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Thema: Gleichberechtigung für Väter
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21.05.2012, 14:56 #21Blizzard_Black
AW: Gleichberechtigung für Väter
Wieviele Kinder kosten denn 25 Jahre lang jeden Monat 500 Euro ? Von 0-11 Jahren müßte der Vater schon über 5100 Euro NETTO verdienen, um soviel zahlen zu müssen. Wer viel verdient, muß mehr zahlen ... da könnte man vielleicht mal drüber nachdenken, ob das so sein muß.
Aber so ein seltenes Extrem herzunehmen für eine Diskussion halte ich für Schwachsinn. Zumal ja der Vater dann auch über Einkünfte verfügt, mit denen er die 500 Euro pro Kind "locker" finanzieren kann.
Und der Unterhalt für die Frau entfällt, wenn das Kind / die Kinder 6 Jahre alt sind. Dann ist die Frau nämlich verpflichtet, sich selbst zu versorgen.
Ich finde eine gewisse Unterstützung ja auch in Ordnung, soweit muss man halt auch ehrlich sein und sagen: Ja, da muss man dann halt Unterhaltszahlungen leisten. Aber was ich absurd finde und äußerst unerhört, ist, dass man das ganze so ausnutzen kann. Und du hast als Mann nichtmal die Möglichkeit, das Vermögen, was du die Jahre lang da hingezahlt hast, das im Überfluss dann auch vorhanden ist, strittig zu machen. Weil es ist keine große Kunst, Frau und Kinder als arm dastehen zu lassen, wenn man Großeltern hat und da das ganze Geld reinscheffelt...
@DaNikolaus: Ja, die Unterhaltszahlung mag schon entfallen. Nur, was zählt denn als feste Lebensgemeinschaft? Das dürfte wohl eher die Ehe sein. Aus dem Grund ist auch die Mutter in besagtem Fall nicht mit dem neuen Lebenspartner verheiratet...
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21.05.2012, 15:48 #22keldana
AW: Gleichberechtigung für Väter
Beim BGH ein Urteil in dem klar wird, dass bei entsprechender "Teilung" (hier ca. 34% beim Barunterhaltspflichtigen) auch weniger Unterhalt bezahlt werden muß. Auch wenn das Gesetz den Fall so eigentlich gar nicht vorsieht.
http://lexetius.com/2007,432
Nimm es mir bitte nicht übel, aber entweder erzählt der Vater hier Grimms-Märchen oder aber er sollte sich schleunigst einen Anwalt mit Fachrichtung Familienrecht nehmen und vor Gericht ziehen.
Alternativ stellt sich natürlich die Frage, warum er unter diesen Voraussetzungen überhaupt ein 50:50 Modell fährt.
"Meine" Zahlen stammen aus der Düsseldorfer Tabelle, da orientieren sich fast alle dran.
Und bei 25 Jahre Unterhalt zahlen, würde das ja bedeuten, dass man schon vor der Geburt sich trennt und das Kind / die Kinder dann jeweils mit Studium auf diese 25 Jahre kommen. Ich hoffe wir können uns darauf einigen, dass dies ein EXTREM darstellt, welches so gut wie nie vorkommen wird.
Durch die letzte Reform des Unterhaltsrechtes ist das wesentlich "schwerer" als vorher. Es wird immer einen kleinen Teil geben, die es trotzdem machen und damit durchkommen. Ist halt nur die Frage, wieviel Anteil der Elternteil an seinem eigenen Elend hat. Damit will ich aber niemandem zu Nahe treten. Denn absichtlich macht das sicherlich keiner.
Hier:
Geht der Unterhaltsberechtigte Ehegatte mit einem neuen Partner eine dauerhafte Partnerschaft ein, geht das Gesetz davon aus, dass dem anderen Ehegatten die (vollständige) Weiterbezahlung des Unterhalts nicht mehr zumutbar ist.
