefchen schreiben, Tic-Tac-Toe spielen oder mit dem Nachbarn sprechen. Das Handy ist da in diese Klassen einzustufen.
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19.05.2017, 18:46 #18Cao Cao
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19.05.2017, 23:50 #19vieraeugigerZyklop
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Ich habe lieber so viel es geht aus dem Unterricht mit genommen um zu Hause weniger lernen zu müssen.
Vor allem in der Berufsschule empfand ich die Leute eher als nervig die damit rum gespielt haben. Und wenn mal eine Frage vom Lehrer kam dann waren da nur Fragzeichen übern Kopf.
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19.05.2017, 23:57 #20ClownPrinceOfCrime
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Es ist ja vollkommen egal, ob und wer von uns das schon selbst gemacht hat. Das ist ja für den Sachverhalt hier völlig unerheblich. Wichtig ist für diese Diskussion ja nur die Tatsache, dass die Benutzung des Handys auf diese Weise während des Unterrichts nicht der Schulordnung entspricht.
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