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Thema: Der Coronavirus
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17.03.2020, 12:58 #441Nevixx
Der Coronavirus
Würdest du z. B. eine Vereinbarung unterschreiben, durch welche du 80-90 % (nicht 90-95 %), je nach bisherigem Bruttogehalt, weiterhin erhältst, von 100 % auf 50 % Arbeitszeit reduziert wirst, zunächst aber alle offenen Altansprüche und aktuellen Zeitguthabenansprüche verbrauchen musst, zeitgleich aber ohnehin nur zu Hause herumgammelst?
Für viele ist es attraktiv Arbeitslosengeld zu erhalten und zeitgleich alte Ansprüche in den nächsten paar Wochen / Monate wieder zur Gänze vorliegen zu haben.
Ich kann dir nur die Sicht von betreuten Arbeitgebern und Arbeitnehmern sagen. Was ich selbst machen würde weiß ich tatsächlich nicht. Aktuell ist das Risiko jedoch gering, dass der Arbeitgeber dich nicht wieder einstellt (Wiedereinstellungsvereinbarung jedenfalls schriftlich dennoch machen!), da ohne Mitarbeiter die meisten Arbeitgeber (außer sehr kleine Unternehmen) die Situation nach der aktuellen Lage gar nicht stemmen können.
Einzelfallentscheidung, definitiv.
Kurzarbeit geht aber auch nur, wenn dies einvernehmliche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben wird.
Tatsächlich wünschen vielen Arbeitnehmer jedoch nicht allen Urlaub jetzt verbrauchen zu müssen.
Sollte Alturlaub und Zeitguthaben zur Gänze verbraucht sein, dann definitiv eine sehr gute Möglichkeit.
Update:
Eine Verlängerung nach diesen 3 Monaten bewirkt das weitere 3 Wochen Urlaub abzubauen sind, wenn vom neuen Anspruch vorhanden bzw. Alturlaub noch immer offen / oder Zeitguthaben.
Kurzfristig kann die Arbeitszeit auf 0 % entfallen, jedoch derzeit nicht einschätzbar, wann in vielen Betrieben eine Aufstockung wieder möglich ist => Tipp: Notfalls jedenfalls die 10 % ausbezahlen, selbst wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet, um die Förderung zu erhalten
Einzelfallenscheidung, jedoch ist ein Kompromiss zu finden, da es eine einvernehmliche Vereinbarung ist. Möchte der Arbeitgeber keine Kurzarbeit haben bzw. hat einfach keine Arbeit zwischen 10 % - 90 % für die kommenden Wochen vorhanden, dann könnte es auch eine Kündigung geben, wenn der Arbeitnehmer ganz auf sturr stellt.
Daher beide Seiten beobachten, miteinander reden und eine Lösung finden.
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17.03.2020, 13:07 #442Jonny Knox
Der Coronavirus
Ja. Weil ich persönlich Alturlaub eh kaum verbraucht bekomme und permanent die maximal möglichen Überstunden mit mir herumschleppe. Tut mir also nicht weg, wenn die aufgebraucht werden.
Denn die Wiedereinstellungsvereinbarung hat den großen Haken, dass das halt auch nur geht, wenn es 1.) Das Unternehmen noch gibt und 2.) auch tatsächlich alle Mitarbeiter danach noch braucht. Wenn das nicht gegeben ist, habe ich als AN einfach unfassbar viel Geld verschenkt. Denn ich hätte mit 50% des aktuellen Gehalts schon Probleme, über die Runden zu kommen. (Das mit den 90-95 % hatte ich selbst schon korrigiert )
Außerdem geht es ja auch nur um Alturlaub aus der vorherigen Periode, d.h. der aktuelle Jahresurlaub wird erstmal nicht angegriffen - das geschieht erst bei einer Verlängerung um weitere 3 Monate.
Ist es außerdem nicht so, dass bei einer Kündigung (und nichts anderes ist es ja erstmal, trotz Wiedereinstellungsvereinbarung), Resturlaube ausgezahlt oder noch in der Kündigungsfrist genommen werden müssten? Spätestens das AMS wird sich dafür dann nämlich interessieren, wenn du noch 3 Wochen Urlaubsanspruch hättest, den du dir auszahlen lassen könntest. Ob die so eine Vereinbarung dann unwidersprochen hinnehmen?
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17.03.2020, 13:16 #443Nevixx
Der Coronavirus
Alturlaub ist nur aus der alten Periode, wie der Name ja schon erklärt.
Bei einer weiteren Verlängerung nach den ersten 3 Monaten ist der aktuelle Urlaub ebenfalls für 3 Wochen anzukratzen.
Doch, aber wie bereits geschrieben geht es hier ja nicht um Streitereien sondern darum, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten und eine gemeinsame Lösung finden.
Wenn du natürlich aus Arbeitnehmerschutz sprichst, dann kann man sich natürlich auf "ich will Geld und du kannst machen, was du willst" stellen.
