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Thema: Der Tod von Tuğçe Albayrak
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21.06.2015, 22:33 #281Kanye
AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak
Sonst könnte ich mir die Unterscheidung hier ja sparen...
Aber vielleicht hast du mich hier nicht verstanden:
Von deinen Worten ausgehend, aus welchen ich geschlossen habe, dass du körperliche Gewalt mit Todesfolge, Totschlag und Mord gleich bestrafen möchtest, habe ich ein Szenario entworfen, um dir anschaulich darzustellen, was das bedeuten würde. Auch noch mal fett markiert, damit sofort ersichtlich ist, dass ich hier von einem hypothetischen Szenario spreche, ausgehend von deinen Worten.
Ich glaube da werden wir uns nicht einig. Ich möchte nur noch mal anmerken dass bei dem einen die Verletzungsabsicht im Vordergrund stand, und beim anderen die Tötungsabsicht. Aber die Absicht hinter der Tat scheint dir egal zu sein. Du bewertest einfach das "Ergebnis". Vollkommen egal wie das zustande kam.
?
Meinst du vorsätzlicher Totschlag? Und das bezieht sich worauf?
Was ich hier...:
...beschrieben habe. Bitte das nächste Mal meinen Beitrag gründlicher lesen, dann könnten wir uns das jetzt sparen...
Für den Täter in erster Linie. Darf er, weil er sich eines Verbrechens schuldig gemacht hat, nicht erwarten dass er ein faires Verfahren bekommt?
Wenn ich dich da an Art.6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verweisen darf:
Artikel 6: Recht auf ein faires Verfahren
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass...über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von
einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen
Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
Diese "Bedürfnisse" haben da aktuell schon "etwas verloren".
Wenn du Gewalttäter nicht mit Mördern auf eine Stufe stellst (beides moralisch und rechtlich höchst verwerflich - zumindest da sollten wir uns einig sein - aber nicht gleich zu behandeln) kann es dir doch nicht gerecht erscheinen, wenn beide Gruppen zukünftig die gleiche Strafe erhalten sollen.
Was notwendig war, weil die meisten Zeugenaussagen nicht zu gebrauchen waren.
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22.06.2015, 02:02 #282Krankfried
AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak
Was das Thema Zivilcourage betrifft, sei aber gesagt, dass der Eigenschutz IMMER dem Fremdschutz vorgeht. Wenn ich vor einem brennenden Haus stehe und jemand darin ist, verständige ich die Feuerwehr, macht jemand Stunk, wird schnell 110 gewählt.
Dieses Prinzip ist das erste, das man im Kopf haben muss, denn wer möchte schon toter Held sein?
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22.06.2015, 17:12 #283Cao Cao
AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak
In Bezug auf Agressionsbewältigung, erscheint mir oben genannte Option effektiver
Schubsen ist aber kein "direkter" Angriff. Du schubst jemanden nicht, um ihn wehzutun. Das tust du eher, wenn du zuhaust.
Ergebnis A: Tot; Ergebnis B: Tot
Wo ist da der Unterschied?
Grund A: Täter attackierte Opfer; Grund B: Täter attackierte Opfer
Hintergedanke:
A: Ich töte ich B: Ich verletze dich
B ist allerdings bei so einen Wutausbruch wohl sehr unwahrscheinlich. Man will "vernichten"
?
Bezog sich darauf, das man "Angriffe" schon als versuchten Todschlag werten könnte.
Redest du nun von Mord, oder von Todschlag?
Er unterscheidet sich vom Mord (§ 211
StGB) durch das Fehlen von Mordmerkmalen. Die Strafandrohung für Totschlag ist dementsprechend niedriger. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bedroht. In besonders schweren Fällen wird jedoch, wie bei einem Mord, eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt (§ 212 II StGB). In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren (§ 213 StGB).
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
Zum Vorsatz:
Häufig wird der Vorsatz kurz als „Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung“ beschrieben.[1] Diese Definition greift jedoch möglicherweise zu kurz. In der Wissenschaft ist nämlich unter anderem strittig, ob der Vorsatz entweder nur das Wissen des Täters um seine Tat erfasst oder aber nur dessen Willen, die Tat zu verwirklichen oder sogar beides.
