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05.11.2008, 08:44 #1Kelshan
Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Immerhin ist jetzt das Beschreiben, Zeigen oder sonstige Festhalten und Verbreiten von sexuellen Erlebnissen Jugendlicher unter 18 Jahren nun endlich verboten. Okay, das war mit Jugendlichen unter 16 Jahren auch bisher schon verboten (Kinderpornographie), natürlich, aber die zwei Jahre bringen es voll! Im Ernst!
Dass solche Dinge wie Dr. Sommer in der Bravo nun quasi verboten sind - auch das kann man vielleicht noch positiv sehen. Obwohl - vielleicht erleben nun plötzlich auch alle heranwachsenden Menschen ihr erstes Mal erst mit 18. Das scheint ja als die logische Konsequenz. Außerdem brauche ich mir auch keine Schinken wie "My Girl" mehr anschauen, denn auch das kann man mit den neuen Gesetzen verbieten, wenn man nur will. Oh, und auf Lolita sollte ich vielleicht gar nicht erst eingehen, sonst werde ich hier gleich noch weggeholt.
Auch bin ich froh, dass sich die Papis der Welt nun keine Hentais mehr anschauen dürfen, schließlich sind auch Charaktere, die dem Aussehen bzw. der Beschreibung nach aufgrund ihrer Merkmale unter 18 sein könnten, selbst wenn das wirklich genannte Alter über 18 liegt, verboten.
Und viele Familienalben, auf denen eben öfter auch mal jemand nackt zu sehen ist, müssen nun endlich zensiert werden. Ein Glück, war das vielleicht immer peinlich!
Ich finde, wir können uns alle über unseren Rechtsstaat freuen! Denkt nur daran, ja niemals irgendwem von eurem ersten Mal zu berichten, wenn ihr nicht in den Knast wollt... Außer ihr wart da über 18. *umschau* Natürlich waren wir da alle über 18! *nickt* Genau genommen warten wir doch alle, bis wir verheiratet sind, nicht wahr? Passt gut zusammen mit den Plänen und Versuchen, die Schulen wieder nach Geschlechtern zu trennen. Da kommt sie wieder, die gute alte Zeit.
Seid ihr auch so begeistert wie ich?
PS: Wer Sarkasmus findet: Ist 'n Geschenk.
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Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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05.11.2008, 12:54 #2billsux
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Gebe dir absolut recht, das Gesetz ist der größte Witz des Jahres.
Es ist also ab sofort strafbar einen Porno zu sehen, in dem ein Darsteller so aussieht als wäre er unter 18.
Um die Rechtsunsicherheit noch zu erhöhen ist natürlich nicht einmal definiert welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit jemand aussieht als wäre er über 18. Man ist also auf Gedeih und Verderben dem Geschmack des Richters ausgeliefert der den Fall dann verhandelt.
Außerdem fallen unter diese Regel nicht nur Fotos (das kann man ja im Entferntesten noch einsehen), sondern auch fiktive Werke wie Zeichnungen oder Animationen.
Das Gesetzt wurde eigentlich dazu entwickelt um Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Was dabei nun rausgekommen ist schützt allerdings niemand (ich sage nur "Zeichnungen"!), im Gegenteil. Unbescholtene Bürger können nun wenn sie Pech haben vor gericht landen, obwohl sie weder Pädophil noch sonstwas sind. Traurig!
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05.11.2008, 13:29 #3Pommesmann
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Da sieht man mal wieder welche Weltfremden Idioten unseren Staat regieren.
Nichtnur das über Dinge wie Vorratsdatenspeicherung etc von 60 Jährigen Greisen die mit den Begriff Internet nur im entferntesten etwas anfangen können abgestimmt wird.
Und sie anscheinend nichts besseres zu tun haben als lächerliche Gesetze, vollgemerkt zu unserem Schutz...zu verabschieden um den drohenden Terrorismus zu bekämpfen ( Vorsicht Ironie!).
Natürlich auch die Jugend die ein vernünftiges Bildungssystem nötiger hätten, Nichtraucher die sich auch selber schützen könnten, Raucher die bevormundet werden..
Aber gut, solang das einfache Volk denkt das die Volksherrscher alles im Griff haben müssen wir wohl einfach einstecken...
Edit:// Am besten noch den Verkauf von Kondomen an unter 18 Jährige verbieten und wer ab seiner Tocher/Sohn beim umziehen hilft kommt standesgemäß an den Stadtpranger mit anschließenden Peitschenhieben..
