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18.10.2011, 10:42 #1Samyra
Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Nun hat die Piratenpartei Strafanzeige gegen den bayrischen Innenminister Herrmann (CSU) gestellt (ZDFheute | Nachrichten - Piratenpartei: Anzeige gegen Innenminister Herrmann). In Bayern soll der sogenannte Staatstrojaner illegal eingesetzt worden sein und damit gegen geltendes Recht in Sachen Datenschutz und Computersabotage verstoßen haben.
Was meint ihr dazu? Wie weit darf der Staat gehen? Ist der Einsatz der sogenannten Bundes- oder Staatstrojaner gerechtfertigt oder wird damit die Freiheit und der Datenschutz der Bürger verletzt?
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Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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18.10.2011, 11:02 #2Dagobert Duck
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Erstmal:
Für mich ist es definitiv der Staatstrojaner. Schließlich hat das BKA (Bundeskriminalamt) gesagt es sei nicht schuld drann. Also ist es ja doch nen Staatstrojaner
Größtenteils ist es für mich Medienhetze. Schön wenn sie ihn eingesetzt haben, solange dadurch Pädos, Drogendealer etc. in den Knast kommen solls mir recht sein.
LG
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18.10.2011, 11:53 #3Der Schmied von Kochel
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Die Quintessenz ist bei mir die selbe, ausdrücken würde ich es vlt. anders. Soweit mir bekannt ist, bestand bei jedem der im dreistelligen Bereich Betroffenen ein Verdachtsmoment. Wenn durch den Einsatz eine gewisse Prävention zu tragen kann, begruesse ich diese Aktion. Was mir bei der ganzen Medienhysterie fehlt, ist die Information in wie weit es erfolgreich war. Was ich etwas bedenklich finde, ist das ein Unternehmen welches nicht unbedingt auf diesem Gebiet spezialisiert ist mit der Entwicklung beauftragt wurde, bzw. es so publik ist wer dafür verantwortlich ist. Sollte in diesem UN jemand empfänglich für Bestechung oder fachlich labil sein, dem könnte sich eine dritte Person annehmen. Wenn ich jemanden bei Heckler & Koch befrage, dann ist dieser gewissen Trainings und Verhaltensregeln unterlegen, ob das bei der Entwicklerfirma der Fall ist sei dahingestellt.
Lange Rede kurzer Sinn, vlt. kann sich jemand von der Gegenseite das Know-How der Firma zu nutzen machen.
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18.10.2011, 12:09 #4Eisuke261990
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, dass nach den momentanen Medienberichten die Bezeichnung "Bundestrojaner" eher falsch ist, da dieser Trojaner ja nur im Auftrag der bayrischen Regierung entwickelt (?) und genutzt worden ist und der Bund selber keine Entscheidungsmacht hatte.
Zu der Frage, ob so etwas legitim ist, muss man die Situation wohl zweigleisig betrachten.
Einerseits kann man diese Aktion nicht gut heißen, da sie gegen die Gesetze und Rechte sind, die extra eingeführt worden sind um sogenannte Onlinedurchsuchungen einzugrenzen um so der Bevölkerung eine gewisse Freiheit und Privatsphäre zu liefern. - Das ist auch richtig so, denn sonst ist die BRD bald nicht mehr wirklich von einer Diktatur oder eines komunistisch geführten Landes entfernt. Die Demokratie zeichnete doch z.b. aus, dass man Freiheit und Privatsphäre hat und dass wurde und wird doch immer noch an der DDR kritisiert - daher ist es sehr paradox, dass man selber nun immer mehr auf diese Schiene gerät.
Andererseits KÖNNTE man diese Aktion in gewisserweise schon gut heißen, je nachdem, wie sie sinnvoll eingesetzt wird. Wenn man mit dieser Aktion Kinderschänder etc. beobachten möchte, hört sich das zwar schön und gut an und viele würden das auch gut heißen, aber das wäre ein massiver Eingriff in die Menschenwürde und soziale Privatsphäre - wo wir wieder beim Thema Diktatur und Kommunismus sind -> Die Aufgabe eines Staates ist es nicht außerhalb der Gesetze/Rechte für Recht und Ordnung zu sorgen, sondern anhand der Gesetze einen Staat menschenwürdig zu führen.
