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  1. #441
    ClownPrinceOfCrime ClownPrinceOfCrime ist offline

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Mickie Beitrag anzeigen
    Man kann sich dazu auch negativ äußern, ohne jemanden zu beleidigen. Wenn er sein Hirn eingesetzt hätte zB...Aber davon abgesehen muss ich sagen, dass ich es wirklich banal finde jemanden anzuzeigen wegen Beleidigung. Das ist ist auch kleinkariert...
    Sicher kann man das. Sollte man in der Regel auch, aber bei dem jungen Herrn, der ohnehin nichts mehr in der Gesellschaft verloren hat bzw. hätte, sollte man da drüber hinweg sehen. Ich finde es aber generell bescheuert, dass eine einfache verbale Beleidigung überhaupt einen Strafttatbestand darstellt. Klar, wenn ich jetzt jemandem "Schlampe" oder (wider besseren Wissens) "Kinderficker" auf die Hauswand oder das Auto schreibe ist das was ganz anderes, aber bei soetwas, was auch genauso gut in jedem Streit unter Freunden passieren könnte, sollte man sich nicht so anstellen, bzw. solchen Leuten, die da eben so extrem empfindlich reagieren, keine Plattform bieten.

  2. Anzeige

    AW: Amoklauf in München

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #442
    Cao Cao

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Pánthéos Beitrag anzeigen
    Nein nein, das sind unterschiedliche Sachen. Der Mann der den Machetenschwinger angefahren hat, der hat das getan um weitere Verletzte zu Verhindern, es war also Notwehr zugunsten Dritter. Dies hat mit den Beleidigungen nun so Garnichts zu tun.
    Zumal diese Provokationen den Täter noch dazu hätten animieren können, weiter auf andere Menschen zu schießen.
    Ich halte es für falsch einen Amokläufer noch zu provozieren. Wundert mich allerdings auch das man seine Aussagen nach dem Ableben des Täters so genau nimmt.

    Wie heißt es so schön?
    Über die Toten nur Gutes.
    Wer nichts Gutes über ihn zu berichten hat, der schweigt.

  4. #443
    ClownPrinceOfCrime ClownPrinceOfCrime ist offline

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Azathoth Beitrag anzeigen
    Zumal diese Provokationen den Täter noch dazu hätten animieren können, weiter auf andere Menschen zu schießen.
    Ich halte es für falsch einen Amokläufer noch zu provozieren.
    So weit ich weiß, hat er durch die Provokation ja weitere Schüsse abgegeben und dabei noch einen Bewohner des Hauses verletzt. Würde man den Mann wegen der Gefährdung Dritter bzw. fahrlässiger Körperverletzung belangen, könnte ich das ja noch irgendwo verstehen, auch wenn man in dem Fall eigentlich von einer stressbedingten psychischen Ausnahmesituation für den Mann ausgehen muss, aber wegen der Beleidigung an sich oder noch schlimmer, wegen "Verunglimpfung eines Verstorbenen" darf man ihm meiner Ansicht nach in diesem Fall keinen Vorwurf machen.

  5. #444
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

    AW: Amoklauf in München

    In Anbetracht dessen, das bei der Versammlung der Trauernden an Ort des Geschehens Moslems rumlaufen und "Allahu Akbar" rufen und das IS Zeichen machen konnten mit der Polizei daneben, die nichts unternimmt, ist das schon sehr traurig. Täterschutz vor Opferschutz, oder wie ging das gleich noch in Deutschland?

  6. #445
    Pánthéos

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Counterweight Beitrag anzeigen
    In Anbetracht dessen, das bei der Versammlung der Trauernden an Ort des Geschehens Moslems rumlaufen und "Allahu Akbar" rufen und das IS Zeichen machen konnten mit der Polizei daneben, die nichts unternimmt, ist das schon sehr traurig. Täterschutz vor Opferschutz, oder wie ging das gleich noch in Deutschland?
    Wo hast du diesen Unsinn jetzt schon wieder her?

    Und @ClownPrinceOfCrime : Hast du meine Beiträge überhaupt gelesen? Dann würdest du es verstehen.

  7. #446
    svenSZonia svenSZonia ist offline
    Avatar von svenSZonia

    AW: Amoklauf in München

    https://m.youtube.com/watch?v=Qh8hvy2HcZ8
    @Pánthéos....das meint Counterweight wohl, gibt da ein paar Clips auf yt.

  8. #447
    Cao Cao

    AW: Amoklauf in München

    Zitat ClownPrinceOfCrime Beitrag anzeigen
    So weit ich weiß, hat er durch die Provokation ja weitere Schüsse abgegeben und dabei noch einen Bewohner des Hauses verletzt. Würde man den Mann wegen der Gefährdung Dritter bzw. fahrlässiger Körperverletzung belangen, könnte ich das ja noch irgendwo verstehen, auch wenn man in dem Fall eigentlich von einer stressbedingten psychischen Ausnahmesituation für den Mann ausgehen muss, aber wegen der Beleidigung an sich oder noch schlimmer, wegen "Verunglimpfung eines Verstorbenen" darf man ihm meiner Ansicht nach in diesem Fall keinen Vorwurf machen.
    Der Kerl war doch relativ sicher vor diesen Amokläufer, während unten auf der Straße jemand den Täter schutzlos ausgeliefert ist.
    Stell dir mal vor du bist da unten und der fast schon recht nahe stehende Täter wird noch provoziert von irgend einen ***** ausm achten Stock.
    Wer hat da eher die Arschkarte? Du oder der Kerl aufn Balkon?

