Umfrageergebnis anzeigen: Soll er ins Gefängnis?

Teilnehmer
34. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Nein

    6 17,65%
  • Ja

    28 82,35%
Seite 1 von 3 12 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 44
  1. #1
    ZhaoYun ZhaoYun ist offline
    Avatar von ZhaoYun

    Der Fall des Roman Polanskis !

    Für alle nicht informierten die Kurzfassung:

    Roman Polanski, der berühmte Oskar Preisträger wurde in der Schweiz verhaftet.

    Der Vorwurf (viel mehr die Festgestellte Tat) ist ein sexueller Missbrauch an einer Minderjährigen vor 30 Jahren.

    Damals hat sich Polanski abgesetzt und ist seitdem vor der US-Justiz flüchtig.

    Das Opfer soll Polanski bereist verziehen haben und hat anscheinend mehrmals die US-Staatsanwaltschaft um einstellung des Verfahrens gebeten.

    Was denkt ihr wie nun verfahren werden soll, einerseits hat er ein sehr schlimmes und verabscheuungswürdiges Verbrechen begangen andererseits hat ihm das Opfer verziehen, demnoch hat er das Gesetz gebrochen.

    Falls etwas was hier steht nicht stimmen sollte schreibt es einfach rein, ich habe es nach aktuellen Stand meiner Informationen gepostet.

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  3. #2
    Lycar Lycar ist offline
    Avatar von Lycar

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    gibt es nicht irgendwas wie verjährungszeit auch bei sowas???
    wenn nicht rein im knast mit dem solche leute gehören doch nicht auf die straßen O_o

  4. #3
    ZhaoYun ZhaoYun ist offline
    Avatar von ZhaoYun

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Naja ich bin kein experte aber ich glaube zu wissen das bei Mord und einigen anderen Verbrechen es keine Verjährungsfrist gibt

  5. #4
    Kouta Kouta ist offline
    Avatar von Kouta

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    ich hab mal nich abgestimmt, weil ich hier einfach keine moralische Entscheidung treffen kann (anders kann ich eigentlich gar nich entscheiden bzw will das nicht)
    laut Gesetz muss er natürlich in den Knast, aber andererseits würde man damit wohl nicht dem Wunsch des Opfers entsprechen (der in dem Fall ja wohl auch nicht belanglos ist, zumal es das direkte Objekt in dem Fall ist). Sollte näher geforscht werden und weitere Details an die Öffentlichkeit gebracht werden.

  6. #5
    Mcgusto Mcgusto ist offline
    Avatar von Mcgusto

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Missbrauch oder Vergewaltigungen verjähren in den Staaten nicht.

    Ich frag mich nur welche Koorperation mit der Schweiz es rechtfertigt, diesen Mann an die Staaten auszuliefern?!

    Abgesehen davon besitzt der gute Mann ein Häuschen in der Schweiz und ist vor der Festnahme des Öfteren ein- und ausgereist.

    Trotzdem muss er in den Knast und seine Straftat absitzen... wie jeder andere auch.

    Ich frag mich nur wie ein flüchtiger Straftäter so erfolgreich sein konnte?

  7. #6
    Mayhem Mayhem ist offline
    Avatar von Mayhem

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Kouta Beitrag anzeigen
    (der in dem Fall ja wohl auch nicht belanglos ist, zumal es das direkte Objekt in dem Fall ist)
    Du meinst hoffentlich Subjekt. Man sollte die "Opfer" nicht noch weiter objektivieren als es schon getan wird
    Ein Herz für nasse Unterhosen und so.

    Zum Thema: Ab mit ihm. Soll wenigstens dazu stehen. Pfeife. (Pff, ich kann nicht mal sagen, dass er schlechte Filme gedreht hat. Ich meine, "Chinatown" "Macbeth" etc. waren sehr geile Streifen. Nunja.)

  8. #7
    Sudo7 Sudo7 ist offline
    Avatar von Sudo7

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Wenn das Mädel es freiwillig getan hat Freiheit, wenn nicht natürlich Gefängnis.
    Bisschen mehr Infos bitte.

  9. #8
    BluELinE BluELinE ist offline
    Avatar von BluELinE

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Ich muss Sudo7 zustimmen,
    mehr Details bräuchte man schon. Weil wenn das Mädchen sogar dafür bittet ihn freizulassen... Aber auf der anderen Seite hatte er Sex mit einem jungen Mädchen... Es gibt die eine aber auhc die andere seite...

  10. #9
    ZhaoYun ZhaoYun ist offline
    Avatar von ZhaoYun

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Ich muss euch korrigieren , in USA ist es soweit ich weiß so das egal ob es einvernehmlich war oder nicht , sobald das Opfer minderjährig ist, ist es ein Verbrechen .

    Bei einer Erwachsen Frau müsste nur das Opfer nun anders Aussagen, das es einvernehmlich war und der Prozess wäre beendet, aber da das Opfer 13 zum Tatzeitpunkt würde das keine Rolle spielen.

