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Thema: Der Coronavirus
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20.05.2021, 13:53 #8221Silent Samus
Der Coronavirus
https://www.bz-berlin.de/berlin/temp...5ebzW5k30M9Oxc
Solltet ihr euch wirklich mal durchlesen. Es wäre zu viel, um hier alles per Quote in einen Beitrag zu packen. Der ganze Wahnsinn wird sehr gut darin beschrieben und warum manche Gastronomien eben trotzdem nicht öffnen werden, solange dieser Irrsinn fortgeführt wird!
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20.05.2021, 15:41 #8222Jonny Knox
Der Coronavirus
Aha, also alles mitgemacht, aber den QR-Code auf dem Zettel mit dem negativen Testergebnis mit einem QR-Code-Scanner einzulesen und damit zu prüfen, ob das ein echter Test ist, ist dann plötzlich zu viel? Aha.
Oder wie sehen die Testergebnis-Zettel in Deutschland aus?
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20.05.2021, 15:58 #8223Blizzard_Black
Der Coronavirus
Wie läuft das denn jetzt ab? Wenn heute schönes Wetter ist und ich mir spontan überlege, in den Biergarten zu gehen, dann muss ich einen Test - einen PCR Test? - haben, der maximal 24 Stunden alt sein darf, ja? Ein normaler Laientest, der überall erhältlich ist für den Selbstgebrauch, ist ja meines Wissens wieder nicht zulässig?
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20.05.2021, 16:14 #8224HardAndSoft
Der Coronavirus
Hier im Ort hat auf gefühlt jedem zweiten Kirmesplatz ein Schnelltestcenter eröffnet. Das sollte also keine besondere Hürde sein...
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20.05.2021, 16:17 #8225Jonny Knox
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20.05.2021, 16:38 #8226ZhaoYun
Der Coronavirus
Bin in 24 Stunden an drei unterschiedlichen Testszentren vorbei gekommen.
Und ein Restaurant was für geimpfte, genesene und getestete offen war.
Allerdings glaube ich, gibt es noch Ausnahmen.
Buffees sind glaube ich noch verboten.
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20.05.2021, 17:49 #8227Blizzard_Black
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20.05.2021, 18:05 #8228Jonny Knox
Der Coronavirus
Auch die Tests in den Apotheken und in dem Zentren sind "Schnelltests", wenn sie nicht explizit PCR-Tests sind. Es gibt eben Antigen-Schnelltests, die zugelassen sind und welche (insbesondere wenn man die Tests an sich selbst vornimmt ohne Aufsicht), die verständlicherweise nicht zugelassen sind um als negativer Test im Sinne der Verordnung/des Gesetzes zu gelten.
Da muss man halt unterscheiden und nicht jeden Schnelltest in einen Topf werfen.
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20.05.2021, 18:08 #8229HardAndSoft
Der Coronavirus
Was verstehst Du unter Laien-Selbsttest?
In der Corona-Schutzverordnung NRW beispielsweise ist von "bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest" als Voraussetzung bei Friseur und Co. die Rede. Das heisst, irgend jemand ausser Dir muss Stempel und Unterschrift drauf setzen. Dass Du dir nicht selbst bescheinigen kannst, dass Du negativ bist, sollte klar sein.
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20.05.2021, 18:14 #8230Blizzard_Black
Der Coronavirus
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20.05.2021, 18:19 #8231Jonny Knox
Der Coronavirus
Man muss halt ein bisschen vorausschauend planen. Das täte manchen eh ganz gut.
Und wenn, wie es offensichtlich auch geht, auch der Selbsttest am Eingang möglich ist (was in meinen Augen eben totaler Blödsinn ist), dann steht ja auch der Spontanität nichts im Wege. Muss man eben mit seiner Zielllokalität vorher abklären.
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20.05.2021, 18:20 #8232HardAndSoft
Der Coronavirus
Es ist ja eine Übergangslösung, die nächstes Jahr hoffentlich nicht mehr nötig sein wird.
