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Thema: Gleichberechtigung für Väter
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20.05.2012, 06:37 #1Aurel-
Gleichberechtigung für Väter
Einfühung von verpflichtenden Vaterschaftstests: Momentan gibt es bei der Geburt eines Kindes keinerlei Hinweise oder Beweise dafür, wer der Vater des Kindes ist. Die Gewissheit oder auch Wahrheit ist dabei ein Privileg der Frau. Keinem Mann ist es möglich, die Vaterschaft unabhängig seiner Frau zu erfahren, ohne mit dieser einen Streit vom Zaun zu brechen.
Mitentscheidung von Väten bei Abtreibung: Väter haben keine Rechte, wenn es um die Schwangerschaft der Frau geht. Eine Abtreibung oder die Entscheidung zur Austragung ist das Privileg der Frau. Der Vater muss sich diesem Privileg beugen und im Notfall bei Trennung gegen seinen Willen bis zu 25 Jahre Unterhalt an die Frau und an das Kind zahlen. Ich stelle daher die Mitentscheidung zur Abtreibung in den Raum, bei der ein werdender Vater die Abtreibung offiziell verlangen (nicht erzwingen) darf. Sollte dieser bitte von seiten der Frau nicht nachgekommen werden, muss die Frau bei Austragung des Kindes auf eine Unterhaltszahlung für sich und das Kind verzichten. Dasselbe soll auch gelten, wenn die Frau eine Schwangerschaft vor dem Mann verheimlicht.
Die Unantastbarkeit der Vaterrechte: Ob ehelich oder unehelich ,ob geschieden oder getrennt, Vater bleibt Vater. Die Vater-Kind-Beziehung darf nicht von der Mutter abhängig sein und die Vaterrechte nicht "zum Wohle des Kindes" durch ein Gericht an einen anderen Mann, egal ob Lebenspartner oder Ehemann der Frau, übertragen werden ( es sei denn der Vater hat, siehe Punkt 2, um eine Abtreibung gebeten).
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20.05.2012, 10:47 #2iGloeckchen
AW: Gleichberechtigung für Väter
Vorab: Ein sehr gutes Thema!
An und für sich ist das auch logisch, da die Frau das Kind sowohl austragen, als auch zur Welt bringen muss. Andererseits wäre es nur gerecht, den Männern ein Mitbestimmungsrecht zu zuweisen.
Ist schon einmal ein guter Ansatz, aber ob das so durchsetzbar sein wird, ist wohl ungewiss. Bei den Politikern heutzutage weiß man nie ...
Da bin ich absolut deiner Meinung. Wenn dem Kind der Kontakt zum leilichen Vater verboten wird und das Kind so mit mehreren Männern aufwachsen muss, kanns ja nur nen Knacks weg haben. Die Vater-Kind-Beziehung ist gleichermaßen wichtig, wie die Mutter-Kind-Beziehung auch! So etwas sollte überhaupt nicht vor Gericht entschieden werden. Bei Trennung der Eltern sollte ein gerecht verteiltes Sorgerecht bestehen und kein (wie es meist bisher ist) Unfaires.
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20.05.2012, 11:55 #3Jacky89
AW: Gleichberechtigung für Väter
Damit hast du im Grunde schon recht. Ich meine, wenn man sich auf eine Frau einlässt, die mit jedem dahergelaufenen Dude in die Kiste hüpft und dabei nicht verhütet, ist man selbst irgendwo ganz schön bescheuert. Aber wenn diese Frau nach 5 Tagen vielleicht 7 potenzielle Väter benennen könnte, dann ist es berechtigt, dass man einen Vaterschaftstest verlangt, denn für das Kind muss ja (nicht zuletzt finanziell) gesorgt werden.
Am meisten tut mir bei so einer Geschichte immernoch das Kind Leid...
Und auch in anderen Fällen sollte es dem Vater erlaubt sein - wenn die Frau nichts zu verheimlichen hat, dann dürfte sie dagegen gar nichts einzuwenden haben. Aber bezahlen sollte der Mann den Test selbst.