  11. #10
    billsux

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Uff - schwieriges Thema ... vor allem da es sich um eine Tat, die im Land des Geschehens (USA) nicht verjährt ist, aber im Land der Verhaftung (Schweiz) schon. Normalerweise steht in den bilateralen Verträgen, dass ein Land nur an ein anderes Land ausliefert, wenn in beiden Ländern die Tat ein Verbrechen ist. Anscheinend hat die Schweiz aber ein Vertrag, der auch eine Auslieferung an die USA ermöglicht, obwohl der Täter in der Schweiz nach deren Recht gar nicht mehr verhaftet werden könnte. Daher hat diese Verhaftung meiner Meinung ein "Geschmäckle" wie wir Schwaben zu sagen pflegen.

    Naja, schwieriger Fall... Eigentlich sollte ein Täter immer bestraft werden - aber nach 30 Jahren, wenn sein Opfer ihm verziehen hat und die Verhaftung zumindest nicht den üblichen internationalen Gepflogenheiten entspricht? Ich weiß nicht, also keine Abstimmung von mir

  12. #11
    Kelshan Kelshan ist offline
    Avatar von Kelshan

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Er hat eine Minderjährige (und 13 ist nun wirklich schon SEHR minderjährig) mit Alkohol abgefüllt um Sex mit ihr zu haben. Ehrlich gesagt ist es mir da egal ob das Opfer ihm verziehen hat oder nicht und wie lange es her ist, so eine Tat ist einfach unter aller Sau und gehört einfach bestraft. Zumal er es ja auch selbst schon gestanden hat.

  13. #12
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat billsux Beitrag anzeigen
    Uff - schwieriges Thema ...
    Warum – die Rechtslage ist doch eigentlich klar. Ob man ihn nun schon vorher hätte verhaften können oder nicht spielt rechtlich eine völlig nebensächliche Rolle. Fakt ist: er hat eine 13jährige vergewaltigt, die Tat auch zugegeben und ist in Erwartung einer Haftstrafe geflüchtet – er hat sich also dem Strafvollzug widersetzt bzw. entzogen. Welches Rechtsempfinden soll denn gepflegt werden, wenn jeder Kulturschaffende nur lange erfolgreich genug vor Bestrafung davonlaufen muss um einer Strafe zu entgehen?

    Der Fall ist eine Rechtsfrage, keine Frage der Kultur – jeder der sich gegen eine rechtliche Aufarbeitung stellt, toleriert Vergewaltigungen…

    Zitat billsux Beitrag anzeigen
    Naja, schwieriger Fall... Eigentlich sollte ein Täter immer bestraft werden - aber nach 30 Jahren, wenn sein Opfer ihm verziehen hat und die Verhaftung zumindest nicht den üblichen internationalen Gepflogenheiten entspricht….

    …..Normalerweise steht in den bilateralen Verträgen, dass ein Land nur an ein anderes Land ausliefert, wenn in beiden Ländern die Tat ein Verbrechen ist. Anscheinend hat die Schweiz aber ein Vertrag, der auch eine Auslieferung an die USA ermöglicht, obwohl der Täter in der Schweiz nach deren Recht gar nicht mehr verhaftet werden könnte.
    Was spielt das für eine Rolle ob das Opfer ihm verziehen hat? Er hat eine 13jährige geschändet!!!!! Und die Schweiz setzt nur geltendes Recht um. Man mag über den Zeitpunkt und die Art diskutieren – nicht aber in der Sache. Polanksi stand es immer frei sich zu stellen. Außerdem ist sein Aufenthalt – für einen Flüchtling vor der amerik. Justiz – überaus dumm gewählt. Er weiß, dass in den USA Vergewaltigung nicht verjährt und wohnt in einem Land, dass Verdächtige – wie gemeinsam untereinander abgemacht - nach den Verjährungsfristen der USA ausliefert. Schließlich wissen die Amis, wo ihre „Kandidaten“ gerne mal ihr Schäfchen ins trockene bringen….Dumm gelaufen….

    Ich finde ebenfalls, dass seine Popularität ihm nicht noch eine Sonderbehandlung zuteil werden lässt.

  14. #13
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Mein erster Einzeiler hier in diesem Forum: Strafe! Warum? Eher sollte es heißen: warum nicht?

  15. #14
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat Fleischfresse Beitrag anzeigen
    Mein erster Einzeiler hier in diesem Forum: Strafe! Warum? Eher sollte es heißen: warum nicht?

    Weil ein armer, armer Pole ganz allein ohne Entsafter in den USA doch wohl eindeutig strafunfähig oder wenigstens nur erheblich vermindert schuldfähig sein kann, oder?

    Zu Poden mit dem Purschen!

  16. #15
    Der Schmied von Kochel Der Schmied von Kochel ist offline
    Avatar von Der Schmied von Kochel

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Alter schützt vor Strafe nicht! Siehe diesen KZ Wärter neulich, bei dem hat es auch keinen gestört. Gut, manche werden jetzt sagen wie ich das miteinander vergleichen kann, doch dem halte ich entgegen das es für mich z.B. keinen Unterschied macht ob jemand eine oder tausend Personen tötet oder eben eine oder tausend Kinder vergewaltigt. Wir reden hier nicht über einen Bankraub (siehe England) sondern über jemand der u.U. ein junges Mädchen für den Rest ihres Lebens paralysiert hat.

