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  1. #21
    Viperz Viperz ist offline
    Avatar von Viperz

    AW: "Bericht" Wii Kaputt mit Modchip

    Sicher kann man nie sein.

  2. Anzeige

    AW: "Bericht" Wii Kaputt mit Modchip

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #22
    Fat D Fat D ist offline
    Avatar von Fat D

    AW: "Bericht" Wii Kaputt mit Modchip

    die Technik von TROJ.DSBRICK.A und -.B erlaubt es nicht. es sind trojaner, keine viren. außerdem wären die netzwerkfunktionen nur per WMB fähig, solchen code auszuführen.

  4. #23
    Killer999 Killer999 ist offline

    AW: "Bericht" Wii Kaputt mit Modchip

    so melde mich auch mal wieder. Also habe meine Konsole wieder zu hause zettel lag auch dabei was gemacht wurde. Es teht drin das ein neues Laufwerk drin ist. Hab aber noch nicht reingeguckt. Aufjedenfall haben sie das laufwerk nicht festgeschraubt weil wenn ich die wii ein bisschen wackel dann hört man wie das laufwerk hin und her geschleudert wird. haben ja echt gute Arbeit geleistet. Aufjeden fall haben sie alles repariert was ich beim aufschrauben bisschen beschädigt habe.

  5. #24
    Goafraggle Goafraggle ist offline
    Avatar von Goafraggle

    AW: "Bericht" Wii Kaputt mit Modchip

    Zitat Goafraggle Beitrag anzeigen
    laut gesetz darf man normal nicht an der konsole rumschrauben. die herstellergarantie verfällt. aber der verkäufer muss eine 2 jährige garantie geben und die verfällt auch nicht wenn man das gerät geöffnet oder umgebaut hat. Das Lexikon der Rechtsirrtümer kann ich nur empfehlen! Steht da unter anderem drinne.
    Da mir hier keiner glauben schenken wollte hier nochmal ne erklärung dazu:

    Vor allem an Elektronikartikeln finden sich häufig kleine Siegel, die zertört werden müssen, wenn man das Gerät aufschrauben will. Auf diese weise kann der Verkäufer oder hersteller feststellen ob der Kunde möglicherweise schon selbst einen "reparaturversuch" selbst vorgenommen hat. Bring man das gerät zurück bekommt man oft zu hören, dass eine reklamation nicht mehr möglich sei. Immerhin sei es ja möglich das der defekt erst duchrs öffnen entstanden ist.

    Möglich mag dies ja sein, aber möglich ist schließlich vieles... Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache kann sich der Verkäufer mit derlei Spekulationen vor seiner Gewähleistungspflicht nicht drücken.(versuchen sie aber gern) Wenn er meint , der Käufer selbst habe den defekt verursacht, dann muss er das Hieb- und stichfest beweisen. Die tatsache das ein gerät schon mal aufgeschraubt wurde, ist in aller regel kein Beweis dafür, dass es genau dadurch kaputtging. ...

    ... Nach ablauf der 6 Monatefrist ist es umgekehrt, der käufer muss es dem verkäufer beweisen das der reklamierte defekt nicht von ihm selbst hervorgerufen wurde und schon von anfangan bestand. Die wird ihm nun wiederum schwarfallen, ganz egal ob er das gerät nun aufgeschraubt hat oder nicht. 2 Jahre nach dem Kauf schließlich enden sämtliche Gewährleistungsansprüche des käufers. Jetzt kann ihm allenfalls noch die Herstellergarantie helfen, die über die gesetzliche Zweijahresfrist evtl hinausgeht...

    Zusammenfassend heißt das: Gegenüber dem Verkäufer spielt es keine Rolle ob ein Gerät schon einmal aufgeschraubt wurde oder nicht. Die Ansprüche gegen ihn sind in beiden fällen die gleichen. Lediglich gegenüber dem Hersteller kann es einen Unterschied machen, ob die kaufsace schon einmal geöffnet wurde oder nicht!

    Damit mir jetzt glaube geschenkt wird ist es bei intresse hier nachzulesen:

    § 437 BGB "Rechte des Käufers bei mängeln"
    § 439 BGB "Nacherfüllung"
    § 440 BGB "Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz"
    § 441 BGB "Minderung"
    § 476 BGB "Beweislastumkehr"

  6. #25
    Killer999 Killer999 ist offline

    AW: "Bericht" Wii Kaputt mit Modchip

    weiß jetzt warum mein laufwerk klappert.
    Die firma hat total gefuscht. erstmal fehlt 1 schraube.