So gesehen reicht es aus, wenn man nach jemanden ausholt, ihn trifft und er dann tödlich stürzt. Kann als Todschlag reichen, dazu reicht zu wissen das du in Begriff bist den Gegner zu töten.
Hier liegt aber der Fehler. Woran erkennt man, ob der Täter nur verletzen, oder gar die Person töten will?
Ein faires Verfahren habe ich ihn auch nicht verwehrt
Zum Glück steht darin nur etwas über das Verfahren, nicht aber über die Haftstrafen. Diese sind in diesen Gesetz leider nicht mit innenbegriffen. Wer entscheidet wieviel ein Menschenleben wert ist?
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22.06.2015, 20:15 #284Krankfried
AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak
In Bezug auf Agressionsbewältigung, erscheint mir oben genannte Option effektiver
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22.06.2015, 20:27 #285vieraeugigerZyklop
Der Tod von Tuğçe Albayrak
Klar kann man auch aus Verletzungsabsicht jemanden schubsen. Oder ich nehm als Beispiel einen Schlag in die Fresse. Keine Tötungsabsicht aber kann passieren
Du drehst dir das ein bisschen zu recht gerade.
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22.06.2015, 21:44 #286Cao Cao
AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak
Nein, du stellt eine andere Situation auf. Wenn ich jemanden die Treppe runterschubse, ist das böswillig. Wenn du und ein anderer nur rumalbern und du ihn aus versehen beim schubsen tötest, dann kann man die keinen vergleichbaren Vorwurf machen. Wenn du aber aus Boshaftigkeit jemanden totschubst ist es schlimmer.
@Krankfried nein. Ich bin mir dieser radikalen Methode durchaus bewusst. Es sollte lediglich schildern das man damit eher einen besseren Effekt erzielt, als man sich bei einen Anti-Aggressionstraining darauf verlassen muss das die Lektion fruchtet.
Wenn der Mensch geistlich nicht mehr empfindet, kann er auch niemanden was tun
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22.06.2015, 21:56 #287vieraeugigerZyklop
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22.06.2015, 22:02 #288Cao Cao
AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak
Ich differenzierte nur zwischen Boshaftigkeit und Unaufmerksamkeit bzw. Dummheit.
Wieso hast du ihn geschlagen?
Warst du sauer auf ihn, oder war es nur ein etwas zu starker Klatscher beim Kumpel zr Begrüßung?
Beides sollte natürlich geahndet werden, aber Boshaftigkeit ist in einer Situation nicht abzuschätzen. Es geht nicht darum, das der Täter es im Nachhinein nicht gewollt hätte, sondern während er das Opfer angreift.
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15.07.2015, 13:38 #289Cao Cao
AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak
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15.07.2015, 15:28 #290gamefreake89
AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak
@Cao Cao
Bild Blog hat auch schön ein lesenswerten artikel dazu rausgebracht
„Bild“ druckt freiwillig zu kleine Gegendarstellung — BILDblog
Das Besondere an der Gegendarstellung auf der „Bild“-Titelseite von heute: Sie hätte in dieser Form gar nicht abgedruckt werden müssen.
Vor zwei Wochen hat das Landgericht Berlin zugunsten von Sadija M. eine einstweilige Verfügung erlassen und die „Bild“-Zeitung dazu verdonnert, eine Gegendarstellung abzudrucken. Gegen diese Abdruckanordnung hat „Bild“ Widerspruch eingelegt, eine mündliche Verhandlung folgt in der kommenden Woche. Trotzdem hat sie schon heute eine Gegendarstellung veröffentlicht, allerdings nicht entsprechend den Vorgaben des Gerichts.
Warum? Der Grund könnte in eben diesen gerichtlichen Vorgaben liegen: Demnach muss das Wort „Gegendarstellung“ in der Größe der Dachzeile der Erstveröffentlichung („EKLAT NACH DEM HAFTURTEIL“) gedruckt werden, der dazugehörige Text („In der BILD-Zeitung vom 17.06.2015 haben Sie auf …“) in der Größe der einstigen Überschrift („Mutter des Schlägers spuckt auf Tugce-Foto!“). Das würde bedeuten, dass die Gegendarstellung am Ende in etwa so aussieht, wie die von Heide Simonis aus dem Jahr 2006.„Bild“ macht mit Korrekturspalte auf — BILDblog
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