Tja, wäre er nicht auf ihr geritten, wäre das gar nicht passiert. Die Frau muss das Kind schließlich austragen und unter größten Schmerzen zur Welt bringen, während der Vater einfach nur ... zuschaut (wenn überhaupt), also ist es schon okay, dass die Frau eine solche Entscheidung selbst trifft. Außerdem kann eine Abtreibung später schwere psychische Schäden bei der Frau hervorrufen (soweit ich weiß heftige Depressionen), worum sich ein Mann jedenfalls genau so wenig Gedanken machen muss, also sollte das ein Privileg der Frau bleiben.
Das kommt auf den spezifischen Fall drauf an. Wenn der Vater ein Säufer (oder Drogensuchti anderer Art) oder ein Perversling ist, sollte das Kind ihm wohl ganz sicher nicht überlassen werden, nur weil pauschal für jeden das Vaterrecht gelten würde. Auch, wenn der Vater in irgendwelchen fragwürdigen Kreisen verkehrt, sollte das Kind ihm lieber nicht überlassen werden, selbst, wenn es nur jedes zweite Wochenende wäre.
Ich denke, man sollte das aber vom sozialen Gefüge abhängig machen, ob ein Vater sein Kind sehen darf. Und nicht davon, ob das Kind ehelich oder unehelich war (wobei ich glaube, danach wird auch gar nicht mehr entschieden).
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20.05.2012, 13:33 #4Cyanwasserstoff
AW: Gleichberechtigung für Väter
Diese Regelung sollte aber auch die Mütter betreffen ! Wenn eine Mutter Drogenabhängig ( legale oder illegale), sichtlich überfordert mit der Situation, in den "falschen Kreisen" verkehrt, ein Perversling ist oder die Wohnsituation dem Kind nicht zumutbar ist, dann wäre es zum Wohle des Kindes besser, es ihr nicht zu überlassen.
Grüsse
Cyan
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20.05.2012, 16:38 #5Aurel-
AW: Gleichberechtigung für Väter
Erstmal Danke für eure Antworten !
Das Problem dabei ist ja vor allem, dass dieses "wenn sie nichts zu verheimlichen hat" immer ein zweischneidiges Schwert ist. Ich gehe der Annahme, dass es in 99% der Fälle zu einem Problem werden würde, wenn der Mann einen Vaterschaftstest vornehmen lassen möchte, weil die Frau sich gekränkt fühlt ("vertraut er mir nicht?", "liebt er mich nicht?" , "will er das Kind nicht?"). Wir würdest du reagieren wenn dein späterer Mann dich nach einem Vaterschaftstest fragen würde? Welche Gedanken würden dir wohl durch den Kopf schießen? Ich denke das ist nur natürlich. Man könnte dem vorbeugen, wenn eine Vaterschaft wie auch der Geburtszeitpunkt einfach standardmäßig geprüft und festgehalten wird.
Mir ging es hier tatsächlich primär um die verpflichtende Unterhaltszahlung. Die stammt noch aus einer Zeit in der Frauen in absoluter Abhängigkeit zu ihrem Mann lebten, und mehr oder weniger ihr Leben "verwirkt" hatten sobald sie entjungfert, verheiratet und Mama waren. Auch auf dem Arbeitsmarkt hatten die Frauen nichts verloren geschweige denn in der Gesellschaft. Die Verpflichtung der Unterhaltszahlung diente dann dem Schutz der Frau, dass diese trotzdem die Möglichkeit hat sich zu trennen. Heute scheint mir dieses Modell generalüberholt, denn die Frauen kommen auch sehr gut ohne Männer zurecht, notfalls mit der Stütze vom Staat. Die Zeiten das Frauen ihr Ansehen verlieren sobald sie unverheiratet schwanger werden oder der Mann sie stehen lässt, ist auch längst vorbei - denn Sex mit wechselnden Partnern ist heute kein gesellschaftliches TabuThema mehr, im Gegenteil.
Der Tatsache schuldend das viele Frauen die Möglichkeit haben einen wohlhabenden Mann zu verführen, sich schwängern zu lassen und bei Austragung erstmal die nächsten 25 Jahre ausgesorgt zu haben, kann man hier Frauen sicherlich ebenso unlautere Motive unterstellen. "Tja, wäre er nicht auf ihr geritten, wäre das gar nicht passiert" ist da meiner Meinung nach zu einfach, schließlich gehören zum Sex immer zwei, dann sollten auch beide ein Mitbestimmungsrecht haben. Schließlich hat der Mann, theorethisch, ebenso ein Recht auf ein eigenes Leben wie die Frau. Der Mann wird aber in seinem Leben stark eingeschränkt, wenn er für ein Kind zahlen muss das nur die Frau haben möchte.
