Umfrageergebnis anzeigen: Soll er ins Gefängnis?
- Teilnehmer
- 34. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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Nein
6 17,65% -
Ja
28 82,35%
Ergebnis 21 bis 40 von 44
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30.09.2009, 13:29 #21ZhaoYun
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Demnoch ist sowas ein sehr sehr schweres Verbrechen und er sollte dafür belangt werden.
Ich finde sein Promistatus ist irrelevant und seine Flucht hätte als zusätzliches Verbrechen gezählt.
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30.09.2009, 13:58 #22mxyptlk
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Das ist nicht ganz richtig. Das Auslieferungsabkommen zwischen CH und USA ist etwas anders aufgesetzt als die z.B. mit Deutschland und anderen Ländern. Verdächtige die Taten begangen haben (sollen), die nach dem Recht des "zugreifenden" Landes verjährt sind werden in der Regel nicht ausgeliefert. In dem zwischend er Schweiz und den USA bestehendem Auslieferungsabkommen wird aber eindeutig nur auf die Verjährung nach amerikanischem Recht Bezug genommen.
Es zählt also alleinig die amerikanische Rechtssprechung.
Hier mal ein Link in dem das gut erörtert wird: «Polanskis Anwälte werden einen schweren Stand haben» - News Kultur: Kino - derbund.ch
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30.09.2009, 15:31 #23billsux
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30.09.2009, 15:43 #24Sophisticated
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Ich fände es sehr schade wenn einer der größten europäischen Regisseure, wenn nicht soger der Größte,
ins Gefängnis müsste. Ich hoffe, dass er nur ein hohes Schmerzensgeld an das Opfer, welches ihm verziehen hat,
zahlen muss.
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30.09.2009, 16:06 #25Mayhem
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Ja klar, solange er gute Filme gemacht hat, löst ihn das von seiner unmenschlichen Tat. Das ein Menschenleben evtl. von Grund auf zerstört wurde ist ja nicht wichtig. Schon mal mitbekommen wie missbrauchte Frauen/Mädchen (oder auch Jungen) ihr Leben führen? Wenn sie sich nicht schon umgebracht haben?
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30.09.2009, 16:20 #26mxyptlk
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Das kommt eben daher, dass es viele Straftäter, besonders Wirtschaftskriminelle und Steuerflüchtige, häufig von den USA in die Schweiz abgesetzt haben. Man hat damals dem Abkommen auf Geheiß der Republikaner und Druck der Öffentlichkeit nur verabschiedet, wenn die amerikanische Rechtsgrundlage gilt.
Wäre er mal zurück nach Polen gegangen..... Seit sie in der EU sind kann er dort unbehelligt leben. Sie werden ihm zwar das Schwarze unter den Nägeln klauen, aber er muss nicht in den Knast
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30.09.2009, 16:33 #27Sophisticated
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
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30.09.2009, 16:51 #28Kouta
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30.09.2009, 17:17 #29mxyptlk
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Eine Geldstrafe? Du willst, dass er sich freikaufen darf?
Eine Geldstrafe würde Vergewaltigungen endgültig als Bagatelle etablieren und die Opfer als Prostituierte dastehen lassen. Du hast eine geniale Rechtsauffassung!
Wie hoch ist denn dann dann Schmerzensgeld für die Opfer, wenn der Täter ein Obdachloser ist?
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30.09.2009, 17:30 #30Sophisticated
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30.09.2009, 17:36 #31Kouta
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30.09.2009, 17:49 #32Sophisticated
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30.09.2009, 17:54 #33mxyptlk
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Dem Opfer nun nichts mehr - aber vielleicht vielen anderen potentiellen Opfern. Hast du dich schon einmal gefragt, was der SINN EINER STRAFE ist?
