Umfrageergebnis anzeigen: Soll er ins Gefängnis?
- Teilnehmer
- 34. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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Nein
6 17,65% -
Ja
28 82,35%
Ergebnis 1 bis 20 von 44
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29.09.2009, 13:54 #1ZhaoYun
Der Fall des Roman Polanskis !
Roman Polanski, der berühmte Oskar Preisträger wurde in der Schweiz verhaftet.
Der Vorwurf (viel mehr die Festgestellte Tat) ist ein sexueller Missbrauch an einer Minderjährigen vor 30 Jahren.
Damals hat sich Polanski abgesetzt und ist seitdem vor der US-Justiz flüchtig.
Das Opfer soll Polanski bereist verziehen haben und hat anscheinend mehrmals die US-Staatsanwaltschaft um einstellung des Verfahrens gebeten.
Was denkt ihr wie nun verfahren werden soll, einerseits hat er ein sehr schlimmes und verabscheuungswürdiges Verbrechen begangen andererseits hat ihm das Opfer verziehen, demnoch hat er das Gesetz gebrochen.
Falls etwas was hier steht nicht stimmen sollte schreibt es einfach rein, ich habe es nach aktuellen Stand meiner Informationen gepostet.
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29.09.2009, 14:05 #2Lycar
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
gibt es nicht irgendwas wie verjährungszeit auch bei sowas???
wenn nicht rein im knast mit dem solche leute gehören doch nicht auf die straßen O_o
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29.09.2009, 14:11 #3ZhaoYun
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Naja ich bin kein experte aber ich glaube zu wissen das bei Mord und einigen anderen Verbrechen es keine Verjährungsfrist gibt
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29.09.2009, 14:55 #4Kouta
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
ich hab mal nich abgestimmt, weil ich hier einfach keine moralische Entscheidung treffen kann (anders kann ich eigentlich gar nich entscheiden bzw will das nicht)
laut Gesetz muss er natürlich in den Knast, aber andererseits würde man damit wohl nicht dem Wunsch des Opfers entsprechen (der in dem Fall ja wohl auch nicht belanglos ist, zumal es das direkte Objekt in dem Fall ist). Sollte näher geforscht werden und weitere Details an die Öffentlichkeit gebracht werden.
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29.09.2009, 16:54 #5Mcgusto
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Missbrauch oder Vergewaltigungen verjähren in den Staaten nicht.
Ich frag mich nur welche Koorperation mit der Schweiz es rechtfertigt, diesen Mann an die Staaten auszuliefern?!
Abgesehen davon besitzt der gute Mann ein Häuschen in der Schweiz und ist vor der Festnahme des Öfteren ein- und ausgereist.
Trotzdem muss er in den Knast und seine Straftat absitzen... wie jeder andere auch.
Ich frag mich nur wie ein flüchtiger Straftäter so erfolgreich sein konnte?
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29.09.2009, 17:58 #6Mayhem
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Du meinst hoffentlich Subjekt. Man sollte die "Opfer" nicht noch weiter objektivieren als es schon getan wird
Ein Herz für nasse Unterhosen und so.
Zum Thema: Ab mit ihm. Soll wenigstens dazu stehen. Pfeife. (Pff, ich kann nicht mal sagen, dass er schlechte Filme gedreht hat. Ich meine, "Chinatown" "Macbeth" etc. waren sehr geile Streifen. Nunja.)
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29.09.2009, 18:02 #7Sudo7
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Wenn das Mädel es freiwillig getan hat Freiheit, wenn nicht natürlich Gefängnis.
Bisschen mehr Infos bitte.
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29.09.2009, 20:55 #8BluELinE
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Ich muss Sudo7 zustimmen,
mehr Details bräuchte man schon. Weil wenn das Mädchen sogar dafür bittet ihn freizulassen... Aber auf der anderen Seite hatte er Sex mit einem jungen Mädchen... Es gibt die eine aber auhc die andere seite...
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30.09.2009, 09:05 #9ZhaoYun
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Ich muss euch korrigieren , in USA ist es soweit ich weiß so das egal ob es einvernehmlich war oder nicht , sobald das Opfer minderjährig ist, ist es ein Verbrechen .
Bei einer Erwachsen Frau müsste nur das Opfer nun anders Aussagen, das es einvernehmlich war und der Prozess wäre beendet, aber da das Opfer 13 zum Tatzeitpunkt würde das keine Rolle spielen.
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30.09.2009, 09:16 #10billsux
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Naja, schwieriger Fall... Eigentlich sollte ein Täter immer bestraft werden - aber nach 30 Jahren, wenn sein Opfer ihm verziehen hat und die Verhaftung zumindest nicht den üblichen internationalen Gepflogenheiten entspricht? Ich weiß nicht, also keine Abstimmung von mir
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30.09.2009, 09:30 #11Kelshan
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Er hat eine Minderjährige (und 13 ist nun wirklich schon SEHR minderjährig) mit Alkohol abgefüllt um Sex mit ihr zu haben. Ehrlich gesagt ist es mir da egal ob das Opfer ihm verziehen hat oder nicht und wie lange es her ist, so eine Tat ist einfach unter aller Sau und gehört einfach bestraft. Zumal er es ja auch selbst schon gestanden hat.
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30.09.2009, 10:18 #12mxyptlk
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Warum – die Rechtslage ist doch eigentlich klar. Ob man ihn nun schon vorher hätte verhaften können oder nicht spielt rechtlich eine völlig nebensächliche Rolle. Fakt ist: er hat eine 13jährige vergewaltigt, die Tat auch zugegeben und ist in Erwartung einer Haftstrafe geflüchtet – er hat sich also dem Strafvollzug widersetzt bzw. entzogen. Welches Rechtsempfinden soll denn gepflegt werden, wenn jeder Kulturschaffende nur lange erfolgreich genug vor Bestrafung davonlaufen muss um einer Strafe zu entgehen?
