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Thema: Gewaltbereite Rechte
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12.07.2019, 20:33 #421Jonny Knox
Gewaltbereite Rechte
https://www.verfassungsschutz.de/de/...bestrebung-ein
Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen können aus Sicht der IBD niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gilt der IBD als kulturvernichtend. Für die IBD existiert Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie (Ethnopluralismus).
Dies zeigt sich u. a. in Aktionen und Kampagnen der IBD wie etwa „Der große Austausch“, „Keine No-Go-Areas“ oder „Stop Fatih – Gegen islamischen Universalismus – Für echte Vielfalt“.
Eine europaweite Vernetzung äußert sich durch gemeinsame Aktionen wie „Defend Europe“ oder die jährliche Sommeruniversität in Frankreich.
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16.07.2019, 12:57 #422Jonny Knox
Gewaltbereite Rechte
https://www.tagesspiegel.de/politik/.../24597214.html
Knapp zwei Jahre nach den rassistischen und antisemitischen Ausschreitungen in Charlottesville hat ein US-Gericht am Montag den Rechtsextremisten James Alex Fields wegen Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung und Fahrerflucht zu lebenslänglich plus 419 Jahren Haft verurteilt.
Der 22-Jährige hatte dem Gericht in Charlottesville im US-Bundesstaat Virginia zufolge seinen Wagen am 12. August 2017 vorsätzlich in eine Gruppe von Anti-Nazi-Aktivisten gesteuert. Dabei tötete er die Aktivistin Heather Heyer (32) und verletzte 29 weitere Menschen.
Fields war bereits im Juni von einem US-Bundesgericht im Zusammenhang mit seiner Todesfahrt wegen Hassverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er war in dem Verfahren der Todesstrafe entgangen, weil er sich schuldig bekannt hatte.
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16.07.2019, 18:29 #423Cao Cao
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16.07.2019, 19:54 #424Freddie Vorhees
Gewaltbereite Rechte
einfach lebenslang ohne vorzeitige entlassung nennen und schon ist es dasselbe
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16.07.2019, 20:37 #425Cao Cao
Gewaltbereite Rechte
Definiere "Lebenslang ohne vorzeitige Entlassung". Nach deutschen Recht hast du die Möglichkeit nach frühstens 15 Jahren das deine Strafe zur 5 jährigen Bewährung ausgesetzt wird. Lebenslang "kann" Lebenslang heißen, aber dir wird die Möglichkeit eingeräumt wieder auf freien Fuß zu kommen, sogar wenn du anschließend in Sicherungsverwahrung gehst:
Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet, was nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004[7] im Einklang mit der Verfassung steht.
Mindestens jedes Jahr, beginnend mit dem ersten Tag der Unterbringung, muss geprüft werden, ob weiterhin die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte außerhalb des Vollzugs rechtswidrige Taten begehen wird (§ 67e Abs. 2 StGB). Wird dies verneint, dann wird die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und es tritt Führungsaufsicht (maximal fünf Jahre) ein. Erfolgt während des Zeitraums der Führungsaufsicht kein Widerruf der Entscheidung, gilt die Unterbringung endgültig als erledigt. Lehnt das Gericht die Aussetzung ab, läuft die Frist erneut an.
Nach zehn Jahren erklärt das Gericht die Maßregel der Sicherungsverwahrung für erledigt, sofern nicht die Gefahr besteht, dass vom Untergebrachten erhebliche Straftaten begangen werden, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden (§ 67d Abs. 3 StGB). Bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung erfolgt die Überprüfung ab diesem Zeitpunkt alle 9 Monate (§ 67e Abs. 2 StGB). Bei Erledigung der Maßregel der Sicherungsverwahrung tritt für mindestens zwei Jahre Führungsaufsicht ein. Dies ist als gesetzlicher Regelfall gedacht; ob dies auch in der Praxis so gehandhabt wird, ist mangels statistischer Daten über die Unterbringungsdauer unbekannt.
Der Untergebrachte kann auch vom Gericht in ein psychiatrisches Krankenhaus oder in eine Entziehungsanstalt überwiesen werden, wenn dies seine Resozialisierung besser fördert. Eine Rückkehr in die Sicherungsverwahrung kann angeordnet werden, wenn die Überweisung keinen Erfolg erzielt hat oder die Resozialisierung in der Sicherungsverwahrung doch besser gefördert wird.
Zudem kommt das eine frühzeitige Begnadigung in vielen Bundesstaaten nicht durch ein Gericht, sondern nur durch den Gouverneur, oder den Präsidenten der Vereinigten Staaten erwirkt werden kann.