Sinn des Strafrechtes ist es, die Rechtsordnung aufrecht zu erhalten. Und dazu hat es gewisse Sozialisierungs- und Integrationswirkungen zu vermitteln. Im Falle des Kulturschaffenden Polen eben die, andere Leute davon abzuhalten und ihm bewusst zu machen, dass Vergebung eine Tat nicht ungeschehen macht. Auch wenn er noch so prominent geworden ist.
Strafe ist neben Vergeltung eben auch eine Kompensationsleistung für die verletzte Rechtsordnung, als auch Sühne und/oder Vergeltung nicht nur an dem Opfer, sondern auch an der Gerechtigkeitsauffassung der Gesellschaft - dessen Teil er ja zweifelsohne ist - und die er neben dem Opfer eben auch verletzt hat.
Es geht also nicht nur um Vergebung des Opfers und auch nicht nur um eine finanzielle Wiedergutmachung, sondern auch um die Wiedergutmachung der Rechtsverletzung an der Gesellschaft. Und die amerik. Gesellschaft hat nun einmal Regeln aufgestellt, die besagen, dass die Gesellschaft die Wiedergutmachung einer solchen Tat auch unabhängig von der Vergebung des Opfers fordern kann (genau wie hier auch). Nicht anderes fordert nun die Staatsanwaltschaft. Wiedergutmachung für die Rechtsverletzung an der Gesellschaft.
Im Übrigen spielt auch hier die Schwere der Tat keine Rolle beim Strafzweck. Im unserem StGB §56 (3) steht ziemlich klar, dass die Vollstreckung nicht ausgesetzt werden darf, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung dies gebietet. Klammern wir die hier geltende Verjährung aus, würde Polanski hier sofort vor den Richter gestellt werden MÜSSEN! Denn eine Vergewaltigung einer Minderjährigen stellt in der westlichen Welt eben sehr eindeutig einer Verletzung der Rechtsordnung dar.
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01.10.2009, 12:39 #34ZhaoYun
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Ja aber ihr denkt doch nicht das er wenn er verurteilt werden wird mit normalen Knackis einsitzt oder?
Der würde in einem Minimum Sicherheitsgefängis kommen und bestimmt wäre er bald durch Bewährung oder sogar von Anfang an draußen.
Da geflohen ist dürfte er aber eigentlich keine Mildernen Umstände haben.
Aber die Frage ist wie sehr dieser Prozess auf Aussagen gestützt ist.
Denn wenn er nur auf dem Geständnis und der Zeugen Aussage des Opfers beruht brauchen nur beide es leugnen und schon muss der Staatsanwalt den Fall komplett anders aufbauen.
Sind hingegen noch Beweise wie Blut, Sperma usw. vorhanden könnte das die Aussagen überflüssig machen.
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01.10.2009, 13:11 #35Sophisticated
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02.10.2009, 19:35 #36Wat3rblade
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
So künstlerisch anspruchsvoll und gut "Der Pianist", "Chinatown" usw. auch sein mögen - vor dem Gesetz sind alle gleich. Das zählt auch leider für Roman Polanski. Bei so einem "bischen vergewaltigen" kann man nicht einfach ein Auge zudrücken.
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05.10.2009, 11:10 #37Patzenhofer
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Da kann doch tatsächlich ein Kindervergewaltiger, der seinem Opfer Drogen verabreicht und das ganze nicht bereut und es sogar als Normal empfindet in einem westlichen Land herumlaufen und wenn er dann doch verhaftet wird, gehen Menschen auf die Strasse.
Normal gehört so einer weg gesperrt, erst recht, wenn jemand solchen Einfluss hat und auch mit Kindern arbeitet. Hier scheint aber wohl ein anderes Rechtsempfinden zu gelten.
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05.10.2009, 12:14 #38ZhaoYun
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
guter standpunkt
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05.10.2009, 20:24 #39Elduderido
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06.10.2009, 07:21 #40baalsagaath
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Naja jedenfalls werde ich gegen dich zu null setzen, ob du mitmachen möchtest oder nicht
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