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29.05.2007, 20:16 #1360-Wiiinner
Besitzerwechsel-Umregistrierung Pflicht?
habe wie in einem anderen Thread schon geschrieben,einen Defekt an der Lade
meiner X-Box360.
Nun sagte ein Mitarbeiter vom Telefonsupport meiner LG,das eine Reklamation/Garantiebearbeitung nur nach einer Umregistrierung möglich ist.
Stimmt das...und ist dies Rechtens?
Kann ich die Ummeldung selber vornehmen oder muß diese vom Vorbesitzer
vorgenommen werden?
Wie kann oder muß diese vorgenommen werden?
Wenn ich diesen "Zirkus" vorher geahnt hätte,hatte ich mir wohl keine
oder wenn,dann nur eine neue gekauft....
Liebe Grüße,
Thomas
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Besitzerwechsel-Umregistrierung Pflicht?
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29.05.2007, 20:51 #2Bummel
AW: Besitzerwechsel-Umregistrierung Pflicht?
mmh, was für eine rechnung hast du denn vorliegen ? welcher laden, auf einen namen ausgestellt oder "normale" quittung ?
desweiteren wäre interessant ob du einen kontakt zum vorbesitzer hast oder herstellen kannst. dieser könnte mit einem anruf bei ms die sache abwickeln und dein anschrift als abweichende lieferanschrift angeben. sollte eigentlich dann problemlos klappen.
diese umregistrierung kann man sich eigentlich sparen (so habe ich das zumindest in diversen foren gelesen) - man muss trotzdem dann als 2t besitzer die reparatur bezahlen. die garantie ist geräte- und personenbezogen....
ist leider bei vielen herstellern und läden so, ua. auch bei diversen pc-hardware läden... die geben nur an den erstbesitzer garantie...
grüssle Bummel
edit: was mir noch eingefallen ist - wenn du wirklich 99% sicher bist dass das laufwerk defekt ist - kannst du auch nur dieses neu kaufen (falls es mit der garantie nicht übernommen wird). ms bietet die dinger wohl für 59 euro als ersatzteil an, bei ebay findet man auch hin und wieder mal ein laufwerk. ansonsten müsste mal halt speziell wissen welche laufwerke kompatibel sind (modell und revisionsnummer). aber billiger wird man wohl nicht dran kommen.
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29.05.2007, 21:49 #3360-Wiiinner
AW: Besitzerwechsel-Umregistrierung Pflicht?
mmh, was für eine rechnung hast du denn vorliegen ? welcher laden, auf einen namen ausgestellt oder "normale" quittung ?
desweiteren wäre interessant ob du einen kontakt zum vorbesitzer hast oder herstellen kannst.
diese umregistrierung kann man sich eigentlich sparen (so habe ich das zumindest in diversen foren gelesen) - man muss trotzdem dann als 2t besitzer die reparatur bezahlen. die garantie ist geräte- und personenbezogen....
st leider bei vielen herstellern und läden so, ua. auch bei diversen pc-hardware läden... die geben nur an den erstbesitzer garantie...
edit: was mir noch eingefallen ist - wenn du wirklich 99% sicher bist dass das laufwerk defekt ist - kannst du auch nur dieses neu kaufen (falls es mit der garantie nicht übernommen wird). ms bietet die dinger wohl für 59 euro als ersatzteil an, bei ebay findet man auch hin und wieder mal ein laufwerk. ansonsten müsste mal halt speziell wissen welche laufwerke kompatibel sind (modell und revisionsnummer). aber billiger wird man wohl nicht dran kommen.
vor einer Stunde 20:16
Liebe Grüße,
Thomas
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29.05.2007, 22:14 #4Bummel
AW: Besitzerwechsel-Umregistrierung Pflicht?
ja, also erster weg: vorbesitzer kontaktieren und fragen ob er das mit dir abwickelt.
zweiter weg wäre der mit dem neuen laufwerk - natürlich nur wenn alle stricken reißen und du keine möglichkeit bekommst es über die garantie abzuwickeln - natürlich geht dabei die garantie pfutsch....wenn du aber sowieso keine mehr hast (bzw in anspruch nehmen kannst) wäre das natürlich egal und dazu noch günstiger als ms reparatur (ca. 120-130 euro wie ich gelesen habe).
berichte mal ob alles geklappt hat und vor allem wie
grüssle Bummel
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