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17.04.2008, 10:34 #1ZhaoYun
Ausweisung trotz deutscher Mutter
geboren 1974 soll jetzt 2008 abgeschoben werden weil am Tag seiner geburt ein Gesetz von 1913 noch galt (weil sein Vater kein Deutscher ist sondern Iraker und seine Mutter Deutsche).
Dieses Gesetz existiert nur noch in den Geschichtsbüchern und dahin gehört auch das Urteil.
Das ist etwas was doch einfach nicht wahr sein kann
Reportage: Ausweisung trotz deutscher Mutter | tagesschau.de
Ich bitte um eine Diskussion und eure persönlichen Meinungen.
Meine:
Der Staat muss sich beio den betreffenden Entschuldigen und ihre Pässe sofort ausstellen.
Ich habe noch nie sowas Bürokratisch bescheuertes gehört.
Das ein deutscher Asyl in Deutschland beantragen muss ist doch wahrlich die Höhe.
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26.02.2009, 13:14 #2ZhaoYun
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
ich finde es echt schade das anscheinend niemand etwas zu diesem thema zu sagen hat
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26.02.2009, 14:16 #3Altair92
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
naja kann man nichts machen, er wurde halt zu einem ungünstigen zeitpunkt geboren und den betreffenden antrag hatte die familie auch nicht ausgefüllt. Muss er halt mit leben als fast deutscher, ich bin zwar dafür das ausländer immer eine chance haben sollten in diesem land zu bleiben es sei denn sie lassen sich was zu schulden kommen, prich: mehrere anzeigen etc. Und ich denke mal das sich der typ nichts zu schulden kommen lassen hat also sollte er von mir aus hier bleiben können
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26.02.2009, 14:19 #4ZhaoYun
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
sehe ich genauso
nur für mich ist er kein ausländer er wurde doch hier geboren deswegen ist es doch quatsch das sowas durchmachen muss
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26.02.2009, 14:26 #5Altair92
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
ja das stimmt, das einzige problem bei ihm ist das er nur zur hälfte deutscher ist, heutzutage lacht man darüber aber damals war das noch was anderes.
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26.02.2009, 15:52 #6Mcgusto
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
Hmm sowas soll man mal verstehen?!
Wenn der kriminell wäre, würde ich es ja nachvollziehen können.
§ 4 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes
Noch vor der Weimarer Republik und vor der NS-Zeit.
lol das muss man erstmal sacken lassen.
Interessant find ich allerdings das in Deutschland eine Frau erst seit 1975 nicht mehr als (Zitat) "Anhängsel der Ehemänner; eine Person ohne eigene Rechtsmacht" gilt.
Das ist genau so ein Schmarn, wie die Kündigung einer Frau die Pfandzettel im Wert von 1,30€ unterschlagen hat. Die Justiz empfindet die Kündigung rechtens, das eine Frau 2 Leergutzettel, die jemand zuvor verloren hat, für sich eingelöst hat.
Das soll mal jemand die deutsche Justiz verstehen. Solche Einzelfälle stellen immer drei Fragezeichen hinter dem Wort "Rechtssystem"...
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26.02.2009, 17:05 #7mxyptlk
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26.02.2009, 19:34 #8Mcgusto
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
Komm mal zum Thema zurück Superman.
Er durfte hier bleiben? Hab in dem Beitrag nichts darüber lesen können..
Willst du etwa abstreiten das es absurd ist?
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26.02.2009, 20:27 #9mxyptlk
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
Hast du ein Problem mit gültigen Gesetzen in Deutschland? In dem beitrag, den du gelinkt hat - ein alter übrigens - steht davon auch nichts drin! Aber es ist ja einfacher sich künstlich aufzuregen gerade wenn man sich als Minderheit verfolgt und schlecht behandelt fühlt, nicht wahr?
Da du dich ja für gebildet hälst, hättest du nicht nur die Unzulänglichkeiten beklagen sollen, sondern dich auch mal nach dem Ende der Geschichte erkundigen sollen, bevor du hoer wieder deine Deutschland- feindliche Gesinnung zum besten gibst - so langsam stört das hier nämlich...
Schäubles Mogelpackung - Wie der Staat aus Deutschen ausländische Flüchtlinge macht - News aus aller Welt - ******* Board - Aktuellste *******s auf unserem Board
Um den illegal hier lebenden Menschen nicht auszuweisen, hat ein deutscher Minister sich über geltendes Recht hinweg gesetzt. Ob absurd oder nicht. Dafür muss man sich als deutscher und - in deinen Augen - Ungläubiger nicht kritisieren lassen.
Denk mal drüber nach....
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27.02.2009, 16:16 #10Mcgusto
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
Hast du ein Problem mit gültigen Gesetzen in Deutschland?
In dem beitrag, den du gelinkt hat - ein alter übrigens - steht davon auch nichts drin!
