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  1. #281
    Kanye Kanye ist offline
    Avatar von Kanye

    AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Du weißt aber auch, das Mord und Totschlag zwei vverschiedene Dinge sind.
    Ist das eine Frage an mich? Ja natürlich weiß ich das.

    Zitat Kanye Beitrag anzeigen
    willst du also Delikte wie "körperliche Gewalt mit Todesfolge" mit Delikten wie "Totschlag" oder "Mord" gleichstellen?
    Sonst könnte ich mir die Unterscheidung hier ja sparen...

    Aber vielleicht hast du mich hier nicht verstanden:

    Zitat Kanye Beitrag anzeigen
    Einzig und allein die Unterscheidung zwischen fahrlässiger Tötung und Mord (wozu dann Totschlag, und körperliche Gewalt mit Todesfolge mit dazuzählen würden) wäre zu treffen.
    Von deinen Worten ausgehend, aus welchen ich geschlossen habe, dass du körperliche Gewalt mit Todesfolge, Totschlag und Mord gleich bestrafen möchtest, habe ich ein Szenario entworfen, um dir anschaulich darzustellen, was das bedeuten würde. Auch noch mal fett markiert, damit sofort ersichtlich ist, dass ich hier von einem hypothetischen Szenario spreche, ausgehend von deinen Worten.

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Wenn du mich schlägst, ohne das ich dich zuvor attackiert habe, bist du darauf aus mir zu schaden. Ob du mich nur verletzen oder töten wolltest, steht dabei aber außer Frage. Du respektierst mein Leben nicht. Die meisten in denen Aggressionen aufkommen, sind auch häufig Todeswünsche seinen gegenüber. Man vertieft sich so dermaßen in die Rage, das einen alles egal ist.
    Ich glaube da werden wir uns nicht einig. Ich möchte nur noch mal anmerken dass bei dem einen die Verletzungsabsicht im Vordergrund stand, und beim anderen die Tötungsabsicht. Aber die Absicht hinter der Tat scheint dir egal zu sein. Du bewertest einfach das "Ergebnis". Vollkommen egal wie das zustande kam.
    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Also ja, versuchter Totschlag ist in Ordnung.
    ?

    Meinst du vorsätzlicher Totschlag? Und das bezieht sich worauf?
    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Mord wäre es, wenn er kaltblütig ihn im vornherein umbringen wollte, und nicht aus Affekt.
    Was ich hier...:

    Zitat Kanye Beitrag anzeigen
    ...ist dies deiner Meinung nach juristisch gleich zu bewerten wie mit jemandem der nachts in dein Haus einbricht und dich kaltblütig tötet, weil er dich dann in Ruhe ausrauben kann (also dich aus niederen Beweggründen tötet)?
    ...beschrieben habe. Bitte das nächste Mal meinen Beitrag gründlicher lesen, dann könnten wir uns das jetzt sparen...

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Außerdem, für wem wäre das Urteil ungerecht? Für das Opfer bestimmt nicht.
    Für den Täter in erster Linie. Darf er, weil er sich eines Verbrechens schuldig gemacht hat, nicht erwarten dass er ein faires Verfahren bekommt?

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Die Bedürfnisse des Täters haben im Gericht nichts verloren, außer ihr wollt mir erzählen er wäre das Opfer
    Wenn ich dich da an Art.6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verweisen darf:

    Artikel 6: Recht auf ein faires Verfahren
    (1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass...über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von
    einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen
    Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
    http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downlo...ublicationFile

    Diese "Bedürfnisse" haben da aktuell schon "etwas verloren".

    Wenn du Gewalttäter nicht mit Mördern auf eine Stufe stellst (beides moralisch und rechtlich höchst verwerflich - zumindest da sollten wir uns einig sein - aber nicht gleich zu behandeln) kann es dir doch nicht gerecht erscheinen, wenn beide Gruppen zukünftig die gleiche Strafe erhalten sollen.

    Zitat gamefreake89 Beitrag anzeigen
    @JokerofDarkness
    Ich denke einfach mal das ,dass Gericht mehr leute als nur den Täter angehört hat(Es waren etwa 60 Zeugen).
    Was notwendig war, weil die meisten Zeugenaussagen nicht zu gebrauchen waren.

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    AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #282
    Krankfried Krankfried ist offline
    Avatar von Krankfried

    AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak

    Was das Thema Zivilcourage betrifft, sei aber gesagt, dass der Eigenschutz IMMER dem Fremdschutz vorgeht. Wenn ich vor einem brennenden Haus stehe und jemand darin ist, verständige ich die Feuerwehr, macht jemand Stunk, wird schnell 110 gewählt.

    Dieses Prinzip ist das erste, das man im Kopf haben muss, denn wer möchte schon toter Held sein?

  4. #283
    Cao Cao

    AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak

    Zitat Krankfried Beitrag anzeigen
    ...Bitte sag mir, dass ich hier deinen Sarkasmus nicht herauslese.
    In Bezug auf Agressionsbewältigung, erscheint mir oben genannte Option effektiver

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Ja es wurde bewusst Gewalt ausgeübt und das war mit Sicherheit falsch. Ich denke aber kaum das dies mit Tötungsabsicht geschehen ist.

