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29.09.2013, 13:51 #1Cao Cao
Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Ich würde gerne eure Meinung dazu hören.
Der 77 Jährige, gehbehinderte Mann, welcher nebenbei auch noch Jäger war, wurde auf seinen Grundstück in seinen Haus von mehreren Jugendichen überfallen. Sie zwangen ihn seinen Safe zu öffnen, damit sie an seinen Geld heran kommen. Plötzlich ging die Alarmanlage los und die Jugendlichen wollen die Flucht ergreifen. Der Mann holte seine Waffe heraus und schoss auf sie. Einer der Täter kam dabei ums leben.
War die Handlung gerechtfertigt, oder ungerechtfertigt?
Hat der Mann einen Grund gehabt, anschließend noch auf die Leute zu schießen?
Ist es in Ordnung, das er dafür nicht belangt wurde?
Meiner Meinung nach ja. Zum ersten: In der Hitze des Gefechts verläuft die Zeit meistens sehr schnell und alles wird unübersichtlich. Um sich zu schützen, sorgt man dafür das die Täter zu schaden kommen. Man weiß nämlich nicht, ob sie vorhaben ihn etwas anzutun.
Zum zweiteren: Da die Täter wegliefen, gestaltet sich hier die Frage ob es gerechtfertigt war zu schießen, obwohl die Gefahr indirekt ja auch gebannt sein könnte. Ich sehe es wohl als eine Kurzschlussreaktion, oder eine Affekthandlung. Du darfst dich und dein Eigentum verteidigen, notfalls mit Gewalt (Außer es ist rechtens)
Zu drittens: Ich finde es in Ordnung. Nicht in Ordnung finde ich das die Eltern nun wütend auf den Mann sind.
Mag sich zwar alles sehr harsch von mir anhören, aber man sollte sich zwei mal überlegen, welche Dummheit man begeht. Erst wenn man sich die Konsequenzen bewusst ist (Der Eigentümer könnte auch bewaffnet sein), dann hat man die Möglichkeit es zu lassen. Eigene Dummheit ist es dennoch, andere zu überfallen. Ich erinnere mich noch gerne daran zurück wie Dieter Bohlen damals nackt mit einer Pumpgun hinter einen Einbrecher auf seinen Grundstück hinterherlief (Da er allerdings diese Waffe nicht besitzen durfte, hatte er sich eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitz eingefangen. Sind das schon Situationen wie in den USA, wo in einigen Bundestaaten jeder Grundstücksbesitzer eine M60 im Keller hat?
Sollte man Waffen verbieten, auch wenn gewisse Leute ehr von gößeren Risiken einer Gefahr ausgesetzt zu sein, betroffen sind?
Erster Link sagt mir ehr zu. Der zweite ist lächerlich. Dennoch würde ich gerne eure Meinung zu beiden hören
Überfall auf Rentner : Totschlag oder Notwehr – Der Fall Sittensen - Nachrichten Panorama - Weltgeschehen - DIE WELT
Ausgegrenzt und abgeknallt. Ein Fall für den Flüchtlingsrat | FreieWelt.net
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Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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29.09.2013, 14:35 #2Issomad
AW: Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Die Eltern des Toten kann ich durchaus verstehen und jeder, der selbst Kinder hat, sollte sie auch verstehen, dass sie einen eventuellen Totschlag nicht ohne Sühne davonkommen lassen wollen.
Sie sind allerdings nicht so wütend, dass sie es selbst in die Hand nehmen, sondern überlassen es den Gerichten. Die Verhandlung gegen den Rentner müsste eigentlich in diesen Tagen beginnen (die Komplizen des Räubers sind ja schon längst hinter Gittern). Immerhin kann man das als Indiz sehen, dass sie auf der Suche nach der vollen Wahrheit sind, womit sie den Tod ihres Sohnes vielleicht leichter verarbeiten können ...
Hier ein Interview mit dem Verteidiger des Rentners:
http://www.kreiszeitung.de/lokales/n...e-2918391.html
Wenn der Rentner wirklich flüchtenden Einbrechern in den Rücken geschossen hat (worauf die Spuren hindeuten), ist das natürlich nicht in Ordnung, weil diese Selbstjustiz nicht zu befürworten ist. Notwehr ist etwas ganz anderes ...
