Umfrageergebnis anzeigen: Soll er ins Gefängnis?

Teilnehmer
34. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Nein

    6 17,65%
  • Ja

    28 82,35%
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 40 von 44
  1. #21
    ZhaoYun ZhaoYun ist offline
    Avatar von ZhaoYun

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Das ist ja eben er hat was sehr sehr schlimmes getan und verdient dafür Strafe allerdings müßte das Opfer wieder vor Gericht und das würde dem für das Opfer abgeschlossen Vorgang wieder aufbauen, was emotional schlimme Folgen haben könnte.

    Demnoch ist sowas ein sehr sehr schweres Verbrechen und er sollte dafür belangt werden.
    Ich finde sein Promistatus ist irrelevant und seine Flucht hätte als zusätzliches Verbrechen gezählt.

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    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

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  3. #22
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat billsux Beitrag anzeigen
    Genau das ist die Krux bei der Geschichte: Laut schweizerischem Recht, und das ist entscheidend weil er dort geschnappt wurde, hat er kein Verbrechen begangen, weil die Tat inzwischen verjährt ist (wäre übrigens auch in Deutschland so). Trotzdem wurde er verhaftet und ausgeliefert.
    Das wäre so, wie wenn du von Deutschland nach Saudi-Arabien ausgeliefert werden würdest, weil du dort im Urlaub gegen Allah gelästert hast (ist in D keine Straftat, in SA schon). Das ist das ganze Problem bei der Sache.

    Ob es moralisch richtig oder falsch ist, die Frage stellt sich überhaupt nicht.
    Das ist nicht ganz richtig. Das Auslieferungsabkommen zwischen CH und USA ist etwas anders aufgesetzt als die z.B. mit Deutschland und anderen Ländern. Verdächtige die Taten begangen haben (sollen), die nach dem Recht des "zugreifenden" Landes verjährt sind werden in der Regel nicht ausgeliefert. In dem zwischend er Schweiz und den USA bestehendem Auslieferungsabkommen wird aber eindeutig nur auf die Verjährung nach amerikanischem Recht Bezug genommen.

    Es zählt also alleinig die amerikanische Rechtssprechung.

    Hier mal ein Link in dem das gut erörtert wird: «Polanskis Anwälte werden einen schweren Stand haben» - News Kultur: Kino - derbund.ch

  4. #23
    billsux

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat mxyptlk Beitrag anzeigen
    Das ist nicht ganz richtig. Das Auslieferungsabkommen zwischen CH und USA ist etwas anders aufgesetzt als die z.B. mit Deutschland und anderen Ländern. Verdächtige die Taten begangen haben (sollen), die nach dem Recht des "zugreifenden" Landes verjährt sind werden in der Regel nicht ausgeliefert. In dem zwischend er Schweiz und den USA bestehendem Auslieferungsabkommen wird aber eindeutig nur auf die Verjährung nach amerikanischem Recht Bezug genommen.

    Es zählt also alleinig die amerikanische Rechtssprechung.

    Hier mal ein Link in dem das gut erörtert wird: «Polanskis Anwälte werden einen schweren Stand haben» - News Kultur: Kino - derbund.ch
    Genau das habe ich doch in meinem ersten Posting geschrieben
    Das einzig "seltsame" an diesem Fall ist diese komische Auslieferungsregel, die ist nämlich international nicht üblich.

  5. #24
    Sophisticated Sophisticated ist offline
    Avatar von Sophisticated

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Ich fände es sehr schade wenn einer der größten europäischen Regisseure, wenn nicht soger der Größte,
    ins Gefängnis müsste. Ich hoffe, dass er nur ein hohes Schmerzensgeld an das Opfer, welches ihm verziehen hat,
    zahlen muss.