Ich persönlich halte nicht viel von diesem Trojaner, weil er in die Privatsphäre der Menschen und in die Menschenrechte eingreift - Da können wir doch gleich wieder die Notstandsgesetze ausrufen, wenn man eh schon auf die Rechte/Gesetze, nun etwas umgangsprachlich ausgedrückt aber das Niveau dieser Aktion recht gut symbolisiert, "scheißt".
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18.10.2011, 12:27 #5Samyra
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Ob Staats- oder Bundestrojaner ist denke ich eher zweitrangig, denn im Ergebnis ist es dasselbe. Die Bundesregierung hat ähnliche Überwachungsmaßnahmen in Planung. Der oben verlinkte Aufhänger aus Bayern wurde soweit ich weiß auch in Baden-Württemberg verwendet, außerdem haben Nordrhein-Westfahlen, Hessen und Sachsen-Anhalt ähnliche Programme in Auftrag. Also an der Bezeichnung sollten wir uns nicht aufhängen, es geht mehr um die Sache an sich, und die ist bundesweit ein Thema.
Ich halte ebenfalls nicht viel davon. Es ist ja schön und gut, dass in der Theorie nur Personen betroffen sein sollten, bei denen ein konkreter Verdacht besteht. Aber wir wissen alle, wie weit Theorie und Praxis häufig auseinanderliegen. Wie schnell ist man in irgendeinem Raster drin, nur weil man zur falschen Zeit am falschen Ort war oder in irgendeine Statistik passt. Was da passiert, ist ein direkter Eingriff in die Privatsphäre. Das ist gesetzeswidrig und nicht mit dem freiheitlichen Gedanken vereinbar.
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18.10.2011, 12:34 #6Dagobert Duck
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Ja, zb. war ein Arzt mit bei der unter Verdacht Stand das Rauschgiftgesetz (Keine Ahnung wies es nun heißt^^) zu umgehen .... also Handel mit Drogen etc. pp
@Samyra
Ist ja nun auch egal Wollte nur nochmal drauf hinweisen.
Prinzipiell find ich aber auch das der Trojaner sehr schlecht geschrieben ist. Ich denke da wurde nach dem "Wer-ist-billiger-Verfahren" gegangen. Das billigste Angebot wurde genommen. Heraus kam das der Zugangsschlüssel an beiden Enden gleich war und ja .... man denkt das ein Student aus dem Erstsemester den Code geschrieben hat^^
LG
-Dagobert-
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18.10.2011, 13:32 #7Nicoletta
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Zunächst einmal wird die Anzeige ganz sicher nicht zu großen Ermittlungen führen - ganz zu schweigen von Konsequenzen für die Politik. Zwar posaunt Wiefelspütz wieder mal etwas von massiven Konsequenzen, aber wir haben ja Erfahrungen damit was bei behördlichen Verfehlungen passiert. Siehe Duisburg...
So ein Trojaner kann sehr hilfreich sein und ich bin auch für seinen Einsatz, allerdings unter strengen Kontrollen durch Richter und Staatsanwälte. Die Verbrechen die so verhindert oder aufgedeckt werden können rechtfertigen meiner Meinung nach den gezielten Einsatz - auch in dem jetzt bekannt gewordenem Umfang. Warum ich so denke und mich in dem Fall gegen Postgeheimnis, Datenschutz und wer weiß was noch ausspeche? Ganz einfach: Die Ermittler laufen technisch immer den Tätern oder Verdächtigen hinterher. Vielleicht wären mehr Verbrechen und sogar Terroranschläge vermieden worden, gäbe es den Einsatz solcher Software schon länger.
Das die Piraten Anzeige erstatten wird irgendwann mal nur noch ein Treppenwitz in der politischen Historie Deutschlands sein. Es ist zu träumerisch zu erwarten, dass Ermittlungen hier überhaupt stattfinden, denn die Rechtslage dürfte kaum eindeutig sein. Ich halte deswegen die Aktion der Piraten für nicht viel mehr als Geklapper, ähnlich wie es die Grünen nach ihren ersten Wahlerfolgen gemacht haben. Und auch Piraten werden mittel- und langfristig nichts ändern - wie schon das alte Sprichwort sagt:
Die Fleischtöpfe bleiben immer gleich, nur die, die daraus fressen, ändern sich.