Der reinen Lehre nach sollten Öffnungen nur für Geimpfte und Genesene gelten. Da das aber in einem Wahljahr nicht durchsetzbar ist, gibt es halt eine Gleichstellung von Getesteten. Was hindert einen daran, an einem schönen Tag mal präventiv ins DriveThru-Testzentrum zu fahren, selbst wenn man dann doch nicht in den Biergarten geht? Der Test erfolgt doch für den Getesteten kostenlos.
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20.05.2021, 18:26 #8233Halonat
Der Coronavirus
Für "einige" Zeit konnte man z.B. in den Leipziger Zoo mit einem selbst-durchgeführten, negativen Schnelltest (ohne Aufsicht) gehen.
Man musste dann so einen Wisch der Stadt Leipzig bzw. des Landes Sachsen ausfüllen, dass man versichert, dass man sich selber negativ getestet hat.
Wurde aber mittlerweile anscheinend geändert. Auf der Seite des Leipziger Zoos fehlt entsprechende Zeile (https://www.zoo-leipzig.de/aktuelles/offen/) und das Dokument gibt es auch nicht mehr.
Wäre ja auch eigentlich ziemlich ineffektiv gewesen.
EDIT: Der Link dazu führt mittlerweile ins Nichts: https://www.coronavirus.sachsen.de/d...elbsttests.pdf
EDIT2: Google Cache macht es möglich: https://webcache.googleusercontent.c...&ct=clnk&gl=de
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20.05.2021, 18:31 #8234Jonny Knox
Der Coronavirus
Weil die Bundesverordnung diese Möglichkeit nicht vorsieht.
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20.05.2021, 18:40 #8235Blizzard_Black
Der Coronavirus
Es wär sowieso nicht durchsetzbar, weil wenn einige Junge, klagewillige Leute, Lust gehabt hätten, wär der BRD die komplette Impfreihenfolge, die sie etabliert hatte, um die Ohren geflogen.
Was hindert einen daran, an einem schönen Tag mal präventiv ins DriveThru-Testzentrum zu fahren, selbst wenn man dann doch nicht in den Biergarten geht? Der Test erfolgt doch für den Getesteten kostenlos.
Warum nicht. Ich glaub das schlag ich mal in meinem Freundeskreis vor. Wird halt nicht günstig für Vater Staat.
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20.05.2021, 18:57 #8236
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20.05.2021, 20:26 #8237Blizzard_Black
Der Coronavirus
Dass die Impfpriorisierung nicht verfassungskonform ist, ist doch seit Monaten bekannt - und dass manche Unternehmen sich nicht daran halten, ist doch auch allgemein bekannt. VW impfte im März schon einige derer Mitarbeiter in Zwickau, während man kurz zuvor irgendeinen Oberbürgermeister medial einen Skandal anhängen wollte, der sich möglicherweise eine Impfung erschlichen hat, weil er laut seiner Aussage der einzige war, der erreichbar war, damit diese Impfdose nicht weggeworfen werden muss. Wenn VW 300 Dosen zum Impfen verwendet für deren eigene Mitarbeiter bei Impfstoff-Knappheit, dann ist das dagegen wurscht.
Die Frage ist jetzt, wenn die vorgelegte Impfpriorisierung in seiner Natur verfassungswidrig ist und man dagegen Klage erhoben hätte, ob nicht das selbe passiert wäre wie beim Bußgeldkatalog - dass das Ding einfach ungültig ist und sich jeder hätte sofort anmelden können für eine Impfung - mal in den Raum geworfen.
Ein Apotheker bekommt scheinbar 18 Euro für solch einen Test. Ginge man im Juni 30 mal hin, hieße das, dass es um 540 Euro geht - ein ordentliches Sümmchen.