Ich freue mich über weitere Meinungen !
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20.05.2012, 17:01 #6Graf Koks
AW: Gleichberechtigung für Väter
Das ist so nicht ganz richtig. Es geht um das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Ist ein Kind volljährig kann es einen Vaterschaftstest verweigern oder genehmigen unabhängig von der Mutter. Ist es jedoch minderjährig, rückt an die Stelle der Genehmigung des Kindes, die Genehmigung der Mutter als gesetzlicher Vertreter. Jedoch ist die Anfertigung eines heimlichen Vaterschaftstest zwar verboten und wird von Gericht nicht als Beweiß anerkannt, jedoch steht es nicht unter Strafe. Es ist also möglich für den Vater die Vaterschaft zu erfahren ohne Konsequenzen zu erwarten.
Zusätzlich hat der Vater nach §1598a einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung. In Folge dieser kann er die Vaterschaft anfechten. Falls dieser negativ ausfällt kann er die Vaterschaft anfechten. Der Punkt Streit ist in diesem Fall unerheblich, da es jemanden der keinen Unterhalt zahlen will relativ egal ist ob es Streit gibt oder nicht. Nur um die Vaterschaft zu erfahren, kann er auch einen heimlichen Test machen.
Das ist ein Rießeneinschnitt in die Selbstbestimmung der Frau. Es ist ihr Körper, also ist es ihr gutes Recht ein Kind auszutragen oder eben nicht. Ich denke jedem Mann ist bewusst, was die Folgen von unverhütetem Sex sind. Vorrausgesetzt es war die freie Entscheidung des Mannes, muss er mit den Konsequenzen leben. Alles andere würde eine Narrenfreiheit des Mannes bedeuten auf Kosten der Frau führen, da er keinen Unterhalt zahlen müsste. Das selbe gilt dafür, dass eine Frau die Schwangerschaft verheimlicht. Eine Außnahme stellt jedoch die arglistige Täuschung dar, wodurch der Mann aber auch jetzt schon Anspruch auf Unterlassen der Unterhaltszahlungen hat.
Auch hier ist dir der Gesetzgeber wieder einen Schritt voraus:
§ 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Du siehst Deutschland ist nicht so ungerecht wie du denkst.
Das ist nachweißlich falsch.
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20.05.2012, 17:30 #7Max @ home
AW: Gleichberechtigung für Väter
Zum Thema "Mitentscheidung von Vätern bei Abtreibung" und der Aussage "Mein Körper gehört mir!" schwirrt mir allerdings seit jeher eine Frage durch den Kopf: "Ist werdendes Leben nicht weitaus über die Strapazen einer Geburt gestellt?". Diese schwierige Frage stellt sich natürlich hauptsächlich unter der Voraussetzung, der potenzielle Vater will das Kind, die mögliche Mutter nicht. Ich möchte eines vorwegnehmen: Natürlich sind mir die ausgesprochen schwerwiegenderen Probleme als die bloßen Schmerzen bei der Geburt bekannt, die möglicherweise während der Schwangerschaft oder auch lange nach der Geburt bei der Frau auftreten könnten - seien sie körperlich oder psychisch. Aber es geht - wie schon gesagt - um werdendes Leben und ich bin der Ansicht, da sollten beide potenziellen Elternteile als gleichermaßen Verantwortliche ein Mitspracherecht haben und nicht leichtfertig entscheiden. Vielleicht professionell in Absprache mit einer dritten neutralen Person - wobei ich selbst nicht genau weiß, wie das aktuell gehandhabt wird.
Ich halte die Vater-Kind-Beziehung übrigens auch für ähnlich wichtig wie die zur Mutter, wenn auch in einer etwas anderen Weise. Aber gerade in ergänzender Form spielt der Vater gerade bei Jungs (Sozialisation, Identifikation, etc.) doch eine sehr wichtige Rolle.