Dauerhafte Partnerschaft
Das ist aber erst dann der Fall, wenn die Partnerschaft sich auch tatsächlich als dauerhaft erwiesen hat, was nach etwa zwei Jahren Dauer der Fall ist. Die Partner müssen nicht zusammen leben. Es reicht, wenn sie nach außen hin als Paar erkennbar auftreten. Andererseits reicht auch ein Zusammenleben allein nicht aus, wenn zum Beispiel zwei Leute nur in einer Wohngemeinschaft zusammen leben, sonst aber keine engere Beziehung zueinander haben.
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21.05.2012, 16:06 #23Blizzard_Black
AW: Gleichberechtigung für Väter
Alternativ stellt sich natürlich die Frage, warum er unter diesen Voraussetzungen überhaupt ein 50:50 Modell fährt.
"Meine" Zahlen stammen aus der Düsseldorfer Tabelle, da orientieren sich fast alle dran.
Und bei 25 Jahre Unterhalt zahlen, würde das ja bedeuten, dass man schon vor der Geburt sich trennt und das Kind / die Kinder dann jeweils mit Studium auf diese 25 Jahre kommen. Ich hoffe wir können uns darauf einigen, dass dies ein EXTREM darstellt, welches so gut wie nie vorkommen wird.
Durch die letzte Reform des Unterhaltsrechtes ist das wesentlich "schwerer" als vorher. Es wird immer einen kleinen Teil geben, die es trotzdem machen und damit durchkommen. Ist halt nur die Frage, wieviel Anteil der Elternteil an seinem eigenen Elend hat. Damit will ich aber niemandem zu Nahe treten. Denn absichtlich macht das sicherlich keiner.
Hier:
Ich persönlich werde mich in keinen Fall meiner Bekannten einmischen und Ratschläge erteilen. Das ist nicht meine Angelegenheit, ich kenne beide Parteien und mir würde hier von einer Partei ein Schiefling zugeschoben werden. Das sehe ich persönlich nicht ein, allerdings habe ich trotzdem meine eigene Meinung zu diesem Fall und die hab ich gerade aufgrund dieses Falls.
Ist aber gut und schön zu wissen - auch das, was daNikolaus gepostet hat, dass der Vater ein Recht auf den Vaterschaftstest hat, wenn er es gerichtlich einklagt. Wusste ich bis dato nicht, zumindestens kann ich jetzt ein stückweit mehr von meiner "die Opfer sind sowieso die Männer"-Rolle abweichen. Ein gewisser Teil hat sich zumindestens dann in den letzten Jahren wieder für mehr Gerechtigkeit für die Männerpartei zugewandt.
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31.05.2012, 13:37 #24Sanchez
AW: Gleichberechtigung für Väter
Zu Punkt 1: Verpflichtend sollte es eigentlich sein, da der Vater auch meißt den Großteil für die werdende Familie blecht. Halte ich aber für überflüßig, es sollte jedoch Problemlos möglich sein für den Mann einen Vaterschaftstest zu bekommen, falls der Vater das will. Mütter wissen immer, das sie die Mütter ihrer eigens geborenen Kindes sind. Väter sollen nicht das Recht dazu haben?
Zu Punkt 2: Der Vater sollte eigentlich ein Mitbestimmungsrecht haben, es ist zu einem Teil seine DNA die zu einer Geburt führt. Doch lehne ich ein Mitbestimmungsrecht ab Aufgrund der physischen Gebenheiten, die ein schwerer Eingriff in den Körper der Mutter sind, über die nur die Mutter selbst verfügen sollte, zumal der Mann, falls er die Frau nicht schwängern wollte, zu dumm zum Verhüten war.
Der Mann ist in den meißten Fällen tatsächlich selbst Schuld. Und dann hat der Mann auch für das Kind zu blechen.
Zu Punkt 3: Unantastbarkeit der Vaterrechte sollten gegeben sein! Jeder Vater der für sein Kind keine Bedrohung darstellt, diesem kein Haar gekrümmt hat und in der Lage ist sich um sein Kind zu kümmern und auch genau dies will, sollte das Recht haben es auch zu tun. Unabhängig davon wie sehr die Mutter den Vater hasst.
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