Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
    Decodaz Decodaz ist offline

    Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Hallo,
    also ich hab mal ne frage an euch.Ich hab das hier ins politikforum gepostet, weil hier die leute sind, die es vllt wissen.Im offtopicbereich würde das nur durchsickern....

    also ich habe nen freund der ist 15.Der hat gestern was geklaut () (im wert von 275Euro) und wurde gepackt.Da das ja mehr als 200 euro sind, also der wert, ist es schwerer diebstahl....er ist aber echt nen netter typ, er hat das auch zum ersten mal gemacht....kennt sich wer von euch aus, mit dem jugendstrafrecht, und kann mir sagen, wie sein urteil in etwa ausfallen wird....?!....ich denke das verfahren wird eingestellt, da er es ja auch bereut und so...und schlimmstenfalls nen paar sozialstunden oder so?!....hoffe ihr könnt mir (=ihm) weiterhelfen...........

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    Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

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  3. #2
    Snanke Snanke ist offline
    Avatar von Snanke

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    100 Sozialstunden und eine Eintragung ins BZG sowie Führungszeuchnis.

  4. #3
    Decodaz Decodaz ist offline

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Zitat Snanke Beitrag anzeigen
    100 Sozialstunden und eine Eintragung ins BZG sowie Führungszeuchnis.
    soviel?....das denke ich nicht
    wenns eingestellt wird, dann wird das doch nirgends notiert, oder?

  5. #4
    Snanke Snanke ist offline
    Avatar von Snanke

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Eingestellt? durch Verurteilung Eingestellt. 60 Stunden wird er bestimmt bekommen. Und wenn er die nicht rechtzeitig ableistet gehts 14d in Jungendhaft.
    Danach kann er seine Stunden von vorne ableisten und so weiter.

  6. #5
    Decodaz Decodaz ist offline

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Zitat Snanke Beitrag anzeigen
    Eingestellt? durch Verurteilung Eingestellt. 60 Stunden wird er bestimmt bekommen. Und wenn er die nicht rechtzeitig ableistet gehts 14d in Jungendhaft.
    Danach kann er seine Stunden von vorne ableisten und so weiter.
    naja aber das war ja das erste mal, das er den behörden aufgefallen ist...die polizisten meinten zu ihm, dass das verfahren mit glück eingestellt wird...

  7. #6
    Snanke Snanke ist offline
    Avatar von Snanke

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Wir leben in einem Polizeistaat, da bekommt jeder die Strafe die verdient hat.
    Und wenn die Bullen sagen das es eingestellt wird ist es noch lange nicht so.

  8. #7
    Decodaz Decodaz ist offline

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Zitat Snanke Beitrag anzeigen
    Wir leben in einem Polizeistaat, da bekommt jeder die Strafe die verdient hat.
    Und wenn die Bullen sagen das es eingestellt wird ist es noch lange nicht so.
    jaja klar das wird der richter entscheiden...aber ich denke, dass das urteil vergeichsweise (") mild ausfallen wird.Da es einfach ein ausrutscher, besser gesagt eine dummheit war....

  9. #8
    Ted83 Ted83 ist offline
    Avatar von Ted83

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Ich denke dass er im schlimmsten Falle mit ein paar Sozialstunden zu rechnen hat. Einen Eintrag ins Führungzeugnis kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

    Bei mir waren es damals im zarten Alter von 14 Jahren 100 Stunden und zwei Wochenenden Jugendarrest. Allerdings lag der Streitwert auch im Bereich von mehreren Tausend Mark.

    Im Nachhinein bin ich froh über die Strafe, sie hat mich quasi davon abgehalten nochmehr solcher Dummheiten anzustellen .

  10. #9
    Decodaz Decodaz ist offline

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Zitat Ted83 Beitrag anzeigen
    Ich denke dass er im schlimmsten Falle mit ein paar Sozialstunden zu rechnen hat.Einen Eintrag ins Führungszeuchnis kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

    Bei mir waren es damals im zarten Alter von 14 Jahren 100 Stunden und zwei Wochenenden Jugendarrest. Allerdings lag der Streitwert auch im Bereich von mehreren Tausend Mark.

    Im Nachhinein bin ich froh über die Strafe, sie hat mich quasi davon abgehalten nochmehr solcher Dummheiten anzustellen .

    Das hört sich schon "besser" an....ich denke, er wird nen paar sozialstunden bekommen.Den jugendarrest, und Einen Eintrag ins Führungszeuchnis wird er denke ich mal nicht bekommen.

