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28.04.2008, 10:33 #1NexXxus86
Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Mein Vater hat mich bei Berufe-Welt.de angemeldet ohne erst den Text mit den 59 euro unten gelesen zu haben.
Genau deswegen hab ich ihm aber vorher genau gesagt er soll sich NICHT auf solchen Seiten anmelden, aber er hat ja keine Ahnung und hört einfach nicht auf mich.
Nach ein paar Wochen flatterte eine Zahlungsaufforderung in seine Mailbox,
erst dann hat er nach erneutem nachschauen auf der Registrierungsseite den Text entdeckt.
Was sollen wir jetzt machen?
das Geld zahlen oder beim Verbraucherschutz melden?
was würdet ihr tun?
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Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
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28.04.2008, 11:33 #2Knollo
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Ich kann dir bei so etwas nur die Erfahrungen anderer Vorschlagen.
berufe-welt.de +Mahnung - Google-Suche
Solch Themen kommen immer wieder auf und anhand der Reaktionen der Leute, die etwas gemacht haben, kann man einen genaueren Ablauf abschätzen.
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28.04.2008, 13:07 #3Schu_mi
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Da meine Tochter (minderjährig) auch schon mal so etwas ähnliches gemacht hat. Hier jetzt meine Frage, wer hat sich denn jetzt dort angemeldet du oder dein Pa? Und dann gleich die nächste Frage, wie alt bist du? Sollten deine Daten genannt worden sein und du auch noch minderjährig bist hast du gute Chancen!
Ich sage nur BGB § 110 (Taschengeld...), damit konnte ich damals die Vorderungen an meine Tochter abwenden.
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28.04.2008, 13:36 #4NexXxus86
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28.04.2008, 14:01 #5Schu_mi
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Ach so 21 is natürlich dann blöd. Sonst wäre es relativ einfach gewesen.
Na was sitzt du auch immer so faul rum daheim, menno.
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29.04.2008, 22:37 #6Natalon
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Naja, ich würde sagen, dass Dein Vater einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat. Wenn er die AGB's bestätigen durfte und ein direkter Hinweis für die entstehenden Kosten auf der Seite stand dürfte es in meinen Augen relativ eindeutig sein. Ich weiß nur nicht, wie groß der Hinweis sein muß...
Die Widerrufsfrist dürfte auch abgelaufen sein, wenn die Zahlungsaufforderung Wochen später verschickt wurde...
Heutzutage lohnt es sich echt die AGB's vor Vertragsabschluss durchzulesen. Obwohl es lästig sein kann, so erspart es einem das eine oder andere böse erwachen...
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30.04.2008, 17:04 #7RiP-Neo
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Naja ich bin mir da nicht so ganz sicher, weil dein Vater den Vertrag abgeschlossen hat und der kann ja keine Verträge für dich abschließen....
Ist jetzt nur die Frage wie das mit der beweispflicht aussieht...
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30.04.2008, 17:39 #8Decodaz
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Ich würde mal beim Verbraucheramt anrufen. Dort kann man kompetente antworten erwarten. Die helfen in solchen fällen immer super
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30.04.2008, 18:25 #9Natalon
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Na klar kann man Verträge für andere abschließen. Man muß dafür aber auch die Konsequenzen tragen, d.h. wenn die beiden Vertragsparteien (in diesem Fall Berufs-Welt als Verkäufer und Threadposter als Vertretene) sich nicht einig werden, bzw. eine Vertragpartei (Sohn) weigert sich zur Erfüllung, dann kann der Vertreter (hier: Vater) vom Verkäufer in Regress genommen werden. Läuft darauf hinaus: Vater muss zahlen.
ABER:
es liegt hier keine Vertretung vor, da der Vater das Ganze wohl auf seinem Namen abgeschlossen hat, sonst wäre die Zahlungsaufforderung nicht bei ihm, sondern bei seinem Sohn gelandet...
Ergo: Rechtsgültiger Vertrag mit Anspruch auf beiseitiger Erfüllung (Dienstleistung von Berufs-Welt.de und Bezahlung vom Vater).
Aber vielleicht gibt es ja einen klitzekleinen Hoffnungsschimmer, wenn ein Fehler auf der Homepage des Anbieters zu finden ist... Verbraucherzentrale könnte evtl helfen...
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01.05.2008, 10:36 #10sasa85
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
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01.05.2008, 10:44 #11Natalon
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Ehm... hättest Du mein Posting gelesen, würdest Du sehen, dass der Vertrag rechtsgültig ist... Auch wenn der Vater den Vertrag in Namen des Sohnes abschließt...
