Du weißt aber schon, dass das Grundgesetz (und somit auch Art. 1) erst Mal nur den Staat und seine Behörden bindet? Daher ist der Kampfpilot als Teil der Exekutive an das Grundgesetz unmittelbar gebunden. Der Arzt hingegen nicht.
Damit wäre es beispielsweise auch kein Problem der Menschenwürde, wenn ein Stadionbesucher zufällig eine Bazooka dabei hätte, mit der er das Flugzeug abschießt. Das wäre ein rein strafrechtliches Problem, bei dem es tatsächlich auf entschuldigenden Notstand rauslaufen könnte (mal abgesehen davon, dass die Bazooka eventuell rechtswidrig mitgeführt würde).
Und zwischen absichtlicher Tötung im Dienst (Pilot) und ärztlicher Beurteilung liegen schon ein paar kleine Unterschiede.
Und bei einem Unfall gibt es im Regelfall keinen, der willentlich über Leben und Tod entscheidet (wenn man mal Selbstmörder außer Acht lässt). Schlimmer hinken kann ein Vergleich kaum.
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