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20.05.2012, 17:33 #8Jacky89
AW: Gleichberechtigung für Väter
Ja, so überemotional sind viele Frauen und verstehen nicht, dass die, aus diesen Gedanken resultierenden, Verhaltensweisen das Misstrauen des Mannes nur noch mehr schüren. Wenn ein Mann sowas will, dann, weil er das Gefühl hat, betrogen worden zu sein. Mehr steckt im Normalfall nicht dahinter - Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich denke mal, wenn ich einen Mann hätte, dann sollte ihm von vorn herein klar sein, dass daraus kein Kind entstehen kann.
Ein Test direkt nach der Geburt könnte aber auch die im Zitat beschriebenen Gedanken bei einer Frau auslösen. Ich vermute, das ist nicht so sehr vom Zeitpunkt abhängig und besonders nach der Geburt hat eine Frau vermutlich nicht unbedingt die richtige Laune für sowas.
Zwischen "ohne Partner zurecht kommen" und "wechselnde Geschlechtspartner haben" erkenne ich persönlich keinen zwangsläufigen Zusammenhang.
Natürlich können Frauen allein zurecht kommen (sozusagen ihr Leben allein managen) und man bemerkt Frauen, die das versuchen, heutztage auch häufiger, als früher. Aber das ändert nichts daran, wie belastend es ist, auf sich allein gestellt zu sein und ein Kind allein großzuziehen. Außerdem macht sich garantiert jede alleinerziehende Mutter Sorgen um das Geld. Da sie allein für das Kind sorgt und der Mann überhaupt nichts tun muss, ist es schon gewissermaßen gerecht, dass er verpflichtet wird, einen finanziellen Zuschuss zu zahlen, da er nunmal für das entstandene Leben zu 50 % verantwortlich ist.
Umgekehrt kann man bezüglich alleinerziehender Väter und Unterhaltspflicht der Frau das Gleiche sagen.
Na mein Gott, er muss sich ja nicht verführen lassen oder empfindest du alle Männer als derart schwanzgesteuert, dass sie nicht mehr denken können, wenn sie von einer Frau angeflirtet werden, die ihnen gefällt? Zwischen "nicht mehr denken können" und "nicht mehr denken wollen" gibt es einen Unterschied. Jeder Mensch trifft Entscheidungen und muss mit den Konsequenzen leben, die sich daraus ergeben. Manche Leute behaupten, die pure Lust hätte sie überkommen und stellen sich somit als Opfer einer höhren Sache dar, aber selbst in diesen Situationen gibt es einen Augenblick, in dem man sich dafür entscheidet, dass man der aufgekommenen Spannung nicht mehr widerstehen will und sich somit seinen Trieben hingibt. Und dass aus den darauf folgenden Aktivitäten Kinder entstehen können, lernt man heutzutage schon in der Grundschule. Wer daran nicht denkt, hat in meinen Augen einfach Pech gehabt.
Die Frau trägt das Kind in ihrem Bauch, die Frau muss an ihrem Körper den Eingriff vornehmen lassen und die Frau hat das Risiko, danach zum psychischen Wrack zu werden, also sollte es ihr Recht bleiben, allein über die Abtreibung zu entscheiden.
Du merkst, Aruel, zu dieser Frage haben wir zwei völlig verschiedene Ansichten.
Ich glaube, da kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner.
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20.05.2012, 17:33 #9Aurel-
AW: Gleichberechtigung für Väter
Dann lieber doch Narrenfreiheit für die Frau auf kosten des Mannes?
Stimmt. Nur das die Konsequenzen bzgl. der Unterhaltszahlung hier vom Staat vorgegeben werden und nicht Gott gegeben sind. Daher darf man das ruhig in Frage stellen und auch überdenken. Mit den Konsequenzen muss auch weiterhin gelebt werden, nur müssen die ja nicht so aussehen wie bisher ...
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20.05.2012, 17:49 #10Graf Koks
AW: Gleichberechtigung für Väter
Der Vater hat natürlich eine sehr wichtige Rolle, jedoch ist die Mutter weitaus wichtiger. Gerade für Säuglinge ist die Mutter eminent wichtig. Für Heranwachsende ist eine Vaterfigur natürlich auch wichtig, keine Frage.
