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03.09.2008, 14:12 #1S-lebt
Anwaltschreiben von IQFieber.de
meine Freundin war letztes jahr auf der Seite IQFieber.de und man musste sich anmelden. Leider stand da nirgends, dass es was kostet, naja in den AGBs bestimmt aber diese hatte sie sich nicht durch gelesen. Naja sie hatte sich unter einer Fantasieadresse und Namen angemeldet und auch immer mail von der Seite bekommen, dass sie 59€ bezahlen muss (für diese Dienstleistung) Die mails haben wir igniriert und jetzt kommt folgende Mail von Rechtsanwalt:
wir haben versucht, Ihnen auf dem Postweg unter der von Ihnen angegebenen
Adresse für die von Ihnen genutzte Dienstleistung eine Mahnung zuzusenden, da
sowohl die Rechnung als auch die Mahnung meiner Mandantin von Ihnen nicht
beglichen wurde.
Die Angabe einer falschen Adresse geschah hier in offensichtlicher Absicht,
den Rechnungs- und Mahnungszugang zu erschweren.
Dies wird von uns als erstes Indiz für betrügerische Absicht gewertet.
Entsprechende Veranlassungen werden getroffen.
Und dieses Schreiben (Mahnung) war mit eingefügt:
in der vorbezeichneten Angelegenheit hat mich die Firma Online Service LTD,
vertreten durch den Director Robert Adamca, Rodenbacher Chaussee 6, D-63457 Hanau
mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Nach unserem Informationsstand haben Sie ihre Rechnung vom mit der
Rechnungsnummer **** für die Anmeldung vom *** um *** Uhr mit der
folgenden Anmelde-IP *** bis zum heutigen Datum nicht beglichen.
Aus der von Ihnen in Anspruch genommenen Internet-Seite ist ersichtlich, dass es
sich bei der erbrachten Dienstleistung um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Meine Mandantin hat den Betrag aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag bereits
mehrmals angemahnt, erstmalig am ***
Ich habe Sie daher aufzufordern, die Hauptforderung in Höhe von *** nebst Zinsen,
sowie die unter dem Gesichtspunkt des Verzugs entstandenen Kosten meines
Tätigwerdens binnen zehn Tagen, spätestens jedoch bis zum unter Angabe
des Aktenzeichens auf mein Konto zu überweisen.
Einzelheiten bitte ich der beiliegenden Forderungsaufstellung zu entnehmen.
Hauptforderung der Mandantschaft1: 59€
Bisherige Mahnkosten der Mandantschaft2: 5€
Verzugszinsen: 6,49€
1,3 Geschäftsgebühr gem. §§ 13, 14, Nr.2300 VV RVG2: 32,50€
Post- und Telekommunikationsentgelte gem. Nr.7002 VV RVG2: 6,50€
Offener Gesamtbetrag: 109,49€
Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung sind wir berechtigt unverzüglich das
Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Soweit Sie behaupten, sich unter der oben angegebenen IP–Adresse nicht registriert
zu haben, weisen wir Sie auf die Vorschriften des § 263, 263 a StGB hin.
Nun die Frage, soll man die Mahnung zahlen, nichts machen oder Rechtsanwalt einschalten?
Die IP Adresse haben die und auch die Urhzeit und Tag des Logins. Ist es leicht die Person herrauszufinden?
Und da sie die Adresse falsch angegeben hat, ist es ein betrugsversuch?
Bitte um Antworten
danke!
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03.09.2008, 14:16 #2xX-Soccer-Xx
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
Puuhh sowas ähnliches hatte ich auch erlebt. Sie sollen mal die ip adresse rausgeben dann könnt ihr sie ja mal vergleichen und dalls sie dies nicht tun könnt ihr davon ausgehen, dass die euer geld wollen
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03.09.2008, 14:21 #3Eisuke261990
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
Wie alt bist du überhaupt ???
Je nachdem, wie alt du bist, kann man dann darauf reagieren.