Der Arbeitnehmer kann bei einer Wiedereinstellungsvereinbarung auf Ausbezahlung von offenen Ansprüchen verzichten, weswegen er direkt ohne Wartefrist Arbeitslosengeld beantragen kann. Ansonsten bekommt er bei einer Einvernehmlichen Lösung alle offenen Endansprüche ausbezahlt.
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17.03.2020, 13:22 #444David007
Der Coronavirus
Im Verhältnis der Infizierten zur Einwohnerzahl hat es GB noch nicht so hart getroffen, wie andere Länder. Natürlich handelt es sich bei dem zeitlichen Vorsprung um maximal ein paar Tage. Rein auf die Fallzahlen bezogen. Davon abhängig ist natürlich, wie häufig in GB getestet wird und dementsprechend hoch die Dunkelziffer ist. Die Todeszahlen spiegeln ja nicht den Ausmaß der Verbreitung wieder.
Jetzt nicht zu handeln ist trotzdem fahrlässig. Mit oder ohne Vorsprung.
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17.03.2020, 13:42 #445Jonny Knox
Der Coronavirus
@Nevixx
Wenn das AMS das abnickt, dass Ansprüche nicht aufgebraucht werden müssen (auf die eine oder andere Weise) - okay. Für Unternehmen, die jetzt 0 Einnahmen haben, mag das vllt auch okay sein. Dennoch würde ich mir als AN nichts ans Bein binden, das mich defacto an den "alten" AG bindet, obwohl es kein aufrechtes Dienstverhältnis gibt. Was wäre denn, wenn ich in der Zwischenzeit das Megaangebot bekomme, es aber nicht annehmen kann, weil ich ja ebenfalls an die Wirdereintrittsvereinbarung gebunden bin.
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17.03.2020, 13:43 #446Knollo
Der Coronavirus
Scheisspapier für den Fall hat er vermutlich eh genug
Weil Katzen garstige ausgeburten der Hölle sind... oder mit anderen Worten, ich mag die nicht ganz so gerne (außer Süß-Sauer aus dem Wok).
(Die Angaben von Ironie und Humor sind wie immer ohne Gewähr)
Auch wenn es Off-Topic ist, muss man das ganze immer mit zwei Augen sehen.
Das Hotel hat das Zimmer nicht bezahlt bekommen, warum sollten es also kostenlos auf ihren eigenen Kosten die Gäste quartieren? Da kann man ein Hotel, so finde ich, nur schwer in die moralische und ethische Pflicht nehmen.
(In dem Falle sollte man natürlich eine gemeinsame Lösung finden)
Aber damit es nicht ganz Off-Topic ist: Urlaub zu buchen, scheint dieser Tage ja eh ein Risiko Thema zu sein. Letztes Jahr die ganzen Thomas Cook Bucher, die auf ihrem Geld sitzen. Jetzt fallen diverse Urlaube wegen Corna aus. So vermutlich auch meiner und 800€ (durch zwei Personen) sind bereits angezahlt. Der Rest müsste nächsten Monat bezahlt werden. Was machen? Entweder 400€ pro Person in die Luft schießen oder aber Roulette spielen, die restlichen 1200€ zahlen und hoffen, dass der Urlaub stattfindet. Falls nicht, hat man eben 2000€ in den Sand gesetzt. Ziemlich Ungeile Situation.
In vielen Fällen (natürlich nicht in allen) ist es gar nicht so umständlich und sollte sich in Überschauberer Zeit realisieren lassen. Meistens sind die eigenen Firmenpolitiken der Flaschenhals, der es zum erliegen bringt. Bekomme ich aufgrund meines Jobs ja auch täglich mit. Es könnte alles viel schneller gehen, wenn manche einfach Mal die Po-Backen zusammen klemmen und "einfach machen" würden.
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17.03.2020, 13:45 #447Diva
Der Coronavirus
@Ezio
Vllt für dich relevant.
Die meisten SchilddrüsenpatientInnen gehören nicht zu den besonders betroffenen Risikogruppen! Für Menschen mit Schilddrüsenknoten, Schilddrüsenunterfunktion, Hashimoto-Thyreoiditis, Schilddrüsenüberfunktion und Morbus Basedow besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein erhöhtes Erkrankungsrisiko oder das Risiko von einem schweren Krankheitsverlauf betroffen zu sein.
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17.03.2020, 13:50 #448daywalker2609
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17.03.2020, 13:54 #449vieraeugigerZyklop
Der Coronavirus
Jetzt wurde auch die EM auf nächstes Jahr verschoben
https://www.spiegel.de/sport/fussbal...RPU89NcCvtlFcJ
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17.03.2020, 14:00 #450
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17.03.2020, 14:03 #451Jonny Knox
Der Coronavirus
@Bieberpelz
Bzgl Urlaub - es gibt ja weltweite Reisewarnungen von der Regierung. Da müsste man eigentlich stornieren und Geld zurück bekommen können vom Reiseveranstalter. Hast du schon mal gefragt?
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17.03.2020, 14:15 #452Knollo
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17.03.2020, 14:24 #453Nevixx
Der Coronavirus
Bei Wiedereintrittsvereinbarungen gibt es einen einzigen Grund, weswegen der Arbeitnehmer nicht den Vertrag erfüllen muss => er findet zuvor eine Arbeitsstelle bei einem anderen Arbeitgeber.
