Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Das_Es Das_Es ist offline
    Avatar von Das_Es

    Forenbetreiber uneingeschränkt haftbar

    wie schon xy-Gamer in ihren Blog beeschrieben gab es ein eine Verhandlung worum es ging das Forumbetreiber haftbar gemacht werden können für Beiträge, selbst wenn die Betreiber dies nicht zu kentnis genommen haben.
    Seit einigen Tagen ist das Urteil öffentlich und nicht zu Gunsten der Betreiber

    hier noch einmal ein Link zu ein etwas ordentlichen Text:
    heise online - Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber


    ich finde es persönlich was das Urteil im Endeffekt bedeutet. Dadurch habe ich das Gefühl bekommen das die die den Urteil gesprochen haben keine Ahnung von der Materie haben.



    Was meint ihr dazu. Ich mein im schlimmten fall dauert das Posten ewig weil die Mods und/oder der Admin (also der liebe vonheute) erst mal checken muss ob der post korrekt ist so wie bei den Gäste-Beiträgen

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    Forenbetreiber uneingeschränkt haftbar

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  3. #2
    xtro xtro ist offline
    Avatar von xtro

    AW: Forenbetreiber uneingeschränkt haftbar

    wer im Jurastudium in Foren abhängt wird zwecks zu schlechter Examen kein Richter. Wer Richter geworden ist hat keine Ahnung von Foren.

    Folge: Gerichtsurteile die an der Realität vorbeigehen von Internetlaien, die nur Gesetzesbücher gewälzt haben.

  4. #3
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: Forenbetreiber uneingeschränkt haftbar

    Zitat Das_Es Beitrag anzeigen
    wie schon xy-Gamer in ihren Blog beeschrieben gab es ein eine Verhandlung worum es ging das Forumbetreiber haftbar gemacht werden können für Beiträge, selbst wenn die Betreiber dies nicht zu kentnis genommen haben.
    Seit einigen Tagen ist das Urteil öffentlich und nicht zu Gunsten der Betreiber

    hier noch einmal ein Link zu ein etwas ordentlichen Text:
    heise online - Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber


    ich finde es persönlich was das Urteil im Endeffekt bedeutet. Dadurch habe ich das Gefühl bekommen das die die den Urteil gesprochen haben keine Ahnung von der Materie haben.



    Was meint ihr dazu. Ich mein im schlimmten fall dauert das Posten ewig weil die Mods und/oder der Admin (also der liebe vonheute) erst mal checken muss ob der post korrekt ist so wie bei den Gäste-Beiträgen

    Sorry, aber auch wenn der Thread schon älter ist. Lesen hilft....

    Der BGH hat früher schon, als auch im Nachgnag zu diesem Vorfall klar gestellt , dass die Störerhaftung nicht ausgeschlossen ist, wenn der Täter – hier der Autor – dem Betroffenen namentlich bekannt ist und unmittelbar in Anspruch genommen werden könnte. Kennst du den Teilnehmer nur als Alias, kannst du ihn nicht direkt in Anspruch nehmen, sondern angemessen reagieren, sofern du Kentnis von dem Inhal erlangst.

    Mit dem Urteil hält der BGH an seiner Rechtsprechung in Sachen Störerhaftung fest. Das damalige Urtiel wurde zur Begrenzung der Haftung zurück an das OLG gewiesen.



    "Erfreulich an der Entscheidung ist jedoch, dass durch den BGH ausdrücklich bestätigt wird, dass Voraussetzung einer Störerhaftung des Portalbetreibers für fremde Inhalte die Kenntnis von diesen Inhalten ist." (a.A. LG Hamburg, Urteil vom 24.08.2007 – 308 O 245/07 und Urteil vom 27.04.2007 – 324 O 600/06)