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Thema: Die Schläger von Berlin
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13.05.2013, 20:13 #1Darth Vicious
Die Schläger von Berlin
... der 20-jährige stirbt dabei.
Jetzt begann heute der Prozess gegen die "mutmaßlichen" Mörder...
Anklage - man halte sich fest: SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG MIT TODESFOLGE
Verdammt nochmal, das war Mord, nichts anderes als Mord.
Wer einen anderen Menschen derart verprügelt, dass er stirbt, und als das Opfer (als ob das nicht schon genug wäre) schon bewusstlos am Boden liegt, noch weiter gegen seinen Kopf tritt, ist kein Mensch mehr und sollte auch nicht wie einer behandelt werden.
Nicht mal ein Tier tut so etwas einem anderen Tier an.
Selbst ein Hund, der einen Menschen (aus welchen Gründen auch immer) beißt, wird eingeschläfert.
Diese Täter sind in meinen Augen keine Menschen mehr...
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13.05.2013, 20:19 #2Eisuke261990
AW: Die Schläger von Berlin
Trotzdem ist es kein Mord, jedenfalls nicht nach deutscher Sachlage. Was du da empfindest ist daher egal.
Ändert natürlich nichts daran, dass die Aktion von den Typen scheiße war.
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13.05.2013, 21:19 #3Topas
AW: Die Schläger von Berlin
@ Eisuke
erst mal herzlichen Glückwunsch zum Nichtabstieg ein Freiburger als Werder Fan, die Welt wird immer verrückter
kannst du dir die selbe Anklage unter dieser Vorraussetzung vorstellen: 6 Autochthone prügeln Türken zu Tode... Ich nicht Statt laufend runde Tische gegen rechts zu gründen, sollten wir mal runde Tische gegen gewalttätige Ausländer und Rassismus gegen Autochthone gründen!!! Aber dazu ist das Gutmenschentum zu feige
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13.05.2013, 21:20 #4keldana
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13.05.2013, 22:13 #5Delao
AW: Die Schläger von Berlin
Andere, ähnliche Fälle werden kaum beachtet.
Tod nach Diskofahrt in Kirchweyhe: Streitschlichter Daniel S. stirbt nach brutaler Prügelattacke - Welt - Tagesspiegel
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13.05.2013, 22:14 #6Graf Koks
AW: Die Schläger von Berlin
Ein Link zur Quelle wäre nicht schlecht bevor hier die üblichen Parolen geschwungen werden.
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13.05.2013, 22:21 #7Don Promillo
AW: Die Schläger von Berlin
Was soll man schon dazu sagen... die Welt ist grausam und es gibt zu viele Idioten auf der Welt. Traurig natürlich für das Opfer und die Angehörigen, aber bitte nicht gleich wieder die "Ausländer werden vor Gericht bevorteilt" Keule schwingen. Mittlerweile ist die ebenso nervig wie die Nazikeule...
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13.05.2013, 22:48 #8Darth Vicious
AW: Die Schläger von Berlin
Darauf wollte ich eigentlich nicht hinaus.
Nur wenn ich den (mittlerweile zweiten!!!) Fall sehe, in dem eine Kindergärtnerin wegen KÖRPERVERLETZUNG angezeigt wird, weil sie einem Kind symbolisch den Mund mit Tesa zugeklebt hat... da wird eine (meinetwegen fragwürdige) Disziplinarmaßnahme schon beinahe auf eine Stufe mit Mord/Tötung/Totschlag gestellt... beidesmal Körperverletzung.
Insoweit gebe ich keklana Recht: die Beurteilung von Rechtsfällen ist mittlerweile fernab jeglicher Realität und auf dem besten Wege in den Irrsinn und die Lächerlichkeit abzugleiten...
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13.05.2013, 22:57 #9ARRMATEY
AW: Die Schläger von Berlin
Ich wusste gar nicht wie viele ausgebildete Juristen hier rumlaufen
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13.05.2013, 23:03 #10Issomad
AW: Die Schläger von Berlin
Übrigens war das Opfer genaugenommen auch kein Authochthoner, jedenfalls würde das keiner der Rechtsheinis bestätigen ...
Authochthone sind nunmal nur ein geringer Prozentsatz der Opfer der Jugendkriminalität ...
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13.05.2013, 23:03 #11Insomnium
AW: Die Schläger von Berlin
sowas sollte mit mindestens 15 jahre bestraft werden!
und das ohne irgendwelche kürzungen
immer wieder werden irgendwelche leute einfach so von hirnamputierten brutal verprügelt,
nur damit die sich geil fühlen...leben wir in der steinzeit oder was?
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13.05.2013, 23:05 #12Graf Koks
AW: Die Schläger von Berlin
Egal ob man fünf Millionen oder fünf Euro stiehlt, es ist beides Mal Diebstahl! Das deutsche Rechtssystem ist einfach verrückt.
Also mal ehrlich: Was ist der Zweck dieses Threads? Randgruppenbashing? Justizbashing? Im Anfangspost wird ein angeblicher Fall präsentiert bei dem das Gericht auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge entschieden hat. Dann wird irgendein Quervergleich zu einem anderen Fall, wieder ohne Quelle, gezogen, wo auf Körperverletzung entschieden wurde. Daraus wird dann gefolgert, dass beide Straftaten ähnlich bestraft wurden. Vidivid und drei macht neune...