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18.10.2011, 23:27 #8HardAndSoft
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Der Staatstrojaner ist verheerend für die Demokratie in Deutschland. Zeigt er doch deutlich auf, dass verfassungsrechtliche Grenzen (und da gibt es eine ganze Menge) nicht beachtet werden. Nicht einmal vom Verfassungsschutzminister. Der vorgestellte Trojaner operiert nicht einmal in einer Grauzone, sondern ist klar verfassungswidrig.
Es wundert mich nun, dass gerade diejenigen den Einsatz gutheißen, die sonst ständig gegen den Staat wettern.
Wer dem Staat die Möglichkeit einräumt, solch Überwachungsinstrumente einzusetzen, der muss den Personen, die die Verantwortung für den EInsatz tragen, hundert Prozent vertrauen können. Jetzt frage ich mich: Wer hier vertraut dem Bundesinnenminister und den Landesinnenministern? Und zwar nicht nur den heutigen, sondern auch den nächsten, übernächsten und überübernächsten? Politiker kommen und gehen, Befugnisse aber bleiben zumeist.
Und wer jetzt noch genau wissen will, wie verfassungsfeindlich unser Staatstrojaner ist, der kann's hier in der FAZ nachlesen: Staatstrojaner: Hauptsache, wir können überwachen? - Aktuell - FAZ
Viel Spaß!
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18.10.2011, 23:42 #9Cyanwasserstoff
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Ich spreche mich eindeutig gegen eine Spionage seitens des Staates aus !
Begruendung : Es mag eventuell sein, dass es einige Verbrechen vereitelt werden koennen bzw. Verbrecher lokalisierbar werden, aber hat jeder auch private Daten (Urlaubsfotos, Intimfotos,Dokumente , Liebesbriefe, etc.) und ihr wollt wirklich dem zustimmen, dass sich das Organ, welches sich Staat schimpft freie Einsicht bekommen darf ?
Ich sehe es schon in der Zukunft kommen : Staatsverschuldung aufgehoben ! Der Staat hat sich anhand E-Mail und Post-Adressen an Dritte reich gekauft. ( Um es mal zu extremisieren ! )
Gruesse
Cyan
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19.10.2011, 00:16 #10Cloud
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
natürlich wird dein Desktop gescreent weswegen deine Logindaten automatisch an 3. weitergegeben werden
Onlinebanking ist auch abzuraten...Konto ist bestimmt schnell leer
Bilder der Freundin auf dem PC? bestimmt was tolles wen sie etwas mehr zeigt was nur für dich bestimmt war
und wen sie schon dabei sind nehmen sie deine Doktorarbeit auch gleich mit...
ahja weil sie nichts gefunden haben laden sie dir auch einen Kinderporno auf dem PC damit sie einen Grund haben bei dir einzumarschieren
und nicht zu vergessen das sie sehen wen du einen Film streamst ô.O
(bzw. Anime)
wie schnell bekommt man dan Post ?
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19.10.2011, 11:18 #11Raul Endymion
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Um das Theam aktuell zu halten:
heise online - Kaspersky entdeckt neue Staatstrojaner-Version
So wie es scheint ist eine weitere Version des Staatstrojaners aufgetaucht, die in ihrem Funktionsumfang den Vorherigen noch weit übertrifft.
Am meisten hat mich hierbei geschockt dass diese Version wohl versucht den Zertifikatsspeicher zu manipulieren.
Ich bin auch gegen den Einsatz einer solchen Software. Vor allem halte ich sie als Beweismittel vor Gericht völlig unbrauchbar, da die Möglichkeit einer gezielten und nicht nachprüfbaren Manipulation des Zielrechners gegeben ist. Einem Angeklagten könnte rein theoretisch alles Mögliche untergeschoben werden, genauso wie ein findiger Anwalt einen wirklichen Verbrecher exakt wegen dieser Möglichkeit herausboxen und die Beweise für unzulässig erklären lassen könnte.
Richtig aufregen könnte ich mich hingegen über die wirklich dreisten Lügen der Verantwortlichen und wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlichtweg ignoriert wurde.
Auch der bisherige Einsatz des Trojaners ist wohl mehr als nur Lächerlich, zeigt aber genau die Intention dahinter. Gefordert wird er als ultimatives Mittel im Kampf gegen Terroristen.