Bin dann mal meine Schulbücher über Biologie verbrennen...
mfg der Pommesmann
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05.11.2008, 13:48 #4Knollo
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Das ist eines der Gesetze, denen ich keine Beachtung schenken werde. Ganz einfach deshalb, weil es in meinen Augen nicht halten und funktionieren kann.
Es ist das Sinnfreieste was man jemals geschaffen hat und dazu schützt es genau "niemanden". Der, der Kinderpornografie gemacht hat macht es weiterhin mit der selben Last.
Sinnfrei wtf!
Immer schön weitere unsere Konservativen wählen *daumen hoch*
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05.11.2008, 15:06 #5Patzenhofer
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Ich glaube hier wollen wieder welche etwas sehen, was es so nicht gibt. In diesem Gesetz geht es um Pornographie und nicht um irgendwelche Familienbilder.
Im übrigen gehört Zypries zur SPD.
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05.11.2008, 16:04 #6Knollo
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
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05.11.2008, 20:26 #7Patzenhofer
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
OK, ich hab mir mal die Mühe gemacht den Teil herauszusuchen, um den es hier geht:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf
unter §184c
Dort wird ganz klar geschrieben um was es geht:
"pornographische Schriften (§11), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben."
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07.11.2008, 15:02 #8Sanchez
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
SChönes Gesetz, ist auch in meinem Sinn (vielleicht weil ich noch 16 bin). Aber trotzdem, Pornografie Minderjähriger unter 18 ist etwas Krankhaftes würde ich mal so behaupten und gehört auch verboten, einfach um Schützent für die Jugend zu wirken.
Was ich allerdings denke ist das der ganze Sch*** trotzdem exitieren wird, da Kranke und Irre sich nunmal in der Welt nicht vermeiden lassen. Und das Internet bietet ihnen immer noch einen großen Bereich dieser Art von Pornografie an, das ist weder im Zaun zu halten noch zu unterdrücken. Der Staat macht zwar einen auf "alles unter Kontrolle" aber Kontrollieren kann er nur ganz wenige Dinge und es kostet auch einiges, das heißt nicht das kosten zur Kontrolle gespart werden nur um die Kontrolle zu haben reicht es nicht und darüber bin ich wiederum froh. Und leider ist es immer noch Tatsache das in anderen Ländern Problemlos "gemacht" werden kann, da es endweder kein richtiges Gesetzt gibt oder keinen gibt der es Kontrolliert (das ist Fackt). So können diese Kranken eigentlich immer wieder alles umgehen wenn es ihnen genug Wert ist.
Und irgentwo muss ich Bierpelz da auch recht geben, vermeiden kann man es nicht, das sich z.B. eine Person einfach mal im Internet Kinderpornos besorgt oder über andere Kreise. Ganz ersticken kann man den Keim nie und mit verschärften Gesetzten erreicht man garnichts außer das es wieder die Unschuldigen trifft. Den bald wird man wohl auch auf dem Klo gefilmt und wenn man an einem öffentlichen Platz eintrifft wird man erstmal von einer Kamera auf seine Identität geprüft und jeder Internetzugriff wird Protolliert und direkt Kontrolliert, so das man höchstens auf dem Heimischen Klo noch ungestört und Privat ist.
Das ist in meinen Augen nur Wahnsinn, diese Kontrollsucht des Staates bei uns geht es ja noch. Und im Endeffekt schadet man den Unschuldigen, da die Schuldigen immer Mittel und wege finden werden. Und das Problem liegt tiefer in unserer Gesellschaft und mit einem einzelnen Gesetzt ändert sich da nichts... Und Bierpelz hat da schon vollkommen recht, schwammige Gesetzte bedeuten ärger...
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07.11.2008, 23:21 #9gamefreake89
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Nachrichten Heute
auf dieser seite werden auch viele beispiel fälle genannt und ich finde es unverschämt wenn ich (16) jetzt mit meiner freundin (15) sex habe das ich und sie dann kinderschänder sind
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08.11.2008, 02:22 #10Sanchez
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Ja das Gesetzt wird schon ziemlich krank...
Es werden wieder nur die Leute drunter leiden die nicht dran schuld sind. Ganzschön ineffektiv, war aber nicht anders von Vatta Staat zu erwarten...
