Ergebnis 1 bis 20 von 20
  1. #1
    S-lebt S-lebt ist offline
    Avatar von S-lebt

    Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Hallo,

    ich hab mal ne Frage, kann mir einer Sagen was man für ne Strafe bekommt, wenn man gebrannte DVDs verkauft hat?

    z.B.

    Vor längerer Zeit hat meine Freundin Sailor Moon Folgen aufgenommen und vor einem Jahr hatten wir einige Geldprobleme und da wir gesehen haben, dass ein paar leute die Folgen bei Ebay verkauft hatten, kam ich auf die blöde idee dies auch zu tun...

    Jetzt hab ich eine Vorladung von der Polizei da weil mich eine verpetzt hat.


    Diese DVDs gibt es nirgendswo auf deutsch zu kaufen und die folgen laufen auch seid jahren nicht mehr im TV.

    Kennst sich damit jemand aus oder kann mir jemand die ungefähre strafe sagen?


    Danke!

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    Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #2
    Decodaz Decodaz ist offline

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Wenn dus im großen ausmaß getan hast, drohen dir bis zu 5 jahren freiheitsstrafe...aber nur, wenn du massenweise DVDs davon vertickt hast. Im normalfall kommt man mit einer geldstrafe davon, welche meistens so bei 10.000?->50.000? liegt.Das wird sicher nen teurer spaß für dich.Wie viele von denen hast du denn gebrannt/verkauft?

  4. #3
    bLood bLood ist offline

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Sowas verkauft man in Polen

  5. #4
    Sebulon Sebulon ist offline
    Avatar von Sebulon

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Zitat Decodaz Beitrag anzeigen
    Wenn dus im großen ausmaß getan hast, drohen dir bis zu 5 jahren freiheitsstrafe...aber nur, wenn du massenweise DVDs davon vertickt hast. Im normalfall kommt man mit einer geldstrafe davon, welche meistens so bei 10.000€->50.000€ liegt.Das wird sicher nen teurer spaß für dich.Wie viele von denen hast du denn gebrannt/verkauft?
    Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Geldstrafe so hoch ist. Das wird ja in Tagessätzen angegeben und die Höhe derer wird am Einkommen gemessen.

    Hoch könnte vielmehr eine mögliche Schadenersatzklage auf zivielem Wege ausfallen. DAs endet aber, soweit ich weiß, in der Regel mit einem Vergleich.

    Insgesamt können da aber schon ein paar Tausend Euro bei rauskommen. Je nachdem, wieviel du vertickt hast.

  6. #5
    S-lebt S-lebt ist offline
    Avatar von S-lebt

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Bei dieser Sache gibt es ja keinen Kläger. Also keinen der mich Anzeigen kann. Habe es an 2 Leute verkauft und eine hat mich halt verpfiffen. Soll ich zu deer Vorladung mit einem Anwalt oder allein gehen?

    Danke für die Antworten.

  7. #6
    Sebulon Sebulon ist offline
    Avatar von Sebulon

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Ich würd allein gehen und erstmal hören, was die zusagen haben.

    Bei Straftaten (oder Ordnungswidrigkeit, oder was auch immer das jetzt ist) ist nicht unbedingt eine Anzeige notwendig. Und wenn der, der dich verpfiffen hat, gleich eine Anzeige aufgegben hat, hast du das Problem doch am Hals.

  8. #7
    Decodaz Decodaz ist offline

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Also wenn du das in kleinem stil gemacht hast, sollte das eigentlich kein thema sein, ich dachte, du hast die DVDs massenweise per eBay vertickt^^

    @sebulon:Naja, einer von meiner schule musste wegen musikdownloads 8.900Euro zahlen...die meinten zu dem, dass man theorethisch auch auf 100.000e euros verklagt werden kann, kommt halt immer drauf an, wieviel

  9. #8
    Sebulon Sebulon ist offline
    Avatar von Sebulon

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Aber bei dem wird das doch vermutlich auch eine Zivilklage oder eben ein Vergleich gewesen sein. Klar, das geht schon ins Geld. (Ich kann mich natürlich irren , aber so war es bei den meisten, von denen ich bisher gehört hab...alles andere würde Gerichte zu sehr zumüllen)

    Man muß hier aber Strafrecht und Zivilrecht differenzieren. Und wenn es um Polizei geht, gehts ums Strafrecht, also §106 UrhG

    § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
    Die Zivilklage flattert meist ohne polizeiliche Unterstützung nur von einem Anwalt ins Haus

  10. #9
    Decodaz Decodaz ist offline

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Aber bedenke, dass er die DVDs noch vertickt hat--> Freiheitsstrafe von bis zu 5 jahren

  11. #10
    Sebulon Sebulon ist offline
    Avatar von Sebulon

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    aber in sehr geringem Rahmen..... Ist jetzt ja nicht so, daß er das industriell gemacht hat

  12. #11
    Kaffeetrinker Kaffeetrinker ist offline
    Avatar von Kaffeetrinker

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Hallo!

    Was das Urheberrecht angeht habe ich nicht sonderlich viel Ahnung. Ich habe mich aber mal ein bisschen umgesehen, und hab dazu zwei Dinge gefunden, die ich ganz interessant finde.

    Einmal vom "Forum Deutsches Recht" über verschiedene Dinge zum Urheber-Recht.
    Und das Zweite ein recht interessanter Urteils-Spruch.