  17. #16
    ZhaoYun ZhaoYun ist offline
    Avatar von ZhaoYun

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    da hast du teilweise recht aber das opfer hat ihn ja vergeben und bittet um die einstellung des verfahrens.

    Ja er hat das Gesetz gebrochen und ja was er getan hat ist schlimm, ja richtig böse und gemein (übrigens soll es kein Alkohol sondern Drogen gewesen sein(was für mich noch schlimmer ist).

    Nur das einzige Problem ist die Haltung des Opfers es will keinen Prozess und hat ihm vergeben, hierbei denkt der Staatsanwalt NICHT an das Opfer sondern an das Gesetz und nimmt die Schrecken der wiederaufwüllenden Gefühle des Opfer in Kauf.

    Demnoch finde hat er Strafe verdient. nur Glücklicherweise steht mir nicht zu ein Strafmaß zu fällen

  18. #17
    baalsagaath baalsagaath ist offline
    Avatar von baalsagaath

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    hmm, sex mit minderjährigen ist in den USA strafbar (ob das sinnvoll ist kann man sich auch drüber streiten, aber ist halt so)
    sie war wohl deutlich minderjährig...

    was sie dann davon hält....ob nun verziehene Vergewaltigung oder einvernehmlich: spielt doch überhaupt keine Rolle.

    EDIT: stimmt, Alkohol und/oder Drogen an Minderjährige kommt noch dazu...ist aber vermutlcih das kleinere Problem...

  19. #18
    ZhaoYun ZhaoYun ist offline
    Avatar von ZhaoYun

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    du ververstehtst mich.
    für mich ist das keine frage ob das strafbar sein sollte, wenn sowas nicht strafbar ist, was dann es handelt sich für mich um 2 Tatbestände
    1. Missbrauch einer Minderjährigen.
    2. Vergabe/Verabreichung von Alkohol/Drogen an eine Minderjährige.

    Wenn sowas nicht strafbar ist was dann?

  20. #19
    mxyptlk mxyptlk ist offline

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat ZhaoYun Beitrag anzeigen
    da hast du teilweise recht aber das opfer hat ihn ja vergeben und bittet um die einstellung des verfahrens.
    Klar, es ist lange her und Polanksi wird sich sicher erkenntlich zeigen

    Zitat ZhaoYun Beitrag anzeigen
    Ja er hat das Gesetz gebrochen und ja was er getan hat ist schlimm, ja richtig böse und gemein (übrigens soll es kein Alkohol sondern Drogen gewesen sein(was für mich noch schlimmer ist).

    Nur das einzige Problem ist die Haltung des Opfers es will keinen Prozess und hat ihm vergeben, hierbei denkt der Staatsanwalt NICHT an das Opfer sondern an das Gesetz und nimmt die Schrecken der wiederaufwüllenden Gefühle des Opfer in Kauf.

    Demnoch finde hat er Strafe verdient. nur Glücklicherweise steht mir nicht zu ein Strafmaß zu fällen
    Ob ein Opfer eine Bestrafung möchte oder nicht ist zum Glück nicht Ausschlag gebend. Ausschlag gebend ist die Tatsache das er gegen Gesetz verstossen hat und sich jahrelang der Bestrafung entzogen hat.
    Ich finde es – gelinde gesagt – ziemlich grotesk, wie sich Menschen hinter einen Vergewaltiger stellen und seine Tat nachträglich „verharmlosen“ indem sie auf die lange zeit verweisen – wie viele Jahre hat dieses Mädchen wohl gelitten, ihre Sexualität verdrängt und sich eine Bestrafung des Täters gewünscht?


    Es kann nicht sein, dass Recht für Prominente anders ausgelegt wird als für jeden anderen. Menschen. Die Amis machen genau das Richtige. Außerdem würde ich gerne die Menschen hören, die hier Toleranz zeigen, wenn morgen vor ihrer Haustür eine 13 jährige Vergewaltigt wird….

    Man sollte nicht vergessen, wer hier Opfer und wer Täter ist!

  21. #20
    billsux

    AW: Der Fall des Roman Polanskis !

    Zitat mxyptlk Beitrag anzeigen
    Warum – die Rechtslage ist doch eigentlich klar.
    Genau das ist die Krux bei der Geschichte: Laut schweizerischem Recht, und das ist entscheidend weil er dort geschnappt wurde, hat er kein Verbrechen begangen, weil die Tat inzwischen verjährt ist (wäre übrigens auch in Deutschland so). Trotzdem wurde er verhaftet und ausgeliefert.
    Das wäre so, wie wenn du von Deutschland nach Saudi-Arabien ausgeliefert werden würdest, weil du dort im Urlaub gegen Allah gelästert hast (ist in D keine Straftat, in SA schon). Das ist das ganze Problem bei der Sache.

    Ob es moralisch richtig oder falsch ist, die Frage stellt sich überhaupt nicht.

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