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08.11.2008, 10:06 #11billsux
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Super Link !!!! ich habe mal ein paar Beispiele daraus rauskopiert:
Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:
Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.
Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.
Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, über die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.
Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.
Anderes Beispiel:
Kurt, 17, der eine Begabung zum Zeichnen hat, skizziert ein paar Zeichnungen von seiner Freundin Heide, 16. Ohne Kleidung. Aus dem Gedächtnis. Er bringt es fertig, die Zeichnungen so gut zu teffen, dass man Heide eindeutig erkennen kann. Eine Zeit später verliebt er sich in ein anderes Mädchen und die beiden trennen sich. Noch später findet Kurts kleine Schwester Hanne, zu diesem Zeitpunkt 16, die Zeichnungen und zeigt sie Schulfreunden, um mit den Fähigkeiten des Bruders anzugeben. Die Schulkameraden erkennen Heide auf den Zeichnungen, die in die gleiche Schule geht und erzählen ihr von den Akt-Zeichnungen. Heide, die immer noch sauer auf Kurt ist, zeigt ihn wegen Herstellung von Kinderporno und Hanne wegen Verbreitung von Kinderporno an.
Ergebnis: Zwei weitere Leben zerstört. 4 Jahre Mindeststrafe! Sexualverbrecherkartei!
Nächstes Beispiel:
Herr Kalter hat mit seinem Nachbarn Müller Ärger. Beide haben unterschiedliche Ansichten über Gartengestaltung und stehen in Dauerfehde. Einmal wurde Kalter sogar von Müller angezeigt. Das führte zwar zu nichts, aber Kalter lauert schon seit langem nach einer Möglichkeit, Müller mal wirklich eins auswischen zu können. Da sieht er eines Tages die 16-jährige Tochter Müllers mit ihrem Freund, eng umarmt. Er spioniert den beiden nach und wirklich, an einem der nächsten Abende fahren die beiden im Auto des Vaters des Freundes auf einen abgelegenen Waldparkplatz vor der Stadt und Kalter kann beobachten, wie das Auto in Schwingungen gerät. Er pirscht sich heran und kann ein hervorragendes Bild von beiden beim Sex im Auto auf nehmen.
Er zeigt das Mädchen wegen Verleitung zum Sex mit Kindern an, denn er hat herausgefunden, der Freund ist erst siebzehn. Müller reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Verbreitung von Kinderporno, denn Kalter hat das Foto an die Polizei weitergegeben. Das Ende mag sich jeder selbst ausmalen.
Weiteres Beispiel:
Der kleine Uwe, 12 und seine Spielkameradin Eva, 10 haben Doktor-Spiele gemacht. Sie haben sich gegenseitig gezeigt, wie sie „da unten“ aussehen, haben sich angefasst und Eva hat auch Uwes ***** kurz in den Mund genommen. Evas Mutter hat alles herausbekommen und zeigt Uwe bei der Polizei an. Er wird zu einer Jugendstrafe verurteilt und ist für den Rest seines Lebens in der Kartei der sexuellen Straftäter, die öffentlich zugänglich ist.
Anderes Beispiel:
Die beiden Schulkameraden Heide und Tom, beide 15, sind befreundet. Tom küsst Heide und sie küsst ihn zurück. Nach einiger Zeit beginnen sie auch Petting miteinander zu machen, d.h. Tom streichelt Heides Brüste unter der Kleidung und Heide rubbelt Toms ***** durch den Stoff der Hose. Später gehen sie auch dazu über, das Petting noch ausweiten, indem Heide in Toms Hose fasst und ihn stimuliert und Tom Heide zwischen den Beinen stimuliert. Sie werden einmal von einer Lehrerin dabei erwischt, die sie anzeigt. Beide werde zu langen Haftstrafen verurteilt, jeweils, weil sie den anderen zu sexuellen Handlungen „verleitet“ haben und sind nun ihr Leben lang als Sexualstraftäter in den öffentlich zugänglichen Registern.