    Was ist wenn du mich schubst entweder aus Spaß zum stänkern oder nur um mich bloß zu stellen. Ich falle unglücklich auf den Kopf oder auf einen Gegegnstand oder es drimgt ein Gegenstand durch den Sturz in meinen Kopf ein. Alles mit Todesfolge. Möchtest du das man dann lebenslänglich gibt oder einen, rechtlich, angemessene Strafe?
    Schubsen ist aber kein "direkter" Angriff. Du schubst jemanden nicht, um ihn wehzutun. Das tust du eher, wenn du zuhaust.


    Zitat Kanye Beitrag anzeigen
    Aber die Absicht hinter der Tat scheint dir egal zu sein. Du bewertest einfach das "Ergebnis". Vollkommen egal wie das zustande kam.
    Ergebnis A: Tot; Ergebnis B: Tot

    Wo ist da der Unterschied?

    Grund A: Täter attackierte Opfer; Grund B: Täter attackierte Opfer

    Hintergedanke:

    A: Ich töte ich B: Ich verletze dich

    B ist allerdings bei so einen Wutausbruch wohl sehr unwahrscheinlich. Man will "vernichten"

    ?
    Zitat Kanye Beitrag anzeigen
    Meinst du vorsätzlicher Totschlag? Und das bezieht sich worauf?
    Bezog sich darauf, das man "Angriffe" schon als versuchten Todschlag werten könnte.

    Zitat Kanye Beitrag anzeigen
    Was ich hier...:


    ...beschrieben habe. Bitte das nächste Mal meinen Beitrag gründlicher lesen, dann könnten wir uns das jetzt sparen...
    Redest du nun von Mord, oder von Todschlag?

    Er unterscheidet sich vom Mord (§ 211
    StGB) durch das Fehlen von Mordmerkmalen. Die Strafandrohung für Totschlag ist dementsprechend niedriger. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bedroht. In besonders schweren Fällen wird jedoch, wie bei einem Mord, eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt (§ 212 II StGB). In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren (§ 213 StGB).
    https://de.wikipedia.org/wiki/Totsch...Deutschland%29

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_%28Deutschland%29

    Zum Vorsatz:

    Häufig wird der Vorsatz kurz als „Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung“ beschrieben.[1] Diese Definition greift jedoch möglicherweise zu kurz. In der Wissenschaft ist nämlich unter anderem strittig, ob der Vorsatz entweder nur das Wissen des Täters um seine Tat erfasst oder aber nur dessen Willen, die Tat zu verwirklichen oder sogar beides.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_%28Deutschland%29


    So gesehen reicht es aus, wenn man nach jemanden ausholt, ihn trifft und er dann tödlich stürzt. Kann als Todschlag reichen, dazu reicht zu wissen das du in Begriff bist den Gegner zu töten.

    Hier liegt aber der Fehler. Woran erkennt man, ob der Täter nur verletzen, oder gar die Person töten will?

    Zitat Kanye Beitrag anzeigen
    Für den Täter in erster Linie. Darf er, weil er sich eines Verbrechens schuldig gemacht hat, nicht erwarten dass er ein faires Verfahren bekommt?
    Ein faires Verfahren habe ich ihn auch nicht verwehrt

    Zitat Kanye Beitrag anzeigen
    Wenn ich dich da an Art.6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verweisen darf:


    http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downlo...ublicationFile

    Diese "Bedürfnisse" haben da aktuell schon "etwas verloren".

    Wenn du Gewalttäter nicht mit Mördern auf eine Stufe stellst (beides moralisch und rechtlich höchst verwerflich - zumindest da sollten wir uns einig sein - aber nicht gleich zu behandeln) kann es dir doch nicht gerecht erscheinen, wenn beide Gruppen zukünftig die gleiche Strafe erhalten sollen.
    Zum Glück steht darin nur etwas über das Verfahren, nicht aber über die Haftstrafen. Diese sind in diesen Gesetz leider nicht mit innenbegriffen. Wer entscheidet wieviel ein Menschenleben wert ist?

  5. #284
    Krankfried Krankfried ist offline
    Avatar von Krankfried

    AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak

    In Bezug auf Agressionsbewältigung, erscheint mir oben genannte Option effektiver
    Über die Effekte und Nebeneffekte muss ich dich aber nicht aufklären, oder?

  6. #285
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Der Tod von Tuğçe Albayrak

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    In Bezug auf Agressionsbewältigung, erscheint mir oben genannte Option effektiver



    Schubsen ist aber kein "direkter" Angriff. Du schubst jemanden nicht, um ihn wehzutun. Das tust du eher, wenn du zuhaust.

