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Thema: 1 Diebstahl vor Gericht?
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27.02.2009, 17:00 #21Don Promillo
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
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27.02.2009, 23:24 #22Sareth
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
1. Man hätte ihm an Ort und Stelle die Hände absägen sollen......
Spaß
2. Imbusschlüssel für 7€ taugen eh nichts.Hätte eh nicht lange seinen Spaß damit gehabt ....... Biiligwerkzeuge aus dem Baumarkt sind schrott...Eigenerfahrung
3. Denke mal er wird nicht vor Gericht erscheinen müßen.Das wird die Justiz so regeln.
Wie diese Regelung am Ende aussieht......möglich das er mit einer Verwahrnung davon kommt.Kann aber auch sein das er zu einer geringen Geldstrafe verdonnert wird.
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28.02.2009, 10:23 #23Itachi,Uchiha
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
Er hat auch nicht die 100€ Bezahlt für den Diebstahl. Das bekommt er bestimmt drauf oder?
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01.03.2009, 14:33 #24Itachi,Uchiha
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02.03.2009, 11:32 #25s3an
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
boooooor wie dumm........für 7€ und dann lügt der noch bei der polizei? n bißchen rumheulen und sagen das es das erste mal war und das man es nie wieder macht und die sach wäre vergessen gewesen...
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03.03.2009, 14:28 #26Itachi,Uchiha
Was meint ihr was er jetz beim Gericht bekommt.
1. Die 100€ hat er nicht bezahlt an dem Geschäft
2. Bei der Polizei gelogen
Am besten ist doch:
1. Am Anfang der Verhandlung die Warheit zu sagen(Das er es gestohlen hat und es ihm leid tut.
2. Was er sagen soll warum er gelogen hat weiß ich nicht. Villt aus nervosität oder angst^^
3. Die Verhandlung geht dan warscheinlich nicht so lange so ca. 1 stunde
Was bekommt er?
Keiner ne Ahnung?
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10.03.2009, 18:13 #27Unregistriert
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
Er bekommt bestimmt Sozialstunden und eine Geld Strafe aber im Gefängnis muss er wohl nicht^^
Was die Richter Dazu sagen warum er das Geld nicht bezahlt hat (100€) und warum er bei der POlizei gelogen hat weiß ich nicht. War auf jedenfall nicht gut.
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11.03.2009, 07:28 #28Itachi,Uchiha
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
Er war ja jetz erst zum 2 mal bei der Polizei und beim 1 mal wurde es eingestellt.
Er hatte da nichts mit zu tun(War verdächtigt)
Und jetz beim 2 Mal hat er ja Diebstahl begannen im wert von 7.70€
Und hat bei der Polizei ausgesagt er hätte es nicht klauen wollen usw.(was eine Lüge war)
So und dan kam der Brief vom Gericht. Schätze mal er muss in 2-4 wochen dort hin. Aber was er bekommt weiß ich nicht.
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14.07.2010, 17:34 #29Unregistriert
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
He leute was grigt man für eine strafe wen man ein Händy gefunden hat und der besitzer macht eine durchsage in der schulle und der jenike wo des händy hat giebt es nicht ab und der besitzer siet ihn wie er mit den handy spielt
und er macht ne anzeige und es get vor gericht ?
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15.07.2010, 03:40 #30Der Schmied von Kochel
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
100 Pflichtstunden in deutscher Rechtschreibung, ohne Bewährung!
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16.07.2010, 12:11 #31SvR08Player1988
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
Jo ich stimm Fleischfresse zu! Aber der jenige muss erstmal beweisen dass es sein Handy ist. Da brauch der Finder bloß de Simkarte zu tauschen und die alte zu entsorgen und der andere hat Probleme zu beweisen dass es genau sein Handy ist!
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18.07.2010, 11:52 #32
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19.07.2010, 02:57 #33HardAndSoft
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
Jedes Handy hat eine eindeutige Hardwarekennung, die IMEI. Darüber ist ein Handy weltweit jederzeit zu identifizieren; egal mit welcher SIM-Karte man telefoniert. Diese IMEI kann mit normalen Mitteln nicht geändert werden.
Bei jedem Gespräch wird nicht nur die SIM-Kartennummer, sondern auch die IMEI an die Telefonfirma übermittelt. So kann z.B. die Polizei zweifelsfrei nachvollziehen, was mit einem Handy passiert ist und wer jetzt damit telefoniert. Die IMEI war eine der Angaben, die von der Vorratsdatenspeicherung erfasst wurde, so dass auch im Nachhinein noch mindestens ein halbes Jahr erkennbar war, welchen Weg ein bestimmtes Handy genommen hatte.
Die IMEI kann man auf jedem Handy mit folgender Tastenkombination abfragen: *#06#
Da die IMEI zumeist beim Erwerb eines Handys mit auf der Packung steht, ist es so sehr einfach möglich zu beweisen, wem das Handy gehört.
Näheres enthält die Wikipedia: International Mobile Equipment Identity
Das gleiche Prinzip gibt es übrigens auch bei Netzwerkkarten. Jede Netzwerkkarte hat eine weltweit eindeutige Adresse, die sog. MAC-Adresse.
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19.07.2010, 09:18 #34SvR08Player1988
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
Ah na ok dann sieht das wieder anders aus! Und wenn der das Handy verloren hat die Packung nicht mehr hat unda uch sonstige Zettelkram dazu was dann? Und er das mit der IMEI nicht weiß?
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19.07.2010, 10:01 #35HardAndSoft
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
Na, die Telefongesellschaft weiß zumindest für die letzten Tage, mit welcher IMEI (= mit welchem Handy) Du deine SIM-Karte benutzt hast. Die Polizei könnte diese Daten leicht abfragen. Ob das in der Praxis gemacht wird, kann ich nicht sagen - aber die Möglichkeit ist da.
Wahrscheinlich kann man sogar selbst bei der Telefongesellschaft diese Daten abfragen (sind ja schließlich die eigenen Daten).
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19.07.2010, 11:07 #36Millzpaffen
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19.07.2010, 16:51 #37-NOIR-
AW: 1 Diebstahl vor Gericht?
Wenn man schon Texte aus Wikipedia kopiert, dann bitte vollständig. Was nämlich vergessen wurde, ist:
In der Praxis erweist sich das EIR (Equipment Identity Register) für den Diebstahlschutz oft als ungeeignet, da:
* sich die IMEI eines Handys mit entsprechender Software neu programmieren lässt,
* viele Netzbetreiber auf eine wirksame Umsetzung des EIR verzichten oder
* die Listen nicht mit anderen Netzbetreibern abgeglichen werden.
In Deutschland waren Vodafone und Eplus die einzigen Netzbetreiber, die das Sperren von IMEIs unterstützten.
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