Wieso? Schließlich muss die Frau für das Kind sorgen oder? Sie kann es ja nicht einfach in den nächsten Fluss werfen und von dem Geld einen schönen Urlaub machen.
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20.05.2012, 19:25 #11Blizzard_Black
AW: Gleichberechtigung für Väter
Naja. Sorgen muss schließlich derjenige, der das Sorgerecht hat. Ich kenne selbst einen Fall, bei dem der Vater die Mutter für 2 Kinder unterstützen muss... Die Grenzen für die Zahlungen sind einfach nur absurd. Im Endeffekt ist die Vaterfigur diejenige, die dann hier für die Urlaubsreisen der Mutter/Kinder und neuer Ehepartner aufkommen muss, und wenn die Kinder selbiges von ihrem Vater verlangen, ist der Vater der *****, weil er es sich nicht leisten kann. Diverse Gelddiskussionen sind hierbei auch gleich eingeschlossen... Das Zahlemannsystem ist einfach nur unreif...
Das geht bei Urlauben und Geburtstagen an und hört beim Führerschein irgendwann auf...
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20.05.2012, 19:38 #12Graf Koks
AW: Gleichberechtigung für Väter
Ich muss mich entschuldigen. Ich hatte veraltete Informationen. Schande über mein Haupt.
Seit Februar 2010 ist es in der Tat so, dass heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stehen. Dann ist das ganze natürlich ein strittiges Thema. Natürlich ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wichtig, um einer Diskriminierung auf Grund von Genen vorzubeugen. Man muss auch das Recht auf Nichtwissen über die eigenen Gene haben. Da ein Kind eben mit den Eltern zwei gesetzliche Vertreter haben, müssen sie sich darüber einigen. Da es meistens der Vater sein wird, der einen solchen Gentest will, ist die Mutter natürlich bevorteilt. Da kann ich die Argumentation durchaus verstehen. Ich wage zwar zu behaupten, dass in Beziehungen in denen jemand ein Vaterschaftstest will, nicht alles stimmt, jedoch ist die Lage des Vaters natürlich ungerecht gegenüber der Frau. Aber Kinderhaben ist eben kein Kinderspiel und das Ziel der informationellen Selbstbestmmung ist natürlich über jeden Zweifel erhaben, und dann muss man als gemeinsamer gesetzlicher Vertreter eben einig werden.
Aber natürlich ein Punkt den man ändern könnte. Jedoch nur bei Vaterschaftstests.
Das würde für eine Reformierung der Unterhaltsforderungen sprechen. Jedoch ist der Grundgedanke ja kein falscher. Ein Kind ist natürlich eine Belastung für die alleinstehende Mutter und diese Belastung versucht man entgegen zu wirken. Kein Anspruch auf Unterhalt auf Grund von verweigerter Abtreibung, halte ich aber für zu weitgehend.
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20.05.2012, 20:37 #13Cyanwasserstoff
AW: Gleichberechtigung für Väter
Bei dieser Diskussion stellt mir sogleich die Frage, ob ein Kind ebenfalls das Recht haben sollte über seine Wurzeln bescheid zu wissen und im Zweifelsfall durch Gentests die biologische Zugehörigkeit zu untermauern ? Nehmen wir mal an, dass Familie X ein Kind y adoptiert. Beide sehen selbst nach dem Erreichen des Erwachsenenstadiums ihres Kindes Y nicht ein, über diesen Sachverhalt zu sprechen. Kind Y bekommt durch Inhalte eines Streites seiner "Eltern" Zweifel an seiner biologischen Zugehörigkeit. Wäre das Kind berechtigt bzw. sollte es berechtigt sein notfalls durch Gentests seine biologische Zugehörigkeit anzuzweifeln ?
Was meint ihr ??