Mal anders gefragt: Muss man als junger, arbeitender und steuerzahlender Mensch der ***** der Nation sein? Letztes Jahr hieß es: Ihr Jungen. Für das euch ist das nicht so gefährlich, schränkt euch mal ein - für die Alten, für die Kranken. Jetzt sind die Alten und Kranken geimpft, jetzt heißt es: Ihr Jungen - ihr seid noch nicht geimpft. Schränkt euch mal ein. Ja wieso? Ich dachte, das ist nicht gefährlich für uns?
Ich bin gespannt, wann meiner einer mal seinen Impftermin überhaupt bekommen würde und bin gespannt, wann ich mal 3 Freunde gleichzeitig wieder treffen darf, spontan. Seit 1.11. ist dies ja nach wie vor noch untersagt. Ich sehe das so, dass dieser Sommer längst vorbei sein wird, bis Leute in meinem Alter mit Mitte, Ende 20 mal doppelt geimpft sein werden inkl. dieser 10-Tägigen oder 2-Wöchigen Frist nach der Impfung - denn zuerst waren es Alte, Kranke oder Leute mit bestimmten Berufen oder der Zugehörigkeit bei bestimmten Vereinen, danach waren es dann Alte oder Leute mit anderen, ausgewählten Berufen, derzeit sind es ja unter anderem auch Impfungen in sozialen Brennpunkten, in Kürze werden vorrangig Kinder und Jugendliche geimpft werden, damit diese fit fürs kommende Schuljahr sind, irgendwo hab ich gelesen, dass erste Auffrischimpfungen von den allerersten Impfungen hierzulande schon wieder anstehen sollen - also ich sehe hier nicht, vor allem nicht in der derzeitigen Regelungswut, dass man hier als Mitte, Ende 20 Jähriger viel dürfen wird diesen Sommer. Bis vor kurzem waren eigene ausgeführte Selbsttests noch ausreichend, wenn man irgendwo hin wollte, so wie es diese Gruppe von Leuten gemacht hat, die sich zu 8. getroffen hatten und jetzt alle blechen dürfen - die haben eigenverantwortlich (wo man ja immer bezweifelt, dass das funktionieren kann) ihren Selbsttest gemacht, dieser war negativ und dann hat man sich getroffen, als man Lust und Zeit hatte - und nicht dann, wann mal n Termin frei war für einen Test, der dann 24 Stunden lang gültig ist.
Für mich ist der Sinn und Zweck fraglich. Vergangenes Jahr konnte ich zu dieser Zeit ins Einkaufszentrum fahren, wann ich wollte. Auch spontan. Konnte ins Autohaus fahren und mir ein Auto ansehen, wann ich wollte. Konnte in ne Eisdiele gehen, mir dort einen Eiscafe und ein Eis bestellen und das dort mit Freunden essen. Man durfte sogar nen Grillabend machen und sich zu sechs zusammensetzen, oder gemeinsam zu nem See fahren und dort hingehen - ist aktuell ja alles nicht erlaubt, Kontaktbeschränkungen. Für das alles brauchte es letztes Jahr nichtmal ne FFP2-Maske - und da war niemand geimpft. Heute sind die Risikogruppen geimpft - Alte, Kranke, Schwache, Leute mit Vorerkrankungen, bei denen es leicht zu einen schweren oder tödlichen Verlauf kommen könnte - und als Junger Bürger darf man bedeutend weniger, als letztes Jahr - wo ohnehin schon vieles flach gefallen ist, was man als Junger Mensch unter 30 halt gern mal macht. Da hieß es dann: Jetzt reißt euch mal am Riemen, nächstes Jahr wird es besser. Jetzt ist nächstes Jahr. Es ist nicht besser. Es ist im Gegenteil sogar deutlich schlechter. Freut mich für jeden, der seine Impfung hat und doppelt geimpft ist und machen kann, was er will - ich bin's nicht und werde es auch auf absehbarer Zeit nicht sein - meiner einer arbeitet nicht bei VW oder gehört anderen privilegierten Berufsgruppen an, wie Bundestagsabgeordneter, Mitarbeiter in der Versicherungswirtschaft, dem Bankwesen, Rundfunk oder Telekommunikation. Wie viele dieser Bereiche waren letztes Jahr während des Lockdowns eigentlich geschlossen bzw. nicht erreichbar für persönlichen Kundenkontakt? Der Heizung- und Sanitärinstallateur in unserem Ort hat letztes Jahr während des Lockdowns noch gearbeitet. Handwerklicher Beruf sehe ich hier aber nicht - weder Heizungsbauer, noch Elektriker, Fliesenleger, Zimmerer, Trockenbauer - die haben letztes Jahr alle gearbeitet, unter Kundenkontakt. Der Friseur hat auch keine Impfpriorität - ich sehe das nicht in der Liste der Berufe, die da zur Verfügung stehen - die Gastro und der Einzelhandel kommen dagegen schon vor, beides Dinge, die die meiste Zeit über geschlossen hatten.
