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28.01.2014, 18:09 #1Qualok
S4 Mini ohne Fremdeinwirkung gesprungen - keine Garantie
vor zwei Wochen ist mein damals 4 Tage altes Samsung S4 Mini durch ein Riss unter der Glasfront kaputt gegangen, der völlig ohne jede Fremdeinwirkung entstanden ist. Also erstmal gegoogelt, und siehe da: Ist schon öfters vorgekommen! (http://www.mobiflip.de/samsung-galax...splayschaeden/, http://www.smartdroid.de/samsung-gal...infach-kaputt/)
Na gut, hab mir gedacht sollte dann ja kein Problem sein, und habs von Media Markt an Samsung einsenden lassen. Heute kam ein Brief, der mir mitteilte, dass mechanische Schäden am Display kein Garantiefall seien, und ich mich doch bitte für die kostenpflichtige Reperatur entscheiden solle.
Wie kann ich Samsung/Meidamarkt klar machen, dass es sich nicht um einen mechanischen Schaden (am Gerät selbst sind KEINE Schrammen/Dellen etc. die auf eine Beschädigung hindeuten würden vorhanden) sondern um einen garantiepflichtigen Materialfehler handelt? Ausserdem liegt die Beweislast meines Wissens nach noch beim Verkäufer, also muss der doch die Reperatur übernehmen, solang er es mir nicht nachweisen kann, dass das Gerät durch mein Verschulden kaputt gegangen ist?!
Danke
qualok
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S4 Mini ohne Fremdeinwirkung gesprungen - keine Garantie
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28.01.2014, 18:31 #2Kanye
AW: S4 Mini ohne Fremdeinwirkung gesprungen - keine Garantie
Hallo,
Solange das gekaufte Produkt nicht vor mehr als 6 Monaten erworben wurde (was auf diesen Fall ja zutrifft), liegt die Beweislast beim Verkäufer. Da sprechen wir übrigens nicht von der Garantie, sondern von der gesetzlichen Mängelhaftung (Gewährleistung).
Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies
Quelle
Du hast also den vollen Anspruch auf ein funktionsfähiges Gerät.
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28.01.2014, 18:32 #3JokerofDarkness
AW: S4 Mini ohne Fremdeinwirkung gesprungen - keine Garantie
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29.01.2014, 18:35 #4Gilligan
AW: S4 Mini ohne Fremdeinwirkung gesprungen - keine Garantie
und schick das schreiben per einschreiben! nicht nur als einwurf einschreiben sondern mindestens als unterschreibungspflichtiges einschreiben oder gar mit rückschein.
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