Grüsse
Cyan
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20.05.2012, 20:55 #14Blizzard_Black
AW: Gleichberechtigung für Väter
Ich würde mal behaupten: Das Recht auf einen Vaterschaftstest ist doch wohl nicht zuviel verlangt, oder? Und ja, in geschiedenen Beziehungen und/oder Ehen ist meistens irgendwas schief gelaufen. Und in 99,99% aller Fälle ist der Mann der Zahlemann für alle beteiligten, das schließt Unterhaltszahlungen für Frau und Kinder mit ein. Und das ist in meinen Augen auch ungerecht. Am besten wärs noch, so wie es ja heute ist, dass man noch für Kinder zahlen muss, die man nichtmal gezeugt hat... Kommt heute genauso gut vor und ist eine Ungeheuerheit.
Das würde für eine Reformierung der Unterhaltsforderungen sprechen. Jedoch ist der Grundgedanke ja kein falscher. Ein Kind ist natürlich eine Belastung für die alleinstehende Mutter und diese Belastung versucht man entgegen zu wirken. Kein Anspruch auf Unterhalt auf Grund von verweigerter Abtreibung, halte ich aber für zu weitgehend.
Und dann wundert man sich auch noch, warum man heute kaum mehr Kinder bekommen will. Für die Frau ein paar Jahre zu zahlen, wenn die Ehe gescheitert ist, bis sie wieder auf eigenen Füßen steht und ihr Leben selbst organisieren kann, ist ja in Ordnung. Für Kinder zu zahlen (sofern es die eigenen sind), solange das Geld benötigt wird und sinnvoll verwendet wird, finde ich auch okay. Aber auf die Männer hier einseitig den Zahlemann zu legen (und da gibt es welche, die 2 Jobs machen müssen, weil sie sonst nichtmehr über die Runden kommen, nur weil die liebe Ex-Frau dann 10 mal im Jahr in den Urlaub fliegt - mit den Unterhaltszahlungen natürlich für die Kinder) empfinde ich weder gerecht noch notwending. Es ist einfach eine Sauerei. Genauso eine Sauerei ist es das mit den verweigerten Vaterschaftstest.
Und nein, ich empfinde eine Abtreibung von der Frau zu verlangen (Entweder Abtreibung oder kein Geld) auch nicht als sinnvoll. Denn bei einer Abtreibung können genauso gut gesundheitliche Schäden auftreten (nie mehr weitere Kinder bekommen können z.B.). Gesundheit steht für mich über Geld!
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20.05.2012, 21:48 #15Graf Koks
AW: Gleichberechtigung für Väter
Genauso ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu viel verlangt, oder? Außerdem das Recht auf den Vaterschaftstest hat er ja. Er kann es relativ einfach gerichtlich erzwingen, wenn die Mutter nicht einwilligt. Das kann natürlich zu privaten Konflikten führen. Aber er hat immer die Möglichkeit auf den Test.
Aber er ist ja nicht gesetzlich verpflichtet die Handyrechnung zu zahlen. Hier würde ich mir eher um die Erziehung Sorgen machen. Aber ich kenne auch Fälle in denen eine alleinerziehende Mutter nun Job und Kind unter einen Hut bringen muss, während der Vater über alle Berge ist.
Das würde ich mal geschlechtsneutral formulieren. Sicher überwiegend zahlt der Mann, aber grundsätzlich ist es so, dass der mehrverdienende Ehegatte zahlen muss - was ja auch die Frau sein kann.
Wenn der Mann die Kinder nimmt, muss die Frau den Unterhalt zahlen. Natürlich ist es eine Sauerei, wenn der unterhaltsempfangende Ehegatte ( ) das so ausnutzt und es gar nicht nötig hat.
Informationelle Selbstbestimmung ist aber auch sehr wichtig. Die hat nun mal jeder Mensch. Da die Eltern eben der Vormund des Kindes sind, müssen sie sich eben zum bestendes Kindes entscheiden. Der Vater hat aber immer das Recht gerichtlich eine Test zu erzwingen.
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20.05.2012, 22:37 #16Blizzard_Black
AW: Gleichberechtigung für Väter
Und wie oft gibt das Gericht die Möglichkeit zu so einem Test? Da hättest du deine Frau schon in Flagranti erwischen müssen, am besten noch mit Foto oder Video.