Oder:
Herr Valerio hat zwei Töchter, zwei bildhübsche kleine Mädchen. Da er ein Foto-Fan ist, macht er oft und in allen möglichen Situationen Fotos von ihnen. Er hat die elektronischen Fotos in seinem Computer gespeichert. Mit dem Bundestrojaner wird er bei einer umfassenden Fahndung wegen Kinderpornographie mit erfasst. Drei der Fotos von seinen Töchtern wurden von den Spezialisten als Kinderporno eingestuft, weil die Mädchen darauf „erotisch posieren“, wie das kleine Mädchen schon einmal tun. Es nützt Herrn Valerio nichts zu betonen, dass die beiden auf den Fotos voll bekleidet sind, weil die Nacktheit ausdrücklich nicht als Kriterium von „Kinderporno“ definiert ist. Er wird als Hersteller von Kinderporno und Leiter eines Kinderporno-Ringes im Internet zu langjähriger Haftstrafe verurteilt.
Aber es geht noch absurder:
Michael, 22, und Klara, 16, heiraten (das Mindestalter zur Eheschliessung bei Frauen ist 16 Jahre). Bereits nach weniger als einem Jahr Ehe bringt Klara einen gesunden Jungen zur Welt. Eine Person, die beiden nicht wohlgesonnen ist, zeigt Michael als Kinderschänder und Vergewaltiger an. Tatsächlich muss Klara vor Gericht zugeben, dass Michael sie nach der Hochzeit dazu angehalten hat, mit ihm Sex zu machen. Damit hat er nicht nur ein „Kind“ zu sexuellen Handlungen `verleitet`, sondern auch ein „Kind“ vergewaltigt, denn Klara als „Kind“ konnte ja keine gültige Zustimmung zum Geschlechtsverkehr geben. Michael wird einen wesentlichen Teil seines Lebens im Gefängnis verbringen.
Oder dieses Beispiel:
Kevin, 17, und Monika, 16 gehen miteinander. Kevin würde gerne Sex mit ihr machen, aber Monika will nicht. Kevin, der seinen Phallus für unglaublich schön hält, hat eine Anzahl von Fotos von seinem eregierten `Ding` gemacht. Auf einigen davon kann man auch ihn erkennen. Er zeigt ein paar dieser Fotos Monika. Er glaubt anscheinend, sie damit umstimmen zu können. Monikas Mutter erwischt ihn dabei und zeigt ihn an. Er wird verurteilt wegen Verbreitung von Kinderporno (4 Jahr Mindeststrafe) und wird sein Leben lang auf der Liste der „sexual offenders“ stehen, die im Internet eingesehen werden kann, mit Adresse, Lichtbild usw.
Aber auch noch weit häufigere Fälle werden erfasst:
Ludwig, 31, so wie Millionen andere, hat ein Anzahl von Porno-Fotos und -Videos aus dem Internet auf seinen Computer heruntergeladen. Die Modelle in Pornos im Internet sind in der Regel über 18, meist wird dies auf den Websites auch ausdrücklich betont. Allerdings laden nur die wenigsten zusätzlich zu den Fotos auch die Eingangs-Site auf den Computer, wo dies steht. Ebensowenig werden Fotos und Videos zu den Sites zugeordnet, von denen sie heruntergeladen wurden.
So kommt es, wie es kommen musste: Bei der Suche nach Kinderporno im Internet mit dem Bundestrojaner wird routinemässig auch Ludwigs Computer in Augenschein genommen. Man findet unter den Porno-Fotos eine Anzahl, auf denen Modelle abgebildet sind, die jung aussehen, eventuell jünger als 18. Er wird wegen besitz von Kinderporno angeklagt und verurteilt. Da Ludwig solche Fotos auch auf jenem Teil des Computers hatte, den er in Austauschbörsen im Internet für andere zum Herunterladen zur Verfügung stellt, wird er auch wegen Verbreitung von Kinderpornos im Internet und Leiten eines Internet-Kinderporno-Ringes angeklagt und verurteilt. Es nützt ihm nichts, darauf hinzuweisen, die Modelle seien alle über 18 gewesen, da der Gesetzestext ausdrücklich den Gegenbeweis in den Fällen ausschliesst, in denen Personen abgebildet sind, die jünger als 18 aussehen. Man ist also auch schuldig, wenn man beweisen kann, die Person war schon 18 Jahre alt.
Wer das beurteilen mag und welche Kriterien zu dieser Aussage führen („sieht jünger als 18 aus“), ist ausdrücklich offen gelassen worden. Damit entspricht das Gesetz nicht den mindesten Ansprüchen der Bestimmtheit, denen ein Gesetz eigentlich entsprechen muss, aber das ist im Unrechtstaat Bundesrepublik ja nichts Neues mehr, nachdem ja jetzt der Verdacht, eventuell ein Terrorist zu sein, bereits zur vorbeugenden Hinrichtung ausreichen soll.
