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14.09.2021, 13:32 #1Max @ home
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
Wie seht Ihr das?
Seht Ihr in solchen Dingen eine moralische Rechtfertigung in einer illegalen Handlung, wenn sie womöglich zum Guten führt?
Quellen:
ZDF.de - https://www.zdf.de/nachrichten/panor...nline-100.html
Twitter.com | Anonymous-Kanal - https://twitter.com/AnonNewsDE
Twitter.com | #anonymous - https://twitter.com/search?q=anonymo...ed_query&f=top
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Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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14.09.2021, 14:09 #2HardAndSoft
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
In einem funktionierenden Rechtsstaat darf es keine Selbstjustiz geben. Der Staat wurde seitens der Bürger beauftragt, Recht und Gerechtigkeit auszuüben. Der kann das auch besser, denn der Staat hat (theoretisch) keine Rachegedanken und kann daher objektiv bleiben.
Die Frage, die sich als nächste stellt, wäre: Funktioniert unser Rechtsstaat noch? Wird beispielsweise nur noch einseitig zu Gunsten Rechter Hetzer entschieden? Und damit meine ich keinen Einzelfall wie Hildmann, sondern das Große und Ganze. Um das zu beurteilen, fehlt mir momentan der Überblick. Da müsste man wohl erst Mal Statistiken wälzen.
Gefühlt mag mancher schon den Rechtsstaat für am Ende halten, wenn beispielsweise Plakate mit "Hängt die GRÜNEN" von der zuständigen Staatsanwaltschaft als unkritisch gesehen werden, aber gleichzeitig bei einem Tweet "Du bis so 1 Pimmel" eine Hausdurchsuchung ansteht. Wieviele solcher Einzelfälle verträgt der Rechtsstaat? Im Fall der Wahlplakate hat immerhin die zuständige Oberstaatsanwaltschaft jetzt verfügt, dass die genannten Plakate staatsanwaltlich geprüft werden sollen. Das deutet auf gewisse Selbstheilungskräfte des Rechtsstaates hin.
Mein Fazit: Innerlich grinse ich, wenn ich über den Fall Hildmann lese, weil meine Sympathien eindeutig bei Anonymous liegen. Als Staatsbürger bin ich aber gegen so ein Vorgehen, denn ich glaube, unser Rechtsstaat funktioniert zum jetzigen Zeitpunkt.
Nachtrag: Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat entschieden: Die "hängt die GRÜNEN"-Plakate sollen nicht in der Nähe von Plakaten der GRÜNEN hängen, ansonsten ist alles OK. Solche Urteile untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat.
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14.09.2021, 14:43 #3Cao Cao
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
Einerseits verdient, andererseits nicht richtig. Richtig wäre jetzt zu versuchen die Leute hinter Anonymos ausfindig zu machen und sie für ihr handeln auch zu bestrafen. Kriminelle Handlungen, unabhängig wie gut sie gemeint sind, bleiben dennoch kriminell.
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14.09.2021, 15:17 #4vieraeugigerZyklop
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
Objektiv betrachtet ist es natürlich falsch. Hildmann oder Andere, egal ob rechts oder links, müssen vom Rechtsstaat verurteilt werden. Zur Rechenschafft gezogen.
Subjektiv gebe ich zu, dass meine Sympathien bei Anonymous hier liegen da Karma nun mal eine Bitch ist.
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14.09.2021, 17:31 #5Max @ home
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
Ich möchte kurz anmerken, dass das Thema sehr gerne auch allgemeiner diskutiert werden darf. Der Fall Hildmann/Anonymous war nur ein aktueller Anlass, der timingmäßig gut für die Erstellung einer entsprechenden Diskussionsmöglichkeit gepasst hat.