Dieser Thread stammt nicht von mir
Da du dich ja für gebildet hälst, hättest du nicht nur die Unzulänglichkeiten beklagen sollen, sondern dich auch mal nach dem Ende der Geschichte erkundigen sollen, bevor du hoer wieder deine Deutschland- feindliche Gesinnung zum besten gibst - so langsam stört das hier nämlich...
Um den illegal hier lebenden Menschen nicht auszuweisen, hat ein deutscher Minister sich über geltendes Recht hinweg gesetzt. Ob absurd oder nicht. Dafür muss man sich als deutscher und - in deinen Augen - Ungläubiger nicht kritisieren lassen.
Das Gesetz aus dem Jahre 1913 ist immer noch aktiv und geltend.
Dieser Mann ist hier weil er als politischer Flüchtling anerkannt wird.
In diesem Fall konnte die betroffene Person hier bleiben, durch seine Aktivität in den Medien, so wie er sagt.
Was ist aber mit den anderen Betroffenen?
Da ist die Handhabung dieses Gesetzes und das Verhalten einiger Politiker wohlrecht fragwürdig!
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27.02.2009, 17:56 #11mxyptlk
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
Siehst du! In diesem Falle sagst du, mann muss sie kennen (was nicht geht, da gebe ich dir Recht). Aber um solch unsinnigen Sätze hier zu verklappen - anstatt sich nach den Ausgang der Geschcihte zu erkundigen - gerhört nicht zur Informationspflicht???
Überhaupt nicht, warum sollte es fragwürdig sein? Nur weil es alt ist? hast du dich mal nach dem Hintergrund dieses Gesetzes erkundigt?
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28.02.2009, 04:16 #12Laibel
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
die Bibel is um die 2000 Jahre und da steht das man net morden soll.Alte Gesetzte sind net immer schlecht oder so
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01.03.2009, 03:58 #13Wii-Freund
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
Sttimmt, und notfalls würde sich auch sicherlich noch ein deutscher Landpfaffe finden der ihm Kirchenasyl gewährt, aber bitte nicht mit der ganzen Sippschaft, denn sonst passiert sowas wie in Belgien:
"Ihren Respekt vor anderen Religionen zeigten illegal eingereiste Afghanen in Brüssel auf ihre ganz besondere Art. Sie urinierten einfach in die Kirche, weil die sanitären Einrichtungen für mehrere Hundert Menschen fehlten. In Belgien laden Pfarrer gerne Illegale zum Asyl in ihre Kirchen ein, um auf deren “Notlage” aufmerksam zu machen. Aber diesmal wurde es auch dem guten Geistlichen zuviel.
Die belgische Polizei hat im Zentrum der Stadt Brüssel etwa 250 bis 400 Afghanen aus der christlichen Benguinage-Kirche gewiesen, die sich in dieser verbarrikatiert und sie als Gebetsraum, Waschraum und Toilette missbraucht hatten. Die illegal nach Europa eingewanderten Afghanen wollten mit ihrer Aktion in der Kirche ein Asylrecht und staatliche Sozialleistungen erzwingen. Die Kirche verfügt im Gegensatz zu den vielen nahe gelegenen Moscheen der europäischen Hauptstadt nicht über ausreichende sanitäre Anlagen für den Daueraufenthalt hunderter Mitbürger. Pfarrer Daniël Alliet hatte die Illegalen zuvor vergeblich friedlich dazu aufgefordert, die Kirche wieder zu verlassen. Er hatte Angst davor, dass per Fotohandy gemachte Aufnahmen in die Kirche urinierender Mitbürger im Internet bei YouTube veröffentlicht würden.
Man stelle sich den medialen Aufschrei vor, würden Nichtmuslime sich gleichartig in einer Moschee verhalten. Konsequenzen drohen den Afghanen nicht. Da sie die Kirche “freiwillig” verlassen haben, wurden sie nicht einmal erkennungsdienstlich behandelt.
Quelle: Politically Incorrect
Menschenrechte gut und schön, aber beim Urinieren hört es auf !!! So tolerant sind wir, äh, ich mein die belgischen Pfaffen dann doch nicht !!
Aber, er darf ja bleiben, der Quotenschikanierte, herrlich
Wer muss da noch "Anna und die Liebe " oder "Marienhof" schauen? Na, keiner, ein Blick ins innerländische Geschehen reicht da doch vollkommen aus...........
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01.03.2009, 12:57 #14Decodaz
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02.03.2009, 08:49 #15mxyptlk
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02.03.2009, 13:00 #16ZhaoYun
AW: Ausweisung trotz deutscher Mutter
1. Hier geht es um den Thread Inhalt also die Ausweisung eines (meines Erachtens Deutschen Staatsbürgers) trotz deutscher Mutter.
2.@ mxyptlk das gesetz ist von 1913 da sind mittlerweile 3 Regierungen gegangen und ist fast 100 Jahre alt also defentiv aus einer anderen Zeit und sollte überprüft und eventuell geändert werden.
(Ich meine wer hier geboren wird, hier auf gewachsen ist und die deutschen Sprache spricht und nicht als Deutscher zählt wer dann noch)
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