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Ergebnis 61 bis 62 von 62
  1. #61
    Krankfried Krankfried ist offline
    Avatar von Krankfried

    AW: Das Terrordilemma

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Du weißt aber schon, dass das Grundgesetz (und somit auch Art. 1) erst Mal nur den Staat und seine Behörden bindet? Daher ist der Kampfpilot als Teil der Exekutive an das Grundgesetz unmittelbar gebunden. Der Arzt hingegen nicht.

    Damit wäre es beispielsweise auch kein Problem der Menschenwürde, wenn ein Stadionbesucher zufällig eine Bazooka dabei hätte, mit der er das Flugzeug abschießt. Das wäre ein rein strafrechtliches Problem, bei dem es tatsächlich auf entschuldigenden Notstand rauslaufen könnte (mal abgesehen davon, dass die Bazooka eventuell rechtswidrig mitgeführt würde).
    Und zwischen absichtlicher Tötung im Dienst (Pilot) und ärztlicher Beurteilung liegen schon ein paar kleine Unterschiede.

    Und bei einem Unfall gibt es im Regelfall keinen, der willentlich über Leben und Tod entscheidet (wenn man mal Selbstmörder außer Acht lässt). Schlimmer hinken kann ein Vergleich kaum.
    Als Teil einer Rettungsorganisation, der der Arzt in dem Fall zumeist angehört, ist der Arzt auch an seine Dienstvorschriften gebunden, weil die Rettungsorganisation vom Staat die Aufgabe, den Rettungsdienst auszurichten, vermittelt bekommt. Es gibt eigene Sanitäter- und auch Notarztgesetze, das Equipment wird von staatlichen Prüfstellen zertifiziert (auch wenn die Beschaffung dessen meist recht autonom gehandhabt wird), etc., aber aus dem Personal- und Equipmentmangel, sprich Notstand, heraus, der bei solchen Großeinsätzen besteht, hat man dafür im Gesetz extra etwas freigelassen. Sicherlich ist das etwas anders, als wenn wie im konkreten Fall die Bundesministerin "Nein" sagt, aber auf kleinerem Raume wird die Entscheidung auch da getroffen.

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    AW: Das Terrordilemma

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  3. #62
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: Das Terrordilemma

    Ist ja schön und gut, hat aber nichts mit dem konkreten Fall zu tun.
    Niemand bestreitet, dass ein Arzt Dienstvorschriften hat.

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