  6. #25
    Mayhem Mayhem ist offline
    Avatar von Mayhem

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Sophisticated Beitrag anzeigen
    Ich fände es sehr schade wenn einer der größten europäischen Regisseure, wenn nicht soger der Größte,
    ins Gefängnis müsste. Ich hoffe, dass er nur ein hohes Schmerzensgeld an das Opfer, welches ihm verziehen hat,
    zahlen muss.
    Ja klar, solange er gute Filme gemacht hat, löst ihn das von seiner unmenschlichen Tat. Das ein Menschenleben evtl. von Grund auf zerstört wurde ist ja nicht wichtig. Schon mal mitbekommen wie missbrauchte Frauen/Mädchen (oder auch Jungen) ihr Leben führen? Wenn sie sich nicht schon umgebracht haben?

  7. #26
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat billsux Beitrag anzeigen
    Genau das habe ich doch in meinem ersten Posting geschrieben
    Das einzig "seltsame" an diesem Fall ist diese komische Auslieferungsregel, die ist nämlich international nicht üblich.
    Das kommt eben daher, dass es viele Straftäter, besonders Wirtschaftskriminelle und Steuerflüchtige, häufig von den USA in die Schweiz abgesetzt haben. Man hat damals dem Abkommen auf Geheiß der Republikaner und Druck der Öffentlichkeit nur verabschiedet, wenn die amerikanische Rechtsgrundlage gilt.

    Wäre er mal zurück nach Polen gegangen..... Seit sie in der EU sind kann er dort unbehelligt leben. Sie werden ihm zwar das Schwarze unter den Nägeln klauen, aber er muss nicht in den Knast

  8. #27
    Sophisticated Sophisticated ist offline
    Avatar von Sophisticated

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Mayhem Beitrag anzeigen
    Ja klar, solange er gute Filme gemacht hat, löst ihn das von seiner unmenschlichen Tat. Das ein Menschenleben evtl. von Grund auf zerstört wurde ist ja nicht wichtig.
    Wäre das der Fall, würde das Opfer ihm wohl kaum Verzeihen und Freispruch fordern. Klar muss es Bestraft werden, aber was hätte das Opfer davon wenn er ins Gefängnis muss? Ich finde ein hohes Schmerzensgeld viel angemessener.
    Außerdem wäre die Gefängnisstrafe sowas wie sein Todesurteil.

  9. #28
    Kouta Kouta ist offline
    Avatar von Kouta

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Sophisticated Beitrag anzeigen
    Wäre das der Fall, würde das Opfer ihm wohl kaum Verzeihen und Freispruch fordern. Klar muss es Bestraft werden, aber was hätte das Opfer davon wenn er ins Gefängnis muss? Ich finde ein hohes Schmerzensgeld viel angemessener.
    Außerdem wäre die Gefängnisstrafe sowas wie sein Todesurteil.
    mit einer Geldstrafe könnte das Problem im repräsentativen liegen... dann sagen alle "ja klar, der is ja auch Promi"... und ein Todesurteil hätte ja auch sein Verbrechen für das Mädchen sein können.

  10. #29
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Sophisticated Beitrag anzeigen
    Ich finde ein hohes Schmerzensgeld viel angemessener.
    Außerdem wäre die Gefängnisstrafe sowas wie sein Todesurteil.
    Eine Geldstrafe? Du willst, dass er sich freikaufen darf?

    Eine Geldstrafe würde Vergewaltigungen endgültig als Bagatelle etablieren und die Opfer als Prostituierte dastehen lassen. Du hast eine geniale Rechtsauffassung!

    Wie hoch ist denn dann dann Schmerzensgeld für die Opfer, wenn der Täter ein Obdachloser ist?

  11. #30
    Sophisticated Sophisticated ist offline
    Avatar von Sophisticated

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat mxyptlk Beitrag anzeigen
    Eine Geldstrafe? Du willst, dass er sich freikaufen darf?

    Eine Geldstrafe würde Vergewaltigungen endgültig als Bagatelle etablieren und die Opfer als Prostituierte dastehen lassen. Du hast eine geniale Rechtsauffassung!

    Wie hoch ist denn dann dann Schmerzensgeld für die Opfer, wenn der Täter ein Obdachloser ist?
    Wie gesagt, das Opfer hat ihm verziehen und möchte das er freigesprochen wird. Wäre das anders, wäre ich auch ganz anderer Auffassung.
    Also, was bringt es dem Opfer das er Verurteilt wird?