Ich könnte auch einen Vertrag in Deinem Namen abschließen.. Wenn der Verkäufer dann zu Dir kommt und sagt: "Her mit dem Geld!" und Du antwortest "ehm, nöö... Den Vertrag habe ich nicht abgeschlossen und wollte das nicht... Scher dich weg!"
dann steht der Verkäufer bei mir vor der Tür und sagt "her mit dem Geld!"
Google mal eine Runde und such nach den Begriffen "Vertreter ohne Vertretungsvollmacht"
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01.05.2008, 11:26 #12Metal666
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Ich weis nur, dass im Fernsehen oft über solche Seiten berrichtet wird und bis jetzt sind sie dort immer zum gleichen Schluss gekommen. Man sollte nicht bezahlen, selbst wenn Mahnungen einfliegen...allerdings ist bei dieser Seite der Preis nicht so weit abgeschottet (das hätte man schon sehen können)
Deswegen würde auch ich dir raten beim Verbraucheramt anzurufen
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01.05.2008, 11:54 #13Decodaz
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Ich hab mal nen bisschen im Netz recherchiert. Dabei bin ich auf diesen Post in einem Forum gestoßen. Der ersteller hat echt ahnung. Am besten liesst du dir das ganz durch...dann bist du informiert:
Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen? - gulli:board
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01.05.2008, 20:26 #14Natalon
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Ich möchte ja nicht irgendwie als Besserwisser da stehen, aber dieser Link hat absolut nix mit der Seite von Berufe-Welt.de zu tun.
Dein Link behandelt Abofallen, die vorgaukeln kostenfrei zu sein. Berufe-welt.de gibt schon bei der Anmeldung die Information, dass eine Gebühr von 59,95 Euro für die FREISCHALTUNG fällig werden.
Ergo: KEINE versteckten Kosten, KEIN ABO und statt dessen direkter Hinweis auf Kosten.
genauso kannst Du zu Saturn gehen, die Waschmaschine für 599 Euro auf Rechnung bestellen und sagen: "ehm, das habe ich nicht gewußt.. ich dachte die ist gratis!"
Entschuldigt die Wortwahl, aber das ist absoluter Schwachsinn...
Wenn man keine Ahnung hat, bitte nicht irgendwelche Beispiele bringen, die nicht mal ansatzweise mit dem Fall zu tun haben, sondern einfach mal bitte die Finger ruhig halten. Wir diskutieren über "Obst" und ihr kommt mit Erdäpfeln... ^^
Falls sich jemand an meiner Wortwahl stört, dann möchte ich darauf hinweisen, dass Moderatoren für die selben Worte vom Admin noch belohnt werden!
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01.05.2008, 20:36 #15Decodaz
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02.05.2008, 19:04 #16Patzenhofer
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Wenn ich du wär, würde ich das nicht beachten und erst aktiv werden, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (dann vermutlich erst mal mit einem Einspruch, sollte es wirklich mal so weit kommen).
Meist kommt es aber eh nicht so weit, da die Mahnungen maschinell erstellt werden und nur darauf abzielen, dass so und so viel Prozent zahlen.
So würde ich es machen... soll also KEINE Empfehlung sein.
Aber ich bezweifle sehr, dass solche "Verträge" auch wirklich rechtsgültig sind.
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03.05.2008, 09:23 #17Natalon
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Der Tipp ist wahrlich der Beste! Aufgeschoben ist nicht aufgehoben... Bis es zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt, haben sich die Forderungen von Berufe-welt.de um ca. 15 bis 20 Euro erhöht. Als Vorstufe vor dem gerichtlichen Mahnverfahren wird ein Inkassounternehmen beauftragt, welches ein letztes Mal versucht den Betrag einzuziehen. Bis hier hin haben wir Rechnungsbetrag, plus Mahnkosten Berufe-Welt.de, plus Bearbeitungsgebühr Inkassounternehmen.
Nun wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet über eine Rechnungsbegleichung von 59,95 Euro plus Kosten... In der Zwischenzeit sind wir nun bei ungefähr 100 bis 120 Euro KOSTEN für das komplette Mahnverfahren.
Wir widersprechen der ganzen Sache, da wir beweisen können, dass wir uns nie angemeldet haben? Verfahren wird erstmal aufGESCHOBEN, dann kommt es aber zu einem Gerichtsverfahren, da der Kläger alles beweisen kann: bei der Anmeldung auf der Seite wurde alles notiert: IP, Server, die Bestätigung, dass es Geld kostet, Name, Adresse, etc.
Das Gerichtsverfahren wird effektiv eingeleitet und wir werden schuldig gesprochen... Nun sind wir bei einem Rechnungsbetrag von 59,95 Euro plus allen anderen Kosten von ca. 300 bis 350 Euro... Grob überschlagen 400 Euro anstatt 60...