Nehmen wir noch einen anderen extremen Fall:
Ein 17-jähriger schiesst einen Schnappschuss von seiner Freundin, ebenfalls 17, im Bikini, in dem man sie in einer „erotischen Pose“ sieht, die wohl manchem verklemmten Staatsanwalt als „aufreizend“ erscheinen mag. Selbst wenn er dies Foto niemand zeigt, hat er sich schon der Straftat der Herstellung von Kinderporno schuldig gemacht. Wenn man das Foto bei ihm findet (z.B. auf seinem Computer), er es also nicht unter sicherem Verschluss hat, kommt dazu das Delikt der Verbreitung von Kinderporno: 4 Jahre Haft dürften für all dies kaum ausreichen.
Oder nehmen wir den Webcam-Sex:
Zwei Personen mit 17 Jahren, die sich im Internet kennegelernt haben, zeigen sich vor der Webcam der anderen und masturbieren bis zum Höhepunkt. Aus den Achiven der Site, auf der das ablief, kann die Polizei die Szenen leicht finden und den beiden Computern zurordnen. Die beiden werden gefunden und zu jahrelangen Gefängnisstrafen verurteilt. Sie haben nicht nur „Kinder“ zu sexuellen Handlungen ‚verleitet’, sondern auch Kinderporno auf öffentlich zugänglichen Seiten verbreitet.
Es können aber noch viel einfachere Tatsachen plötzlich zu schweren Verbrechen werden. Hat ein Jugendlicher z.B. ein Foto seiner Freundin, auf dem sie sich räkelt, auf dem Nachttisch, kann dies bereits als Besitz und eventuell sogar als Verbreitung von Kinderporno gelten (es könnten ja andere Personen ins Zimmer kommen und das Foto sehen).
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08.11.2008, 17:29 #12Crispy
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Eine gute Entwicklung. Pornographie sollte in Sachen Minderjährigkeit ernster genommen werden und mehr verfolgt werden um den Nährboden für die Perversen zu entziehen
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08.11.2008, 22:17 #13Overhero
Im link von gamefreak89 steht folgendes : Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr Bedeutet das ich mit 18 immernoch ein Kind bin
Meine fresse die werden doch immer verückter
Du meinst das eine Gute Entwicklung ??? Sachmal wenn ein Vater nur wegen ein Paar Bilder wo eine Kinder in angeblich noch so erotischen pose draufsind ins gefängnis kommt ist es dann lustig ?? Ne oder ?
Ja es ist gut aber doch nicht so brutal Man kan harter zugreifen aber dann sollte man sich den faller genau anschauen und nicht gleich : aha erotische pose 4 jahre / lebenlange im Gefängnis -.-
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09.11.2008, 19:38 #14billsux
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09.11.2008, 19:45 #15Patzenhofer
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Die Beispiele sind aber besondere Spitzfindigkeiten, die wohl in der Realität wohl nie zu Zuge kommen. Kein Richter wird eine Hand an der falschen Stelle auf einen Urlaubsbild als sexuelle Handlung deuten, und wenn, dann hat er in seinem Beruf nichts zu suchen.
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09.11.2008, 20:44 #16billsux
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Das hat nichts mit Spitzfindigkeiten zu tun: Gesetze müssen klar formuliert sein, ansonsten machen sie keinen Sinn. Und dass "schwammig" formulierte Gesetze schon öfters schlimmen Schaden an Beschuldigten hervorgerufen haben ist leider kein Einzelfall.
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09.11.2008, 21:29 #17mxyptlk
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Also... bei aller Niveuaolosigkeit des Gesetzes und Teile dieser Diskussion...
Was zur Hölle ist eine "gültige Zustimmung zum Geschlechtsverkehr"
und wer ist berechtigt diese Zustimmung zu geben.
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09.11.2008, 23:00 #18Overhero
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Ich glaube das bedeutet wenn du und deine freundin mit dem sex einverstanden bist / seit
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10.11.2008, 16:01 #19Rayxes
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
Gibts davon nicht eine deutsche Seite? Müsste es dann doch auch normal geben, oder ist das Gesetz in Deutschland noch nicht in Kraft getreten?
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10.11.2008, 16:31 #20Overhero
AW: Gesetz zur Jugendpornographie in Kraft
noch nicht aber bald
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