Es kann nicht sein, dass jeder das Recht selbst in die Hand nehmen will. Das wäre der erste Schritt zur Anarchie und der 2. Schritt wäre dann Blutrache nach italienischem Vorbild ...
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29.09.2013, 14:45 #3Cao Cao
AW: Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Natürlich, aber so manche Eltern sollten sich lieber selbst eingestehen versagt zu haben.
Auf der einen Art, ist hier ein ziemlich dünner Faden zwischen Selbstverteidigung und Selbstjustiz. Die Täter befanden sich immerhin noch auf seinen Grundstück. Sie hätten auch genau so umdrehen können und ihne entführen, oder dergleichen. Wenn du überfallen wirst, fühlst du dich erst sicher, wenn deine Peiniger nicht mehr zu sehen sind.
Ich hätte wahrscheinlich auch nicht anders reagiert, wobei ich sie versucht hätte mit einen Warnschuss zum stehen zu bewegen, damit sie alle gerichtlich ihre gerechte Strafe erhalten, oder eben versucht einen anzuschießen, damit man zumindest eine Person an der Flucht hindern kann. Wer das Grundstück anderer ohne Erlaubnis und mit böswilligen Absichten betritt, muss damit rechnen das der Besitzer sehr ungehalten sein kann.
Btw.: Kam das auch schon öfter vor:
1999 tötete auf dem Nicolai-Friedhof im Stadtteil Prenzlauer Berg in Berlin der Wächter (75) einen Einbrecher (28) mit einem Schuss aus einem Revolver, den er legal besaß. In Bendestorf, das nur knapp 40 Kilometer von Sittensen entfernt liegt, spielte sich 1982 einer der spektakulärsten Fälle von Notwehr ab. Damals erschoss der Unternehmer und Millionär Holger Wieser einen 19 Jahre alten Einbrecher aus dem Bett heraus.
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29.09.2013, 14:45 #4ARRMATEY
AW: Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Was soll es denn zu diskutieren geben? Du warst nicht dabei, keiner deiner Beurteilung wird jemals Sinn haben. Aber sogar der Staatsanwalt, der mehr Informationen zum Tathergang hat, behauptet, es gäbe keinen Grund Anzeige zu erheben, wobei das ja letztlich egal ist. Wichtig ist, das dir Informationen für eine begründete Urteilsbildung fehlen, du demnach also auf Spekulationen argumentieren musst.
Wahrscheinlich interessiert dich der Quatsch auch nur, weil der Knacker mal Bestatter war.
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29.09.2013, 14:52 #5Cao Cao
AW: Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Falls du es noch nicht bemerkt hast: Das hier ist ein Forum. Hier tauscht man Erfahrungen und Informationen aus. Ausnahmslos alles, was hier zum Thema Politik u. Gesellschaft steht, ist keine Garantie. Folglich fehlen allen Informationen und begründete Urteilsbildung.
Ich gehe aber vom geschilderten Fall aus. Und nein, das der Herr Bestatter war ist nicht der Grund, warum ich dazu einen Thread eröffne. Ich brauchte nur ein solches Fallbeispiel in Bereich Deutschland. Aus der USA solche Beispiele zu nehmen, wäre ja nicht vergleichbar mit den hier.
Aber gut, du hast deine Meinung dazu abgegeben: Es ist dir egal.
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29.09.2013, 14:53 #6Issomad
AW: Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Die Tat des Rentners war einfach nur Dummheit, vielleicht auch Wut, und sicherlich keine Notwehr ... Wenn er die Waffe einfach nur in der Hand gehalten und bei einer Rückkehr der Täter eingesetzt hätte, wäre es etwas anderes gewesen ... Gegen einen Schuss in die Luft, um deren Flucht zu 'beschleunigen', ist auch nicht viel einzuwenden, aber nicht ein gezielter Schuss in den Brustbereich ...
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29.09.2013, 15:04 #7Cao Cao
AW: Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Natürlich, die Möglichkeit besteht. Aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass das eigentliche Opfer die Softair von einer echten Schusswaffe unterscheiden konnte. Die Stadt will ja schon dagegen vorgehen das Softair_Waffen speziell markiert werden sollen, um keine Verwechslungen zu erleben.