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14.09.2021, 19:58 #6Jonny Knox
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
Es ist ja auch keine Selbstjustiz, was bisher passiert ist. Der offenbar rechtmäßige Eigentümer hat seine Zugangsdaten einer dritten Partei zur Verfügung gestellt, welche dann mit seiner Zustimmung Kanäle und Domains abgeschaltet bzw. umgeleitet hat. Keine Ahnung, ob das echt schon Cyberkriminalität ist.
Zu unterschieden ist das allerdings definitiv von "echten" Hacks, bei denen sich Dritte Zugang ohne Einverständnis des Inhabers beschaffen.
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14.09.2021, 23:24 #7vieraeugigerZyklop
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
Da kommt mir spontan der Gedanke: Würde man in dem Zusammenhang Snowden als Straftäter sehen? Also wir? Das er per se wohl einer ist, dass ist was anderes. Im Prinzip nimmt Anonymous hier die Rolle Snowdens ein. Nur nicht innder Größenordnung mit der Konsequenz ins Ausland zu fliehen. Aber vllt wird es mit dem Vergleich etwas klarer.
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16.09.2021, 10:31 #8Der Schmied von Kochel
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
Cyberkriminalität ist doch nur die konsequente Fortsetzung von Guerilla Aktivitäten in der Moderne, da denke ich bspw. an Greenpeace gegen die Brentspar von Shell oder die Besetzung von Häusern oder der zivile Ungehorsam beim Castor Transport. Auch hier heiligte der Zweck die Mittel.
Genauer gesagt würde ich mir sogar noch mehr solcher Aktionen wünschen. Bspw. die Offenlegung von Nutzern in KiPo Foren im Darknet, hier gab es ja schon ein paar Fälle, in denen Namen veröffentlicht worden sind oder sie an die Behörden weitergeleitet wurden. Prinzipiell würde ich es immer begrüßen, wenn es zur Verhinderung einer kapitalen Straftat dient. Quasi eine kleine Sünde um die Große zu verhindern. Klar macht das Anonymous auf irgendeine Art zum Laien Richter, jedoch ist der Aktionismus durch die Absichten positiv geprägt. Wenn ich mir anschaue, dass offizielle Behörden Wohnungen stürmen weil man jemand online als Pimmel bezeichent, kann ich schon verstehen das Organisationen mit den entsprechenden Mitteln davon enttäuscht sind und selber handeln. Anonymous ist als solches ja auch keine Einzelperson sondern ein Kollektiv. Zu guter Letzt begeben sich die Aktivisten durch solche Dinge auch selbst in Gefahr, so wie man das durch Zivilcourage eben tut.
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16.09.2021, 21:35 #9HardAndSoft
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
Das wäre dann aber Selbstjustiz durch einen selbsternannten "Aufklärer", der das ganze dann ans Licht bringt damit andere noch mehr Selbstjustiz veranstalten. Und es gibt immer irgendwo einen Mob, der bei vermeintlich schuldigen Personen Gewalt anwendet.
Mich gruselt es vor so einer Gesellschaft, in der Leute ohne jedes Verfahren und ohne gerichtsfeste Beweise, nur aufgrund eines ersten Anscheins, an den Pranger gestellt werden. Zumal sich Leute bei geplanten Vergehen nicht unbedingt mit echtem Namen und Adresse irgendwo anmelden. Das ist Justiz wie im Wilden Westen: "Da, ein Pferdedieb! Knüpft ihn auf!"
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17.09.2021, 08:07 #10Der Schmied von Kochel
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17.09.2021, 08:49 #11HardAndSoft
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
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17.09.2021, 08:53 #12Der Schmied von Kochel
Cyberkriminalität: Kann der Zweck die Mittel heiligen?
Well, kommt auf den Sachverhalt an, wenn du mich fragst. Sollten die Verhältnisse klar sein und bspw. ein eindeutiges Interesse seitens der Regierung bestehen, die Vorgänge geheim zu halten, dann spricht mehr für eine Veröffentlichung durch Guerilla Kollektive als dagegen; siehe Panama Papers.
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