Informationelle Selbstbestimmung vs. Recht auf Vaterschaftstest. Was ist wohl schwerwiegender? Einen Nicht-Vater 25 Jahre lang für ein Kind zahlen zu lassen, das er nicht gezeugt hat (25 Jahre x 12 Monate x 500 Euro) kannst dir ja mal ausrechnen, was da zusammen kommt (hier entsteht massiv Schaden!) - und wo entsteht sonst ein Schaden? Ein simpler DNA Abgleich. Der kann sogar von einer Zahnbürste kommen. Also ich erlaube mir hier, den schwerer wiegenden Teil einzubeziehen, nämlich dass ein Vater 25 Jahre lang in ungewissheit für irgendein Kind zahlen muss, das ihm untergeschoben wird.
Aber er ist ja nicht gesetzlich verpflichtet die Handyrechnung zu zahlen. Hier würde ich mir eher um die Erziehung Sorgen machen. Aber ich kenne auch Fälle in denen eine alleinerziehende Mutter nun Job und Kind unter einen Hut bringen muss, während der Vater über alle Berge ist.
Das würde ich mal geschlechtsneutral formulieren. Sicher überwiegend zahlt der Mann, aber grundsätzlich ist es so, dass der mehrverdienende Ehegatte zahlen muss - was ja auch die Frau sein kann.
Wenn der Mann die Kinder nimmt, muss die Frau den Unterhalt zahlen. Natürlich ist es eine Sauerei, wenn der unterhaltsempfangende Ehegatte ( ) das so ausnutzt und es gar nicht nötig hat.
Informationelle Selbstbestimmung ist aber auch sehr wichtig. Die hat nun mal jeder Mensch. Da die Eltern eben der Vormund des Kindes sind, müssen sie sich eben zum bestendes Kindes entscheiden. Der Vater hat aber immer das Recht gerichtlich eine Test zu erzwingen.
Wie gesagt. Wie stehen denn die Chancen, dass du vor Gericht einen Vaterschaftstest angeordnet bekommst? Des Weiteren ist der gerichtliche Prozess nochmal mit einem riesen Geldaufwand verbunden (Anwalt z.B.). Das willst du als Mann, der Unterhalt für (möglicherweise sein falsches Kind) und die Ex-Frau zahlen muss auch noch beanspruchen?
Männer habens in der heutigen Zeit sicherlich nicht leicht, was Kinder und Kinderkriegen angeht. Es ist heute extrem viel zu Gunsten der Frauen ausgelegt, und auch in meinem Bekanntenkreis sehe ich oft, wie die entsprechenden Frauen das ausnutzen. Ich hab auch schon mit meiner Tante darüber diskutiert, wie ungerecht es wäre, und auch sie sagte mir, sie würde in dem Fall das ganze gnadenlos ausnutzen. Heile Welt, oder?
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20.05.2012, 22:38 #17Aurel-
AW: Gleichberechtigung für Väter
Das die Frau Unterhalt zahlen muss habe ich persönlich noch nie erlebt. Selbst mit Ausnahme wäre das keine Regel. Ich glaube, das weißt du auch ...
Der Unterschied ist halt, dass die Frau ein Familienleben hat und sobald noch ein weiterer Mann ins Spiel kommt, die Frau von 2 Männern versorgt wird. Der gesetzliche Vater hingegen muss für ein Kind (das vielleicht nicht mal seins ist ! ) in einer anderen Familie zahlen und seine eventuell neue Familie erfährt dadurch massive finanzielle Nachteile, sowohl die Kinder als auch die Frau. Wo ist das bitte gerecht?
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20.05.2012, 23:29 #18Graf Koks
AW: Gleichberechtigung für Väter
Nein das stimmt nicht. Nach § 1598a hat der Mann diesen Anspruch. Es muss keinen Verdacht geben. Anwalt braucht man nicht, ist also nicht mit hohen Kosten zurechnen. Einzige Konsequenz wäre möglicher Streit mit der Mutter.
Wenn er Zweifel hat, kann er einen Test verlangen. Ihr tut so als hätte der Vater kein Recht auf diesen Test. Natürlich hat er das. Wenn er sich nicht einig wird mit der Mutter, garantiert ihm ein Gesetz so einen Test. Ohne Anfangsverdacht. Wer davon nicht Gebrauch macht ist schön blöd und selber Schuld. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schätze ich schon auch gewichtig ein. Auch das Kind muss ein Recht darauf haben. Vor allem da der Vater wie schon gesagt andere Möglichkeiten hat um die Wahrheit zu erfahren.
