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25.10.2017, 15:05 #1HardAndSoft
Das Elektroschrottgesetz - Ein echtes Schrottgesetz ?
ich muss mal meinem Ärger hier Luft machen.
Was viele nicht wissen: Seit Mitte 2016 gilt in der gesamten BRD das neue Elektrogesetz. Danach müssen Händler von Elektrogeräten die Geräte auch wieder zum Verschrotten annehmen. Dabei gilt bei Händlern mit mindestens 400qm Verkaufsfläche folgendes:
- Gerät mit mehr als 25cm Kantenlänge: Tausch alt gegen neu.
- Gerät mit bis zu 25cm Kantenlänge: Händler muss das Gerät ohne wenn und aber annehmen, egal wo es gekauft wurde, und verschrotten.
Ziel der Bundesregierung war es, die derzeit sehr magere Recyclingquote bei Elektroschrott signifikant zu erhöhen.
Jetzt war ich vor einigen Tagen beim örtlichen Mediamarkt und wollte ein altes Kofferradio (unter 25cm) zum Verschrotten abgeben. Der Mitarbeiter hielt mir ein Formular unter die Nase. Das sollte ich mit möglichst detaillierten Angaben zum Gerät, meiner vollen Anschrift und meiner Unterschrift versehen. Erst dann würde man das Gerät annehmen.
Da ich keine Lust habe, dem Mediamarkt gratis Werbeadressen zu verschaffen, ging ich dann wieder unverrichteter Dinge.
Ich beschwerte mich dann bei der Gewerbeaufsicht meines Wohnortes und bekam postwendend die Mitteilung, man sei nicht zuständig. Dazu gebe es die Stiftung EAR und das Umweltbundesamt.
Lustigerweise ist das EAR eine Stiftung der Hersteller, und kümmert sich nur um die Aufstellung von Elektrocontainern. Die Webseite des Umweltbundesamtes hingegen besteht zu 99% aus Jubelseiten, wie toll man doch sei. Echte Infos oder gar eine Beschwerdehotline: Fehlanzeige. Immerhin hat man auf einen Starschnitt von Frau Hendricks verzichtet.
Nach drei Stunden Websuche gebe ich jetzt also entnervt auf. Meine einzige Erkenntnis aus der Suche: Es gibt zwar Bußgelder bei Verstößen. Es wurde aber seit Beginn des Gesetzes noch kein einziges Bußgeld verhängt. Wie auch - dazu müsste man ja erst Mal erfahren, dass überhaupt dagegen verstoßen wird. Genau das scheint aber kein Primärziel zu sein.
So sieht also ein Gesetz aus, bei dem die Ausgangslage war: "Du, ey, wir tun mal was."
Drum merke: So lange Du den Kopf in den Sand steckst, so lange wirst Du auch nichts schlimmes mitbekommen.
Herzlichen Dank, Groko. Herzlichen Dank, Umweltbundesamt.
Von der neuen Bundesregierung erwarte ich hier keinerlei Verbesserung. Schließlich sind die Wirtschaftsneoliberalen, die FDP, mit in der Regierung.
Hat da einer gerade "Die Grünen sind auch dabei" gerufen? Wie schnell die Grünen ihre Prinzipien in der Regierung aufgeben, sieht man bei Herrn Kretschmann. Da ist höchstens noch der Parkplatz grün, auf dem Kretschmann seine S-Klasse parkt.
P.S.: Notgedrungen sammle ich halt wieder ein paar Wochen und fahre dann wieder zum örtlichen Wertstoffhof. Da kostet der Eintritt zwar ein paar Euro, aber dafür nehmen die ohne wenn und aber den Schrott entgegen.
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Das Elektroschrottgesetz - Ein echtes Schrottgesetz ?
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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25.10.2017, 15:14 #2Pánthéos
Das Elektroschrottgesetz - Ein echtes Schrottgesetz ?
Und wenn du bei denen einfach mal anrufst?
Telefon: +49-340-2103-0
Fax: +49-340-2103-2285
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25.10.2017, 16:56 #3Gilligan
Das Elektroschrottgesetz - Ein echtes Schrottgesetz ?
edit: geht natürlich nicht wenn die den perso dabei haben wollen.
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25.10.2017, 17:15 #4vieraeugigerZyklop
Das Elektroschrottgesetz - Ein echtes Schrottgesetz ?
Du musst Eintritt bei eurer Deponie zahlen?
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26.10.2017, 04:11 #5HardAndSoft
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26.10.2017, 12:06 #6Jonny Knox
Das Elektroschrottgesetz - Ein echtes Schrottgesetz ?
Einfach beim MM auf das Gesetz verweisen, welches nicht vorsieht, dass man als Verbraucher Angaben zu seiner Person machen muss.
Das neue Elektrogesetz - ElektroG2
§ 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
(1) Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
2. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden.
Ort der Abgabe im Sinne von Satz 1 Nummer 1 ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt. Der Endnutzer hat dem Vertreiber beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro- und Elektronikgerät seine Absicht mitzuteilen, bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückzugeben.
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26.10.2017, 14:17 #7Steve
Das Elektroschrottgesetz - Ein echtes Schrottgesetz ?
Da hätte ich mich aber auch aufgeregt.
Ich halte es da ebenfalls wie Gilligan und wäre dann eben Winston Churchill.
Allerdings ist mir schleierhaft, wenn das Gesetz doch eindeutig ist, warum die die Daten haben wollen. Für Geschenke wird das wohl eher weniger gedacht sein.
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