Der Fall ist eine Rechtsfrage, keine Frage der Kultur – jeder der sich gegen eine rechtliche Aufarbeitung stellt, toleriert Vergewaltigungen…
Was spielt das für eine Rolle ob das Opfer ihm verziehen hat? Er hat eine 13jährige geschändet!!!!! Und die Schweiz setzt nur geltendes Recht um. Man mag über den Zeitpunkt und die Art diskutieren – nicht aber in der Sache. Polanksi stand es immer frei sich zu stellen. Außerdem ist sein Aufenthalt – für einen Flüchtling vor der amerik. Justiz – überaus dumm gewählt. Er weiß, dass in den USA Vergewaltigung nicht verjährt und wohnt in einem Land, dass Verdächtige – wie gemeinsam untereinander abgemacht - nach den Verjährungsfristen der USA ausliefert. Schließlich wissen die Amis, wo ihre „Kandidaten“ gerne mal ihr Schäfchen ins trockene bringen….Dumm gelaufen….
Ich finde ebenfalls, dass seine Popularität ihm nicht noch eine Sonderbehandlung zuteil werden lässt.
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30.09.2009, 10:29 #13Der Schmied von Kochel
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Mein erster Einzeiler hier in diesem Forum: Strafe! Warum? Eher sollte es heißen: warum nicht?
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30.09.2009, 10:52 #14mxyptlk
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30.09.2009, 10:56 #15Der Schmied von Kochel
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Alter schützt vor Strafe nicht! Siehe diesen KZ Wärter neulich, bei dem hat es auch keinen gestört. Gut, manche werden jetzt sagen wie ich das miteinander vergleichen kann, doch dem halte ich entgegen das es für mich z.B. keinen Unterschied macht ob jemand eine oder tausend Personen tötet oder eben eine oder tausend Kinder vergewaltigt. Wir reden hier nicht über einen Bankraub (siehe England) sondern über jemand der u.U. ein junges Mädchen für den Rest ihres Lebens paralysiert hat.
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30.09.2009, 11:47 #16ZhaoYun
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
da hast du teilweise recht aber das opfer hat ihn ja vergeben und bittet um die einstellung des verfahrens.
Ja er hat das Gesetz gebrochen und ja was er getan hat ist schlimm, ja richtig böse und gemein (übrigens soll es kein Alkohol sondern Drogen gewesen sein(was für mich noch schlimmer ist).
Nur das einzige Problem ist die Haltung des Opfers es will keinen Prozess und hat ihm vergeben, hierbei denkt der Staatsanwalt NICHT an das Opfer sondern an das Gesetz und nimmt die Schrecken der wiederaufwüllenden Gefühle des Opfer in Kauf.
Demnoch finde hat er Strafe verdient. nur Glücklicherweise steht mir nicht zu ein Strafmaß zu fällen
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30.09.2009, 11:56 #17baalsagaath
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
hmm, sex mit minderjährigen ist in den USA strafbar (ob das sinnvoll ist kann man sich auch drüber streiten, aber ist halt so)
sie war wohl deutlich minderjährig...
was sie dann davon hält....ob nun verziehene Vergewaltigung oder einvernehmlich: spielt doch überhaupt keine Rolle.
EDIT: stimmt, Alkohol und/oder Drogen an Minderjährige kommt noch dazu...ist aber vermutlcih das kleinere Problem...
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30.09.2009, 12:02 #18ZhaoYun
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
du ververstehtst mich.
für mich ist das keine frage ob das strafbar sein sollte, wenn sowas nicht strafbar ist, was dann es handelt sich für mich um 2 Tatbestände
1. Missbrauch einer Minderjährigen.
2. Vergabe/Verabreichung von Alkohol/Drogen an eine Minderjährige.
Wenn sowas nicht strafbar ist was dann?
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30.09.2009, 12:11 #19mxyptlk
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Ob ein Opfer eine Bestrafung möchte oder nicht ist zum Glück nicht Ausschlag gebend. Ausschlag gebend ist die Tatsache das er gegen Gesetz verstossen hat und sich jahrelang der Bestrafung entzogen hat.
Ich finde es – gelinde gesagt – ziemlich grotesk, wie sich Menschen hinter einen Vergewaltiger stellen und seine Tat nachträglich „verharmlosen“ indem sie auf die lange zeit verweisen – wie viele Jahre hat dieses Mädchen wohl gelitten, ihre Sexualität verdrängt und sich eine Bestrafung des Täters gewünscht?
Es kann nicht sein, dass Recht für Prominente anders ausgelegt wird als für jeden anderen. Menschen. Die Amis machen genau das Richtige. Außerdem würde ich gerne die Menschen hören, die hier Toleranz zeigen, wenn morgen vor ihrer Haustür eine 13 jährige Vergewaltigt wird….
Man sollte nicht vergessen, wer hier Opfer und wer Täter ist!
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30.09.2009, 12:36 #20billsux
AW: Der Fall des Roman Polanskis !
Genau das ist die Krux bei der Geschichte: Laut schweizerischem Recht, und das ist entscheidend weil er dort geschnappt wurde, hat er kein Verbrechen begangen, weil die Tat inzwischen verjährt ist (wäre übrigens auch in Deutschland so). Trotzdem wurde er verhaftet und ausgeliefert.
Das wäre so, wie wenn du von Deutschland nach Saudi-Arabien ausgeliefert werden würdest, weil du dort im Urlaub gegen Allah gelästert hast (ist in D keine Straftat, in SA schon). Das ist das ganze Problem bei der Sache.
Ob es moralisch richtig oder falsch ist, die Frage stellt sich überhaupt nicht.
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