Die Mutter eines Freundes war alleinerziehend und arbeitet Ganzzeit und hat Karriere gemacht. Hätte er nicht die Möglichkeit gehabt bei seinen Großeltern zu leben, meinst du sie hätte es geschafft Job und ihn unter einen Hut zu bringen? Nein! Was dann? Sie hätte ihre Karriere sausen lassen können. Auf eigenen Beinen hätte sie wohl trotzdem stehen können, aber sie würde nie so viel verdienen wie jetzt. Sollte man ihr keinen Unterhalt zahlen? Sehr fair. Den Unterhalt den sie bekommen hat, war übrigens nicht sehr viel und glich auf keinen Fall das aus, was ihr entgangen wäre. Schmarotzer gibt es immer, das lässt sich nicht vermeiden. Der Unterhalt wird auch nicht ausgewürfelt sondern ausgerechnet nach bestimmten Maßstäben. Ob man an diesen Maßstäben etwas verbessern kann - warum nicht? Aber hier Unterhalt als Ausbeutung des Mannes zu pauschalisieren, hat eher Stammtischniveau.
Vielleicht hast du auch die falschen Bekannten und Tanten. Aber ich stimme mit dir überein, dass man bestimmt etwas verbessern kann in Sachen "Berechnung der Höhe des Unterhalts". Natürlich ist es meistens so, dass der Mann zahlt. Grundsätzlicht ist es aber so, dass der Stärkere dem Schwächeren unterstützen muss. Wenn das in den meisten Fällen der Mann ist, ist halt so. Die Emanzipation schreitet doch immer weiter fort, villeicht ist es bad anders. Es gibt auf beiden Seiten Ungerechtigkeiten, die sich nie vermeiden lassen werden.
Es gibt ja verschieden Arten von Unterhalt. Sicher das es sich um Betreuungsunterhalt handelt?
Jeder Vater hat bereits das Recht auf einen Vaterschaftstest.
Es gibt keinen großen Prozess. Der Vater hat nach § 1598a den Anspruch darauf. Anwalt braucht es keinen. Die Kosten halten sich stark im Rahmen.
Manchmal heiler als man vermutet.
In den Gesetzestexten sind jedenfalls nicht die Bezeichnungen Mann und Frau zu finden. Und ich würde mein Leberwurstbrot darauf verwetten, dass das Absicht ist.
Der Unterhalt wird herabgesetzt oder ggf. entfällt er sogar sobald sich der Unterhaltsberechtigte in eine neue feste Lebensgemeinschaft begibt. Empfehlen würde ich hierfür § 1579 BGB.
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21.05.2012, 09:49 #19keldana
AW: Gleichberechtigung für Väter
Ich habe beispielsweise auch bezahlt bis August 2011. Das dumme ist nur, dass meine Ex-Frau vom Amt lebt und ich jetzt "lediglich" Unterhaltsvorschuss bekomme, bis unser Sohn 12 Jahre alt ist. Hier sollte man mal ansetzen, damit sich der andere Elternteil nicht so einfach vor der Zahlung drücken kann.
Wie hoch ist denn das Einkommen des Vaters und wie alt sind die Kinder ? Ältere Kinder kosten ja nunmal auch sehr viel Geld ... dass da der Vater auch mehr zahlen muß ist ja logisch.
Wieviele Kinder kosten denn 25 Jahre lang jeden Monat 500 Euro ? Von 0-11 Jahren müßte der Vater schon über 5100 Euro NETTO verdienen, um soviel zahlen zu müssen. Wer viel verdient, muß mehr zahlen ... da könnte man vielleicht mal drüber nachdenken, ob das so sein muß.
Aber so ein seltenes Extrem herzunehmen für eine Diskussion halte ich für Schwachsinn. Zumal ja der Vater dann auch über Einkünfte verfügt, mit denen er die 500 Euro pro Kind "locker" finanzieren kann.
Und der Unterhalt für die Frau entfällt, wenn das Kind / die Kinder 6 Jahre alt sind. Dann ist die Frau nämlich verpflichtet, sich selbst zu versorgen.
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21.05.2012, 10:54 #20
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