  12. #31
    Kouta Kouta ist offline
    Avatar von Kouta

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Sophisticated Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, das Opfer hat ihm verziehen und möchte das er freigesprochen wird. Wäre das anders, wäre ich auch ganz anderer Auffassung.
    Also, was bringt es dem Opfer das er Verurteilt wird?
    wurde das nicht gerade gesagt?! es geht darum Vergewaltigung nicht für legitimiert zu erklären

  13. #32
    Sophisticated Sophisticated ist offline
    Avatar von Sophisticated

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Kouta Beitrag anzeigen
    wurde das nicht gerade gesagt?! es geht darum Vergewaltigung nicht für legitimiert zu erklären
    Stimmt, dann würd jeder Vergewaltiger glauben, dass sein Opfer ihm auch verzeiht und er auch nicht ins Gefängnis müsse.

  14. #33
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Sophisticated Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, das Opfer hat ihm verziehen und möchte das er freigesprochen wird. Wäre das anders, wäre ich auch ganz anderer Auffassung.
    Also, was bringt es dem Opfer das er Verurteilt wird?
    Dem Opfer nun nichts mehr - aber vielleicht vielen anderen potentiellen Opfern. Hast du dich schon einmal gefragt, was der SINN EINER STRAFE ist?

    Sinn des Strafrechtes ist es, die Rechtsordnung aufrecht zu erhalten. Und dazu hat es gewisse Sozialisierungs- und Integrationswirkungen zu vermitteln. Im Falle des Kulturschaffenden Polen eben die, andere Leute davon abzuhalten und ihm bewusst zu machen, dass Vergebung eine Tat nicht ungeschehen macht. Auch wenn er noch so prominent geworden ist.


    Strafe ist neben Vergeltung eben auch eine Kompensationsleistung für die verletzte Rechtsordnung, als auch Sühne und/oder Vergeltung nicht nur an dem Opfer, sondern auch an der Gerechtigkeitsauffassung der Gesellschaft - dessen Teil er ja zweifelsohne ist - und die er neben dem Opfer eben auch verletzt hat.

    Es geht also nicht nur um Vergebung des Opfers und auch nicht nur um eine finanzielle Wiedergutmachung, sondern auch um die Wiedergutmachung der Rechtsverletzung an der Gesellschaft. Und die amerik. Gesellschaft hat nun einmal Regeln aufgestellt, die besagen, dass die Gesellschaft die Wiedergutmachung einer solchen Tat auch unabhängig von der Vergebung des Opfers fordern kann (genau wie hier auch). Nicht anderes fordert nun die Staatsanwaltschaft. Wiedergutmachung für die Rechtsverletzung an der Gesellschaft.

    Im Übrigen spielt auch hier die Schwere der Tat keine Rolle beim Strafzweck. Im unserem StGB §56 (3) steht ziemlich klar, dass die Vollstreckung nicht ausgesetzt werden darf, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung dies gebietet. Klammern wir die hier geltende Verjährung aus, würde Polanski hier sofort vor den Richter gestellt werden MÜSSEN! Denn eine Vergewaltigung einer Minderjährigen stellt in der westlichen Welt eben sehr eindeutig einer Verletzung der Rechtsordnung dar.

  15. #34
    ZhaoYun ZhaoYun ist offline
    Avatar von ZhaoYun

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Ja aber ihr denkt doch nicht das er wenn er verurteilt werden wird mit normalen Knackis einsitzt oder?

    Der würde in einem Minimum Sicherheitsgefängis kommen und bestimmt wäre er bald durch Bewährung oder sogar von Anfang an draußen.

    Da geflohen ist dürfte er aber eigentlich keine Mildernen Umstände haben.

    Aber die Frage ist wie sehr dieser Prozess auf Aussagen gestützt ist.

    Denn wenn er nur auf dem Geständnis und der Zeugen Aussage des Opfers beruht brauchen nur beide es leugnen und schon muss der Staatsanwalt den Fall komplett anders aufbauen.

    Sind hingegen noch Beweise wie Blut, Sperma usw. vorhanden könnte das die Aussagen überflüssig machen.