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20.05.2021, 20:50 #8238vieraeugigerZyklop
Der Coronavirus
Es ist doch recht einfach. Viele Schnelltestzentren kann man einfach so betreten. Da ist man keine 5 Min drin und hat nach 15 Min ein Offizielles Ergebnis per Mail. Das zeigt man vor und gut. Bei zb Friseuren hier, kannst du einen Selbstest vor Ort machen den sich der Mitarbeiter anguckt also der wird im Beisein gemacht.
Testzentren sehe ich bei uns an vielen Ecken. Es ist dann keine direkte Spontanität sondern eher so ein "Lass mal in 30 Min treffen". Ist zur Zeit halt so. Und das mit den Redo XXL Leuten.....ja ich verstehe, dass Aussengastronomie nicht das Allheilmittel ist allerdings ist das zusammen mit den Tests ein Schritt in die Normalität. Sodaß es für mich eher bockig wirkt, wie das Bild auf FB suggeriert teilweise, da bei dieser einen Sache jetzt nicht mitzumachen.
Bei uns gibt es einen Wirt der macht nicht auf weil er die Entwicklung der Zahlen beobachtet über die Feiertage. Er hat kein Bock dann wieder zu schließen. Bei dem läuft
es aber mit Ausser Haus echt gut. Das wäre für mich ein Argument...nicht "Die Tests wollen wir den Kunden nicht zumuten". Bei mir auf Arbeit hab ich gelernt, nicht für den Kunden zu entscheiden was ich ihm zumute ( auch wenn es ein anderer Bereich ist). Die Terassen sind bei uns übrigens gut besucht. Also so blöd scheinen es die Leute mit den Testen nicht zu finden
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20.05.2021, 21:22 #8239Jonny Knox
Der Coronavirus
Auch wenn sie h jeder hätte anmelden können, hätte man die Termine ja irgendwie vergeben müssen. Wer sagt da, dass die vergabestellen nicht ebenso nach Gefahr schwerer Verläufe etc. gereiht hätten?
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20.05.2021, 21:46 #8240Blizzard_Black
Der Coronavirus
Zwischenfazit: § 20i Abs. 3 SGB V und § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 IfSG sind nicht als
verfassungsrechtlich hinreichende Rechtsgrundlagen einer Impfpriorisierung
anzusehen. Damit fehlt den §§ 1 Abs. 2, 2, 3 und 4 CoronaImpfV eine
verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage. Diese Vorschriften sind daher
rechtswidrig und damit nichtig. Sie dürfen von den Behörden nicht angewendet werden
und müssen von den Bürgern nicht beachtet werden.
S. 7"d) Gefahr von Prozessen von Personen, die nicht höchstpriorisiert sind
Personen, die gegenwärtig nicht mit höchster Priorität Anspruch auf eine
Schutzimpfung haben, beispielsweise solche, die erst das 60. Lebensjahr vollendet
haben (vgl. § 4 Nr. 1 CoronaImpfV), könnten die Verfassungswidrigkeit der
gegenwärtigen Priorisierungsregelung zum Anlass nehmen, um Ansprüche auf eine
vorzeitige Schutzimpfung geltend zu machen."
S. 8
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