Ergebnis 1 bis 3 von 3
-
10.05.2007, 01:33 #1Das_Es
Forenbetreiber uneingeschränkt haftbar
Seit einigen Tagen ist das Urteil öffentlich und nicht zu Gunsten der Betreiber
hier noch einmal ein Link zu ein etwas ordentlichen Text:
heise online - Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber
ich finde es persönlich was das Urteil im Endeffekt bedeutet. Dadurch habe ich das Gefühl bekommen das die die den Urteil gesprochen haben keine Ahnung von der Materie haben.
Was meint ihr dazu. Ich mein im schlimmten fall dauert das Posten ewig weil die Mods und/oder der Admin (also der liebe vonheute) erst mal checken muss ob der post korrekt ist so wie bei den Gäste-Beiträgen
-
Forenbetreiber uneingeschränkt haftbar
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
-
10.05.2007, 01:36 #2xtro
AW: Forenbetreiber uneingeschränkt haftbar
wer im Jurastudium in Foren abhängt wird zwecks zu schlechter Examen kein Richter. Wer Richter geworden ist hat keine Ahnung von Foren.
Folge: Gerichtsurteile die an der Realität vorbeigehen von Internetlaien, die nur Gesetzesbücher gewälzt haben.
-
02.05.2009, 07:56 #3mxyptlk
AW: Forenbetreiber uneingeschränkt haftbar
Sorry, aber auch wenn der Thread schon älter ist. Lesen hilft....
Der BGH hat früher schon, als auch im Nachgnag zu diesem Vorfall klar gestellt , dass die Störerhaftung nicht ausgeschlossen ist, wenn der Täter – hier der Autor – dem Betroffenen namentlich bekannt ist und unmittelbar in Anspruch genommen werden könnte. Kennst du den Teilnehmer nur als Alias, kannst du ihn nicht direkt in Anspruch nehmen, sondern angemessen reagieren, sofern du Kentnis von dem Inhal erlangst.
Mit dem Urteil hält der BGH an seiner Rechtsprechung in Sachen Störerhaftung fest. Das damalige Urtiel wurde zur Begrenzung der Haftung zurück an das OLG gewiesen.
"Erfreulich an der Entscheidung ist jedoch, dass durch den BGH ausdrücklich bestätigt wird, dass Voraussetzung einer Störerhaftung des Portalbetreibers für fremde Inhalte die Kenntnis von diesen Inhalten ist." (a.A. LG Hamburg, Urteil vom 24.08.2007 – 308 O 245/07 und Urteil vom 27.04.2007 – 324 O 600/06)
Die vielen Gegentore gab's halt in der 1. und nicht in der 2. Woche. Der Tipp ging aufs Haus
Zockerspiel CXXXVII