    Der Täter hat sich doch auf ein Gespräch mit ihn eingelassen. Hätte er mal lieber versucht diesen zu beschwichtigen.


    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich diese Anzeige berechtigt finde oder nicht.

    Kann man mich eigentlich anzeigen wenn ich Hitler*beleidige?

  9. #448
    Pánthéos

    AW: Amoklauf in München

    Ich kann mir das jetzt nicht anschauen, da ich auf Arbeit bin, allerdings gehören diese Menschen genauso zur Rechenschaft gezogen, die Frage ist eben welcher Tatbestand, aber das muss ein Anwalt entscheiden. Das dies bestraft werden muss, da bin ich absolut auf eurer Seite, allerdings ändert das nichts an dem Tatbestand der dem "Beleidiger" vorgeworfen wird.

  10. #449
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Pánthéos Beitrag anzeigen
    Wo hast du diesen Unsinn jetzt schon wieder her?

    Und @ClownPrinceOfCrime : Hast du meine Beiträge überhaupt gelesen? Dann würdest du es verstehen.
    Sachliches Schreiben ist mit dir wirklich gar nicht möglich, oder? Wie kann man nur so verbittert sein?
    LiveLeak.com - Muslims Disrupt Mourners at Munich Memorial With Shouts of ‘Allahu Akbar!’

  11. #450
    ClownPrinceOfCrime ClownPrinceOfCrime ist offline

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Azathoth Beitrag anzeigen
    Kann man mich eigentlich anzeigen wenn ich Hitler*beleidige?
    Wäre mal interessant ob ich angezeigt werden würde,wenn
    Möglich wäre das wohl schon, allerdings sind, so weit mir bekannt ist, im Fall des Todes des Geschädigten, nur die familiären Angehörigen befugt, eine Anzeige zu erstatten. Es handelt sich ja um ein Antragsdelikt. Und diese Angehörigen haben da auch so eine Art Hierarchie. Stell es dir so vor. Ich beleidige dich, du stirbst, dann ist dein Ehepartner berechtigt mich anzuzeigen. Stirbt der, geht diese Befugnis an deine Eltern über. Wenn die sterben, dann an deine Kinder und/oder Geschwister. Das war jetzt aber nur ein Beispiel zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Reihenfolge sieht deutlich anders aus. Da stehen, soweit ich weiß, die Eltern z.B. erst an dritter Stelle in dieser Kette. Aber wie gesagt, alles ohne Gewähr. So genau kenne ich mich im Strafrecht da nicht aus.

    Aber ja, ein enger Angehöriger Hitlers wäre heute wohl noch immer imstande, dich dafür anzuzeigen.

  12. #451
    svenSZonia svenSZonia ist offline
    Avatar von svenSZonia

    AW: Amoklauf in München

    Der Beleidiger hat einfach zu lange auf dem Bau gearbeitet...wer da beschäftigt ist, kennt den rauen Ton....der tägliche(?) Alk erledigt den Rest...wer erstmal 30Jahre auf dem Bau geschultert hat (soll ja Baggerfahrer sein) der merkt nicht mehr unbedingt, wenn er in seiner Freizeit so redet,wie auf dem Bau.

    Mit diesen Post möchte ich nichts relativieren.
    Kenne nur genug vom Bau, gute Menschen...aber wenn sie reden denkt man "Whoooaaa...mit dem Mund küsst du deine Flasche? "

  13. #452
    Pánthéos

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Azathoth Beitrag anzeigen

    Kann man mich eigentlich anzeigen wenn ich Hitler*beleidige?
    Könntest du theoretisch, aber:
    "Ebenso wie die Beleidigung wird auch die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 194 Abs.2 S.1 StGB grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigte sind die Angehörigen des Verstorbenen. Deren Antragsrecht ist aber gemäß § 77 Abs.2 StGB gestaffelt. Zuerst sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder antragsberechtigt. Hat der Verstorbene keine solchen Angehörigen, rücken zuerst die Eltern, dann die Geschwister und dann die Enkel nach."

    Dementsprechend würde das wohl eher nicht passieren.

    @Counterweight : Es ist durchaus selten das von dir etwas kommt das Hand und Fuß hat. Dementsprechend, nach monatelanger Erfahrung, ist es relativ schwierig sich ernsthaft mit dir außeinander zu setzen. Vor allem wenn man deinen Umgang mit Quellen und Themen kennt. Dementsprechend entschuldige diesen Ton bitte, ich wird mich da in Zukunft mehr zurück halten.

  14. #453
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

    AW: Amoklauf in München

    N24, N-TV, ARD, ZDF, Welt, Focus etc. haben nicht Hand und Fuß? Ok, wieder was gelernt. Weiter machen.