    Auf der anderen Seite die fünf Jahre Freiheitsstrafe sind nur das maximale Strafmaß. Keiner der ein paar Filme verscherbelt hat wird zu dieser Strafe verurteilt. Es muß auch eine Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben für wesentlich schwerwiegendere Fälle, wenn jemand zum Beispiel über einen FTP-Server Dinge vertickt.

    Leider ein bisschen offtopic, aber in dem Zusamenhang mit den fünf Jahren Freiheitsstrafe für die Urheberrechtsverletzung finde ich noch den Paragraphen ganz interessant... § 88 des Strafgesetzbuches. Wo bitte ist da unter den Paragraphen die Verhältnismäßigkeit?

    Gruß
    Kaffeetrinker

  13. #12
    S-lebt S-lebt ist offline
    Avatar von S-lebt

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    also zuerst habe ich halt ein schreiben vom anwalt des mädels bekommen, wo drin stand, dass die DVDs zur Polizei gebracht wurden und Sie das Geld zurück will, ich habe ihr das Geld und die Anwaltskosten überwiesen, dann hat sie das mit der anzeige gelassen.

    und jhetzt nach 10 moate später habe ich ein brief von der polizei bekommen. wegen der vorladung.

    mein bruder meinte zu mir, dass ich lieber mit eiem anwalt dahin gehen sollte, weil er mich halt besser da raus hauen kann.



    wie ist es eigentlich, wenn ich sage, dass es diese DVDs nicht in deutscher sprache gibt, sondern nur auf englisch und japanisch. und dass die in deutschland gar nicht verkauft werden.

    und die serie wird ja gar nicht mehr im tv gezeigt.


    da habe ich ja keinem geschadet.

  14. #13
    fallingstar fallingstar ist offline
    Avatar von fallingstar

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Zitat Sebulon Beitrag anzeigen
    Bei Straftaten (oder Ordnungswidrigkeit, oder was auch immer das jetzt ist) ist nicht unbedingt eine Anzeige notwendig.
    plagiate haben nichts mit ordnungswidrigkeiten zu tun, das sind straftaten. sie werden ziemlich streng verfolgt, die geldstrafen sind oft höher als zb bei körperverletzungen usw. meistens bleibts jedoch halt bei geldstrafen.

    aber mal abgesehen davon- nimm dir nen anwalt.

    wie kann man so dusselig sein kopien bei ebay zu verticken? es muß dir doch klar sein dass das verboten ist? selbst wenn das mädchen dich nicht angezeigt hat, wenn ebay es sieht tun die es- und wenn es keiner tut ist es trotzdem strafbar. -.-

    meld dich mal wenn du ne weißt was weiter passiert

  15. #14
    S-lebt S-lebt ist offline
    Avatar von S-lebt

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    also soll ich sofort mit nem anwalt dahin?

  16. #15
    fallingstar fallingstar ist offline
    Avatar von fallingstar

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    ich würde folgendes vorschlagen: du suchst dir aus dem telefonbuch nen anwalt der auf urheberrecht getrimmt ist- den rufst du an und schilderst die situation. vielleicht sagt er auch es sei nicht nötig das er mitkommt.

  17. #16
    S-lebt S-lebt ist offline
    Avatar von S-lebt

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    weiß jemand wie teuer solche anwälte sind? ^^

  18. #17
    keine ahnung keine ahnung ist offline

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    gogle doch mal,viele rechsänwälte beraten in netz ,ud vielleicht steht das ja schon irgendwo
    Urheberrechtsgesetz in Deutschland (Stand: November 2006)

  19. #18
    fallingstar fallingstar ist offline
    Avatar von fallingstar

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Zitat BBFL86 Beitrag anzeigen
    weiß jemand wie teuer solche anwälte sind? ^^
    also nachzufragen wie das läuft kostet erstmal nix. und vielleicht gibt es bei deiner stadt auch eine kostenlose rechtsberatung, ruf mal im rathaus/stadthaus an ^^

  20. #19
    S-lebt S-lebt ist offline
    Avatar von S-lebt

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    also ich habe gestern bei dem Polizisten angerufen, wegen verlegung des Termines. Der meinte zu mir, dass ich nciht mit nem Anwalt kommen soll, denn wenn ich das vorhaben sollte, dann kann ich direkt zu hause bleiben, weil ich dort nur mein standpunkt sagen soll.

    Er meinte auch zu mir, dass er nur ne kleine Geldstrafe geben wird und nichts dramatisches ist.

  21. #20
    Sebulon Sebulon ist offline
    Avatar von Sebulon

    AW: Eine Frage zum Thema: Straftat gegen das Urheberrechtsgesetz

    Zitat BBFL86 Beitrag anzeigen
    also ich habe gestern bei dem Polizisten angerufen, wegen verlegung des Termines. Der meinte zu mir, dass ich nciht mit nem Anwalt kommen soll, denn wenn ich das vorhaben sollte, dann kann ich direkt zu hause bleiben, weil ich dort nur mein standpunkt sagen soll.

    Er meinte auch zu mir, dass er nur ne kleine Geldstrafe geben wird und nichts dramatisches ist.
    Na denn....haste ja nochmal Schwein gehabt. Hoffe, du hast draus gelernt

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