OK, darauf würde ich es auch ankommen lassen, denn ich habe eine ganz große Chance meine Unschuld zu beweisen und kann vor Gericht glaubhaft versichern, dass ich nichts von den 59,95 Euro Freischalt-Gebühr gewusst habe...
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05.05.2008, 12:15 #18Ted83
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Natalon,
meine Freundin ist schon auf so Seiten wie Lebenscheck.com oder Nachbarschaft24.de reingefallen. Wenn ich jedesmal die Rechnungen bezahlen würde, nur weil es vielleicht zu einem gerichtlichen Verfahren kommen könnte, würde ich mir jetzt ganz schön in den ***** beissen.
Fakt ist, diese Seiten wollen schnell und einfach Kohle machen. Du meldest dich an, bekommst ne Rechnung und bezahlst im Optimalfall 50-100 Euro Gebühr für irgendeinen meist nicht wirklichen existenten Service.
Bezahlst du nicht, wirst du mit Emails bombardiert und bekommst evtl den ein oder anderen netten Brief.
Bezahlst du dann immernoch nicht, passiert gar nichts mehr. Warum nicht? Den Betreibern ist es zu aufwendig ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten und die Chancen auf Erfolg stehen eh oftmals schlecht, da so manche AGB doch sehr zu wünschen übrig lässt und die Frage offen bleibt ob sie vor deutschen Gerichten überhaupt bestehen würden.
Sollte doch ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern, Widerspruch einlegen und sich nen guten Anwalt suchen .
Was ich eigentlich sagen will ist, für viele ist einfach nicht ersichtlich worauf sie sich bei der Anmeldung bei einer solchen Seite einlassen. Ich persönlich kenne Berufe-Welt.de nicht und deren Forderung kann ja durchaus berechtigt sein, aber du empfiehlst hier grundsätzlichen schnell zu zahlen, was aber meiner Meinung nach oftmals der größte Fehler ist den man machen kann.
@Schu_mi
Da hast du aber Glück gehabt, denn eigentlich bist du als Inhaber des Anschlusses für ALLES verantwortlich was über deine Internetverbindung getrieben wird. Vorallem im Bereich Filesharing gibt es da ein paar nette Geschichten, wo Jugendlichen Musik downloaden und die Eltern dann dafür haften dürfen...
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05.05.2008, 12:42 #19Schu_mi
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
Bei Filesharingprogrammen ist das ganz was anderes, das ist definitiv
eine Straftat. Da bin ich mit dran.
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05.05.2008, 12:59 #20Natalon
AW: Auf Abzocker reingefallen (Berufe-Welt.de)
@Ted83
Schau mal bitte auf die Seite von Berufe-Welt.de und klick mal irgendetwas an, was Dich interessieren könnte.
Jeder Klick auf ein Kästchen, was auch nur ansatzweise zu einen Beruf/Job führen könnte bringt Dich auf eine bestimmte Seite (s. angehängten Bild)
Dort wird explizit auf alles hingewiesen, inklusive den entstehenden Kosten. Betrachte diese Seite bitte als die Ware "Laptop" im Supermarkt mit einem Preisschild davor. Möchtest Du die Ware "Laptop" nutzen, dann hast Du an der Kasse den Preis dafür zu entrichten. Erst dann darfst Du den Karton aufmachen, alles rausholen und damit tun und lassen was Du möchtest.
In diesem Fall handelt es sich um die Dienstleistung einer "simplen Freischaltung" (Fernabsatzvertrag nach § 312 b und c BGB). Leider ein völlig legitimer Vorgang. Ob sich hinter der Freischaltung eine leere Seite befindet oder nicht, ist für den Kaufvertrag erstmal sekundär.
Ich rate nicht prinzipiell zum Zahlen für solche Machenschaften, da es weit aus geschicktere Betrüger gibt, als Berufe-Welt.de... nur handelt es sich hier nicht um das Angebot für ein verstecktes Abo, was ich erst nach 36 Monaten abbestellen kann, weil ich nicht 14 Mails binnen kürzester Zeit verschickt habe... Hier wird direkt angesprochen was gegen Zahlung der Gebühr getan wird... Salopp formuliert: es wäre das selbe, wenn man hier im Forum erst 5 Euro an den Admin zahlen müsste um freigeschaltet zu werden...
Was Dein Beispiel mit Schu_mi angeht sind leider zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Filesharing ist einen Straftat (ähnlich wie Körperverletzung eingestuft) die strafrechtlich verfolgt wird, da hier Urheberrechtsverletzungen vorliegen.
Der sogenannte Taschengeldparagraph fällt in das Schuldrecht, was bei Kaufverträgen angewandt wird. Ein Kaufvertrag ist unwirksam, sobald ein Minderjähriger die vertragsmäßige Leistung nicht mit eigenen Mitteln (Taschengeld) bewirken kann.
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