  16. #35
    Sophisticated Sophisticated ist offline
    Avatar von Sophisticated

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat mxyptlk Beitrag anzeigen
    Dem Opfer nun nichts mehr - aber vielleicht vielen anderen potentiellen Opfern. Hast du dich schon einmal gefragt, was der SINN EINER STRAFE ist?

    Sinn des Strafrechtes ist es, die Rechtsordnung aufrecht zu erhalten. Und dazu hat es gewisse Sozialisierungs- und Integrationswirkungen zu vermitteln. Im Falle des Kulturschaffenden Polen eben die, andere Leute davon abzuhalten und ihm bewusst zu machen, dass Vergebung eine Tat nicht ungeschehen macht. Auch wenn er noch so prominent geworden ist.


    Strafe ist neben Vergeltung eben auch eine Kompensationsleistung für die verletzte Rechtsordnung, als auch Sühne und/oder Vergeltung nicht nur an dem Opfer, sondern auch an der Gerechtigkeitsauffassung der Gesellschaft - dessen Teil er ja zweifelsohne ist - und die er neben dem Opfer eben auch verletzt hat.

    Es geht also nicht nur um Vergebung des Opfers und auch nicht nur um eine finanzielle Wiedergutmachung, sondern auch um die Wiedergutmachung der Rechtsverletzung an der Gesellschaft. Und die amerik. Gesellschaft hat nun einmal Regeln aufgestellt, die besagen, dass die Gesellschaft die Wiedergutmachung einer solchen Tat auch unabhängig von der Vergebung des Opfers fordern kann (genau wie hier auch). Nicht anderes fordert nun die Staatsanwaltschaft. Wiedergutmachung für die Rechtsverletzung an der Gesellschaft.
    Hab mir nochmal paar Gedanken dazu gemacht und muss zugeben, dass ich das ganze sehr subjektiv betrachtet habe.

  17. #36
    Wat3rblade Wat3rblade ist offline
    Avatar von Wat3rblade

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    So künstlerisch anspruchsvoll und gut "Der Pianist", "Chinatown" usw. auch sein mögen - vor dem Gesetz sind alle gleich. Das zählt auch leider für Roman Polanski. Bei so einem "bischen vergewaltigen" kann man nicht einfach ein Auge zudrücken.

  18. #37
    Patzenhofer Patzenhofer ist offline
    Avatar von Patzenhofer

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Da kann doch tatsächlich ein Kindervergewaltiger, der seinem Opfer Drogen verabreicht und das ganze nicht bereut und es sogar als Normal empfindet in einem westlichen Land herumlaufen und wenn er dann doch verhaftet wird, gehen Menschen auf die Strasse.

    Normal gehört so einer weg gesperrt, erst recht, wenn jemand solchen Einfluss hat und auch mit Kindern arbeitet. Hier scheint aber wohl ein anderes Rechtsempfinden zu gelten.

  19. #38
    ZhaoYun ZhaoYun ist offline
    Avatar von ZhaoYun

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    guter standpunkt

  20. #39
    Elduderido Elduderido ist offline
    Avatar von Elduderido

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Sophisticated Beitrag anzeigen
    Ich fände es sehr schade wenn einer der größten europäischen Regisseure, wenn nicht soger der Größte,
    ins Gefängnis müsste. Ich hoffe, dass er nur ein hohes Schmerzensgeld an das Opfer, welches ihm verziehen hat,
    zahlen muss.
    er hat ein 13 jähriges mädchen vergewaltigt ! keine diskussion der typ muss in knast!

    finds echt traurig das so eine diskussion in der öffentlichkeit überhaupt hochkommt. so ein verbrechen muss bestraft werden PUNKT AUS

  21. #40
    baalsagaath baalsagaath ist offline
    Avatar von baalsagaath

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Wat3rblade Beitrag anzeigen
    (...) vor dem Gesetz sind alle gleich. Das zählt auch leider für Roman Polanski. (...)
    ...zumindest theoretisch.

    Aber Theorie und Praxis ist ja leider nicht immer dasselbe.

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