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13.05.2013, 23:09 #13Issomad
AW: Die Schläger von Berlin
Deshalb gibt es ja die Unterscheidung zwischen einer 'normalen' Straftat und einer 'schweren' Straftat, in dem Fall also schwerer Diebstahl bei 5 Millionen oder schwere Körperverletzung im vorliegenden Fall; im Gegensatz zur Kindergärtnerin, der 'nur' Körperverletzung vorgeworfen wird, wenn sie ein Kind ohrfeigt ...
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13.05.2013, 23:10 #14Voyevoda
AW: Die Schläger von Berlin
Im ersten Post ist weder eine Quelle angegeben noch lässt sich irgend etwas über die Nationalität der Täter oder die des Opfers lesen. Ich finde es wahnsinnig interessant, dass gleich wieder von gewaltbereiten Ausländern und Rassismus die Rede ist. AnneWillHartAberFairPropagandageschädigte Meute...
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13.05.2013, 23:14 #15Issomad
AW: Die Schläger von Berlin
Hast du in den letzten Monaten keine Zeitung gelesen? Dann wüsstest du vielleicht, um welchen Fall es geht ... Wir wissen es jedenfalls
Vielleicht sagt dir Jonny K. etwas, sein Tod ging doch wochenlang durch alle Medien ...
http://www.welt.de/vermischtes/artic...waltorgie.html
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13.05.2013, 23:15 #16
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13.05.2013, 23:32 #17ARRMATEY
AW: Die Schläger von Berlin
Ich denke ein einschlägig bekannter User ist sicherlich bereit die Herkunft der Täter wissenschaftlich korrekt in Verbindung mit Religion, Kultur und sozialer Schicht herzustellen, bei gleichzeitigen Verweis auf das Phänomen Ehrenmord mit kurzem Querverweis zu 9/11 und einem Bollwerk der Selbstverteidigung aus sprachlicher Rhetorik die sich, im Angriffsfall, geschickt auf eine rudimentäre Waffe aus der Steinzeit reduzieren lässt.
Dieses Forum verkommt übrigens immer mehr und mehr zu einem Blog.
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14.05.2013, 02:57 #18Der Schmied von Kochel
AW: Die Schläger von Berlin
Vor 2 Monaten war ich am Tatort und habe mich über die Umwelt dort gewundert. Nachdem was ich so gelesen hatte, muss es ja in fürchterlicher Umgebung gewesen sein, doch weit gefehlt. Eine Seite Großbaustelle und auf der anderen Schickimicki Clubs. Obendrauf noch das rote Rathaus in Steinwurfweite wo immer (!) mindestens zwei Polizisten stehen.
Wenn ich mir den Kiez in HH anschaue, dann sehe ich das die Polizei dort reagiert und vor allem am Abend und am WE Präsenz zeigt. Würde mich mal interessieren, ob das in B auch so ist. Wie auch immer, die Tatsache das es sich um eine gute Gegend handelte und die UBahn zwar nah aber nicht involviert war, stellt mir die Frage, seit wann solche Gewalt von einschlägigen Stadtteilen mit ihren Spelunken in die Öffentlichkeit getragen wurde?
Wo rechnet man denn mehr mir Ausschreitungen, in Neu Koelln/Wedding/Kreuzberg oder Mitte/Pankow/Charlottenburg?
Hut ab vor der Schwester des Opfer, sie scheint die Verhandlung sehr stark durchgestanden zu haben. In Thailand hätten sie die Typen wahrscheinlich im Knast schon gelyncht.
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14.05.2013, 16:59 #19Darth Vicious
AW: Die Schläger von Berlin
Ich meine, betrachtet man die Fälle heutzutage, egal wo man auch hinsieht, sei es jetzt dieser, der Fall mit den Kindergärtnerinnen oder meinetwegen auch der "mediengewaltige" NSU-Prozess...das ist doch im Großen und Ganzen betrachtet durch die Bank alles nicht mehr glaubwürdig.
Iustitia tut mir, ehrlich gesagt, gewaltig Leid. Aber das Bild, das sie darstellt, ist doch irgendwo bezeichnend: sie ist (wenn auch in ihrem Fall absichtlich) blind...
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15.05.2013, 03:18 #20Caligula
AW: Die Schläger von Berlin
§ 211 Mord: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge: Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226 (siehe Zitate unten)) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.§ 223 Körperverletzung: Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.§ 224 Gefährliche Körperverletzung:
Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.§ 226 Schwere Körperverletzung:
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Laut Medien liegt der Justiz kein Motiv für Mord vor. Man weiß nur das die Gruppe unter Alkoholeinfluss stand.
Worüber man sich eher Gedanken machen sollte sind die Aussagen der beiden Hauptangeklagten. Laut ihren Aussagen, haben sie nämlich dem Opfer kein Haar gekrümmt sondern sind komplett unschuldig. (Deswegen mussten sie auch in der Türkei untertauchen, das macht man als "unschuldiger" so...)
In diesem Falle muss ich dir jedenfalls zustimmen. Wer anderen Menschen das Leben nimmt, sei es beabsichtigt oder nicht (ausgenommen Unfälle, etc.) dem sollte es nicht anders ergehen. Es würde mir aber auch schon vollkommen ausreichen wenn man solche Menschen einfach über dem Nordpol von Bord des Flugzeugs schmeißen würde.
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