Eingesetzt wird er jedoch zur Überwachung eines Verdächtigen der womöglich verbotene Medikamente eingeführt haben könnte.
Hier passt doch das Verhältnis überhaupt nicht mehr.
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19.10.2011, 12:18 #12Cyanwasserstoff
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
O.o selbst Explorer.exe wird ueberwacht bzw. manipuliert ? Das bietet ja uneingeschraenkten Zugriff auf das Desktop und somit bleibt nichts unbewacht. Unter Umstaenden koennte der Staat mit diesem Trojaner unter Vorwand Verbrecher ausspionieren zu wollen, Milliarden von Gewinn durch Betrug, Verkauf von wichtigen Informationen, Ausnutzen der Online Banking Informationen , erzielen.
Aber hey Leute sehen wir es doch mal positiv. Der Staat hat so eine ultimative Methode gefunden seine Staatsverschuldung auf 0 sinken zu lassen (Sarkasmus)
Gruesse
Cyan
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19.10.2011, 22:05 #13pepe4
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Willkommen in der modernen Diktatur, die noch unter dem Decknamen "Demokratie" läuft.
Feinde des Systems können durch den Staatstrojaner relativ einfach beseitigt werden, indem man ihnen belastbares Material unterschiebt. Und die Elite kann weiterhin das ahnungslose Fußvolk ausbeuten.
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19.10.2011, 22:13 #14Samyra
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Naja, das ist nun auch wieder etwas extrem formuliert. Ganz China sind wir hier ja nun noch nicht. ^^
Klar, das sieht alles. Aber ich frage mich, ob Virenprogramme oder Firewalls sowas nicht erkennen würden? Im Prinzip blocken doch Firewalls eigentlich alles, das unerlaubt raustelefonieren will, oder nicht?
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19.10.2011, 22:20 #15Nicoletta
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Willkommen in der linksradikalen Ideologie die in allem einen Feind sieht. Anstatt sich mal mit der Anzahl und den Gründen zu befassen, ist es natürlich in Zeiten der Piratenpartei einfacher so begründete Phrasen rauszuhauen wie du es tust. TOP!
Das so Linke Gedanken wie diese überhaupt geduldet werden, liegt an dem "System" das dir die "Elite" als meinugsfreiheitliches Recht einräumt...
Komm... lass noch ein paar raus
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19.10.2011, 22:35 #16HardAndSoft
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Nicht unbedingt. Ein Trojaner, der so vieles kann, der kann sich auch als Programm maskieren, das legal raustelefonieren kann. Anscheinend wird bei der Installation Windows soweit manipuliert, dass die gängigen Virenscanner das Programm nicht erkennen, indem sich der Trojaner quasi selbst ein Unbedenklickkeitszertifikat ausstellt.
Lustig ist dann wieder, wie der aktuelle Staatstrojaner überhaupt entdeckt wurde: Irgend jemand hat ihn mehrfach bei VirusTotal hochgeladen.
Möglicherweise waren das die Entwickler, die testen wollten, ob er von Virenscannern erkannt wird. Virustotal wiederum lebt davon, dass hochgeladene Dateien an die gängigen Antivirushersteller weitergegeben werden.
Link: More Info on German State Backdoor: Case R2D2 - F-Secure Weblog : News from the Lab
Somit hatten die Hersteller Zeit genug zur Analyse. Aber wie ich unseren Innenminister kenne, hat der schon Trojaner 3.0 (mit noch verfassungsfeindlicheren Funktionen) in Benutzung.
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19.10.2011, 23:30 #17User65694
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Wie ich immer zu pflegen sage: Ahoi Kontrollstaat!
Was solls, bin ja nur ein Verschwörungstheorethiker.
Grüsse aus der demokratischen Schweiz.
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20.10.2011, 12:59 #18
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20.10.2011, 13:02 #19Nicoletta
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
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20.10.2011, 15:58 #20iHook
AW: Der Bundestrojaner - wie weit darf der Staat gehen?
Erstmal vor der eigenen Haustür kehren: Schweizer Behörde bestätigt Verwendung von Trojanern - Schweiz - Tagesschau - Schweizer Fernsehen
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