Du hast also durchaus bessere Chancen hier mit lebenslanger Freiheitsstrafe + Sicherungsverwahrung wieder auf freien Fuß zu kommen als in der USA. Du sitzt je nach Bundesstaat von 419 auch 419 Jahre ab bis du wieder raus darfst (Würde man nach TheStongestKaido hier gehen, wird man mit 319 Jahren oder so auch nicht mehr am Leben sein ), oder du wirst frühzeitig zu den gesetzlich festgelegten Punkten entlassen. Rein fiktiv von den Zahlen jetzt: Wenn Totschlag z.B. mit 10 Jahre bestraft wird, du frühstens aber nach 3 Jahren rauskommen darfst hast du schon mal 3 Jahre die du auf jeden Fall in der USA absitzen musst. Wenn du dann noch Lebenslang wegen eines anderen Vergehens hast, wirst du 25 Jahre dazurechnen müssen, bis du frühzeitig entlassen wirst. Hast du dann noch so ein paar kleine Delikte dazwischen summiert sich das relativ schnell.
Ich finde das US-Modell da in einigen Punkten besser, aber das ist wohl Geschmacksache.
Hier btw. mal ein anderes, nettes Beispiel:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfügte Richter Graham Quisenberry, dass der Angeklagte die Strafen hintereinander absitzen muss. Damit kann er nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft frühestens im Jahr 3209 auf Bewährung freikommen. "Wir glauben, dass das ein gerechtes Ergebnis ist", sagte Staatsanwalt Robert DuBoise. Er sei "überwältigt", dass Richter Quinsenberry sich dazu entschieden habe, die einzelnen Strafen zu addieren.
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16.07.2019, 20:48 #426
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16.07.2019, 20:50 #427Cao Cao
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16.07.2019, 20:53 #428Freddie Vorhees
Gewaltbereite Rechte
dann halt ''musst''
wird ja wohl nicht sooo schwer sein, diese möglichkeit einzuführen wenn man denn wollte?
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16.07.2019, 21:00 #429Cao Cao
Gewaltbereite Rechte
Könnte man vielleicht, indem man an der "Menschwenwürde" im GG ein wenig rumhantiert Du MUSST den Täter die Möglichkeit, bzw. Chance einräumen das er irgendwann wieder herauskommt. Ich meine jetzt nicht mit den Füßen zuerst, sondern lebend. Klar, man kann ihn die Möglichkeit einräumen und einfach immer Nein sagen, aber es besteht halt das Risiko das irgendwann mal einer JA sagt
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode.
Amerika hingegen sagt dazu:
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16.07.2019, 21:02 #430Freddie Vorhees
Gewaltbereite Rechte
weiß jetzt nicht, was bei extrem schweren straftaten an mitteleuropäischen gefängnissen so menschenunwürdig sein soll, dass man da unbedingt die möglichkeit einer entlassung haben muss.
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16.07.2019, 21:12 #431Cao Cao
Gewaltbereite Rechte
Eh... ich sehe das ja genau so wie du, aber auch ein Mörder ist ein Mensch und muss durch das Gesetz geschützt werden. Er hat durch sein Vergehen seine Freiheit erheblich eingeschränkt, aber würde man bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe den Täter nicht die Möglichkeit einräumen das er wieder auf freien Fuß kommen darf, wäre die lebenslange Freiheitsstrafe wohlmöglich nicht kompatibel mit dem GG. Ich bin jetzt kein Jurist, ich lese es nur so raus wie es auf Wikipedia steht. Lassen wir mal eines außen vor. Jemand der schon Lebenslang hat und in Sicherherungsverwahrung kommt, wird sehr unwahrscheinlich lebend wieder das Gefängnis verlassen, da kann er noch so oft Anträge auf frühzeitige Entlassung stellen. Es geht mir halt eben um diese theoretische Möglichkeit des "früher herauskommens".
In der USA ist das ganze ein wenig anders, wobei man auch hier nicht alles als Gesamtes betrachten sollte da die Bundesstaaten teilweise komplett unterschiedliche Festlegungen haben.
Würde mich nicht wundern wenn es in der USA auch irgendwo in einen Bundesstaat "Lebenslänglich" gibt mit ähnlichen Bedingungen wie hier.
In den Vereinigten Staaten von Amerika dauert die lebenslange Freiheitsstrafe auf Bundesebene seit der Verabschiedung des Sentencing Reform Act im Jahr 1984 generell bis zum Tod des Verurteilten an. Seitdem haben nach dem 1. November 1987 von einem Bundesgericht verurteilte Täter keine Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung. Nur der Präsident der Vereinigten Staaten kann eine Begnadigung (Pardon) aussprechen oder durch eine Verkürzung der Strafe (Commutation) eine Haftentlassung ermöglichen.