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03.09.2008, 14:22 #4S-lebt
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03.09.2008, 14:23 #5xX-Soccer-Xx
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03.09.2008, 14:24 #6Prandini
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
Wenn deine Freundin minderjährig ist, ist der Vertrag, den sie abgeschlossen hat, sowieso ungültig, da sie nicht die Erlaubnis der Eltern hatte. Zudem machen solche Firmen das ständig, dass sie Geld von anderen Leuten verlangen. Ein guter Kumpel war auf einer ähnlichen Seite und hatte das gleiche Problem. Das war vor 2 Jahren. Sie haben mit dem Gericht gedroht, aber bisheute ist nichts zu Stande gekommen. Der letzte Brief, so mein Freund, kam auch vor über eiinem halben Jahr. Man brauch also nicht wirklich was erwarten. Aufjeden Fall die Anwaltsschreiben gut abheften und, wenn es wirklich, was ich nicht glaube, zu einem Gerichtstermin kommt, mitbringen.
Die Firmen wollen nichts anderes als Geld. Drum empfehle ich dir bzw. deiner Freundin, nicht zu zahlen.
LG, Sibudka
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03.09.2008, 14:28 #7S-lebt
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
ok...danke....also nminderjährig war sie leider nicht. Aber dein Kumpel hat doch bestimmt seine richtige Adresse angegeben und meine Freundin halt nicht, das ist aber nicht schlimm oder?
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03.09.2008, 14:31 #8blasphem
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
das sieht nach einer abzocke aus. Hatte ich auch mal. Die schrieben mir ich soll 50 Euro zahlen. Ich schrieb dann zurück das ich das nicht gewesen bin (was aber nicht stimmte). Und jedesmal kam dieselbe Standartantwort zurück. Also habe ich alles ignoriert. Die haben mir sogar Briefe geschickt mit Mahnungen. Aber auch die habe ich ignoriert. Seit dann war Stille
schreib denen doch mal zurück und frag etwas. Bin gespannt ob wieder eine Standartantwort zurückkomt wie bei mir.
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03.09.2008, 14:33 #9S-lebt
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
die E-mail ist ja von Rechtsanwalt gekommen und nicht von der Seite
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03.09.2008, 14:41 #10Ted83
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
Bei meiner Geschichte ist es übrigens im Sande verlaufen, sowie in 99% aller Fälle. Die Unternehmen hoffen einfach darauf das die Leute schnell zahlen, vor Gericht wagen sie sich allerdings nie, da sie sich ihres "Rechts" eigentlich doch nicht so sicher sind .
Es kann auch durchaus sein dass man dir/euch nach ein paar Monaten anbietet "nur" die Hälfte zu bezahlen und auf den Rest zu verzichten um wenigstens noch etwas von eurer Kohle abzugreifen .
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03.09.2008, 14:46 #11Knollo
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03.09.2008, 14:54 #12Topenga
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
Scheint ne ähnliche Abzocke wie Genealogie und dergleichen zu sein...
Du mußt natürlich damit rechnen, daß die dich noch eine Weile belästigen. Wenn du die Nerven hast - ab jetzt einfach aussitzen. Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte (sehr unwahrscheinlich) müßtest du reagieren und Widerspruch einlegen. Zu einer Gerichtsverhandlung ist es in einem ähnlich gelagerten Fall auch schon einmal gekommen - mit dem Ergebnis, daß der "Anbieter" verloren hat.
Ganz sicher lohnt auch ein Blick in das Infoportal im Verbraucherschutz. Da steht noch eine Menge Wissenswertes. Oder Du schaust mal hier oder hier.
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03.09.2008, 15:11 #13blasphem
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
Und woher weisst du das dies wirklich ein Rechtsanwalt ist? wie ich und die nach mir schon gesagt haben. Mach dir keine Gedanken. Es ist noch nicht ernst. Und ich denke auch nicht das es ernst wird.
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03.09.2008, 15:12 #14S-lebt
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
ja Briefkopf usw^^ naja ich hab jetzt auch keine Angst, sehe das alles locker .-)
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03.09.2008, 16:09 #15Worry
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
Es wird so sein, wie Topenga es schon geschrieben hat - eine Abzocke, wie sie derzeit immer und immer wieder im Fernsehen beschrieben wird. Ich bin am Anfang auch mal darauf hereingefallen, auf eine Seite von RTL propagiert, die Seite hieß RTL-Spiele und verwies dann auf "gamefinder.de". Ich habe mich dort angemeldet und erst ganz unten stand dann dort, daß es 59.95 Euro kostet.