Jedoch wäre in diesem Punkto wieder eine nachträgliche Ausbezahlung von Urlaubsrestansprüchen zwingend notwendig was dazu führt, dass, sollte Arbeitslosengeld bezogen worden sein, eine Rückzahlung / teilweise Rückzahlung notwendig sein wird.
Generell ist die Thematik auch ganz anders zu behandeln, wenn diese Umstände gerade nicht wären.
Durch die aktuellen Umstände sind diese Punkte, die du mit Recht kritisierst, eben teils auch anders zu betrachten.
Ich sag es eben nochmal: jeder einzelne Fall ist einzeln zu betrachten und bezüglich Wunsch Arbeitnehmer und wirtschaftliche Lage Arbeitgeber eine Lösung zu finden.
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17.03.2020, 14:36 #454ZhaoYun
Der Coronavirus
@Bieberpelz sicherlich will jeder sein geld, aber die Urlauber werden GENÖTIGT einen bereits gezahlten Urlaub noch mal zu zahlen. Die Hotels wollten ihr Geld und sperrten teilweise die Urlauber ein bis sie es bekammen. Für mich ist das eher eine Freiheitsberaubung. Nun gibt es im Zeichen von Corona wieder ein unmoralisches Verhalten.
Back to topic.
Mittlerweile ist die Rede von einer Krise bis Mai.
Ob da zwei Wochen Corona Ferien reichen?
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17.03.2020, 15:18 #455HardAndSoft
Der Coronavirus
Die Gerichte sehen das anders. Im Regelfall führte in der Vergangenheit eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zu einem kostenfreien Storno.
Siehe hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/s...sPreview=false
Man kann ja mal mit dem Anwalt drohen.
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17.03.2020, 15:20 #456Knollo
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17.03.2020, 15:32 #457Yieva
Der Coronavirus
Bei meiner Freundin (Krankenschwester) wurde nun auch Corona bestätigt. Sie hatte am Samstag Fieber und Husten und auf einmal ein schmerzhaftes Stechen in der Lunge. Auf ihrer Station sind inzwischen bereits 5 Kollegen mit diesen Symptomen. Sie war die dritte. Scheint also wohl ziemlich aggressiv zu sein.
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17.03.2020, 15:32 #458Jonny Knox
Der Coronavirus
@Bieberpelz
Ja, auf den Fall höherer Gewalt wollte ich auch hinaus. Den darf der Reiseveranstalter nämlich nicht in den AGBs einseitig zu Lasten des Kunden auf diesen abwälzen.
Allerdings.muss man da natürlich schauen, wann die Reise stattfinden soll. Jetzt schon eine Reise im September/Oktober zu stornieren mit dem Verweis auf Corona wird vermutlich schwer. Da würde ich mit dem Veranstalter versuchen zu vereinbaren, dass die letzte Rate in kürzeren Abstand zum Reisedatum gezahlt werden muss. Bis dahin kann man dann schauen, wie sich das alles entwickelt und in es noch Reisewarnungen gibt. Zumindest könnte ich mir vorstellen, dass Reiseveranstalter ein kostenfreies Storno jetzt für Reisen in weiter Zukunft mit diesem Hinweis ablehnen, dass es ja nicht klar sei, ob die Krise dann noch vorhanden ist.
Wenn die Reise für Juni geplant wäre, dann kann man mit Sicherheit ja davon ausgehen, dass die Krise bis dahin noch nicht vorbei ist und entsprechend argumentieren.
https://fairer-urlaub.de/tipps/31-ur...t-terror-krieg
Sie selbst können meist erst kurz vor dem eigentlichen Reisetermin kostenlos stornieren. Dann zumidest, wenn nicht vorher sicher ist, ob zum Zeitpunkt der Reise noch ein unzumutbares Sicherheitsrisiko besteht.
[...]
Wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung ausspricht, droht für eine Region bzw. für ein Land, wird davon ausgegangen, dass jedem Reisenden dort eine lebensbedrohliche Gefahr droht. Solche Warnungen werden allerdings nur sehr selten ausgesprochen. In solchen Fällen sind die Chancen sehr hoch, dass Reiseveranstalter selbst die Reise stornieren bzw. kostenloses Stornieren einer Pauschalreise durch den Reisenden akzeptieren.
Kannst du vllt zukünftig dann vorbeugend zwei Beiträge Abstand zu mir halten? Sicher ist sicher.
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17.03.2020, 15:36 #459Nevixx
Der Coronavirus
Btw. grad herausgefunden dass bei mehreren Einvernehmlichen Lösungen (gesetzliche Regelungen vorhanden) tatsächlich eine Frist von 30 Tage einzuhalten ist, damit diese rechtswirksam sind. Daher wohl doch nur bei kleinen Betrieben möglich um noch die Info ergänzend zu nennen.
Wie man von Gesetz zu Gesetz springen muss, einfach toll x)
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17.03.2020, 15:36 #460
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