In den einzelnen Bundesstaaten gelten hingegen unterschiedliche Regeln, vielerorts wird dem Verurteilten das Recht auf eine zweite Chance eingeräumt. Zumeist wird schon im Urteil eine Strafe verhängt, welche die lebenslange Haft mit einer Mindestverbüßungszeit verknüpft, nach der eine Freilassung erfolgen kann, z. B. „15 Jahre bis lebenslang“ oder „25 Jahre bis lebenslang“. In anderen Staaten ist (ähnlich wie in Deutschland) per Gesetz festgelegt, nach welcher Mindesthaftzeit der zu lebenslanger Haft Verurteilte eine Entlassung auf Bewährung beantragen kann, in Texas z. B. nach 40 Jahren und in Kalifornien nach 50 Jahren. Da im Common Law normalerweise keine Gesamtstrafe verhängt wird, kann es auch durch die Addition mehrerer Strafen insgesamt zu einer zu verbüßenden Haftdauer kommen, welche die Lebenserwartung des Täters übersteigt, beispielsweise zu einer 200-jährigen Strafe. Es sind auch Prozesse bekannt, in denen auf Haftstrafen von mehreren tausend Jahren erkannt wurde. Die langen Verbüßungszeiten sind hauptsächlich dadurch zu erklären, dass in vielen US-Bundesstaaten die Inhaftierung von Schwerstverbrechern bis zu ihrem Tod als einzige annehmbare Alternative zur Todesstrafe angesehen wird: Die Gesellschaft soll geschützt werden, der Schwerstverbrecher erhält keine „zweite Chance“, dennoch ist potenziell jederzeit eine Änderung des Urteils möglich.
In der Regel können Regierungsbeamte eine Begnadigung aussprechen bzw. Amnestie gewähren. Es gibt aber auch eine Vielzahl von Bundesstaaten, in denen es keine Möglichkeit gibt, bei einer lebenslangen Haftstrafe vorzeitig entlassen zu werden, sei es auf Bewährung oder durch Begnadigung.
Kann denke ich mal nur ein Jurist beantworten
Ich weiß nur das du halt die Möglichkeit hast. Du wirst sie nicht haben, wenn du erstmal in Sicherungsverwahrung gehst, aber insofern dort Besserungen auftreten wirst du früher oder später auch entlassen. Das entscheiden dann Gutachter. In der Realität ist das nicht so leicht da wieder rauszukommen. Jemand der Lebenslang + SV hat, kommt seeeeehr unwahrscheinlich wieder raus.
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16.07.2019, 21:56 #432Jonny Knox
Gewaltbereite Rechte
Man könnte argumentieren, dass sein Leben über Jahrzehnte hinweg völlig fremdbestimmt leben zu müssen, kaum als würdig betrachtet werden kann.
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16.07.2019, 22:49 #433Cao Cao
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26.07.2019, 12:39 #434vieraeugigerZyklop
Gewaltbereite Rechte
BKA und BAfV sehen die Lage kritisch. Gewalt von Rechts wächst.
https://spon.de/afwUI
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05.08.2019, 09:47 #435vieraeugigerZyklop
Gewaltbereite Rechte
Eine Analyse von El Pason und was es für Deutschland bedeuten kann
https://www.tagesspiegel.de/politik/.../24870008.html
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06.08.2019, 08:05 #436Quietscheente
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06.08.2019, 13:48 #437gamefreake89
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06.08.2019, 14:00 #438Freddie Vorhees
Gewaltbereite Rechte
ist das eine a47 replik die der amokläufer nutzt?
man möchte eigentlich meinen, ein rechter attentäter würde regionale produkte nutzen, damit die wertschöpfung in der geliebten heimat verbleibt, aber vielleicht wurde die waffe ja eh von einer amerikanischen firma hergestellt.
bin nur froh, dass hier ausserhalb des darknets die regelungen bzgl. waffenbeschaffung und besitzes anders gehandhabt sind, als in den usa.
bei denen bedeutet freiheit anscheinend die freiheit jederzeit leben nehmen zu können. logik.
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06.08.2019, 14:09 #439Quietscheente
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06.08.2019, 14:13 #440Freddie Vorhees
Gewaltbereite Rechte
und das im link erwähnte pamphlet des täters ist also getrolle um die leute auf die falsche spur zu locken?
oder ist es nicht viel wahrscheinlicher, dass er auf twitter entweder zynisch war, oder eine ''gerngesehene meinung'' vertrat?
Ja okay, dann steigen wir halt alle zusammen nächste Saison auf.
Zockerspiel CXXXVI