Ich wurde auch eingeschüchtert, immer wieder kamen solche Mahnschreiben, Ich habe mich weichkochen lassen, und letztendlich bezahlt, was ich aber nicht hätte brauchen.
Diese Seite steht auch mit hunderten anderer Seiten auf der Betrügerliste.
Einfach nicht zahlen, das Problem erledigt sich selber.
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04.09.2008, 19:33 #16diamonDgirL
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
hab auch schonam lwas erlebt. ich war aber minderjährig. mein vater hat des dann gekündigt. nach über einem jahr kam dann wieder ne rechung. voll der schwachsinn, die verarschen einen von vorne bis hinten.
also ich würde einfach zahlen. dann habt ihr die sache hinter euch
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04.09.2008, 20:34 #17S-lebt
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
nene die 100€ sind mir dann doch zu schade für sowas
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04.09.2008, 20:50 #18mxyptlk
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
Hört sich lustig an. Nein, ich möchte mich nicht darüber amüsieren, aber es wird nichts passieren in diesem Fall.
Kein ernst zu nehmender Anwalt der Welt wird solche Schreiben per E-Mail versenden. Fordere ein schriftliches Anschreiben an.
Wann ist das registrieren passiert? Bis vor ca. einem Jahr durften Logindaten vom Provider nur für sechs Wochen gespeichert werden, mittlerweile ist es länger. Fordere den Anwalt - auch per Mail - auf, dir die logindaten zu senden, damit du die Daten selbst vom Provider prüfen lassen kannst.
Logindaten dürfen nur auf richertlichen Beschluss heraus gegeben werden.
Ignoriere dieses und weitere Schreiben. Es reicht wenn du reagierst (Einspruch) wenn du ein Schreiben vom Gericht bekommst.
Ich hatte mal einen identischen Fall. Ich hatte mich auf einer Downloadseite registriert und das kündigen während der Probefrist versäumt. Man hat mir dann mit Berechtigung nach einem Jahr eine Rechnung geschickt auf die ich mit einem Schreiben reagiert habe und nach der protokollierten IP Adresse gefragt habe. Ich habe daraufhin ein weiteres jahr nichts gehört und bekam dann eine Zahlungsaufforderung. Auf diese habe ich mit einem Schreiben reagiert (wohlwissend, dass die IP Protokolle längst gelöscht wurden) das ich es gerne auf einen Prozess ankommen lassen würde. Daraufhin habe ich nie wieder etwas von den Typen gehört. Allerdings hätte ich tatsächlich zahlen müssen.
mein Tipp: Verschlepp die ganze Geschichte und macht euch nicht allzuviel Sorgen. Der Abmahnwahn im Netz ist einfach zu viel geworden und auch die Gerichte haben den Nepp mittlerweile bemerkt und reagieren mit Ablehnung auf solche Fälle.
Wenn ihr aber ein wenig Beruhigung in der Sache benötigt, dann geht zu eurer lokalen Verbraucherzentrale und lasst euch dort beraten. Ihr dürft euch aber auf keinen Fall einen zu großen Kopf machen. Wenn es euch beruhigt, dann schreibt dem Anwalt, dass ihr den Zugang nicht nachvollziehen könnt und Anzeige gegen Unbekannt erstattet habt - nur bitte macht das in keinem Fall. Ihr würdet so einräumen, dass zu eurem Rechner eventuell Fremde Zugriff haben könnten, dann seit ihr wieder dran.
Also, ruhig Blut, es wird vermutlich nichts passieren.
Übrigens tritt die Truppe nicht zum ersten mal unangenehm ins Tageslicht. Nimm mal den nachstehenden Link und eure Sorgen werden wohl etwas zerstreut werden.
http://www.gegenjustizunrecht.ru/6-O...ervice_ltd.htm
Gruß aus dem Labor
mxyptlk
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04.09.2008, 21:35 #19S-lebt
AW: Anwaltschreiben von einer Internetseite!
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05.09.2008, 15:07 #20pr0found
AW: Anwaltschreiben von IQFieber.de
Genau, nicht melden. Wurde mir auch gesagt, allerdings bereits nach der Überweisung. Das sind meist Betrügerfirmen.
Rutenschlag. Easy.
Pokémon Trading Card: Pocket