    Zitat Pánthéos Beitrag anzeigen
    Dementsprechend entschuldige diesen Ton bitte, ich wird mich da in Zukunft mehr zurück halten.
    Willst du auch schon relativ lange.

  15. #454
    Pánthéos

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Counterweight Beitrag anzeigen
    N24, N-TV, ARD, ZDF, Welt, Focus etc. haben nicht Hand und Fuß? Ok, wieder was gelernt. Weiter machen.



    Willst du auch schon relativ lange.
    Du hast auch lange ganz andere Quellen zitiert, aber sei es drum. AN diesen Quellen habe ich nichts auszusetzen.

    Und ich habe mich lange zurückgehalten auf deine Posts überhaupt zu antworten, ist dir dies nicht aufgefallen?

  16. #455
    Counterweight Counterweight ist offline
    Avatar von Counterweight

    AW: Amoklauf in München

    Eigentlich nicht. Ich klicke die Meldungen oben aber in der Regel auch einfach nur weg. Direkt aufgefallen ist es mir nicht.
    Aber welche Quellen meinst du denn dann? Zumindest bewusst ist mir da jetzt wirklich nichts bekannt. Für Kritik bin ich aber offen, kannst mir gerne sagen, welche Seiten dich da explizit stören oder gestört haben.

  17. #456
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    AW: Amoklauf in München

    Laut Psychologen könnte der Streit mit dem Anwohner sogar Schlimmeres verhindert haben.

    Amoklauf - Mitwisser, Videos und Fragen zur Waffe - M

    Die Anzeige gegen den Anwohner ist lächerlich, wenngleich die getätigten Aussagen des Baggerfahrers natürlich nicht gerade für ihn sprechen.

  18. #457
    Cao Cao

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Mr. Burns Beitrag anzeigen
    Laut Psychologen könnte der Streit mit dem Anwohner sogar Schlimmeres verhindert haben.

    Amoklauf - Mitwisser, Videos und Fragen zur Waffe - M

    Die Anzeige gegen den Anwohner ist lächerlich, wenngleich die getätigten Aussagen des Baggerfahrers natürlich nicht gerade für ihn sprechen.
    Könnte, aber da werden sowohl Psychologen für als auch gegen sprechen.
    Genau so gut hätte der redseelige Täter auch beschwichtigt werden "können", ist er doch auch fas Gespräch mit den Balkontypen eingegangen.
    Hätte er ihn nicht auch beruhigen können?
    Hätte er dadurch nicht die Handlung des Täters vorerst stoppen können.
    Wolle sich der Täter nicht erklären?

    Der Täter hat sich als "Deutscher" gefühlt, war extrem nationalistisch verblendet, anstatt ihn also als "scheiß Türke" zu bezeichnen hätte man ihn genau so gut als Deutscher friedlich und auf Distanz zur Rede stellen können, das dies nicht richtig ist. Zumindest so lange bis die Polizei ihn dann über den Haufen schießt.

    Das sind jetzt nur extreme Beispiele, und natürlich hätten die auch nach hinten losgehen können. Was jetzt hingegen passierte war nicht besser.

  19. #458
    Mr. Burns Mr. Burns ist offline
    Avatar von Mr. Burns

    AW: Amoklauf in München

    Der Waffendealer, der dem Amokläufer von München die Tatwaffe besorgt hat, ist gefasst. Der Täter hat für die Glock 4000€ gezahlt und noch einmal 350€ für die Munition.

    Amoklauf in München : Täter zahlte Tausende Euro für Waffe | tagesschau.de

    Außerdem werden immer mehr Details über die letzten zwei Stunden im Leben des Amokläufers bekannt. Offenbar war er nach dem Wortgefecht mit dem Anwohner auf dem Parkdach zunächst in einem Wohnblock nördlich des OEZ. Dort kam er auch mit Bewohnern in Kontakt, denen er aber nichts getan hat. Das spricht für die Theorie, dass der Amokläufer bewusst "nur" einige Menschen (mit Migrationshintergrund) töten wollte. Er hätte ja noch genug Munition gehabt um beispielsweise in dem Wohnhaus nördlich des OEZ ein weiteres Blutbad anzurichten. Danach hat er sich in einer Tiefgarage versteckt, bevor er von Polizisten gestellt wurde und sich erschoss.

  20. #459
    McMeyer McMeyer ist gerade online
    Avatar von McMeyer

    AW: Amoklauf in München

    Zitat Mr. Burns Beitrag anzeigen
    Der Waffendealer, der dem Amokläufer von München die Tatwaffe besorgt hat, ist gefasst. Der Täter hat für die Glock 4000€ gezahlt und noch einmal 350€ für die Munition.
    Erscheint mir falsch. Der Preis ist exorbitant hoch.

  21. #460
    Scrypton Scrypton ist offline

    AW: Amoklauf in München

    Zitat McMeyer Beitrag anzeigen
    Erscheint mir falsch. Der Preis ist exorbitant hoch.
    Was ist daran falsch, wenn ein Kranker ne Waffe überteuert kauft?
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