  11. #10
    Dreami Dreami ist offline
    Avatar von Dreami

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Darf man fragen WAS genau er geklaut hat?

    Hmm...Kenn mich nicht so damit aus...

  12. #11
    Decodaz Decodaz ist offline

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    4 xbox 360 spiele.....

  13. #12
    Mankind Mankind ist offline
    Avatar von Mankind

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    also ich vermute mal eine Geldstrafe mit ein Paar Sozialstunden
    ein Eintrag ins Srafregister wäre unwarscheinlich da es ein Diebstahl ohne Gewalt war und ausser dem hat er ja seine Tat eingesehen ahja einen Hausverbot bekommt er 100 pro

  14. #13
    Kowymoy Kowymoy ist offline

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Hmm eine Geldstrafe?
    Na ja würde ich nicht glauben aber, er muss BESTIMMT Sozialstunden machen und zwar ca. 50 Stunden.

  15. #14
    DIIIIID DIIIIID ist offline
    Avatar von DIIIIID

    Pfeil AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Zitat Decodaz Beitrag anzeigen
    Hallo,
    also ich hab mal ne frage an euch.Ich hab das hier ins politikforum gepostet, weil hier die leute sind, die es vllt wissen.Im offtopicbereich würde das nur durchsickern....

    also ich habe nen freund der ist 15.Der hat gestern was geklaut () (im wert von 275Euro) und wurde gepackt.Da das ja mehr als 200 euro sind, also der wert, ist es schwerer diebstahl....er ist aber echt nen netter typ, er hat das auch zum ersten mal gemacht....kennt sich wer von euch aus, mit dem jugendstrafrecht, und kann mir sagen, wie sein urteil in etwa ausfallen wird....?!....ich denke das verfahren wird eingestellt, da er es ja auch bereut und so...und schlimmstenfalls nen paar sozialstunden oder so?!....hoffe ihr könnt mir (=ihm) weiterhelfen...........
    Tachjesacht.

    Es gibt keinen schweren Diebstahl im deutschen Recht!
    Der "normale Diebstahl" § 242 StGB.
    Es kommt immer auf den Richter an, da diese einen Ermessensspielraum haben.
    Am besten wende Dich an einen Rechtsanwalt.
    Die meissten gewähren dir eine Beratung.

    1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Es gibt Diebstahl im besonders schwerem Fall aber das trifft auf deinen Freund nicht zu.

    §_243 StGB
    Besonders schwerer Fall des Diebstahls

    (1) 1In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
    2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1.

    zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
    2.

    eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
    3.

    gewerbsmäßig stiehlt,
    4.

    aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
    5.

    eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
    6.

    stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
    7.

    eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

    (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr.1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

    §§§

  16. #15
    Unregistriert

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    haha das soll schwerer diebstahl sein ich hab ein viel großeres problem un bin nicht mal stolz drauf
    ich habe was im wert von 670 euro versucht zu klauen un wurde erwicht das war aber schon das 3 mal jetzt bin ic h15 und das letzte mal liegt 2 jahre zurück wen ich so an meine zukumft denke weiß ich nicht mehr wie es weitergehen soll mir tut das so leid aber rückgenig machen kann ich ich mehr pls helft mir was erwartet mich

    vlt komm ich auch ins heim -.-
    ich hab kein bock mehr

  17. #16
    Dagobert Duck Dagobert Duck ist offline
    Avatar von Dagobert Duck

    AW: Frage zu urteil bei schwerem diebstahl....-.-

    Ja naja.....

    Wie soll man dir helfen lieber Gast? Allgemein wird bei euch schwierig....

    Ich habe bis zu meinem 12. Lebensjahr auch viel geklaut, diese scheiß Yu-Gi-Oh karten damals. gut, einmal wurde ich erwischt.... aber es gab keinen großen ärger ich wurde nur nach hause gefahrn das wars...
    Wie man nnatürlich auf die idee kommen kann etwas im wert von über 600€ zu klauen weis ich net, was war es denn @gast? Würde mich echt interessieren weil das doch schon krass ist.

    Wie tief sind die Jugendlichen gesunken... abhängig nach videospielen gehen sie sogar in den Laden und klauen sie >.<
    Für das geld hätte er sich auch ne Box flashen lassen und können, dazu hätt er sich nochn ***** voll rohlinge leisten können ._." Ich kanns nicht verstehen....
    Aber mit der strafe muss dein freund rechnen, ich meine mal keine tat bleibt unbestraft (die wenigstens) und naja. die gerechte strafe verdient er dafür schon, da kann ich kein mitleid empfinden.... sorry :/


    lg

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