Und nun muss man sich natürlich auch den jeweiligen Zustand des Rentners machen. Im hohen Alter und körperlich abgeschwächt. Die Psyche des Mannes schien noch in Tackt, also kann man davon ausgehen, das er nicht verwirrt war. Aber wie reagiert ein gesunder Mensch darauf, wenn er in seinen eigenen 4 Wänden überfallen wird. Ein Mensch braucht einen Ort, wo er sich zurückziehen kann. Was passiert, wenn man ihn in die Ecke drängt? Er hat auf einmal ganz andere Gedanken, die unterschiedlich verlaufen können. Manche erstarren vor Angst, andere greifen vor Wut an selbst wenn dein Gegenüber eine Waffe hat.
Seine Reaktion anschließend, gibt natürlich zu bedenken WARUM er anschließend auf diesen geschossen hat. Aber ein Mensch den man bedrängt, reagiert manchmal nicht anders als ein Tier. Er wird aggressiv. Folglich würde der Schuss in diesen Fall eine Affekhandlung gewesen sein, da man einige Zeit braucht, um wieder "normal" zu werden. Bei manchen dauert das Stunden, bei anderen Tage oder sogar Jahre. Aber wie gesagt. Die Reaktionen können vollkommen unterschiedlich sein. Ich kann keinen Menschen verurteilen den man bewusst in diesen "Andrenalin-Schub"gebracht hat. Warum soll man ihn noch belangen, wenn er für diese Zeit am toben ist, aus Angst oder aus Wut?
Anders wäre es, wenn er nun mit seinen Auto hinter den Tätern hinterher fährt und aufgrund von Mordlust diese, vor ihrer Haustür erschießt. Das wäre schon ein Racheakt. Aber hier reden wir von einer Situation die driekt im Anschlus folgte. Eine Kurzschlussreaktion. Eine kurze Unzurechnungsfähigkeit. Einen unzurechtbaren Menschen, kann man nicht ins Gefängnis stecken, sondern bedarf es psychologische Betreuung. In diesen Moment, hatte er evtl. einen Kurzschluss.
Da man nun aber nicht weiß, ob er tatsächlich kurz mal von Sinnen war, oder eben berechnend auf sie geschossen hat, wird er nicht verklagt.
Für mich ist aber klar. Die Hauptschuld trägt nicht er.
Btw.: Nun der Warnschuss hätte aber auch dazu führen können, das zurück geschossen wird.
Zudem soll es ja schon davor zu einen tragischen Fall gekommen sein, wo einbrecher den Eigentümer getötet haben. Mit diesen Hintergedanken, hat man auch ein ganz anderes Bild.
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29.09.2013, 16:00 #8ARRMATEY
AW: Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Das offensichtliche benötigt keine Diskussion, denn es ist bereits offensichtlich, nicht wahr?
Dann lass es mich so aufrollen: Du rechtfertigst die Tat des Rentners mithilfe deiner Moral, die du irgendwie zu begründen scheinst. Nebenbei sei bemerkt, dass Totschlag die affektive Tötung bezeichnet und du scheinst ja dein Urteil gerne mit dieser Begründung zu untermauern.
Der Zirkelschluss den du begehst ist relativ simpel: Ein Mensch wird in eine Ausnahmesituation gebracht (die Betonung liegt auf "gebracht"), durch die starke Emotionen in ihm ausgelöst werden. Nichts anderes bedeutet Affekt. Es ist also von vorne rein klar und offensichtlich, dass alles, was der Rentner tat, Affekthandlungen sind. Herzlichen Glückwunsch, du hast die Tat mit dem Wort erklärt.
Natürlich muss ich aber fair bleiben. Könnte es nicht sein, dass gewisse Affekthandlung per se als Begründung für moralisches Handeln hinreichend sind?
Ein Mensch fürchtet um sein Leben und tötet seinen Angreifer (im Sinne des aktiven, positiven, er wurde angegriffen). Die meisten Menschen haben dafür Verständnis, deshalb gibt es auch in den meisten Ländern dieser Welt Notwehrregelungen. Diese sind dir ebenfalls klar.
Trotzdem möchtest du diskutieren, ich frage dich aber wieder: worüber?
Dir ist klar, dass der Rentner nichts falsches getan hat, weil du i-welche Gründe dafür meinst gefunden zu haben. Deine Meinung ist endgültig, weil, aufbauend auf den Fakten, für dich nur dieser Schluss zulässig war. Wäre ein anderer Schluss, für dich, zulässig, hättest du diesen genannt, und nicht jenen, den du begründet hast.