    Seit wann ist es wenn ich jemand schubse, das kein Angriff. Also kann ich sagen wenn ich jemanden eine Treppe runterschubse "Ich hab ihn doch gar nicht angegriffen"?
    Klar kann man auch aus Verletzungsabsicht jemanden schubsen. Oder ich nehm als Beispiel einen Schlag in die Fresse. Keine Tötungsabsicht aber kann passieren

    Du drehst dir das ein bisschen zu recht gerade.

  7. #286
    Cao Cao

    AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Seit wann ist es wenn ich jemand schubse, das kein Angriff. Also kann ich sagen wenn ich jemanden eine Treppe runterschubse "Ich hab ihn doch gar nicht angegriffen"?
    Klar kann man auch aus Verletzungsabsicht jemanden schubsen. Oder ich nehm als Beispiel einen Schlag in die Fresse. Keine Tötungsabsicht aber kann passieren

    Du drehst dir das ein bisschen zu recht gerade.
    Nein, du stellt eine andere Situation auf. Wenn ich jemanden die Treppe runterschubse, ist das böswillig. Wenn du und ein anderer nur rumalbern und du ihn aus versehen beim schubsen tötest, dann kann man die keinen vergleichbaren Vorwurf machen. Wenn du aber aus Boshaftigkeit jemanden totschubst ist es schlimmer.


    @Krankfried nein. Ich bin mir dieser radikalen Methode durchaus bewusst. Es sollte lediglich schildern das man damit eher einen besseren Effekt erzielt, als man sich bei einen Anti-Aggressionstraining darauf verlassen muss das die Lektion fruchtet.

    Wenn der Mensch geistlich nicht mehr empfindet, kann er auch niemanden was tun

  8. #287
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Der Tod von Tuğçe Albayrak

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Nein, du stellt eine andere Situation auf. Wenn ich jemanden die Treppe runterschubse, ist das böswillig. Wenn du und ein anderer nur rumalbern und du ihn aus versehen beim schubsen tötest, dann kann man die keinen vergleichbaren Vorwurf machen. Wenn du aber aus Boshaftigkeit jemanden totschubst ist es schlimmer.
    Ach so..wenn ich jemanden aus albernheit schubse und er stirbt und ich jemanden schlage und er durch den sturz stirbt sind das zwei verschiedene Sachen obwohl beide Todesfolge haben die in beiden Fällen nicht beabsichtigt war?
    Alles klar.....bin raus hier

  9. #288
    Cao Cao

    AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak

    Zitat vieraeugigerZyklop Beitrag anzeigen
    Ach so..wenn ich jemanden aus albernheit schubse und er stirbt und ich jemanden schlage und er durch den sturz stirbt sind das zwei verschiedene Sachen obwohl beide Todesfolge haben die in beiden Fällen nicht beabsichtigt war?
    Alles klar.....bin raus hier
    Ich differenzierte nur zwischen Boshaftigkeit und Unaufmerksamkeit bzw. Dummheit.

    Wieso hast du ihn geschlagen?
    Warst du sauer auf ihn, oder war es nur ein etwas zu starker Klatscher beim Kumpel zr Begrüßung?

    Beides sollte natürlich geahndet werden, aber Boshaftigkeit ist in einer Situation nicht abzuschätzen. Es geht nicht darum, das der Täter es im Nachhinein nicht gewollt hätte, sondern während er das Opfer angreift.

  10. #289
    Cao Cao

    AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak


  11. #290
    gamefreake89 gamefreake89 ist offline
    Avatar von gamefreake89

    AW: Der Tod von Tuğçe Albayrak

    @Cao Cao
    Bild Blog hat auch schön ein lesenswerten artikel dazu rausgebracht
    „Bild“ druckt freiwillig zu kleine Gegendarstellung — BILDblog
    Das Besondere an der Gegendarstellung auf der „Bild“-Titelseite von heute: Sie hätte in dieser Form gar nicht abgedruckt werden müssen.

    Vor zwei Wochen hat das Landgericht Berlin zugunsten von Sadija M. eine einstweilige Verfügung erlassen und die „Bild“-Zeitung dazu verdonnert, eine Gegendarstellung abzudrucken. Gegen diese Abdruckanordnung hat „Bild“ Widerspruch eingelegt, eine mündliche Verhandlung folgt in der kommenden Woche. Trotzdem hat sie schon heute eine Gegendarstellung veröffentlicht, allerdings nicht entsprechend den Vorgaben des Gerichts.

    Warum? Der Grund könnte in eben diesen gerichtlichen Vorgaben liegen: Demnach muss das Wort „Gegendarstellung“ in der Größe der Dachzeile der Erstveröffentlichung („EKLAT NACH DEM HAFTURTEIL“) gedruckt werden, der dazugehörige Text („In der BILD-Zeitung vom 17.06.2015 haben Sie auf …“) in der Größe der einstigen Überschrift („Mutter des Schlägers spuckt auf Tugce-Foto!“). Das würde bedeuten, dass die Gegendarstellung am Ende in etwa so aussieht, wie die von Heide Simonis aus dem Jahr 2006.„Bild“ macht mit Korrekturspalte auf — BILDblog

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