    2. Am laufwerk sind 4 gummi teile und da fehlen 2.

    Naja egal habe auf jeden ein neues laufwerk bekommen

  7. #26
    Prometheus Prometheus ist offline
    Avatar von Prometheus

    AW: "Bericht" Wii Kaputt mit Modchip

    Zitat Goafraggle Beitrag anzeigen
    Da mir hier keiner glauben schenken wollte hier nochmal ne erklärung dazu:

    Vor allem an Elektronikartikeln finden sich häufig kleine Siegel, die zertört werden müssen, wenn man das Gerät aufschrauben will. Auf diese weise kann der Verkäufer oder hersteller feststellen ob der Kunde möglicherweise schon selbst einen "reparaturversuch" selbst vorgenommen hat. Bring man das gerät zurück bekommt man oft zu hören, dass eine reklamation nicht mehr möglich sei. Immerhin sei es ja möglich das der defekt erst duchrs öffnen entstanden ist.

    Möglich mag dies ja sein, aber möglich ist schließlich vieles... Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache kann sich der Verkäufer mit derlei Spekulationen vor seiner Gewähleistungspflicht nicht drücken.(versuchen sie aber gern) Wenn er meint , der Käufer selbst habe den defekt verursacht, dann muss er das Hieb- und stichfest beweisen. Die tatsache das ein gerät schon mal aufgeschraubt wurde, ist in aller regel kein Beweis dafür, dass es genau dadurch kaputtging. ...

    ... Nach ablauf der 6 Monatefrist ist es umgekehrt, der käufer muss es dem verkäufer beweisen das der reklamierte defekt nicht von ihm selbst hervorgerufen wurde und schon von anfangan bestand. Die wird ihm nun wiederum schwarfallen, ganz egal ob er das gerät nun aufgeschraubt hat oder nicht. 2 Jahre nach dem Kauf schließlich enden sämtliche Gewährleistungsansprüche des käufers. Jetzt kann ihm allenfalls noch die Herstellergarantie helfen, die über die gesetzliche Zweijahresfrist evtl hinausgeht...

    Zusammenfassend heißt das: Gegenüber dem Verkäufer spielt es keine Rolle ob ein Gerät schon einmal aufgeschraubt wurde oder nicht. Die Ansprüche gegen ihn sind in beiden fällen die gleichen. Lediglich gegenüber dem Hersteller kann es einen Unterschied machen, ob die kaufsace schon einmal geöffnet wurde oder nicht!

    Damit mir jetzt glaube geschenkt wird ist es bei intresse hier nachzulesen:

    § 437 BGB "Rechte des Käufers bei mängeln"
    § 439 BGB "Nacherfüllung"
    § 440 BGB "Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz"
    § 441 BGB "Minderung"
    § 476 BGB "Beweislastumkehr"
    Ja genau, dass ist die sog. Beweislastumkehr.


    Ich glaube dir ja, aber ein Teil ist einfach falsch formuliert gewesen!
    Und zwar hast du gesagt:


    Zitat Goafraggle
    laut gesetz darf man normal nicht an der konsole rumschrauben.
    Das ist einfach Falsch. Wenn du dir was kaufst, und vollständig bezahlst, gehört es dir. Du kannst damit machen was du willst. Ob du es mit in die Badewanne nimmst oder aufschrabst ist dabei egal, solange du geltendes Recht nicht verletzt. Z.B. darfst du es nicht die Papiertonne wefen (wegen Umweltgesetz )

  8. #27
    Prometheus Prometheus ist offline
    Avatar von Prometheus

    AW: "Bericht" Wii Kaputt mit Modchip

    Übrigens bezweifle ich mittlerweile dass die den WiiKey übersehen haben. Der sitzt genau am Sockel, wo das Laufwerksflachbandkabel draufgesetzt wird. Du kannst ihn nicht übersehen. Somit ist es sehr kulant ;-)

  9. #28
    Goafraggle Goafraggle ist offline
    Avatar von Goafraggle

    AW: "Bericht" Wii Kaputt mit Modchip

    ja sorry... hab mich bissl doof ausgedrückt... schande auf mein haupt*fg*

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