Du kannst dir aber vorstellen, andere Menschen hätten da möglicherweise andere Meinungen zum Thema. Du weißt also, dass es andere Meinung gibt, aber wüsstest du das, wenn du sie dir nicht vorstellen könntest? Wenn du sie dir aber vorstellen kannst, wieso fragst du dann danach?
Du könntest anfangen zu spekulieren: Was wäre, wenn das und das passierte? Wäre es dann immer noch rechtens, blablabla. Und was hat man davon? Aussagen über ein Ereignis das nicht stattgefunden hat?
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29.09.2013, 17:40 #9Cao Cao
AW: Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Nun, wir kennen das Ergebnis. Aber es können dadurch auch Diskussionen entstehen, z.B "Sollte ein Mensch im Notfall überhaupt auf eine Waffe zugreifen dürfen?" Hier könnte man eben auch die Frage klären, ob ein Waffenverbot auch aus diesen "Selbstverteidigungs-Gründen" durchgeführt wird.
Btw.: Mich interessieren eure Meinungen einfach. Genau so wie eure Reaktion darauf, und euer Verständnis.
Ich behaupte nicht das es so war, sondern sage das dies wahrscheinlich so sein kann. Dazu gehe ich auch darauf ein,wie ich selbst handeln würde , oder eben welche Ängste ich in einer solchen Situationen entwickel. Auch hier wäre es interessant, wie ihr in der Situation reagieren würdet, bzw. was ihr für wahrscheinlicher hält.
Hier stellt sich allerdings mir die Frage auch, in wie weit die Gesellschaft eine "anschließende" Affekthandlung thematisiert. Das Gericht kann zudem ja auch unfair geurteilt haben.
Eben. Jetzt habe ich z.B deine Ansicht. Wir haben hier noch viele weitere User, die vieleicht die Meinung teilen, oder eine andere Meinung dazu haben. Interessant wird es erst aber, wenn wir vergleichen. Und wie oben geschrieben bietet dieses Thema eigentlich viel Diskussionsraum. Eben, weil hier auch viele allgemeine Fragen zum Gesetz, zu Waffen, oder einen Täterprofil diskutiert werden können. Für mich ist dies ein interessantes Feld, und ich hoffe damit auch hier User zu finden, die auch Interesse daran haben, diese kritische Thematik zu behandeln.
Meine Meinung ist entgültig, da hast du wohl Recht. Aber ich habe vieleicht auch etwas übersehen. Oder ihr habt alternative Szenarien, die mich zum nachdenken animieren und vieleicht meine Meinung wieder ändert. Eure Meinungen vorstellen kann ich mir nicht, da ich keine Gedanken lesen kann. Jeder hat hier eine eigene moralische Vorstellung, und das heißt nicht das der andere unmoralisch wäre.
Spekulationen gehören zur einen behandelnden Thema auch dazu. Wie ich oben auch schon sagte, weiß ich selbst nicht was da passierte. Ich war ja nicht dabei. Genau so wie ich nicht beim 11 September dabei war, oder gesehen habe wie auf Utoya ein Massaker veranstaltet wurde. Deshalb kommt es ja erst zu diesen Theorien. Siehe meine Theorie bitte nicht als bestätigt. Ich mache keinen Thread auf, wenn ich die Antwort schon kenne
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29.09.2013, 17:59 #10ARRMATEY
AW: Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Reden, um zu reden, Probleme schaffen, um zu philosophieren
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29.09.2013, 18:02 #11Cao Cao
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29.09.2013, 18:31 #12HardAndSoft
AW: Ehemaliger Bestatter erschießt Räuber
Du darfst einen Handtaschenräuber nicht über den Haufen schießen, einen bewaffneten Bankräuber hingegen eventuell schon.
Und wenn es unbewaffnete Jugendliche waren, von denen keine Gefahr mehr ausging (wegen Flucht), dann ist ein gezielter Schuss unverhältnismäßig.
Was im Einzelfall nun passiert ist und ob der Schuss verhältnismäßig war, wird das Gericht beurteilen müssen.
Apropos: Der zweite Link ist ein Scharfmacher-Artikel aus der Anti-Ausländer-Ecke.
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29.09.2013, 18:34 #13Cao Cao
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