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28.04.2011, 12:13 #21gamespot-online
AW: Faktoren für die Strafbemessung
mal abgesehen davon, hat ob ein mensch sich wehren kann oder nicht, nichts mit niederen beweggründen zu tun... ein kind wird ja auch nicht (in erster linie) vergewaltigt, weil es sich vermeintlich nicht wehren kann, sondern aufgrund der perversen sexuellen neigung des täters... gier/habsucht, eifersucht und so sachen sind niedere beweggründe, aber eine perverse sexuelle neigung ist eine krankheit...
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28.04.2011, 12:16 #22Jacky89
AW: Alter eines Opfers als Faktor für die Strafbemessung
Was?! "Nicht so schlimm?" Was ist denn das für eine ... nicht durchdachte Äußerung?
Es liegt mir fern, solche Verbrechen zu verharmlosen, unabhängig vom Opfer. (bedenkt das bitte...)
Wenn einem Kind sowas zustößt und mir ebenfalls, wobei die Urteile lauten würden: Der Kinderschänder bekommt lebenslang, mein Painiger 12 Jahre (beides Wunschzahlen), ja, dann wäre das okay für mich, weil ich schon erwachsen bin. Und warum das für mich okay ist, kannst du weiter oben lesen.
Um die Sache zu erleichtern, kannst du mit einem Klick auf diese Textstelle auch direkt dort hin gelangen. (Achtung: verhältnismäßig großer Beitrag)
Abgesehen davon warte ich immernoch auf eine nährere Erklärung deiner Aussagen. Belege sie bitte falls möglich mit Beispielen, meinentwegen selbst ausgedacht und umschreibe deine Meinung bitte etwas besser. Mit einfachen Aussagesätzen, die mal eben in den Raum gestellt werden,
Beispiel
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28.04.2011, 12:17 #23Der Schmied von Kochel
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28.04.2011, 12:23 #24gamespot-online
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28.04.2011, 12:25 #25Der Schmied von Kochel
AW: Faktoren für die Strafbemessung
Das heißt ein psychisch gefestigter fünfjähriger kann eine Vergewaltigung besser oder mindestens genauso gut verarbeiten, wie ein dreißigjähriger Mann? Das kann doch nicht dein Ernst sein?!
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28.04.2011, 12:27 #26gamespot-online
AW: Faktoren für die Strafbemessung
[...] ich habe nirgends behauptet, dass du das verbrechen als solches verharmlost... aber wenn du im strafmaß zwischen einem vergewaltiger eines erwachsenen und dem eines kindes differenzierst, was implizierst du denn damit, ausser, dass du die eine straftat als weniger schlimm/schwer als die andere einstufst? irgendeine grundlage für die unterschiedliche bewertung muss es ja geben...
auf den rest gehe ich später ein, gehe jetzt erstmal was essen...
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28.04.2011, 12:29 #27gamespot-online
AW: Faktoren für die Strafbemessung
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28.04.2011, 16:10 #28Pinzo
AW: Faktoren für die Strafbemessung
Auf Wunsch des Threaderstellers geschlossen.
Gruß,
Pinzo
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